
Drei Bündnisse rufen für den Samstag dazu auf, die Nazis in Dortmund durch Blockaden zu stoppen. Unterstützt werden sie dabei von Dortmund Oberbürgermeister Ulrich Sierrau (SPD) und Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD). Doch wie sieht die Sache rechtlich aus? Sind Blockaden eine Form der Demonstration oder Nötigung? Wir sprachen mit dem Bochumer Rechtsanwalt Lutz Eisel.
Ruhrbarone: Herr Eisel, die Polizei Dortmund behauptet, dass die Teilnahme an Blockaden eine Straftat ist. Ist die Rechtslage so eindeutig?
Lutz Eisel: Die Rechtslage ist kompliziert und nicht eindeutig. Unser Grundgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit. Das Versammlungsgesetz regelt die Einzelheiten, allerdings ohne die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Es gibt der Polizei aber auch die Möglichkeit im Falle einer Gefahr für die Öffentliche Ordnung eine Versammlung aufzulösen. Und dann ist da noch der Paragraph 240 im Strafgesetzbuch.
Nötigung?
Genau. Und die Frage der Nötigung ist der Dreh und Angelpunkt wenn es um die Verfolgung von Teilnehmern an Blockaden geht. Die wird allerdings selten verfolgt. In den vergangenen Jahren haben die Gerichte die Postion von