Coronavirus B.1.1.529: Warum es für Prognosen zur Omicron-Variante noch zu früh ist

Verändert die Omicron-Variante die Viruseigenschaften?
Alexey Solodovnikov (Idea, Producer, CG, Editor), Valeria Arkhipova (Scientific Сonsultant), CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

 

Die neue Corona-Variante B.1.1.529 (genannt Omicron) versetzt die Behörden weltweit in Aufregung. Dabei fehlen uns für eine adäquate Reaktion noch zu viele Daten. Deshalb sind die Prognosen von Experten und Journalisten mit Vorsicht zu genießen

Am 11. November registrierte man in Botswana die ersten Fälle eines neuartigen Coronavirus, das eine Vielzahl von Mutationen aufweist, die man aus den Varianten Alpha, Beta, Gamma und Delta kennt. Am 14. November meldete auch Südafrika die ersten Fälle. Seit einer Pressekonferenz der südafrikanischen Behörden überschlagen sich die Medien, Politiker, Ministerien und Experten weltweit mit Einordnungen, Prognosen und gelegentlich auch Horrorszenarien über die Eigenschaften von B.1.1.529, der Neuesten besorgniserregenden Variante („variant of concern“, kurz VOC), die von der WHO den griechischen Buchstaben Omicron bekommen hat. Exemplarisch für die vielen Meldungen sei hier Karl Lauterbach zitiert:

Dabei sind die Aussagen Lauterbachs (und vieler anderer) bisher nicht von Fakten gedeckt. Das beginnt schon beim Ursprung von Omicron, zu dem man nur Vermutungen anstellen kann. Ob sich das Virus in einem immungeschwächten HIV-Patienten entwickelt hat, ob es zu einer Kreuzinfektion mit mehreren Corona-Varianten kam oder ob vielleicht ein Sprung auf den Menschen aus einem tierischen Reservoir stattgefunden hat, kann zur Zeit nur spekuliert werden.

Ist Omicron gefährlicher als Delta?

Südafrika hat als erstes Land die neue Omicron-Variante analysiert und die Zahl der Mutationen im Spike-Protein auf über 30 (verglichen mit 4 im Spike-Protein der Delta-Variante) bestimmt. Diese Sequenzierung allein genügt allerdings nicht, um etwas über die Auswirkungen dieser Mutationen zu folgern.

Trotz der hohen Zahl an Mutationen ist nicht klar, inwiefern das Virus dadurch infektiöser oder sogar tödlicher wird. Besonders auf sozialen Medien kursiert dazu die Information, dass Omicron für einen Anstieg der Todesfälle um 500% verantwortlich ist.

Diese Information ist absolut falsch und nicht im Ansatz durch belegbare Daten gedeckt. Das Monitoring in Südafrika ist gut – nicht zuletzt, weil das Land über eine traurige Erfahrung im Umgang mit Infektionskrankheiten verfügt. So gut das Monitoring auch ist, auf die Impfquote trifft dies leider nicht zu. Sie liegt bei unter 25%.

Trotzdem hat Südafrika es geschafft, die Infektionszahlen seit der letzten Welle im August stark zu senken. Dadurch lässt sich der Anstieg der Fallzahlen, der zweifellos auf Omicron zurückzuführen ist, also nicht als Beleg dafür heranziehen, dass sich diese Variante besser verbreitet als Delta, da Delta in Südafrika Momentan nicht mehr flächendeckend zirkuliert.

Dazu kommt, dass Infektionen am häufigsten dort gefunden werden, wo sich viele Menschen in kurzen Zeitabständen infizieren. Sogenannte Superspreader-Events. Für das langfristige Infektionsgeschehen sind diese Events nur statistische Ausreißer, die aber besonders am Anfang des Monitorings die Daten verzerren können. Gerade jetzt, wo die ersten Fälle der Omicron-Variante Aufmerksamkeit erregen, besteht die Gefahr, dass Extrapolationen auf diesen Ausreißern beruhen und die Variante gefährlicher erscheinen lassen, als sie ist.

Ausgehend von der geringen Impfquote und dem geringen Druck durch die Delta-Variante lassen sich auch keine Prognosen darüber anstellen, wie sich Omicron dort verhalten wird, wo ein Großteil der Bevölkerung geimpft und Delta die vorherrschende Variante ist.

