Elmar Thyen (li.) und Stefan Paul (re.) zogen heute in Lünen eine erste Bilanz. Foto(s): Robin Patzwaldt
Lange wurde emotional und kontrovers um das neue ‚Trianel‘-Steinkohlekraftwerk am Lüner Stummhafen (im Kreis Unna) gestritten. Und auch jetzt, Anfang 2015, ist der juristische Streit mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) noch nicht wirklich abgeschlossen. Doch inzwischen liegt bereits das erste komplette Betriebsjahr des Meilers hinter allen Beteiligten. Zeit also, um mal eine erste Zwischen-Bilanz zu ziehen. Diese wurde heute Vormittag in Lünen vorgestellt, und sie fällt, wie es wohl auch nicht wirklich anders zu erwarten war, recht gemischt aus.
Dabei klingt die reine Leistungsbilanz des Kraftwerks zunächst einmal sehr positiv: Zwischen Januar und Dezember 2014 wurden demnach bei Trianel in Lünen im regulären Betrieb 5,1 Millionen Kilowattstunden Strom produziert, was rechnerisch für die Versorgung von 1,5 Mio. 2-Personen-Haushalten ausreicht.
Mit Unterstützung des Recherchenetzwerks Correctiv arbeite ich an einer Übersicht über die Verbindung zwischen Politik und Unternehmen im Ruhrgebiet. Die Arbeit an dem Projekt VEB-Atlas Ruhr wurde durch Crowfunding ermöglicht. In unregelmässigen Abständen werde ich von meiner Arbeit berichten.
Um die Zusammenhänge zwischen den städtischen Unternehmensbeteiligungen und der Politik aufzuzeigen arbeite ich mich seit Wochen durch die Beteiligungsberichte der Städte des Ruhrgebiets. Die Städte sind nach der Gemeindeordnung NRW verpflichtet, ihre Beteiligungen offen zu legen:
§ 117 GO NRW – Beteiligungsbericht
(1) Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Beteiligungsbericht ist dem Jahresabschluss nach § 95 beizufügen, wenn kein Gesamtabschluss nach § 116 aufzustellen ist.
(2) Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Die vier größten Städte des Ruhrgebiets sind natürlich besonders interessant: Hier fühlen sich die Politiker offenbar berufen, aus ihrer Stadt einen Konzern zu machen. Sie sind an zahlreichen Unternehmen beteiligt – das reicht vom Energiekonzern Steag über Tankstellen bis zur Segelschule. Für die Städte Essen, Duisburg und Dortmund liegen Beteiligungsberichte aus den Jahren 2013 bis 2014 vor. In Duisburg und Dortmund erfährt man sogar mit einem Klick, welches Ratsmitglied in welchem Aufsichtsrat sitzt – Transparenz, wie sie sein sollte. Bochum ist das anders: Der Beteiligungsbericht stammt aus dem Jahr 2012, in welchen Aufsichtsräten die Politiker sitzen, ist in der Übersicht der Ratsmitglieder nicht erkennbar. Die Informationen habe ich trotzdem bekommen. Interessant war, dass bei der Stadt niemand wusste, dass der „aktuelle“ Beteiligungsbericht aus dem Jahr 2012 stammt, also fast drei Jahre alt ist. Daraus schließe ich, das weder Journalisten noch Politiker sich in den vergangenen Jahren für das Thema interessiert haben.
Zwar beherrschen Maut, Mindestlohn und Fluggastdatenspeicherung die journalistischen Sommer- und Winterlöcher, nur werden sie unabhängig von einander thematisiert. Das kann ein Fehler sein, denn sie haben einen gemeinsamen Nenner: Alle betreffenden Daten werden vom Zoll erhoben. Von unserem Gastautor Jan C. Klein-Zirbes.
Neben dem bürokratischen Irrsinn, der den Arbeitgebern aufgehalst wird, wird übersehen, dass zur Überwachung des Mindestlohns eine nachrichtendienstliche Idealbehörde entsteht, die in ihrer Umfänglichkeit selbst in der Deutschen Geschichte eine Ausnahmestellung innehaben wird.
