Das Ruhrgebiet ist reich an Unternehmen. Dazu zählen nicht nur privatwirtschaftliche Firmen, sondern auch kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe. Mehrere Hundert solcher Betriebe gibt es zwischen Dortmund und Duisburg – die Tendenz ist steigend.
Bundesweit gibt es weit über 13.000 kommunale Auslagerungen. „Sie sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Wohnungen aktiv. Mit der Aufgabenerfüllung wird auch ein Teil der finanzwirtschaftlichen Aktivität aus der kommunalen Kernverwaltung ausgelagert“, heißt es dazu im kommunalen Finanzbericht der Bertelsmann-Stiftung. „Die Kernhaushalte bilden die finanzielle Situation der Kommunen daher nicht mehr vollständig ab.“
In Gelsenkirchen hat die Stadtverwaltung jetzt den Beteiligungsbericht für das Jahr 2015 vorgelegt. Auf den ersten Blick wirkt das 292 Seiten umfassende Zahlenwerk etwas spröde, aber bei genauer Betrachtung ergeben sich hier spannende Fragen.Bürger können die Aktivitäten der Politik und der Stadtverwaltung nur bewerten, wenn ihnen die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten klar sind. Es geht also um die demokratische Kontrolle und um die Zukunft der Stadtgesellschaft.„Wegen der ständig steigenden Zahl städtischer Unternehmen sind Konzernabschlüsse unverzichtbar, um eine umfassende Transparenz über alle städtischen Finanzstrukturen zu schaffen“, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW. „Denn bekanntlich können in selbstständigen, städtischen Firmen Personal- und Investitionsausgaben getätigt werden, auf die der Stadtrat keinen großen Einfluss hat.“
Der Beteiligungsbericht ist nach der Gemeindeordnung NRW mit dem Gesamtabschluss vorzulegen. „Dieser wiederum ist innerhalb von neun Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen“, sagt Sigrun Rittrich, Pressesprecherin der Bezirksregierung Münster. „Die abschließende Feststellung obliegt dem Rat. Danach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung“. Leider kommt Gelsenkirchen dieser Vorgabe nicht nach, denn der Beteiligungsbericht für 2015 wurde erst im November 2017 vorgelegt. Der vorgeschriebene Zeitpunkt war der September 2016. Jeder Kämmerer im Lande kennt die wichtigen Vorschriften im Gemeindehaushaltsrecht.
Mit dem nachlässigen Vorgehen ist Gelsenkirchen allerdings nicht allein. Nur jede vierte nordrhein-westfälische Kommune, einschließlich der Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr, hat im Frühjahr 2017 für das Wirtschaftsjahr 2015 einen Gesamtabschluss aufgestellt.