Wie uns Impfstoffe schützen

Wo wir gerade über die Impfquote reden, lässt sich eine Prognose mit großer Sicherheit abgeben. Auch gegen diese Variante werden die Impfungen funktionieren. Und das obwohl etwa ein Drittel der 30 Mutationen im Spike-Protein an der Receptor-Binding-Domain (RBD) aufgetreten sind. Diese RBD bindet – wie der Name schon sagt – an die Rezeptoren der Zelle, die das Virus befallen will und sind somit für das Eindringen des Virus in die Zelle relevant. Das macht sie sowohl zu einem besonders wichtigen Punkt für die Immunantwort als auch zu einem gefährlichen Ziel für Mutationen. Zum Glück kann unser Immunsystem dank des komplexen Aufbaus von Proteinen eine vielfältige Immunantwort erzeugen.

Proteine sind im Allgemeinen keine planaren Strukturen, sondern verworrene Ketten von Aminosäuren. Das Spike-Protein sieht bei näherer Betrachtung also nicht wie ein Stachel oder eine Krone aus, sondern so:

5-HT2AR, CC0, via Wikimedia Commons

 

Das führt dazu, dass durch die Faltung der Aminosäuren zum fertigen Protein eine Menge Furchen und Ausstülpungen entstehen, an denen Antikörper andocken können. Sogenannte Epitope. Und wie die Forschung gezeigt hat, gibt es allein für CD8+ T-Zellen 52 solcher Epitope quer über die Oberfläche des Spike-Proteins verteilt, und für CD4+ T-Zellen sind es 23.
CD8 und 4 stehen hierbei für bestimmte Rezeptortypen, die dafür verantwortlich sind, körperfremde Moleküle zu erkennen und zu beseitigen. Mehr Details zur Immunantwort auf SARS CoV-2 finden sich hier.

Das heißt, auch wenn es durch die Mutationen auf dem Spike-Protein der Omicron-Variante zu einer verminderten Wirkung der Impfungen kommen sollte (wofür es bisher auch keine Daten gibt), bedeutet das nicht, dass wir plötzlich wieder in den Januar 2020 zurückgeworfen werden und komplett ohne Immunschutz dastehen. Und selbst wenn eine Anpassung der Impfstoffe notwendig werden sollte, ist es dank gentechnischer Methoden möglich, die Sequenz des Spike-Proteins schnell anzupassen, was zu einem zeitnahen Rollout des neuen Impfstoffes führt. Biontech hat angekündigt, innerhalb der nächsten 100 Tage die ersten Dosen des angepassten Impfstoffes liefern zu können, falls nötig.

Ist Omicron ungefährlicher als Delta?

Allerdings gibt es nicht nur Kommentatoren, die Hiobsbotschaften verbreiten. Spekuliert wird auch in die entgegengesetzte Richtung. Auch wenn bereits erste Fälle der Omicron-Variante in Hong Kong und Belgien bekannt wurden, zeigen die Infizierten in Hong Kong asymptomatische Verläufe. In Belgien infizierte sich eine Frau die weder geimpft noch genesen war, zeigte grippeähnliche Symptome, die sich bisher nicht verschlechterten. Weitere Mitglieder des Haushalts sind bisher wohl nicht infiziert. Auch Großbritannien vermeldet die ersten beiden Fälle der Omicron-Variante. Beide Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Und nach einem Bericht des hessischen Sozialministeriums ist am 21.11. ein Reiserückkehrer aus Südafrika in Frankfurt gelandet, der im Laufe der Woche Symptome entwickelte und bei dem der Verdacht besteht, dass er trotz doppelter Impfung mit der Omicron-Variante infiziert sei. Die Person befindet sich in häuslicher Quarantäne, die Sequenzierungsergebnisse stehen noch aus. Bayern meldet gleich 2 Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne, die ebenfalls aus Südafrika eingereist kamen.

Dr. Angelique Coetzee, Chairwoman der South African Medical Association sieht die Omicron-Situation im Moment entspannt. In einem Guardian-Artikel wird sie folgendermaßen zitiert:

It’s all speculation at this stage. It may be it’s highly transmissible, but so far the cases we are seeing are extremely mild

In einem Interview mit der Times of India vom 27.11. bekräftigt Coetzee diese Feststellung und erklärt, dass die bisher aufgetretenen Fälle allesamt milde Symptome hervorrufen.

Also was ist los? Sind wir dem Untergang geweiht oder bietet Omicron die Chance, die Pandemie zu besiegen, indem eine Variante vorherrschen wird, die infektiöser, aber harmloser als Delta ist?

