Foto: Eckhard Uhlenberg (CDU) / MUNLV
Vor einem Jahr saß der ehemalige Abteilungsleiter des NRW-Umweltministeriums, Harald F., in Haft. Drei Wochen lang war er in Justizverwahranstalt Wuppertal zwischen mehrfachen Mördern, Drogenabhängigen Kriminellen und Sicherheitsverwahrten Schlägern gefangen. Zweimal durfte ihn seine Frau besuchen. Ihre Gespräche wurden überwacht. Ein Beamter des Landeskriminalamtes protokollierte die Unterhaltung der Eheleute, die laut Protokoll „offensichtlich harmonisch und freundlich“ verliefen. Harald F. saß in Haft, weil ihn enge Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Umweltministers Eckhard Uhlenberg (CDU) im Jahr 2006 gleich dreimal angezeigt hatten. Die Vorwürfe im Haftbefehl lauteten auf „banden- und gewerbsmäßigen schweren Betrug“ und damit einhergehende Untreue- und Korruptionsdelikte. Der Haftbefehl wurde unterzeichnet von der Wuppertaler Amtsrichterin Carmen Schlosser. In dem Papier heißt es: „Da der Beschuldigte für die ihm vorgeworfenen Taten mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen hat, ist die Anordnung der Untersuchungshaft auch verhältnismäßig.“
Mittlerweile haben sich alle Vorwürfe aus dem Haftbefehl in Luft aufgelöst. Es gab keine Bande und keinen gewerbsmäßigen Betrug. Harald F. wurde durch die Ermittlungen fast ruiniert. Eine Firma, die in das Visier der Ermittler geriet meldete Insolvenz an. Angestellte verloren ihre Jobs. Die Zukunft ist unsicher.
Nun soll ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des NRW-Landtages im Auftrag von SPD und Grünen klären, ob der verantwortliche Minister Eckhard Uhlenberg seine Macht benutzt hat, um seinen ehemaligen Mitarbeiter ins Verderben zu stürzen. Die CDU im Landtag bestreitet das vehement. Es habe keinen Amtsmissbrauch gegeben. Das ganze sei eine Erfindung der Opposition, weil rot-grün die Wahlkampfmunition ausgegangen sei.
Nur ein tiefer Blick in den vorliegenden Akten kann Aufklärung bringen. Und tatsächlich sieht der Beginn des Verfahrens seltsam aus. So ging am 12. Juli 2006 um 10:47 ein Fax aus dem Büro der deutschen Presseagentur dpa bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein. Inhalt des Schreibens war ein Bericht der Bild-Zeitung über die Entlassung von Harald F. wegen angeblicher Korruptionsvorwürfe. Fünf Stunden später folgende ein zweites Fax mit weiteren Zeitungsberichten über die Entlassung von Harald F. Bei Recherchen zu mindestens einem dieser Berichte hatte ein Sprecher Uhlenbergs von möglichen Korruptionsvorwürfen gegen Harald F. geraunt, um damit die Berichterstattung zu beeinflussen.
Handschriftlich vermerkte der Düsseldorfer Staatsanwalt Christoph Kumpa einen Tag später, „den vorliegenden Presseberichten sind bisher zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Korruptionsdelikt nicht zu entnehmen.“ Und weiter heißt es: „Es soll daher abgewartet werden, ob nach Prüfung des Sachverhaltes eine Strafanzeige vom Ministerium erstattet wird.“
Schon einen Tag später wurde dem Wunsch des Staatsanwaltes entsprochen. Das Umweltministerium erstatte Anzeige wegen Korruption und überreichte Ermittlungsbeamten umfangreiche Papiere, die den Verdacht erhärten sollten. Zwei weitere Anzeigen wegen diverser Delikte folgten. Umweltstaatssekretär Alexander Schink bestritt bislang die Anzeige wegen Korruption und bestätigte später nur, er habe Gerüchte aus seinem Haus an die Ermittler weitergereicht.
Bei den Anzeigen stützte sich das Ministerium unter anderem auf Aussagen der Hauptbelastungszeugin Dorothea Delpino, die in einer Vernehmung später aussagte, sie wolle mit ihren Angaben sicherstellen, dass Harald F. nach seiner Entlassung aus dem Ministerium nicht mehr in das Uhlenberg-Haus zurückkehren könne.
