Von Verschuldung ist derzeit viel die Rede: von Staatsverschuldung, von Bankenverschuldung. Und von Rettungsschirmen für überschuldete Staaten und Banken. Dass es aber auch Menschen gibt, die privat verschuldet oder vielmehr überschuldet sind, spielt in dieser Debatte keine Rolle. Folglich werden auch keine staatlichen Rettungsschirme für sie aufgespannt. Unser Gastautor Jürgen Klute (Die Linke) ist Mitglied des Europaparlaments.
In absehbarer Zeit soll es aber für überschuldete Menschen einige positive Veränderungen geben. Am 4. Juli 2012 hat das Europäische Parlament mit einer sehr großen Mehrheit einen so genannten legislativen Initiativbericht verabschiedet, der die EU-Kommission auffordert, bis Anfang 2013 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf ein Bankkonto gewährt.
Doch weshalb braucht man ein Recht auf den Zugang zu einem Bankkonto, mag sich manch Leser jetzt fragen.
Die Antwort ist einfach: In einer modernen Gesellschaft kommt man ohne ein Bankkonto nicht weit. Wer einen Mietvertrag unterschreiben will, muss in der Regel ein Konto mit Einkommen nachweisen. Die Wasser- und Energieversorger verlangen ebenfalls eine Kontoverbindung, oft sogar die Einrichtung eines Dauerauftrags oder einer Abbuchungsgenehmigung. Auch einen Arbeitsvertrag bekommt man nicht ohne Kontoverbindung, da