
Ihr fotografiert, wir fotografieren, alle fotografieren: Seitdem in jedem Smartphone eine halbwegs vernünftige Kamera steckt fotografieren die meisten von uns wie die Weltmeister. Und sehr viele Fotos werden auf veröffentlicht: Von uns Journalisten in den Medien für die wir arbeiten oder hier im Blog, von Euch vor allem auf Facebook. Damit könnte es bald vorbei sein, denn das Europaparlament plant das Panoramarecht einzuschränken. Wer dann den Eifelturm, den Kölner Dom oder auch nur irgendein schönes Haus fotografieren will, muss sich vor einer kommerziellen Veröffentlichung die Genehmigung des Urhebers einholen und eventuell sogar dafür zahlen. Und eine kommerzielle Veröffentlichung ist auch ein Posting des Fotos auf Facebook, wie der Standard schreibt:
Denn Nutzer gestehen Facebook beim Upload „das Recht zur kommerziellen Nutzung der Bilder“ (etwa zu Werbezwecken) zu. Fällt die Panoramafreiheit, hätte man bei einer Vielzahl von Urlaubsfotos aber gar kein Recht mehr.
Für alle die beruflich Fotografieren wäre die neue Regelung sowieso eine Katastrophe, wie Fotografen-Berufsverband Freelens schreibt:
In Deutschland ist es bisher erlaubt, Fotos, die von öffentlich zugänglichen Orten aufgenommen wurden, in jeder Weise zu verwerten. Dabei ist es auch erlaubt, fremde Werke wie Denkmale, Kunstwerke, Häuser abzubilden, solange diese sich »bleibend« an diesem Ort befinden.
Nunmehr wird dem Europaparlament mit den Stimmen der Christ- und Sozialdemokraten vorgeschlagen, dass »die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte…«
Das bedeutet, dass der Fotograf für diese Abbildungen von Denkmalen, Kunstwerken und Häusern eine Lizenz des Architekten oder des Bildhauers einholen muss – ein unmögliches Unterfangen. Das kann das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten.