Wie die FAZ berichtet, hat die Bundesstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Netzpolitik vorerst ausgesetzt:
Im Verfahren wegen Landesverrats gegen das Blog „Netzpolitik.org“ will Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen vorerst ruhen lassen. Range sieht mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“ von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ab“, wie er der F.A.Z. mitteilte.
Das ist sicherlich für die beiden Betroffenen, Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik eine gute Nachricht. Doch man muss sich die Frage stellen, wie eine Bundesstaatsanwaltschaft arbeitet, die so schnell ein Ermittlungsverfahren aussetzt und das wohl in erster Linie wegen des öffentlichen Drucks. Offenbar war der erste Schritt unüberlegter, blinder Aktionismus. Nun will Generalbundesanwalt Harald Range den Druck aus dem Kessel lassen, denn eingestellt hat er die Ermittlungen nicht.
Und eine weitere Frage drängt sich auf: Wie oft arbeitet diese Behörde so miserabel und was geschieht eigentlich mit Menschen, die in die Mühle eines solchen Ermittlungsverfahrens geraten und über die nicht international berichtet wird und die keine so große Solidarität erfahren?
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