Der Kulturbetrieb nennt sich gern „Die Vielen“, er will nicht wirklich, was er fordert: eine Brandmauer zur Höcke-Partei.
Entschieden lehnen sich Kulturakteure dagegen auf, dass staatliche Mittel gebunden werden könnten daran, Judenhass zu wehren und nicht zu fördern. Eine Klausel gegen Antisemitismus, heißt es, sei „Gesinnungsprüfung“. Wäre es anders, stünde eine Klausel gegen die antisemitische AfD zur Diskussion? Eine ohne Prüfung, ohne Ankreuzen, ohne Zwang? Nur dass, wer Fördermittel empfängt, aus freien Stücken erklärte, er nähme keinen Cent entgegen, wenn den die AfD mitbeschlossen hätte? Es wäre eine öffentliche Selbstverpflichtung, die klarstellte, dass sich die Brandmauer zur AfD nicht allein durch Parlamente zieht, auch durch die Kulturlandschaft. Den AfD-Anteil aus einer Fördersumme herausrechnen ist schnell getan, er entspricht den AfD-Stimmen im zuständigen Kulturausschuss. Mit dem nicht verausgabten Geld ließen sich Projekte stärken, die Judenhass bekämpfen „in allen seinen Formen“. Ist das realistisch? Beispiel: „DIE VIELEN“,