Zur Überwachung des Mindestlohns wird der Zoll, der dem Bundesfinanzministerium untersteht, zuständig sein.
Auf den ersten Blick erscheint die Zuständigkeit schlüssig, da er bereits Schwarzarbeit auf dem Bau etc. kontrolliert.
Entsprechend kann der Zoll auch in die Bücher der Unternehmer schauen, wenn er befürchtet, dem Staat gingen Einnahmen verloren.
Unter dem Vorwand, die Zettelwirtschaft in der Dokumentationspflicht zu erleichtern, wird die Anschaffung elektronischer Stundenzettel empfohlen, deren Daten bei den Finanzbehörden, d.h. auch beim Zoll landen.
Der Zoll überwacht zudem die Maut für Ausländer, schließlich war er für den Grenzverkehr schon immer zuständig.
Der Bundesanalogverkehrsminister erlaubt dem Zoll an dieser Stelle Kennzeichenüberwachung mittels Streaming und eine Software, die nicht nur Kennzeichen, sondern auch Gesichter erkennen kann. Diese beiden Punkte interessieren den Bundesdigitalverkehrsminister übrigens nur, wenn der Privatmann streamt. Der jüngste Skandal um von der NSA gehackte SIM-Karten lässt in dem Zusammenhang nichts Gutes ahnen, was die Anonymität satellitenbasierter Navis und mitgeführter Handys betrifft.
Zudem beschließt die EU derzeit eine umfangreiche Fluggastdatenspeicherung, die ebenfalls durch den Zoll vorgenommen wird.
Dass der Zoll in dieser Form von einem Bundesfinanzminister, der vorher als Bundesinnenminister Chef der übergeordneten Nachrichtendienste war, konzipiert und binnen der letzten zwölf Monate umgesetzt wurde, soll an dieser Stelle nicht weiter stören. Es spricht allenfalls für schwäbische Präzisionsarbeit, juristische Kenntnis und langjährige Erfahrung darin, wie eine Behörde idealerweise funktioniert.
Wenden wir uns an diesem Bundesligasonntag mal weg vom aktuellen Tagesgeschehen, obwohl es auch an diesem Wochenende dort wieder genug anzumerken und zu diskutieren gäbe. Doch das Thema der letzten Tage rund um den Profifußball in diesem Lande war eine offensichtlich ins Haus stehende weitere Zerstückelung der Anstoßzeiten. Käme dies in naher Zukunft so, soll hierdurch in erster Linie der Umsatz der Liga und ihrer Vereine gesteigert werden.
Jüngste Erfolgszahlen der englischen Premier League hatten auch bei der Bundesliga offenbar erneut entsprechende Begehrlichkeiten geweckt, eine seit Jahren schon laufende Grundsatzdebatte neu belebt. Der Kampf zwischen den Fußballtraditionalisten und Romantikern gegen die ‚kalten‘ Geschäftsinteressen und den Kommerz geht damit in die nächste Runde. Doch der Sieger dürfte hierbei schon längst feststehen. Und ein Zurück zu einheitlichen Anstoßzeiten der neun Erstligaspiele wird es nicht geben. Im Gegenteil! Vermutlich wird Erstligafußball schon bald auch am Montagabend gespielt und eben auch im TV zu sehen sein.
Das hat gesessen. Der ein wenig irreführend als „Wutrede“ gelabelte flammende Appell für eine stärkere Gründerkultur in Deutschland, den Christian Lindner in Reaktion auf den gehässigen Zwischenruf des SPD-Politikers Volker Münchow hielt, erfreut sich im Internet großer Beliebtheit. Doch so oft der Beitrag geteilt und angeklickt wird, die traurigen Fakten bleiben: Von allen EU-Staaten zählt Deutschland mit die wenigsten Selbstständigen, gerade mal 10,5 % (2010). Und Unternehmensgründern schlägt deutlich mehr Skepsis entgegen als in großen Gründernationen wie etwa den USA oder auch Israel. Mit ein wenig Abstand zu Lindners Rede scheint es geboten, einmal einen genaueren Blick auf die möglichen Ursachen zu werfen. Von unserem Gastautor Hasso Mansfeld.
