Die von CDU und FDP gestellte Landesregierung hat in Nordrhein-Westfalen einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingeführt. Das unter meiner Federführung erarbeitete Nichtraucherschutzgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Bis dahin – also auch nach zehnjähriger Regierungsbeteiligung der Grünen – gab es keinen gesetzlichen Nichtraucherschutz. Von Staats wegen konnte unter der rot-grünen Regierung jeder in Nordrhein-Westfalen rauchen, wo er wollte. Unser Gastautor Karl-Josef Laumann ist Vorsitzender der CDU-Fraktion im NRW-Landtag.
Jetzt soll das Nichtraucherschutzgesetz von 2008 novelliert werden. Denjenigen, die zu ihrer früheren Regierungszeit keinen Finger gerührt hatten, ist es nicht radikal genug. Die Regierung Kraft will für den Gaststättenbereich ein uneingeschränktes Rauchverbot. Die Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollen aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherräumen soll nicht mehr möglich sein.
Das Thema wird sehr emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, worüber gestritten wird und worüber nicht.
Nicht gestritten wird über die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die aufs Rauchen zurückgehen, ist bekannt und