Der Nutzen des Fahrradhelms ist zweifelhaft, aber für die Mittelschichten, die letztlich auch das Personal der verhaltensregulierenden Institutionen des Nanny-Staats stellen, gehört er zum selbstkontrolliert-asketischen Habitus der Abgrenzung nach unten, meint unser Gastautor Hasso Spode.
Sportlich soll er wirken und sieht doch irgendwie dämlich aus: der Fahrradhelm. Je nach Fahrstil, Altersgruppe oder Verkehrslage gibt es gute Gründe ihn anzulegen, aber eben auch dafür, das nicht zu tun. So weit, so gut. Nun aber ist dieser unschuldige Zubehörartikel in den Fokus der Regulierer geraten. Vergleichbar mit der Glühbirne hat er das Zeug, zum Objekt und Symbol jenes überregulierten Nanny-Staats zu werden, wie er Freigeistern seit Langem auf die Nerven geht. Es fehlte bloß noch eine EU-Verordnung. Indes grassiert die Regulierungswut ebenso beim Mann und mehr noch bei der Frau auf der Straße.
Schon 2011 hatte damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eine Helmpflicht für Radfahrer angedroht, wenn die freiwillige „Helmtragequote“ nicht deutlich steigen sollte. Der Vorstoß verlief zunächst im Sande. Doch am 17. Juni 2013 trat dann Dr. Christine von Milczewski, Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, vor die Presse, um kundzutun, man habe entschieden, einer Radfahrerin, die von einer Autofahrerin durch das Aufreißen der Tür „grob fahrlässig“ zu Fall gebracht wurde und sich dabei eine Kopfverletzung zuzog, gleichwohl eine Mitschuld zuzusprechen, weil sie ohne Helm fuhr. Denn: Ein „verständiger Mensch (wird) zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen“ (OLG. 7 U 11/12).