Über das Kopftuch wird auf allen rechtlichen Ebenen vielfach gestritten. Die vergangenen Jahre sahen Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht, von dem vor einigen Wochen die rechtliche Lage neu bewertet wurde. Von der Kita bis hin zur Universität und in der Berufstätigkeit wird das Glaubenssymbol durch die Instanzen gejagt. Aktuell fällt eine 26 jährige Jura-Studentin, Betül Ulusoy, in den Medien auf, die meint, in einem Referendariatsabschnitt am Gericht nicht auf die äußere Kenntlichmachung ihres Glaubens verzichten zu können.
Sie gibt – wie so einige andere junge Muslima, die hier geboren sind – an, das Kopftuch stehe bei ihr für Emanzipation. Da befindet sie sich in guter Gesellschaft zum Beispiel mit Khola Maryam Hübsch, die Ähnliches bekundet. Die sieht nämlich „unter dem Schleier die Freiheit“*.
Privat ist es völlig egal, wie sich jemand kleidet. Auch das Kopftuch ist da keine Ausnahme. Wer meint, das im Privaten tragen zu müssen: bitteschön. Man sollte allerdings nicht hergehen und