Ruhrbarone: Die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Gütersloh liegen nur noch knapp über dem kritischen Wert. Ostwestfalen scheint sich wieder zu normalisieren. Was meinen Sie, wird wieder alles gut in OWL?
Magnus Memmeler: Mit Stand 02. Juli meldet der Kreis Gütersloh 485 aktive Infektionsfälle. Ich finde, dass diese Zahl keinen Anlass zum Jubeln bietet, auch wenn der Landrat im Kreis Gütersloh das ganz anders bewertet. Die Situation im Kreis Gütersloh, der Umgang mit Tönnies und behördliches Handeln geben für viele Beobachter ausreichend Anlass zu kritischen Gedanken, die den lange zurückliegenden kölschen Klüngel rund um Müllverbrennungsanlagen regelrecht lächerlich wirken lassen. Einige Gewerkschaftsvertreter und Landespolitiker der Region äußerten, dass Günter Wallraff wahrscheinlich nur 3 Stunden intensive Medienrecherche benötigen würde, um Landrat Adenauer und der Landesregierung riesige Schweißperlen auf die Stirn zu treiben.
In den ostwestfälischen Kreisen Warendorf und Gütersloh kam die Bundeswehr zum Einsatz, um den massenhaften Test von Bewohnern der Region zu ermöglichen. Eigentlich sind an den Einsatz der Bundeswehr im Inneren Vorgaben formuliert, die eine zivil-militärische Kooperation zur Bewältigung von Schadenslagen ermöglichen soll, die in der Regel nicht in wenigen Stunden erfüllt werden können. Erstaunlich ist, dass Ressourcen der Bundeswehr beinahe schneller einsatzbereit waren, als die lokalen Ressourcen des Katastrophenschutzes. Nicht wenige Beobachter fragen deshalb immer lauter, wie viel Schaden bereits absehbar war, bevor das nun bekannte Ausmaß des Infektionsgeschehens nicht mehr zu leugnen war oder ob der Hilferuf eines Adenauer-Ahnen und des Landesvaters Mutterreflexe bei Frau Kramp-Karrenbauer als zuständige Verteidigungsministerin auslösten. Durch unglückliche Formulierungen von Herrn Laschet wird dieser Eindruck ungewollt verstärkt, wenn er sinngemäß vorträgt, man würde den Schlachtbetrieb Tönnies zukünftig nach geltendem Recht überwachen. War das etwa bisher nicht der Fall? Aussagen von Mitarbeitenden des Veterinäramtes im Kreis Gütersloh, die nun im Spiegel veröffentlicht wurden, legen dies zumindest nahe. Täglich befanden sich einhundert und mehr Mitarbeitende des Veterinäramtes des Kreises im Schlachtbetrieb und keinem soll aufgefallen sein, dass die gängigen Vorschriften zum Coronaschutz für Mitarbeitende nicht eingehalten wurden? Statt durch den Kreis, werden die unhaltbaren Zustände durch eine Whistleblowerin bekannt, die ein Video online veröffentlichte und daraufhin fristlos entlassen wurde. Dieser verantwortungsvollen Mitbürgerin sollten nun unverzüglich zahlreiche Jobs angeboten werden und das Arbeitsgericht, welches den Fall nun verhandelt, sollte eine üppige Abfindung, quasi als Belohnung, fordern. Wahrscheinlich wird dies aber, wie im Fall des Mitarbeitenden einer Bottroper Apotheke, der das Panschen von Krebsmedikamenten aufdeckte, ein frommer Wunsch bleiben, da sich niemand in der Region gegen den mächtigen Schlachter wenden will, der Schützenvereine der Region unterstützt und dem Kreis üppig Gewerbesteuer beschert.
Die dann landesweit in Marsch gesetzten Katastrophenschutzressourcen von Hilfsorganisationen und Ressourcen aus dem Bestand des Katastrophenschutzes NRW wurden von einem Mitarbeitenden der Bezirksregierung Detmold angefordert, der sich in den sozialen Medien als Fan von Philipp Amthor outete, was schon fast komisch sein könnte, wenn man denn Kabarettist wäre. Der Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold versäumte bei der landesweiten Ressourcenanforderung indes nicht, den Hinweis zu geben, dass es sich um eine Einsatzanforderung außerhalb der NRW – Landeskonzepte des Katastrophenschutzes handeln würde, um dann zu ergänzen, dass die Bezirksregierungen und Landkreise das Ansinnen auf direkten Wunsch der Landesregierung zu unterstützen hätten.
