Die Landesregierung hat das RVR-Gesetz auf den Weg gebracht. Mit dabei: Die Direktwahl des Ruhrparlaments – 2020.
Wie angekündigt hat die Landesregierung eine Reform des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVR) auf den Weg gebracht. Der RVR, die einzige Klammer der Region wird dabei gestärkt: Städte können Aufgaben auf den RVR übertragen. Ein wichtiger Schritt, denn so kann durch die gemeinsame Bewältigung Aufgaben Geld gespart werden. Der für mich wichtigste Punkt ist allerdings ein anderer: Das Ruhrparlament wird ab 202o von den Bürgern der Region direkt gewählt. Damit wird es erstmals Politiker geben, die der Region verpflichtet sind und nicht, wie bisher, den Städten. Die Machtverhältnisse im Ruhrgebiet könnten sich damit verändern – weg von den Städten und ihren Räten, hin zum Ruhrparlament.
Nun müssen sich die Städte und Verbände zu dem Gesetz äussern. Kritik von den Regierungsbezirken, die das Ruhrgebiet traditionell und von aussen regieren ist ebenso vorprogrammiert wie von Kammern wie Münster und Hagen. Mal schauen, ob die wesentlichen Punkte der Reform diese Debatten überstehen werden. Dem Ruhrgebiet wäre es auf jeden Fall zu wünschen.
Innenminister Ralf Jäger: „Auf diese Weise kann der RVR seine Aufgaben und Strukturen zukunftsgerecht aufstellen und neue Impulse setzen, um die vielfältigen Herausforderungen für die Region zu bewältigen.“
Karola Geiß-Netthöfel, Direktorin Regionalverband Ruhr (RVR): „Wir freuen uns über das deutliche Signal aus Düsseldorf die Zusammenarbeit im Ruhrgebiet nachhaltig zu stärken. Die veränderte gesetzliche Grundlage wird es dem Verband ermöglichen, die neuen Initiativen auf den Gebieten der Wissensmetropole Ruhr, gemeinsamer Klimaschutzaktivitäten und für eine bessere regionale Verkehrsinfrastruktur zu verstetigen. Als Signal an die anderen Regionen im Land ist uns wichtig, dass wir weiterhin gute Nachbarschaft pflegen wollen. Es geht uns bei der Gesetzesänderung vor allem um die Stärkung der Metropole Ruhr als dem größten Ballungsraum in NRW mit fünf Millionen Menschen.