Es entspann sich ein enges Zusammenspiel zwischen den Ermittlern und dem Umweltministerium. Akten wurden hin und her geschoben. Selbst ein möglicher Reisekostenbetrug über insgesamt acht Euro wurde dem ehemaligen Abteilungsleiter vorgeworfen.
Nach anderthalb Jahren Zusammenarbeit begann dann am Morgen des 29. Mai 2008 im Sauerland-Örtchen Meschede eine groß angelegte Durchsuchungsaktion gegen den ehemaligen Abteilungsleiter und zwölf weitere Personen. 270 Polizeibeamte durchsuchten bundesweit 45 Wohnungen und Büros. Der Haftbefehl gegen Harald F. wurde vollstreckt.
Von Beginn an schien es, als gebe es einen engen Zusammenhang zum PFT-Skandal. Harald F. gilt als ein energischer Kritiker des Umweltministers. Seit 2006 wirft er Uhlenberg vor, nicht energisch genug gegen die Verschmutzung des Trinkwasserflusses Ruhr mit Chemikalie PFT vorgegangen zu sein. Minister Uhlenberg selbst geriet im Frühjahr 2008 in der Sache unter Druck. Er hatte nach Ansicht des Landgerichtes Berlin die Öffentlichkeit mit der Vorlage einer geschönten Tabelle zum PFT-Skandal in die Irre geführt.
Tatsächlich beschlagnahmte das LKA im Büro von Harald F. Unterlagen zum PFT-Skandal, wie aus den Akten hervorgeht – obwohl der Giftskandal nichts mit den Vorwürfen im Haftbefehl zu tun hatte. Die Papiere wurden sorgfältig ausgewertet, bevor LKA-Beamte am 11. Juni 2008 eine Kopie der Unterlagen ins Umweltministerium brachten. Ein später eingeleitetes Verfahren wegen Geheimnisverrates verlief im Sand. Noch etwas macht misstrauisch. Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere tausend Telefonate und Emails abgefangen und abgehört. Unter anderem mit einem Landtagsabgeordneten und mit mindestens einem Mitglied des Bundestages. Zudem wurden Telefonate mit Journalisten verschiedener Medien belauscht. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Ermittler mit Peilsendern und verdeckten Verfolgern gearbeitet haben. Was sie genau getan haben, ist derzeit nicht nachvollziehbar. Aus einem Vermerk des Landeskriminalamtes geht hervor, dass der Großteil der Überwachungsprotokolle auf Anweisung des führenden Staatsanwaltes vernichtet wurde.
Für Oliver Doelfs, Rechtsanwalt von Harald F., ist die Löschanweisung ein Skandal. Die Dokumente seien ohne Unterrichtung der Beschuldigten vernichtet worden. „Wir kennen keine Überwachungsprotokolle, nichts.“ Es sei nicht ausgeschlossen, dass auch entlastendes Material beseitigt wurde. „Was, wenn ein Beschuldigter im Umweltministerium angerufen hat, und man ihm dort erklärt hat, an der Sache sei nichts dran. Das Ganze sei ein Rachefeldzug gegen einen Ex-Mitarbeiter.“
Noch immer laufen Ermittlungen gegen Harald F. in einigen wenigen nebensächlichen Fällen. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, an einem Verwahrbruch beteiligt gewesen zu sein. Harald F. soll beispielsweise nach seiner Kündigung verbotenerweise Unterlagen aus dem Umweltministerium besessen haben. Bei diesem Vorwurf bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf eine Strafverordnung zu Aktenverwahrung in ihrer Fassung vom 22. Mai 1943. Offensichtlich ist den Ermittlern kein anderes Mittel geblieben, als sich auf Regeln aus einem Unrechtsstaat zu beziehen.
Die Akte F – wie das NRW-Umweltministerium einen Ex-Mitarbeiter verfolgt
Berichte aus dem Sumpf, in dem Uhlenberg und das LKA sitzen
Der Fall F. – Ministerium erhält Einblick in Ermittlungsakte