Diese Einsatzanforderung wurde sodann über die im Katastrophenschutz üblichen Verteiler der 5 Bezirksregierungen und der kreisfreien Städte und Landkreise kommuniziert, um den Großeinsatz in Ostwestfalen zu ermöglichen. Warum ein solcher Großeinsatz unterhalb und nicht durch das Innenministerium ausgelöst wurde, sondern unter Umgehung des Innenministeriums durch die Landesregierung eingefordert wurde, bedarf selbstverständlich einer Beantwortung. Warum die Ressourcen der Katastrophenschutzbehörden genutzt werden (Verteilung verlief über die jeweiligen Krisenstäbe), um eine Einsatzanforderung der gemeinsamen Koordinierungsstelle der Hilfsorganisationen zu kommunizieren, weil es sich ja eben nicht um eine Einsatzlage gemäß BHKG handelt, sondern um eine Wunscherfüllung zu Gunsten der Landesregierung, wirft ebenso Fragen auf.
Pikant wird der gesamte Vorgang zusätzlich dadurch, dass die Einsatzanforderung mit dem dringenden Hinweis auf die hohe politische Brisanz eingeleitet wurde. Für Autoren wie Dan Brown bis hierher schon genügend Fragezeichen, um wahrscheinlich hunderte von Seiten spannungsgeladen füllen zu können. Wir wollen hier jedoch nur mögliche Fragen im Kontext des Einsatzes in Ostwestfalen, der zweifellos erforderlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens war, benennen.
Zahlreiche Mitarbeitende von Feuerwehren, Bezirksregierungen und der Landkreise erwarten angesichts der Vorkommnisse der letzten 14 Tage ein „Stühle Rücken“ innerhalb des Innenministeriums, der Bezirksregierung Detmold und eine zunehmende Nervosität in der Staatskanzlei, da die Kritiker und Mahner, die sehr früh schon gefordert haben, den Rechtsrahmen des Katastrophenschutzes zu nutzen, nun entsprechende Fragen formulieren werden, um solche Vorgänge für die Zukunft zu vermeiden. Außerdem werden sich wohl viele Oppositionspolitiker in Ostwestfalen und auf Landesebene fragen, ob der Landrat Adenauer wirklich nur naiv war, als er die Tönnies Vertriebswege für seine Delikatessgurken nutzte und ob Tönnies seine Parteispenden tatsächlich nur als Akt zur Unterstützung der Demokratie in NRW betrachtet hat. Zur Erinnerung: Am 13. September finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Ein Schelm, der hier Zusammenhänge sieht?
Dass der Katastrophenschutz in Pandemiezeiten zu einem solchen Politikum werden könnte, hat sich bislang wohl kaum jemand zu glauben getraut.
Ruhrbarone: Sie haben erwähnt, dass Behörden immer wieder die Augen in vergleichbaren Fällen verschließen. An welche Fälle denken Sie dabei?
Memmeler: Wie in den letzten Wochen bereits mehrfach erwähnt, gibt es bundesweit immer wieder Infektionsgeschehen mit einer recht großen Dynamik, die ebenso zu lokalen Lockdown Verordnungen führen könnten, wie dies in den beiden Kreisen in Ostwestfalen der Fall war. Weder Bürgermeister noch Landräte wünschen sich Pressemeldungen, die der Berichterstattung über Göttingen oder Tönnies gleichen könnten. Im Ruhrgebiet, Berlin, Frankfurt, Hamburg und in anderen Ballungsregionen der Republik ist es zu Infektionsgeschehen nach Familienfeiern, Gottesdiensten oder Corona – Partys gekommen. Auffällig bei der Nachverfolgung der Infektionswege war häufig, dass das direkte Familienumfeld und an den Veranstaltungen direkt beteiligte Personen sehr konsequent getestet und unter Quarantäne gestellt wurden. Lebten die potentiellen Verdachtsfälle außerhalb der Lebensgemeinschaften von Primärbeteiligten jedoch in prekären Mietverhältnissen, wurden in vielen Fällen lediglich diese Verdachtsfälle unter Quarantäne gestellt und getestet. Selbst bei Vorliegen von positiven Tests, wurden die übrigen Bewohner von Wohneinheiten mit überdurchschnittlicher Wohnbelegung unverhältnismäßig häufig nicht getestet, obwohl spätestens durch die Vorfälle bei Erntehelfern und der Fleischindustrie bekannt sein sollte, wie kritisch prekäre Wohnverhältnisse bei der Möglichkeit der Infektionsverbreitung zu bewerten sind. Da ich kein Mediziner bin, kann es sein, dass ich ein solches Handeln übertrieben kritisch bewerte. Wissenschaftler wie die Virologin Melanie Brinkmann äußern jedoch ähnliche Bedenken und ergänzen, dass wir wahrscheinlich keine Herdenimmunität erreichen können, da nach wenigen Monaten kaum noch Antikörper bei Menschen nachgewiesen werden könnten, die die Infektion bereits durchlaufen haben. Die Hoffnung auf Herdenimmunität kann also als mögliche Motivation der Behörden ausgeschlossen werden.
