Update: Bahn: Wie gefährlich sind die Züge im Ruhrgebiet?

Der VRR hat die Qualität der Gleisanlagen testen lassen. Ergebnis: 26 Prozent der gemessenen Streckenabschnitte müsste genauer überprüft werden. Weil die Bahn sich des Themas nicht annehmen will, wurde nun das Eisenbahn-Bundesamt eingeschaltet.

Wenn aus Werbung Satire wird
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Züge fahren aug Schienen und das können sie nur sicher und schnell tun, wenn die Schienen eine exzellente Qualität haben. Stimmen bei den Schienen zum Beispiel die Spurweiten nicht mehr, weil sie unter der Last der Züge nachgegeben haben, besteht die Gefahr das Züge aus den Gleisen springen oder das sie ihre Geschwindigkeit drosseln müssen – Unfälle und Verspätungen sind die Folgen.

Um die Qualität des Schienennetzes im Bereich des Verkehrsverbunds Rhein Ruhr (VRR) ist es nicht gut bestellt. Eine vom VRR 2012 durchgeführte Messung ergab:

26 Prozent der auswertbaren Gleislänge befinden sich also in einem Zustand, der lautgenauer analysiert werden muss und gegebenenfalls ist festzulegen, wann und welche Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind.

Hier gab es zum Teil deutliche Abweichungen von der Norm. Besonders betroffen sind die Strecken um Wuppertal und um Duisburg. Die geht aus dem Netzbericht des VRR hervor. Der VRR hat die Unterlagen nun dem Eisenbahnbundesamt übergeben. Nach Informationen dieses Blogs sollen sechs bis acht Stellen im gemessenen Netzbereich akut gefährlich sein.

Wir haben die Bahn um eine Stellungnahme angefragt und werden diese zeitnah an dieser Stelle veröffentlichen.

Hier die Antwort der Bahn:

1. Die Deutsche Bahn AG überprüft stetig ihre Infrastrukturqualität, denn
die Sicherheit hat oberste Priorität. Sobald Mängel festgestellt werden,
werden diese schnellstmöglich beseitigt. Alle Streckenabschnitte werden
regelmäßig in festgelegten Intervallen auch mit einem Gleismesszug
untersucht und befahren. Das Eisenbahnbundesamtes (EBA), die
Aufsichtsbehörde der DB, begleitet und überwacht den  gesamten Prozess. Im
Rahmen der Überwachungstätigkeit ist teilweise auch ein Mitarbeiter an Bord
des Messzuges.  Als Ergebnis der Messzugfahrten werden ggf. entsprechende
Maßnahmen ergriffen. Die Ergebnisse werden dann vor Ort von unserem
Personal noch einmal überprüft und nachgemessen.

2. Der vom VRR eingesetzte Gleismesszug UMF 120 ist auf dem Netz der DB AG
nicht als Messzug zugelassen. Die Messergebnisse sind daher nur sehr
eingeschränkt aussagekräftig, die Nachmessungen vor Ort fehlen gänzlich.
Der VRR kann natürlich gern die Messergebnisse dem EBA als Aufsichtsbehörde
zuleiten.

Ergänzung: Nach unseren Informationen war der Messzug zum Zeitpunkt der Messungen als Messzug auf dem Netz der DB AG zugelassen.

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Update Dortmunder Straßenstrich: OB Sierau kündigt Widerstand gegen Verwaltungsgerichtsentscheidung an

Ullrich Sierau, OB, Dortmund, SPD
Ullrich Sierau, OB, Dortmund, SPD

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat soeben entschieden, dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Die Stadt Dortmund hatte 2011 den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen und die Bezirksregierung Arnsberg davon überzeugt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution zu genehmigen. Dagegen hat die Prostituierte Dany K. heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und teilweise Recht bekommen: Das Gericht  hat die Schließung des Strichs an der Ravensberger Straße  bestätigt, allerdings das stadtweite Verbot der Straßenprostitution verworfen. Bezirksregierung und Stadt muss nun nach einem neuen Standort für einen Straßenstrich suchen.

Update:

In einer ersten Reaktion kündigt Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) Widerstand gegen das Urteil an:

„Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich.“ Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: “Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben.“

Im Dortmund-Teil der Ruhrbarone berichten wir über der Reaktionen auf das Urteil.

Kulturrat NRW: „Kürzungen im Kulturhaushalt sind ein falsches Signal“

kraft_absageDer Kulturrat NRW ist enttäuscht über die rot-grüne Landesregierung. SPD und Grüne haben den ohnehin vergleichsweise kleinen Kulturetat des Landes NRW gekürzt.

Ursprünglich wollte das Land NRW den  Kulturförderhaushalt um 16,2 Mio. Euro von 196 Mio. Euro auf knapp 180 Millionen Euro kürzen. Ganz so schlimm kam es nicht, die Kürzungen wurden um 2,65 Millionen verringert, aber unter dem Strich bleibt doch ein erhebliches Minus. In ihrer Regierungserklärung hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft noch verkündet „„Kunst und Kultur sind kein Luxus – und dürfen es gerade in schwierigen Zeiten nicht sein.“ Daran erinnerte jetzt noch einmal der Kulturrat NRW in einer Stellungnahme zum Haushalt:

Die starken Kürzungen im Kulturhaushalt sind ein falsches Signal an die Kultur in NRW und auch an die Gemeinden des Landes.
Es handelt sich nach wie vor um überproportionale Kürzungen, auch wenn darunter einmalige oder auslaufende Maßnahmen waren. Der Kulturrat NRW fürchtet, dass hierdurch ein Erosionsprozess in Gang gekommen ist, der sich in den nächsten Jahren – in denen solche Maßnahmen als Einsparmasse nicht mehr zur Verfügung stehen – fortsetzen könnte. Deshalb setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, dass die Fördermittel im Haushalt – sie sind insgesamt mit 182,5 Mio. Euro nur ein kleiner Teil des 60 Mrd. Euro Haushalts – in den nächsten Jahren überhaupt nicht mehr zur Disposition gestellt werden. Entscheidend ist, dass Kultur und Kulturpolitiker einen gewissen Gestaltungsspielraum behalten und Planungssicherheit hergestellt wird.