Was jetzt zu tun ist

Genau wie alle anderen Berichte über Variante B.1.1529 ist auch dieser hier zum Großteil pure Spekulation und könnte bereits morgen überholt sein. Vielleicht stellt sich in 4 Wochen heraus, dass die Variante die mit Abstand gefährlichste ist, die wir bisher kennen. Oder sie verschwindet genauso wie die Varianten Epsilon, Zeta, Eta, Theta, Kappa, Iota, Lambda und My im statistischen Rauschen des weltweiten Infektionsgeschehens, in dem Delta weiterhin der unbesiegte Platzhirsch ist.

Wer also am Ende recht behält, wird sich im Laufe der nächsten Wochen zeigen. So oder so.
Bis dahin sollten wir entspannt bleiben. Auch wenn Omicron schlechter auf Impfstoffe ansprechen sollte, wird es zu keiner vollständigen Immunevasion kommen. Von daher ist die Coronaimpfung ein Werkzeug, das wir nutzen können, um uns vor Corona zu schützen. Sowohl vor den alten als auch den neuen Varianten.

Die Grenzen nach Südafrika zu schließen ist keine wirksame Möglichkeit, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Zum einen sind die Omicron-Fälle bereits in Asien und Europa angekommen, zum anderen können Infizierte problemlos über andere Länder einwandern. Gewinnen können wir mit dieser Maßnahme kaum etwas. Wir bestrafen lediglich Südafrika für ein sehr gutes Infektions-Monitoring. Langfristig besteht also die Gefahr, ein Land zu verprellen, das die Welt gerade frühzeitig vor einer neuen Corona-Variante gewarnt hat. Stattdessen wäre eine flächendeckende Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland nötig, aus der man sich mit einem PCR-Test nach einigen Tagen „freitesten“ kann.

Und wer etwas zu den potenziellen Gefahren der neuen Corona-Variante sagen möchte, sollte besser verdammt gute Daten präsentieren. Für unbelegte Spekulationen und hypothetische Horrorszenarien darf in unseren Corona-Diskussionen kein Platz mehr sein.

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Manni
Manni
3 Jahre zuvor

"Trotz der hohen Zahl an Mutationen ist nicht klar, inwiefern das Virus dadurch infektiöser oder sogar tödlicher wird. "

Bevor das nicht geklärt ist bringen weder Hiobsbotschaften noch Panik etwas. Daher Danke an den Autor für die sachliche Darstellung.

"Wir bestrafen lediglich Südafrika für ein sehr gutes Infektions-Monitoring. "

Wer Südafrika (und dort nicht die Luxusurlasressorts) kennt, der muss bei diesem Satz einen tiefen Seufzer ausstoßen. Nein, gute Impfkampagnen oder -monitoring, dass kann man Südafrika wirklich nicht vorwerfen.

Angelika, die usw.
Angelika, die usw.
3 Jahre zuvor

Drosten zu Omikron:

"…Man wisse nicht allzu viel über die neue Variante. Berichte über milde Verläufe hätten noch nicht sehr viel Substanz angesichts von nur etwas mehr als 1000 registrierten Fällen. Hier müsse man die klinischen Verläufe abwarten…"

"…häufig bei jungen Leuten in Südafrika auftauche und auch Menschen betreffe, die eine Erkrankung schon hinter sich haben. Er habe die Sorge, dass man die erste wirkliche "Immunfluchtmutante" vor sich habe…"

https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-aktuell-drosten-omikron-1.5475585

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

Hedonisten. Narzissten…..

Der Text einiger Beiträge zum "Pandemiegeschehen" hier bei den Ruhrbaronen und anderswo " hat mich in jüngster Zei timmer öfter dazu gebracht, über Hedonismus und Narzissmuis bzw. über Hedonisten und Narzissten nachzudenken -so nebenbei.

Zumindest bezogen auf den Hedonismus bin ich nicht allein. Ich habe so eben einen Meinungs-beitrag von Christoph Schwenicke bei t-online gelesen unter der Überschrift:
"Es ist nicht die Politik, die gerade in erster Linie scheitert sonden eine hedonistische Wohlstandgesellschaft die es verlernt hat, mit ernsten Lagen angemessen umzugehen".
Ich füge dem hinzu:
Und wenn "gelebter "Hedonismus von Narzissten propagiert wird, dann ………………..?
Dann kann ich mir jedenfalls die Ursachen für Manches hier und anderswo Geschriebene erklären.

PS
Angelika, die usw. -2-
Da mein Beitrag unmittelbar auf Ihren folgt, scheint es mir, um Mißverständnisse zu vermeiden, angnebracht zu sein, hier festzustellen, daß ich ganz und gar nicht Sie gemeint habe, wenn ich in meinem Beitrag "Hedonisten/Narzissten" ins Visir genommen habe.

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

Ein General soll……
Nach Medienberichte soll Leiter eines Im Kanzleramt anzusiedelnden "ständigen Krisenstabes" in Sachen Corona-Pandemie ein Bundeswehrgeneral werden.

Ich hatte in einem Beitrag hier bei den Ruhrbaronen vor einigen (?)Tagen darauf hingewiesen, daß "die Dänen" schon seit Längerem in eine vergleichbare Funktion einen (Vize?-) Admiral berufen haben, und den Beitrag versehen mit meiner persönlichen Bemerkung, daß das auch in Deutschland/für Deutschland bedenkenswert wäre.
Wenn das jetzt geschehen sollte, ist gute, , allerdings längst überfällige Entscheidung!

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

Impfpflicht für Alle…….
Wenn jetzt die FDP- konkret durch "ihren" zukünftigen Justizminister Buschmann-zu erkennen gibt, daß für sie eine allgemeine Impflicht kein Tabu mehr ist, sondern über sie kurzfristig im Bundestag debattiert und entschieden werden sollte, frage ich mich, ob das bewirken wird, , daß die Gegner der allgemeinen Impflicht, die sich u.a. hier bei den Ruhrbaronen "im Namen der Freiheit" positioniert haben, zu einem Umdenken, zumindest zu einem verstärkten Nachdenken darüber veranlassen könnte.
PS
Wenn FDP-Buschmann dafür plädiert, daß eine solche Entscheidung im Bundestag als sog. Gewissensentscheidung der Abgeordneten deklariert wird , mit der Folge, daß alle demokratischen Fraktionen den sog. Fraktionszwang aufheben, dann ist das für mich nachvollziebar, wenn auch nicht " zwingend geboten" und sollte von allen demokratischen Fraktionen im Bundestag akzepetiert werden . Das könnte u.a. dazu beitragen , die Akzeptanz einer solche Entscheidung des Bundestages in der Bevölkerung wesentlich zu erhöhen.Auch bei den Impflichtgegner hier Ruhrbaronen?

Angelika, die usw.
Angelika, die usw.
3 Jahre zuvor

#3 Stichworte Hedonisten/Narzissten: Ich hab mich nicht angesprochen gefühlt, Herr Stach

Angelika, die usw.
Angelika, die usw.
3 Jahre zuvor

"Eine Sicht auf die Pflicht
Eins zu null für Kant"

https://rp-online.de/kultur/die-pandemie-schaerft-das-bewusstsein-auch-fuer-buergerliche-pflichten_aid-63968417

Pflichten und so …

Kant kennt sich aus.

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ Walter Stach

Ich bin also ein Hedonist und Narzist weil ich als Geimpfter gegen eine allgemeine Impflicht bin? Wow!
Nein lieber Walter, ich bin dagegen, weil selbst so kluge und nachdenkliche Menschen wie du nur eine entsprechend definierte Notlage brauchen, um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aufzugeben.

Was wäre denn, wenn es sich um eine anders definierte Notlage handeln würde, deren Kriterien auch dir nicht einleuchten, du dann aber trotzdem einen bestimmte körperlichen Eingriff an dir vornehmen lassen musst, weil es dafür eine Mehrheit im Parlament gibt? Wärest du dann immer noch so begeistert, dass ein General an der Spitze derer sitzt , die dafür sorgen das du auch gegen deinen Willen deine "solidarische" Pflicht eines medizinischen Eingriffs erfüllst? Und würdest du es gut finden, wenn dazu unausweichlich im Ernstfall auch noch dein Recht auf die Unverletzlichkeit deiner Wohnung außer Kraft gesetzt wird?

Es geht mir ums Prinzip. Walter. Das hat mit Hedonimus und Narzissmus rein gar nichts zu tun. Es gibt gerade in Krisenzeiten einfach zu viele Idioten, Hasadeure und Profiteure ergänzt durch unfähige und/oder machtgierige Politiker und Verwaltungsleute jeden Geschlechtes die zusammen mit der richtigen Stimmung und Meinungsmache Mehrheiten erzeugen, die Minderheiten auch dann unterdrücken und drangsalieren wenn sie recht haben.

Wenn du dir nicht vorstellen kannst, dass du oder deine Kinder mal selbst zu so einer Minderheit gehören könnten, dann kann ich dir nicht helfen. Ich kann es und deswegen und nur deswegen bin ich gegen eine Impfpflicht für alle. Und offen gesagt gruselt es mich, dass diese Gefahr kaum einer mehr sehen will oder kann. Es gruselt mich sogar mehr als Corona, denn davon bleiben – was schwere und / oder tödliche Folgen betrifft – glücklicherweise weit über 99% der Bevölkerung verschont.