Die unmittelbar bei der Festlegung von verbindlichen Schwellenwerten, die zu Maßnahmen zur Infektionseindämmung führen sollen, geäußerten Bedenken von Mitarbeitenden der Gesundheitsämter scheinen sich also zu bewahrheiten. Es scheint, als würde der Wunsch nach Aufklärung umso mehr abnehmen, je näher sich die Zahl der akut Infizierten an den Schwellenwert anzunähern droht. Ich habe bewusst den Konjunktiv gewählt. Alle Behörden müssen sich selbst die Frage stellen, ob sie sich diesen Schuh anziehen müssen. Es wäre für alle Mitbürger unglaublich beruhigend, wenn bei einer Meldeadresse mit 8 Wohneinheiten und 70 gemeldeten Personen alle Behörden gleiche Maßstäbe zur Infektionsvermeidung anwenden würden und bis zum Vorliegen aller erforderlichen Testergebnisse, die vollständige Wohneinheit mit Kontaktbeschränkungen belegen würden. Ebenso würde eine eindeutige und verbindliche Kommunikation zur Dauer von erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Beruhigung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Maskenpflicht im ÖPNV und Geschäften, beitragen. Der Schwachsinn, die Maskenpflicht lediglich immer für weitere 14 Tage zu formulieren, führt inzwischen dazu, dass beispielsweise im Hauptbahnhof Dortmund, obwohl es sich um ein geschlossenes Gebäude handelt, kaum noch jemand einen Mund-Nasen-Schutz trägt oder den erforderlichen Abstand zu Mitmenschen einhält. Alle Forscher und Mediziner bestätigen, dass unter anderem dieser Mund-Nasen-Schutz entscheidend zur Reduzierung der Infektionsausbreitung in der Bundesrepublik beigetragen hat. Selbst in den Vereinigten Staaten ordnen immer mehr Bundesstaaten die Maskenpflicht an, weil klar geworden ist, dass der falsch verstandene Freiheitswunsch zu derzeit täglich 50.000 Neuinfektionen geführt hat. Wenn wir also, wie von allen Forschern gewünscht und empfohlen, mit einer möglichst geringen Anzahl an aktiv infizierten Menschen den Herbst und den Winter in geschlossenen Räumen verbringen wollen, gehört es zur ehrlichen Kommunikation, die Maskenpflicht für unbestimmte Zeit festzulegen und zusätzlich muss die Dunkelziffer von Infektionspatienten durch konsequentes Handeln so gering, wie eben möglich, gehalten werden.
Eben wegen der nicht wegzudiskutierenden Dummheit der Menschen ist konsequentes Behördenhandeln und eine klare Kommunikation so unglaublich wichtig, da keiner weiß, ob und wann eventuell ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, obwohl reichlich Energie und Geld aufgebracht wird, um möglichst schnell Ergebnisse zu erhalten. Zur Realität gehört, dass dies beim HIV-Virus bis heute nicht gelungen ist und deshalb jegliche Prognose für einen Zeitpunkt, zu dem ein Impfstoff zur Verfügung steht, als nicht redlich angesehen werden muss.
Ruhrbarone: Die Krise geht weiter und wir haben schon über viele neue Erkenntnisse bei der Notfallversorgung gesprochen, die währenddessen gewonnen wurden. Führen diese neuen Erfahrungen dazu, dass sich etwas für den Bereich der Notfallversorgung ändern könnte?
