Rechtlich sind Buchverlage in Europa, die einen Wechsel von papiernen zu digitalen Produkten wagten, nicht mehr in der Buch- tätig, sondern in der Softwarebranche. Diese einfache Ausgrenzung, die auf das Naheliegenste setzt, auf die physische Verpackung, das Wichtigste außer Acht lässt, die Inhalte, traditionell Texte und Bilder, ließe freilich zu, die Buchbranche ganz abzuschaffen und sie nur noch als konzeptionelle Papierverwerter einzuordnen, vielleicht ähnlich den Tapetengestaltern oder Altpapiersammlern. Auch dort wird das Papier übrigens gebunden, bei Tapeten in Rollen, ein durchaus traditionelles Verfahren, bezöge man Schriftrollen ein, und wer schon einmal auf einem Sammelhof für Altpapier war, erinnert sich vielleicht an die groben Stricke, mit denen nach einigen Pressvorgängen Ballen geknüpft wurden.
Die Frage nach Inhalten, den Eindruck hinterlassen die europäischen Juristen, ist unerheblich geworden. Dennoch ist weiterhin von einem sogenannten ‚Kulturgut Buch’ die Rede, zumindest in Deutschland. Was bliebe an Kultur jedoch übrig, wenn lediglich die Verpackung, gleichsam das Geschenkpapier, als Buch relevant sein könnte, auch wenn es vom Handel beigesteuert wird? Vielleicht reichte es für Juristen bereits aus, einen Bogen zu erhalten, statt eines aufwendig erstellten Buches? Versuchsweise ließe sich auch ein Brikett oder Holzscheit verpacken, falls es Ihnen an Gewicht fehlte.
Kraftwerksstreit: Dattelner Grüne sorgen sich um das Geld von E.On – Gehen die Argumente aus?
Früher ging es bei der Auseinandersetzung rund um das juristisch noch immer gestoppte Kohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ in erster Linie um dessen Gesetzeskonformität. Stimmt der Abstand des Meilers zur Wohnbebauung, können die Schadstoffgrenzwerte in der Umgebung eingehalten werden? Wie sieht es konkret mit der Gefährdung der Anwohner im Störfall aus?
Vieles wurde hier inzwischen nachgebessert. Ausgleichmaßnahmen wurden durchgeführt, Schallschutzfenster zugesagt, Aufforstungsmaßnahmen durchgeführt. Einiges konnte naturgemäß aber nicht verändert werden, da das Kraftwerk halt noch immer dort steht, wo es eben seinerzeit ab 2006 errichtet wurde.
Der neue Genehmigungsanlauf des Energiekonzerns läuft bekanntlich. Stadtverwaltung und Landesregierung werden dem Projekt keine Steine mehr in den Weg legen. Nach diversen Änderungen und Ausnahmeregelungen für das Kraftwerk welche inzwischen auch auf politischer Ebene durchgeführt wurden (Stichwort Zielabweichungsverfahren), deutet inzwischen wohl recht viel darauf hin, dass das Kraftwerk, dass lt. E.On aktuell zu rund 80% fertiggestellt ist, und das bereits rund 1 Milliarde Euro an Baukosten verschlungen hat, dann in zwei bis drei Jahren tatsächlich ans Netz gehen könnte. Auch wenn eine weitere Gerichtsentscheidung darüber noch zu erwarten sein dürfte, da sowohl der BUND als auch die benachbarte Stadt Waltrop weitere Klagen dagegen angekündigt haben.
Seitens der Grünen Wählergemeinschaft in Datteln, regt sich aktuell jedoch einmal wieder frischer Widerstand.
Dortmund: 5 Cent Dividende pro Aktie – Klasse, es gibt für mich ein Bier auf Kosten des BVB!
Erfolgreich ist der BVB aktuell auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das hat uns die Vereinsführung ja auf den jüngst durchgeführten Hauptversammlungen bestätigt. Sowohl Vereins-Mitglieder als auch die Aktionäre zeigten sich entsprechend zufrieden. Die BVB-Familie genoss die frisch vorgelegten Erfolgszahlen. Als Folge dessen bekommt u.a. jeder Aktionär jetzt eine Dividende von 5 Cent pro von ihm gehaltenen Wertpapier für das vergangene Geschäftsjahr.
