Pro NRW Funktionär Andreas Molau zu NPD-Zeiten: „Neger darf man ja nicht mehr sagen“

Pro NRW hat viele Mitglieder die eine Vergangenheit in klassischen Nazi-Organisationen hatten. Eines der prominentesten Beispiele ist der ex-Waldorflehrer, ex-NPD und ex-DVU Mann Andreas Molau. Das Video zeigt ihn auf einem NPD-Fest in Bochum Wattenscheid 2008. Seit 2010 ist er bei Pro NRW und sitzt dort als Beisitzer im Landesvorstand. Molau sagt, er sei auch während seinen NPD-Zeit immer Demokrat gewesen. Klar, ein Demokrat der bedauert, dass es keine No-Go-Areas für Schwarze gibt, für den die Widerstandskämpfer des 20. Juli Verräter sind. Eine unter seinem Namen veröffentliche Zeichnung beim Teheraner Holocaust-Karikaturen-Wettbewerb  stammt nach seinen eigenen Angaben  nicht von ihm. Das Video kursiert seit längerem im Netz – wir möchten es nun auch unseren Lesern zeigen. Wer mehr von Molau sehen und hören will – der Mann ist ein kleiner YouTube Star.

Molau passt gut zu Pro NRW.

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Barbara Ströbele und das Fischfutterattentat

Wegen der Berichterstattung über ein Fischfutterattentat auf seine Frau mahnt der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele nun Hardy und sein Heddesheim-Blog ab.

Was ist schlimmer als Jungs kurz vor der Pubertät? Richtig: Grüne Bundestagsabgeordnete kurz vor der Rente.  Hans Christian Ströbele und seine Gattin Juliane badeten in einem Teich in Baden Würtemberg. Ströbeles Frau Juliane wurde dabei mit Fischfutter beschossen. Kann passieren. Der Süden ist rau. Weintrinker. Man muss da mit allem rechnen. Sie zeigte einen 13jährigen wegen schwerer Körperverletzung an. Darüber berichtete Hardy Prothmanns Heddesheim-Blog. Und jetzt hat nicht nur der 13jährige Ärger, sondern auch Hardy:

Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen “Verletzung der Persönlichkeitsrechte” abnahmen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz “Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an” zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben

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