Memmeler: Die Forderung, dass Deutschland ausgebildete Notfallmediziner-innen für Notaufnahmen und in Notfallzentren benötigt, ist nicht nur lauter geworden, sondern inzwischen auch bei der Politik angekommen. Um hier die Umsetzung zu beschleunigen fordern organisierte Notärzte und Intensivmediziner beispielsweise die Umsetzung der bereits in Europa etablierten Ausbildung „Facharzt für Notfallmedizin“. Diese Forderung wird inzwischen auch von großen Klinikverbünden unterstützt, denen mittlerweile gewahr geworden ist, welche Herausforderungen mit der geplanten Neuausrichtung der Notfallversorgung auf deren Kliniken zukommt. Gerade in dieser Woche gab es hierzu eine sehr interessante Informationsveranstaltung, an der ich mitwirken durfte. Ähnlich vom Blitz der Erkenntnis getroffen, dass das begleitende Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Notfallversorgung eventuell schon im Dezember abgeschlossen sein könnte, bringen sich nun auch die Vertreter von Städte- und Landkreistag nachhaltig in das Verfahren ein. Beide Gremien vertreten die Interessen der Städte und Landkreise, die sich am Ende in der Garantenstellung befinden, den Rettungsdienst sicherzustellen und die gemeinsamen Leitstellen zu ertüchtigen, in denen zukünftig sowohl die Notrufe für Notrufnummer 112, als auch die Rufnummer des ärztlichen Notdienstes 116117 koordiniert werden müssen. Im Rahmen der Pandemiebewältigung ist den zuvor genannten Beteiligten bei der Notfallversorgung bewusst geworden, wie kompliziert sich bisweilen die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlicher Vereinigung gestaltet und wie häufig wechselnd hier die Ansprechpartner sind, wenn man glaubt, eine erfolgversprechende Absprache mit der KV getroffen zu haben. Wegen der nicht mehr allzu langen Zeitschiene bis zum geplanten Abschluss der Gesetzgebung, der bekannten Regelhoheit des Bundesausschusses, der von KV und Krankenkassen dominiert wird und den offensichtlich noch nicht im Referentenentwurf zur Notfallversorgung getroffenen Regelungen zu Zuständigkeiten in den Ländern und zur Refinanzierung, erfolgen gerade jetzt zahlreiche Einbringungen an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Innenausschusses, um die Notfallversorgung nicht in ein vorhersehbares Chaos zu stürzen. Zusätzlich werden inzwischen sehr deutlich die Risiken für die zukünftige medizinische Versorgung in ländlichen Regionen benannt. Es steht zu erwarten, dass Länder, Klinikvertreter, Städte- und Landkreistag und Hilfsorganisationen versuchen werden, die föderalen Strukturen des Gesundheitswesens und des Rettungsdienstes zu nutzen, um mit ausreichender Blockade zu drohen, damit die aus deren Sicht erforderlichen Nachbesserungen in die Gesetzgebung einfließen werden, damit für die Notfallversorgung weiterhin eine funktionierende Basis geschaffen werden kann, die finanzierbar bleibt und im Idealfall sogar Verbesserungen mit sich bringt.
Der, wenn auch leise, Aufschrei aus dem Rettungsdienst, den wir in einem vergangenen Interviews erwähnt haben, hat inzwischen offensichtlich auch in Berlin Zuhörer erreicht. Mittlerweile gibt es erste Vorschläge der Bundesärztekammer und des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), um die Notfallkompetenzen der Mitarbeitenden im Rettungsdienst zukünftig rechtssicher zu formulieren. Die Forderung aller Berufsverbände im Rettungsdienst, endlich Rechtssicherheit bei der Ausübung des Berufes erlangen zu müssen, findet offensichtlich Gehör bei den Regierungsparteien. Die Bundesärztekammer hat die nachfolgend kurz beschriebene Gesetzesergänzung empfohlen, um den Notfallsanitätern, wenn sie über die erforderliche Ausbildung und Kompetenz verfügen, „bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer ärztlichen Versorgung, auch einer tele-ärztlichen Versorgung, zur eigenverantwortlichen Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt sind, um einen lebensgefährlichen Zustand oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden.“ Der Berufsverband der Notärzte hat hingegen Änderungen am ebenfalls regelnden Heilpraktikergesetz gefordert. Hier steht zu erwarten, dass sich wohl die Bundesärztekammer durchsetzen wird, die Änderungen am „Ständegesetz“ zu verhindern, wie viele das Heilpraktikergesetz nennen. Wahrscheinlich wird es einen seichten und durch das Bundesministerium moderierten Kompromiss geben, der sich ausschließlich im NotSanG wiederfinden wird, um beiden Seiten, hier aber besonders der Bundesärztekammer, gerecht zu werden.