Das betrifft erfreulicher Weise auch mich. Rund einen Euro darf ich daher jetzt bald neu mein Eigen nennen. Klasse, das reicht dann für ein Dosenbier o.ä.. Um den Gerstensaft in der Kneipe zu genießen dürfte es leider aktuell noch nicht reichen. Da muss ich dann doch noch auf eine Dividendenerhöhung in der Zukunft hoffen.
Warum ich das hier erzähle?
Kirche und Arbeitsrecht
Über Gott weiß man traditionell eher wenig. Über die Kirchen mehr. Zum Beispiel, dass man als bei der Kirche Beschäftigter keine Vergnügungssteuer zahlen muss, denn ein Job bei einer Kirche bedeutet, auf viele Rechte verzichten zu müssen, die in konventionellen Betrieben üblich sind. Über die Rolle der Kirche als Arbeitgeber und die Auswirkungen des rechtlichen Sonderstatus informiert am Donnerstag die Gewerkschaft Freie Arbeiter Union auf einem Tagesseminar in Düsseldorf:
So haben die anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Möglichkeit, ein eigenständiges Arbeitsrecht zu erlassen. Dieses kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht hat für die Arbeiter*innen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften arbeitsrechtlich zahlreiche negative Auswirkungen. Zum Beispiel die Regelung der Loyalitätspflicht: Von den Arbeiter*innen wird das Einhalten religiöser Vorstellungen erwartet. Bewerber*innen können auf Grund ihrer religiösen (Nicht-)Zugehörigkeit, ihres Familienstandes oder sexuellen Orientierung abgelehnt werden. Verstöße gegen diese Loyalitätspflichten wie Kirchenaustritt, Wiederheirat, „uneheliche“ Kinder oder Homosexualität stellen in katholischen Einrichtungen immer noch einen Kündigungsgrund dar. Darüber hinaus existieren auf auf der Ebene des Kollektivrechtes, zum Beipsiel in Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung, des Tarifrechts und auch des Streikrechts spezielle, die Rechte einschränkende Regelungen.
Das Seminar findet statt ab 19.00 Uhr im FAU-Lokal „V6“, Volmerswerther Straße 6, 40221 Düsseldorf.
Update: Bundesinnenministerium untersagt Vertrieb einer BPB-Publikation
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat ein vorläufiges Vertriebsverbot gegen den Sammelband „Ökonomie und Gesellschaft“ aus der Reihe „Themen und Materialien“ der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) erlassen. Offenbar handelte das BMI auf Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Anstoß an den enthaltenen Vorschlägen für die Vermittlung ökonomischen Wissens an Schüler genommen hatte. Der von Prof. Dr. Bettina Zurstrassen (Universität Bielefeld) herausgegebene Band geht der Frage nach, wie neuere Perspektiven in der Wirtschaftswissenschaft, die sich nicht mehr allein am neoklassischen Modell des homo oecomicus orientieren, für den Unterricht aufbereitet werden können. Von unserer Gastautorin Patricia Pielage.
Update am Ende des Artikels.
Deutsche Gesellschaft für Soziologie: Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft
Auf der Seite der BPB ist die Publikation als „vergriffen“ gekennzeichnet. Hier deutet nichts darauf hin, dass das Heft vorerst nicht weiter vertrieben werden darf. Der Vorgang wurde jedoch breiter bekannt, als die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) am Freitag eine Stellungnahme veröffentlichte, in der sie „den massiven Eingriff des Ministeriums in die Freiheit der Wissenschaft“ scharf kritisiert. Ausdrücklich wendet die DGS sich in der Erklärung gegen den „politischen Vorstoß der BDA“ und erhebt den Vorwurf, die BDA habe die Autor_innen des Sammelbands falsch zitiert: „In skandalisierender Absicht hat die BDA den Autor/innen Zitate zugeschrieben, die nicht von ihnen stammen, Zitate verkürzend aus dem Kontext gerissen und Zitate durch nicht markierte Auslassungen verfälschend dargestellt. Zum Teil werden als Beleg für die Kritik auch Zitate aufgeführt, die aus Zeitungsartikeln entnommen wurden, die in den Unterrichtsmaterialien abgedruckt sind.“
Kein sicherer Hafen mehr für unsere Daten
Was das Einkassieren des Safe-Harbor-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof bedeutet.
