Für diesen CDUler ist Homosexualität eine Straftat wie jede andere

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„Ich finde, was gestern falsch war, muss auch falsch bleiben, auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist,“ sagt der fröhlich lächelnde CDUler Christoph Dohmen. (Foto: CDU MG)

Sollen Homosexuelle rehabilitiert und entschädigt werden, die im Rahmen des abgeschafften §175 StGB der Strafverfolgung ausgesetzt waren?

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht das so. Es erscheint aus humanistischen Gründen logisch. Wer eine Sexualpräferenz hatte, mit der er niemanden schadete, und für eben jene aufgrund eines Gesetzes betraft wurde, das kaum mit dem Grundgesetz vereinbar erscheint, der sollte hierfür eine nachträgliche Ehrenrettung erhalten.

Sicherlich kann man über Form und Umfang streiten, aber das sollte es unter Demokraten schon gewesen sein. Unter Demokraten vielleicht, aber nicht unter Christdemokraten, wie nun CDU-Ratsherr Christoph Dohmen aus Mönchengladbach bewies. Dohmen, der auch im Jugendhilfeausschuss und Polizeibeirat seiner Stadt sitzt, teilte seine ganz eigene Sicht bereits vor einigen Tagen auf Facebook mit:

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Wir behelligen Herrn Dohmen nicht mit Kritik an Zeichensetzung und Rechtschreibung, als mathematisch-technischer Assistent sind dies für ihn wahrscheinlich eher Tertiärtugenden.

Als wäre dies nicht schon genug, legte Dohmen dann noch in einem weiteren Facebook-Kommentar nach:

Fahre ich heute in der Stadt 60 km/h, obwohl nur 50 erlaubt ist, werde ich bestraft. Wenn auf dieser Straße dann in zwei Jahren Tempo 70 erlaubt wird, werde ich dann auch entschädigt?

Augenscheinlich verwechselt Dohmen hier eine Straftat mit einer Ordnungswidrigkeit. Aber halten wir uns nicht mit Details auf. Schauen wir aufs große Ganze. Die Abänderung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen ist für Dohmen also „Zeitgeist“, ein Wort das gerne im Umfeld verschwörungstheoretischer Menschen für die angeblich krankhaften Auswüchse unserer Zeit in Gebrauch ist. Bewußt gewählt?

Ach ja, und die ungestrafte Ausübung seiner homosexuellen Präferenz ist „möglicherweise nicht mehr falsch“? Leider äußert sich Dohmen nicht dazu, wie es eigentlich um die „Vergewaltigung in der Ehe“ bestellt ist – die war früher nicht strafrechtlich bewehrt. Ist auch diese Änderung nur „möglicherweise“ richtig?

Oder mit Blick auf andere Staaten auf deutschen Boden: verdienen all die Opfer der deutschen Unrechtsregime keine Entschädigung, weil das ihnen wiederfahrene Unrecht möglicherweise seinerzeit nicht unter Strafe stand?

Was Dohmen, ob willentlich oder nicht, vielleicht verwechselt ist den Wunsch nach Rehabilitation mit der Bestrafung derjenigen, die die seinerzeitigen Strafen verhängt haben. Letzteres wird von niemanden gefordert.

Leider stand Herr Dohmen nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung, weder für die Kollegen von queer.de, und das schon seit einigen Tagen, noch telefonisch für die Ruhrbarone, ebenso wenig wie die CDU-Geschäftsstelle in Mönchengladbach.

Josephine Gauselmann (Foto: Da Silva Fotografie)
Josephine Gauselmann (Foto: Da Silva Fotografie)

Empört zeigte sich hingegen die Vorsitzende der Jusos Mönchengladbach Josephine Gauselmann: „Ob homophob oder nicht – mit seinem Statement macht der Gladbacher CDU-Ratsherr deutlich, wie ignorant die CDU mit dem Thema Homosexualität umgeht. Der Staat erkennt mit der Rehabilitation das geschehene Unrecht an und entschuldigt sich offiziell. Wer das nicht verstehen will, missachtet das Unrecht an vielen tausend Menschen, die über Jahrzehnte unter der staatlichen und gesellschaftlichen Verfolgung leiden mussten. Wir begrüßen es sehr, dass sich Heiko Maas so sehr für das Thema einsetzt und weisen inhaltslose Kritik daran scharf zurück!“

 

Noch weiter gehen die Piraten, die PARTEI sowie die LINKE in einer gemeinsamen Presseerklärung. Sie werfen Dohmen „Intoleranz und Homophobie“ vor. Keinen Widerspruch für Dohmen gab es hingegen von den Ratsherren der NPD und PRO NRW.

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Nico
Nico
8 Jahre zuvor

Immer wieder schön zu sehen wes Geistes Kind manche Menschen in der selbsternannten Christlichen Partei sind.

Eine kleine Kritik aber, das hier:
"Aber halten wir uns nicht mit Details auf. Schauen wir aufs große Ganze. Die Abänderung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen ist für Dohmen also „Zeitgeist“, ein Wort das gerne im Umfeld verschwörungstheoretischer Menschen für die angeblich krankhaften Auswüchse unserer Zeit in Gebrauch ist. Bewußt gewählt?"

Halte ich für fragwürdig. Vor diesem unsäglichen Film war Zeitgeist ein normales Wort das eben das beschreibt was der Herr damit meint. (Siehe: http://www.duden.de/suchen/dudenonline/zeitgeist)
Das so in dem Artikel unterzubringen schiebt diesen unnötig in eine etwas hysterische Ecke.
Was er (der CDU-Mann) schreibt und die sonstige Darstellung in dem Artikel spricht doch für sich.
Nicht jeder ist ein Wahnwichtel nur weil er doof/homophop oder in der CDU ist.

danebod
8 Jahre zuvor

Ein ähnliches Argumentationsmuster wie das des Nazijuristen und späteren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hans Filbinger: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" über seine Rolle als Marinejurist.

CDU eben.

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