Zwar beherrschen Maut, Mindestlohn und Fluggastdatenspeicherung die journalistischen Sommer- und Winterlöcher, nur werden sie unabhängig von einander thematisiert. Das kann ein Fehler sein, denn sie haben einen gemeinsamen Nenner: Alle betreffenden Daten werden vom Zoll erhoben. Von unserem Gastautor Jan C. Klein-Zirbes.
Neben dem bürokratischen Irrsinn, der den Arbeitgebern aufgehalst wird, wird übersehen, dass zur Überwachung des Mindestlohns eine nachrichtendienstliche Idealbehörde entsteht, die in ihrer Umfänglichkeit selbst in der Deutschen Geschichte eine Ausnahmestellung innehaben wird.
Zur Überwachung des Mindestlohns wird der Zoll, der dem Bundesfinanzministerium untersteht, zuständig sein.
Auf den ersten Blick erscheint die Zuständigkeit schlüssig, da er bereits Schwarzarbeit auf dem Bau etc. kontrolliert.
Entsprechend kann der Zoll auch in die Bücher der Unternehmer schauen, wenn er befürchtet, dem Staat gingen Einnahmen verloren.
Unter dem Vorwand, die Zettelwirtschaft in der Dokumentationspflicht zu erleichtern, wird die Anschaffung elektronischer Stundenzettel empfohlen, deren Daten bei den Finanzbehörden, d.h. auch beim Zoll landen.
Der Zoll überwacht zudem die Maut für Ausländer, schließlich war er für den Grenzverkehr schon immer zuständig.
Der Bundesanalogverkehrsminister erlaubt dem Zoll an dieser Stelle Kennzeichenüberwachung mittels Streaming und eine Software, die nicht nur Kennzeichen, sondern auch Gesichter erkennen kann. Diese beiden Punkte interessieren den Bundesdigitalverkehrsminister übrigens nur, wenn der Privatmann streamt. Der jüngste Skandal um von der NSA gehackte SIM-Karten lässt in dem Zusammenhang nichts Gutes ahnen, was die Anonymität satellitenbasierter Navis und mitgeführter Handys betrifft.
Zudem beschließt die EU derzeit eine umfangreiche Fluggastdatenspeicherung, die ebenfalls durch den Zoll vorgenommen wird.
Dass der Zoll in dieser Form von einem Bundesfinanzminister, der vorher als Bundesinnenminister Chef der übergeordneten Nachrichtendienste war, konzipiert und binnen der letzten zwölf Monate umgesetzt wurde, soll an dieser Stelle nicht weiter stören. Es spricht allenfalls für schwäbische Präzisionsarbeit, juristische Kenntnis und langjährige Erfahrung darin, wie eine Behörde idealerweise funktioniert.