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

Arnold Voss,
mir liegt es absolut (!!) fern, an Dich zu denken, wenn ich von Hedonisten/Narzissten spreche, folglich schon gar nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Da habe ich Andere im Sinne!

Ich war "von Anfang an" für die Impflicht. Wenn Du weiterhin die gegenteilige Meinung vertritts, habe ich das zu akzeptieren. Für mich ist es selbstverständlich, daß immer wieder in Gesellschaft und Staat, daß immer wieder Menschen darüber streiten, was in einer ganz konkreten Situation "Freiheit und Verantwortung" ausmachen, wie sie sich gegenseitig bedingen, wo ihre Grenzen zu ziehen sind und wie "der Staat" sich dieserhalb im Rahmen seiner Verfassung positioniert.

In diesem Sinne hatte ich die heutige Entscheidung des BVerfG -Abweisung von Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangssperren, Kontaktverbote und Schulschließungen nicht nur erhofft, sondern erwartet. Zu den Selbstverständlchkeiten -jedenfalls für mich- gehört es, daß das Gericht in seiner Begründung zu den Beschwerdeabweisungen u.a. von "schweren Grundrechtsengriffen spricht" und diese "mit einer außerordentlichen Gefahrenlage" für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.

Arnold,
es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, generell abwägen zu müssen zwischen "Freiheit und Verantwortung"- seitens jedes Einzelnen, seitens der Gesellschaft, seitens des Staates- und bei Letzterem zählt vor allem , in diesem Abwägungsprozess beachten zu müssen, n, ob und inwieweit aufgrund einer "ungehinderte Freiheitsausübung" eine konkrete, eine außerordentliche Gefahrenlage für eine Vielzahl von Menschenleben gegeben ist bzw. diese extrem beföndert würde.
"Gut", daß es das BVerfG gibt und daß dieses -und z.B. nicht wir Beide- letztendlich die streitentscheidende Instanz ist. Das gilt eben auch dann, wenn es zu einer gesetztlichen Einführung einer "Impfpflcht für Alle" kommen sollte.

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ Walter Stach # 9

Außerordentliche Gefahrenlage ist ein sehr dehnbarer Begriff. Es kommt also genau darauf an, wer sie denn definiert. Und da bin ich wieder bei meinem Einwand.

Ist eine Krankheit, die 99% der Bevölkerung nicht ernsthaft trifft, schon als solche eine außerordentliche Gefahrenlage? Oder ist sie es nur dann, wenn das Gesunsheitssystem damit überfordert ist? Und wann genau ist ein Gesundheitssystem überfordert? Und gibt es dann nicht zu allererst die Pflicht des Staates, für genügend Reserven im Gesundheitssystem zu sorgen, anstatt erhebliche Grundrechtseinschränkungen in Kauf zu nehmen? Ist es nicht die Vorgabe, dass erst alle anderen Mittel ausgereizt sein müssen, ehe wir kollektive zu Grundrechtseinschränkungen schreiten? Hätte nicht das Verfassungsgericht sich, wei bei der Klima Entscheidung, vorsorglich auch zu unserem Gesundheitssysten äußern müssen, um genau diese Situation auf den Intensivstationen, die wie jetzt haben, zu vermeiden?

Ich bleibe deswegen bei meiner Position und natürlich akzeptiere ich auch das Urteil des Gerichtes. Die Gefahr die ich in meinem Kommentar beschrieben habe ist und bleibt für mich real, weil das was an dem Urteil so plausibel klingt , in der konkreten Realität keinesfalls so ist. Bzw. fällt das Ergebnis eben nicht nach rationalen Kriterien aus, sondern nach politischen Mehrheiten medial aufgeheizten Stimmungen die durch die sozialen Netze noch irrational potenziert werden.

Gerade Corona hat mir gezeigt, dass man mittlerweile froh sein kann, dass man für eine Minderheitenmeinung nicht auf offener Straße erschlagen wird. Dass die Jakobiner und Puritaner und ihre Claqeure nicht zu bremsen sind, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie recht haben. Dass es eine gesellschaftliche Dynamik gibt, die faktisch jeden Minderheitschutz außer Kraft setzt, und zwar unabhängig davon, was recht und richtig ist.