Bei der Betrachtung beider aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist auf jeden Fall positiv anzumerken, dass die aktuelle Krise zumindest zu einer Beschleunigung der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung geführt hat. Plötzlich wird Telemedizin, fast wie selbstverständlich, im Kontext der rettungsdienstlichen Versorgung erwähnt und die digitale Patientenakte wird über alle Verbändegrenzen hinweg als notwendiges Ziel für das erste Quartal 2021 formuliert. Wir erinnern uns: Bis April gab es keine bundesweite Übersicht über zur Verfügung stehende Intensivbetten und nun erleben wir, durch einen Virus beschleunigt, einen Veränderungsprozess im Gesundheitswesen, den man sonst nur bei der stätigen Weiterentwicklung von Mobiltelefonen hin zu EDV Geräten mit Fotografie Funktion kannte. Die kommenden Wochen und Monate dürften sehr spannende Momente für alle bereithalten, die an der Notfallversorgung in der Bundesrepublik beteiligt sind.
In dieser spannenden Zeit, die nun vor uns liegt, wünsche ich allen eine schöne und vor allem gesunde Urlaubszeit.
Ruhrbarone: Viele Dank, Herr Memmeler.
Magnus Memmeler aus Kamen, 52 Jahre, ist seit 31 Jahren Mitarbeiter im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Davon 25 Jahre hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und Mitglied in Arbeitskreisen des Innenministerium bei der Konzeption von Katastrophenschutzkonzepten.
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Der Kreis Gütersloh hat hier ein Laissez-faire in einem erheblichen Ausmaß betrieben. Ebenso wurde direkt nach dem Bekanntwerden der Fälle nicht konsequent gehandelt.
Das Duo Laschet und Laumann hat die Notbremse auch erst viel zu spät gezogen.
Ja, ein enorm schlechtes Management der Situation, obwohl der Risikobereich bekannt war.
Dass Politik-Consulting beim Beraten zu Spitzenlöhnen selbst mit sozialdemokratischer Grundausrichtung in diesem Bereich mitmischt, macht die Absurdität besonders deutlich.
Der Staat muss die Spielregeln überwachen. Wirtschaftsförderung bedeutet nicht "Wegschauen".
Ja, die Kommunikation bzgl. Masken und der aktuellen Ausbreitungssituation ist unterirdisch. Hier muss auch vom Gesundheitsministerium und dem untergeordneten RKI mehr kommen. Die oberste Seuchenbehörde nimmt einfach keine aktive Rolle ein. Gab es schon irgendeinen praktischen Mehrwert, der von der Behörde aus Berlin gekommen ist? Außer Zahlen ist es wenig und selbst die Zahlen werden mit Mitteln der Nachkriegszeit erhoben.
Deutschland wird für sein Verhalten während der Pandemie gelobt. Nur warum werden immer nur die Länder mit Populisten an der Macht, denen die Gesundheit ihrer Bevölkerung offensichtlich egal ist, als Vergleich herangezogen?
Auch die Musterschüler zeigen, dass insbesondere beim Aussetzen der Maskenpflicht die Zahlen wieder steigen. Leider gibt es wohl immer noch keine Studien, die genau die Auswirkungen von Schule, Kita und Masken untersuchen. Wir sind im Monat 5. Dafür ist das ein ziemlich langer Blindflug. Alle im März versprochenen Studien, Tests etc. sind verschoben bzw. werden nicht durchgeführt. Der Blindflug ist wohl gewünscht, sonst würde insbesondere Herr Spahn auch mal etwas umsetzen.
Gütersloh, Warendorf werden die Situation hoffentlich in ein paar Wochen im Griff haben. Nur was ist mit der Landeshauptstadt und ihrer schmuddeligen nördlichen Nachbarstadt mit vielen sozialen Problmen?
Dort sind die Zahlen seit Wochen kontinuierlich auf den Weg zu Spitzenplätzen.
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