Schon der römische Philosoph Seneca riet seinen Lesern im Traktakt „Vom glücklichen Leben“, um Irrtümer zu vermeiden, sich tunlichst vom „großen Haufen“ fernzuhalten. Gehalten haben sich an diesen Rat aber — allem besseren Wissen zum Trotz — im privaten wie im politischen Leben bis zum heutigen Tage nur wenige. Wie vor 2000 Jahren, so drängt es auch heute die Menschen in größere Gemeinschaften. Zumindest im Berufsleben sollten aber doch die
Still war es zuletzt wieder einmal für längere Zeit rund um das seit langem schon geplante, riesige Industrieareal ‚NewPark‘ in Datteln geworden. Nachdem die rot-grüne Landesregierung nach einem zermürbenden Hin und Her eine Landesbürgschaft für das umstrittene Vorhaben letztendlich ablehnte, kam in der Lokalpolitik notgedrungen der Plan auf das Projekt in diesem Fall halt selber finanziell stemmen zu wollen.
Keine einfache Angelegenheit in einer finanziell so arg angeschlagenen Region. Erschwert wurde der Plan noch durch einen kolportierten Preisanstieg für den angestrebten Grundstückskauf. Jahrelang wurde das Gelände für rund 15 Mio. Euro vom Eigentümer RWE angeboten. Doch nach etlichen verstrichenen Fristen änderte der Konzern seine Strategie, wollte das Gelände plötzlich nicht mehr zum ‚Schnäppchenpreis‘ veräußern, sondern gerne eine höheren, einen vermeintlich ‚marktgerechteren‘ Preis erzielen.
Ein Bus der ‚Vestischen‘ in den 70er-Jahren. Quelle: Wikipedia, Foto: Willy R., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wer heutzutage regelmäßig Bus und Bahn nutzen muss, der ist häufig genug gleich in doppelter Hinsicht ‚ein armes Schwein‘. Dies bestätigt aktuell auch die jüngste Entwicklung bei der ‚Vestischen Straßenbahn GmbH‘, dem öffentlichen Nahverkehrsanbieter im Kreis Recklinghausen.
Dort rechnet man in diesem Jahr, nach der jüngsten Tariferhöhung, einem aktuellen Bericht der ‚Recklinghäuser Zeitung‘ zur Folge, mit einem Verlust von ca. 500.000 Fahrgästen für das Jahr 2015.
Der Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Martin Schmidt wird dort aktuell mit den Worten zitiert „In Düsseldorf käme kein Fahrgast auf die Idee, aufs Auto umzusteigen.“, dort sei die Innenstadt verstopft, Parkplätze seien knapp und teuer. „Im Kreis Recklinghausen hingegen haben die Menschen diese Alternative.“
Angesichts solcher Formulierungen können einem, wenn man das liest, als seit Jahren schon im Kreis Recklinghausen lebender Bürger, schon einmal kurz die Nackenhaare zu Berge stehen.
Stadtwerke Zentrale in Bochum: Foto: Stadtwerke Bochum Lizenz: Copyright
Die Stadtwerke Duisburg überlegen, aus der Energieerzeugung auszusteigen. Sie sind nicht das einzige Stadtwerk mit Problemen. Auch andere denken darüber, den Betrieb von Kraftwerken aufzugeben.