Das ist die Dimension von wie auch immer definierten Notlagen, die das Verfassungsgericht offensichtlich nicht zu berücksichtigen bereit war. Und dafür werden wir alle im Ernstfall einen Preis bezahlen, der weitaus höher ist, als das was uns die Maßnahmen gegen das Virus abverlangt. Wer nicht bereit ist über diesen konkreten Notlagenfall hinaus zudenken, wer nicht sehen will, welche Notlagen noch alle auf uns zukommen und wer sie eventuell ganz anders definiert als wir es jetzt erwarten, der hat einfach den Schuss nicht gehört.

abraxasrgb
abraxasrgb
3 Jahre zuvor

Arnold, sachlich zutreffend und versöhnlich plausibel formuliert!

Walter Stach, als libertäter Buhmann hier, antworte ich mal (nur) für mich: Natürlich sollten Abgeordnete eigentlich stets nur ihrem individuellen Gewissen nach entscheiden. Fraktionszwang ist ein grundlegendes Übel der Parteiendemokratie. Insofern überrascht es mich nicht, das dieser Vorschlag von einem anscheinsliberalen Politiker kommt. Ob er es meiner Meinung nach auch ist, zeigt sich nicht in dieser selbstverständlichen Bemerkung, sondern ob er auch im Geiste des rechtsstaatlichen Grundrechtsliberalismus entscheidet. Das ist ebenso seine freie Entscheidung, wie mein legitimes eigenes Urteil darüber. Das muss keineswegs identisch sein. Nur sind Grundrechte meiner Auffassung ebensolche, die einzuschränken meiner Auffassung nach, nicht angezeigt ist, sondern geradezu gefährlich; wie Arnold es wertschätzend freundlich weiter oben ausgeführt hat (schiefe Ebene Argument bzw. das der ethischen Reziprozität). Selbst als Geimpfter kann man gute/beste Gründe gegen einen Impfzwang vorbringen. Also nix mit Narzissmus …

Wohingegen wir ausnahmsweise völlig übereinstimmen: Ich begrüße es ebenfalls ausdrücklich, dass ein erfahrener Militär zum Leiter des Krisenstabes ernannt wird. Als jemand, der selbst eine Offiziersausbildung des Bundes durchlaufen hat, vertraue ich den dort erlernten Kenntnissen und erworbenen Erfahrungen deutlich mehr, als dem Urteil medial rückgekoppelter gewählter Politiker.

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

Dass hier wieder einmal ,jetzt aus Anlaß der Corona-Pandemie über "Freiheit und Verantwortung ", über Individualismus und/oder Egoismus gestritten wird, hier primär bezogen auf die dazu in der Verfassung normierten Grundsätze nebst den dort festgelegten (auslegungsbedürftigen) Schranken, ist -erfreulicher weise, jedenfalls für mich- eine Selbstverständlichkeit.

Dass der "Meinungsstreit" nichts ändert an der dieserhalb relevanten gesellschaftspolitisch unterschiedlichen Grundüberzeugung der Beteiligten ist ebenso selbstverständlich. Folglich muß es auch im konkreten Streitfall bei den Meinungsunterschieden bleiben, wenn es um das OB und das Wie staatlich verordneter Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht. Insofern erschient es mir, wie irgendwann schon 'mal angemerkt, jetzt und hier müßig zu sein, den Streit in Sachen Pandiembekämpfung weiter zu führen -unter ständig Wiederholung der unterschiedlichen "Grundpositionen.".

.
Ich halte im übrigen" diesen "Grundsatzstreit" hier und jetzt zunehmend für zynisch -meine Beiträge eingeschlossen- angesichts der rapide wachsende Zahl der . Corona-Toten, der rapide wachsende Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen, angesichts der physich und psychischen Last für das Pflegepersonal, für die Ärzte und nicht zuletzt – angesichts der Trauer der Angehörigen der mittlerweile über 100.000 Coroan-Toten hierzulande, von denen zumindest einige nicht hätten sterben müssen,, wenn………
Auch deshalb habe ich mich "zuletzt" hier bei den Ruhrbaronen darum bemüht, all die Einzelmaßnahmen nicht mehr zu kommentieren , konnte mich jedoch -wieder einmal- nicht zurücknehmen als in diesem Zusammenhang zum x.ten Male wieder die grundsätzlichen Problematik zu Diskussion anstand . "Freiheit -mit oder ohne Verantwortung sich selbst und den Mitmenschen gegenüber ?-, Indivualismus oder Egoismus?, schrankenlose Grundfreiheiten oder Grundfreiheiten, die Schranken finden, weil ….