15 Jahre lang bildete Safe Harbor eine der wichtigsten Grundlagen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Anfang Oktober erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Gangart für ungültig.
Wieso gerade für Unternehmen dadurch eine rechtliche Grauzone entsteht und welcher Handlungsbedarf aktuell entsteht, legt unser Gastautor Milan Naybzadeh in seinem Beitrag dar. Er ist der IT-Sicherheitsbeauftragte der ADACOR Hosting.
Die Sorge ums Digitale
Ist man mit seiner Arbeit in digitalen Märkten involviert, gilt ein Smartphone selbstverständlich als Voraussetzung. Doch wofür? Ich habe nicht einmal ein winziges Mobile. Was sollte ich mit einem sperrigen Smartphone?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Telefongesellschaft schlugen mir bereits viele Male vor, doch endlich erreichbar zu werden, worauf ich irritiert fragen konnte, ob sie mich nicht erreicht hätten? Aber, so gaben mir die Anrufer kund, sie hätten fantastische Angebote. Mehr als ein knapp gehaltenes Mitleid brachte ich jedoch nicht über die trockenen Lippen.
Expo Real: Etwas Wasser in den Wein…
Heute endet die Expo Real. Die Expo Real ist die wichtigste Immobilienmesse Europas und findet jedes Jahr in München immer kurz nach dem Oktoberfest statt. Das Ruhrgebiet ist dort jedes Jahr mit einem Stand vertreten. Das Ruhrgebiet nennt sich dort Metropole Ruhr, was auf mich immer etwas lächerlich wirkt. Frankfurt am Main, ohne Zweifel eine Metropole, nennt sich im Gegensatz dazu schlicht Stadt Frankfurt. Auf mich wirkte das immer souveräner.
Verfolgt man die Berichterstattung zur Messe, gewinnt man schnell den Eindruck, dass Ruhrgebiet präsentiere sich dort als Einheit:
Freifunk-Initiative auf dem Vormarsch: Skeptiker konnten nun auch in Waltrop überzeugt werden
Noch im vergangenen Juni sah es gar nicht gut aus um die Pläne von Michael Kamps & Co. in Waltrop (Kreis Recklinghausen) das freie WLAN-Netz ‚Freifunk‘ auch in öffentlichen Gebäuden der Hebewerkstadt zum Einsatz zu bringen. Obwohl ursprünglich schon mit viel Rückenwind in der Lokalpolitik gestartet, traten plötzlich zahlreiche Skeptiker auf den Plan. Es ging diesen um die angeblich nicht vorhandene Rechtssicherheit. Diese verunsicherten die Öffentlichkeit kurz bevor die Sache im Rat eigentlich bereits hätte abgesegnet werden sollte, dermaßen, dass das Vorhaben plötzlich wieder auf der Kippe zu stehen schien. Natürlich sehr zum Verdruss von Organisator Michael Kamps und seinen Mitstreitern in Sachen ‚Freifunk‘.
Doch in dieser Woche dann die überraschende Kehrtwende. Einmütig votierte der Stadtentwicklungsausschuss nun plötzlich dann doch für das von Kamps angedachte Projekt. Die Skeptiker wurden offensichtlich in den letzten Monaten erfolgreich zum Schweigen gebracht, Ängste konnten abgebaut werden.
Im Ruhrbarone-Gespräch gab sich Michael Kamps nun entsprechend erleichtert und auch ein wenig stolz. Freifunk wird nun auch in Waltrop weiter wachsen können, hat ‚grünes Licht‘ nun auch für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, auch wenn die Details noch geklärt werden müssen.