Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, das ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss.
Rückschlag für die GEZ, ARD und ZDF: Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss.: "Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde."1
Die öffentlichen-rechtlichen Sender hatten gehofft, über die Gebühren auf Büro-Computern eine neue Einnahmequelle erschliessen zu können – die ist allerdings noch nicht endgültig versiegt, denn gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Freiberufler werden also erst einmal weiterhin den Schaumfestiger für Florian Silbereisens Föhnfrisur mitfinanzieren müssen.