Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist heute dem Antrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefolgt und hat das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb des Trianel Kohlekraftwerks Lünen aufgehoben.
Wegen der Rückverweisung an das Oberverwaltungsgericht geht der langjährige Rechtsstreit des BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg damit in die nächste Runde.