PS
1,
Dass ich die hier kommentierten Beschlüsse des BVerfG begrüßt habe -9-, ist nicht nur meiner Aiffassung von der Richtigkeit der staatlichen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung geschuldet, sondern auch der für mich erwartbaren Bestätigung meiner Grundauffassung zum Thema "Freiheit und Veranwortung, Grund-freiheitsrechte und deren Schranken- seitens des BVerfG.
"Freude" empfinde ich dieserhalb nicht, denn die kann es bei mir angesichts der derzeitigen dramatischen Pandemielage -vor allem hierzulande- nicht geben Dazu bedürfte es einer "Menge Zynismus", die ich nicht aufzuweisen habe.

2.
Nun doch noch zwei Hinweisen zur konkreten Problematik -Impfen oder nicht…..-

"Eindeutige Zahlen
Wie die Ungeimpften die Pandemie anheizen."
-Beitrag von Sandra Simonsen bei t-online , 1.12. –

"An neun von zehn Ansteckungen ist ein Ungeimpfter beteiligt.
-.Beitrag in FAZ.Net vom 1.12."

Diese Zahlen rechtfertigen m.E. nicht nur die von mir "von Anfang an " geforderte staatlich zu verordnende Impfpflciht, sondern machen diese m,E. zu einer zwingenden staatlichen Verpflichtung! Deshalb gehe ich wider andere Meinungen auch davon aus, daß -sh.9 abschließend- eine gesetzlich geregelte Impfpflcht durch das BVerfG nicht für verfassungswidrig erklärt werden würde.

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ Walter Stach # 12

Diese hohen Prozent Zahlen kommen nur deswegen zustande, weil bis zur Einführung von 2 G + Geimpfte sich so gut wie nicht mehr haben testen lassen müssen. Ansonsten ist es sehr unwahrscheinlich, dass bei eine Minderheit von 20% Ungeimpfter Erwachsener und einer Mehrheit von 80% Geimpfter Erwachsener, die ebenfalls infektiös sein können, 9 von 10 Infekten bei den Ungeimpften geschehen sind. Selbst bei der Hospitalisierung und bei der Todesrate liegen die Geimpften mittlerweile bei gut 30%.

Aber noch eine ganz persönliche Frage zu dir als Befürworter der Impfpflicht: Würderst du selbst eine Medizin nehmen, der du – aus welchem Grunde auch immer – nicht traust?

Angelika, die usw.
Angelika, die usw.
3 Jahre zuvor

"Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht

(27. Januar 2016)"

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

darin u.a. zu:
Vereinbarkeit einer Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer generellen Impfpflicht

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer beschränkten Impfpflicht im Seuchenfall

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ Angelika ..# 14

Sie sollten die Texte die sie hier verlinken auch genau lesen. Und auchten sie bitte auf das "könnte", das ich eigenhändig für sie in Großnuchstaben geschrieben habe.

"Ein solcher Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit KÖNNTE jedoch verfas-
sungsrechtlich gerechtfertigt sein. Das setzt voraus, dass das Grundrecht überhaupt einschränkbar
ist. Das Grundrecht enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG einen Gesetzesvorbehalt. Somit kann in das
Grundrecht nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Zwar hat der Bundesgesetzgeber mit dem IfSG eine gesetzliche Regelung geschaffen, die Regelungen
zu Impfungen enthält. Allerdings stellt das IfSG keine Ermächtigungsgrundlage für einen Eingriff
in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dar. Ferner haben weder der Bund noch
soweit ersichtlich die Länder von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 20
Abs. 6 und Abs. 7 IfSG Gebrauch gemacht. Daher bestehen aktuell keine Rechtsgrundlagen, die
zu einer beschränkten Impfpflicht im Falle einer epidemischen Verbreitung einer übertragbaren
Krankheit mit schweren Verlaufsformen ermächtigen. "

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ Angelika.. # 14 @ Walter Stach

Und es gibt noch einen Haken bei der Sache. Die Bedrohungslage, die Voraussetzung für eine gesetzliche Ermächtigung ist, geht zu Zeit nicht nur von den Ungeimpften sondern auch von den Geimpften aus. D.h. ein Impfpficht beendet nicht die Bedrohungslage. Ich bin gespannt wie das Vergassungsgericht diesbezüglich mit einer Klage umgehen wird.

Und nur so nebenbei. Wie ist das mit der Grippe? Müsste da nicht auch eine Impfpflicht eingeführt werden? Denn auch das kann eine tödliche Krankheit sein.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
3 Jahre zuvor

Bevor man über eine Impffplicht nachdenkt, lohnt es sich, eine funktionierende Logistik für Impfstoff aufzubauen. Ansonsten erhält man Berliner Pickelhauben-Verhältnisse mit Anmeldefristen, die die Verwaltung nicht einhalten kann. Das sieht dann sehr nach obrigkeitlichen Handeln aus, bei dem Vater Staat die Puppen zwar gerne tanzen lassen würde, aber leider vergessen hat die Musik zu bestellen.

Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

Arnold Voss, ,
zu Deiner sehr persönlichen Frage unter -13- abschließend:

Wenn es um "Medizinisches geht " -Medikamente, OP's, Untersuchungen mittels…..- habe ich mich mein lebenlang stets danach gerichtet, was ärztlicherseits empfohlen wurde. Die Frage , ob ich dem vertrauen kann, vertrauen sollte, hat sich mir bisher gar nicht gestellt und wird sich nicht stellen. Das gilt auch bezüglikch der jeweils verordnete Medikamente. Damit bin ich bisher gut gefahren.

Ich lasse insofern Deine Frage unbeantwortet "im Raum" stehen, weil sie sich mir nicht stellt bzw. ich mich ihrer versehen mit einer Aufforderung , sie zu beantworten, nicht stellen kann.

Im übrigen:
Derzeit, so meine Wahrnehmung, gibt es unter den Medizinern, Virologen pp. niemanden, der sich nicht vehement für eine allumfassende Impfung mit den hierzulande gängigen Impfstoffen einsetzt.. Das gilt auch hinsichtlich einer staatliche zu verordnende Impfplicht "für Alle".. Warum sollte ich wider meine lebenslangen Gepflogenheiten "ausgerechnet" in Zeiten einer Pandemie "die ärztliche Vertrauensfrage" stellen und mich so einordnen in die Reihe der Zweifel, der Miißtrauischen?

Arnold,
wenn es um Leben oder Tod vieler, vieler Menschen geht, von Menschen aus dem Familien-, dem Freundes-, dem Bekanntenkreis, aus der Nachbarschaft und darüber hinaus , wenn es um den Erhalt eines funktionierenden Gemeinwesens geht, können nach meiner Auffassung im Zweifelsfall nicht individuellen Befindlichkeiten einzelner oder mangelndes Vertrauen von Minderheiten in medizinisch-virologische Fachkompetenz das gesellschaftlich-staatliche Tun oder Lassen
( Und damit wären ich wieder beim Grundsätzlichen, über das "wir" unsere unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht haben::.

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ Walter Stach # 18

Ich dachte mir schon, dass du dich da raus redest bzw. schreibst. Vetrauen in Medizin ist keine Befindlichkeit sondern eine Risikoabschätzung im Ernstfall über Leben und Tod. Das viele Ärzte und Wissenschaftler für möglichst viel Impfen sind, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ich traue der Medizin und der Wissenschaft bislang so weit, dass ich ihren Empfehlungen folge. Es gibt aber Menschen die das nicht tun.

Nur mal so ganz nebenebei. IN Deutschland wurde über viele Jahre auch von Menchen wie dir und mir aus guten Gründen Skepsis gegenüber der Gentechnik geäußert. Jetzt auf einmal sollte es die gegen ein so geartete Impfung, nur weil wir beide und viele andere ihr trauen, sie bei vorsichtigeren Menschen als wir nicht mehr geben? Jetzt mal ehrlich, hättest du, wenn es Wissenschaftler bei der Grippe auf einmal mit einer solchen Art der Impfung versucht, hätten ,statt der bisherigen Impfstoffe einfach mal so, den neuen, nur bedingt zugelassenen genommen?

Arnold Voss
3 Jahre zuvor

@ all

"Natürlich ist der Einzelne für das Wohlergehen aller in gewissem Umfang mitverantwortlich. Daher sollte sich jeder unbedingt impfen lassen. Verantwortung setzt jedoch Freiheit voraus. Eine Impfpflicht hebelt die moralische Kategorie der Verantwortung gerade aus und ersetzt sie durch schlichten Zwang. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand zum Impftermin gezerrt wird oder nur eine Busse aufgebrummt bekommt.
Zudem können auch Geimpfte und Genesene das Virus verbreiten. Das Risiko ist zwar deutlich geringer, aber Ethik sollte keine Frage der Wahrscheinlichkeitsrechnung sein. Existiert ein kategorischer Imperativ, den Nächsten zu schützen, dann müssten sich alle zu Hause einschliessen, um dem Schreckgespenst Omikron zu trotzen."

Lesenswert ist der ganze Artikel:

https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/die-corona-zahlen-steigen-dennoch-waere-eine-impfpflicht-falsch-ld.1658125?ga=1&kid=nl164_2021-12-2&mktcid=nled&mktcval=164_2021–12-03

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