Mit zwei eigenen Kraftwerken produzieren die Stadtwerke Duisburg Strom für über die Hälfte der Duisburger Haushalte. Die Zeiten, in denen das Unternehmen, das zu 80 Prozent der Stadttochter Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) und zu einem Fünftel RWE gehört, mit seinen beiden Kohle- und Gaskraftwerken, Geld verdiente sind vorbei: 22 Millionen Euro Verlust fuhr das Unternehmen mit seinen Kraftwerken ein. Anstatt Geld an die Stadt abzuführen, musste das klamme Duisburg seine Stadtwerke mit zwei Millionen Euro stützen. Nun denkt DVV-Geschäftsführer Marcus Wittig darüber nach, aus der Stromerzeugung auszusteigen. Dem DVV-Mitarbeitermagazin Durchblick sagte Wittig: „Wir werden prüfen müssen, ob die eigene Erzeugung weiter betrieben werden kann. Daran geht kein Weg vorbei, auch wenn dies bedeuten würde, dass wir mit einem solchen Schritt in die Kernkompetenz unseres Stadtwerke-Unternehmens eingreifen würden.“
Diese Kernkompetenz ist die Daseinsvorsorge. Sie ist der meist genannte Grund, warum Städte sich um die Erzeugung von Strom und die Versorgung mit Wasser oder Gas kümmern: Die eigenen Bürger sollen die Sicherheit haben, versorgt zu werden, unabhängig von den Unbilden des Marktes. Eine staatliche Vollkaskoversicherung, die Wärme und Licht garantieren soll,
Christoph M. Schmidt ist Präsident des Wirtschaftsforschungsinstitutes RWI in Essen und Vorsitzender des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – der Wirtschaftsweisen. Die Energiewende und den demogtrafischen Wandel hält er für die größten Herausforderungen, vor denen das Ruhrgebiet steht.
Von Seiten der Politik werden häufig die Chancen betont, die das Ruhrgebiet durch die Energiewende bekommt. Teilen Sie diese optimistische Sicht der Dinge?
Ganz im Gegenteil, im Vordergrund stehen bislang nicht die Chancen, sondern die Risiken. Denn als Energiebundesland Nr. 1 ist NRW der große Verlierer der Art und Weise, in der die Energiewende bislang umgesetzt worden ist – nämlich auf Basis eines Subventionsmechanismus, der alle marktwirtschaftlichen Grundsätze missachtet. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Tatsache, dass die Bürger von NRW bei diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit knapp 3 Milliarden Euro netto im Jahr 2013 erneut die Hauptfinanziers der Förderung der erneuerbaren Energien waren, während die Bürger anderer Bundesländer netto durchweg von dieser groß angelegten regionalen Umverteilung profitieren. Die Bürger von Bayern sind dank der dort großen Verbreitung der Photovoltaikanlagen dabei die Hauptprofiteure. Und innerhalb der Bundesländer profitieren dabei tendenziell die Grund- und Hausbesitzer, die Mieter zahlen die Zeche.
Eine kleine, wie ich finde, sehr nachdenkenswerte Statistik noch kurz vor dem heutigen Feierabend: Dem heute in Berlin von der Techniker Krankenkasse vorgestellten ‚Depressionsatlas‘ zur Folge sind die Menschen im Ruhrgebiet besonders stark von Depressionen betroffen.
In Nordrhein-Westfalen war jeder Erwerbstätige im Jahre 2013 demnach durchschnittlich 1,1 Tage mit dieser Diagnose krankgeschrieben. Bei Frauen (1,4 Tage) lag der Anteil dabei um 56 Prozent höher als bei Männern (0,9 Tage).
Auffallend sind bei nähere Betrachtung hierbei zudem die erheblichen regionalen Unterschiede: Während die Herforder z.B. deshalb im Durchschnitt nur 0,7 Tage arbeitsunfähig waren, lag die Quote z.B. in Gelsenkirchen mit 1,7 Tagen immerhin mehr als doppelt so hoch.
Insgesamt herrscht laut TK im Ruhrgebiet eine trübe Stimmung. Deutlich besser sieht es, lt. ‚Depressionsatlas‘ dagegen in ländlichen Gebieten von NRW, wie im Sauerland, rund um Siegen-Wittgenstein und dem Bergischen Land aus.