Skizze: Aus CBL-Vertrag ergänzt von David Schraven
Cross Border Leasing ist ein Problem. Das weiß heute jeder. Vor ein paar Jahren war es hipp, um klammen Kommunen oder kommunalen Firmen wie der AGR ein paar Millionen frisches Geld zu verschaffen. Als Faustformel kann man sich merken, je ärmer und gieriger eine Gemeinschaft war, umso anfälliger war sie für diese Grenzgeschäfte. Jetzt werden sogar die deutschen Landesbanken wegen der Mauscheleien mitten in der Wirtschaftskrise belastet. Ihnen drohen erhebliche Wertberichtigungen, sollten die Cross-Border-Leasing tatsächlich platzen. Nach meinen Recherchen könnten Bilanzverluste in Milliardenhöhe fällig werden.
Zum Urspring: Um einen Steuervorteil in den USA auszunutzen, verleasten deutsche Kommunen Straßenbahnen, Messehallen oder Kanalnetze über einen langen Zeitraum an amerikanische Investoren. Diese vermieteten das Eigentum direkt zurück an die Kommune. So sollte ein Steuerschlupfloch in den USA ausgenutzt werden. Insgesamt wurden in Deutschland weit über 100 dieser grenzüberschreitenden Geschäfte abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der Deals bewegt sich nach Branchenschätzungen zwischen 50 und 80 Mrd Euro.
Sowohl die Städte als auch die beteiligten Banken versuchen die Details zu den Risiken zu verschleiern. Selbst Stadträten und Aufsichtsbehörden wird oft die Einsicht in die Schriftstücke verwehrt. Dabei wird erst bei einer Analyse der Cross-Border-Verträge klar, wie tief die deutschen Banken involviert sind. Mir liegen entsprechende Schriftstücke vor, in denen sowohl die NordLB als auch die Landesbank Baden Württemberg (LBBW) als Financiers ausgewiesen sind, die mit hohen Millionensummen im Risiko stehen.
Im Detail lassen sich die Zahlungsströme und die daraus resultierenden Schwierigkeiten am besten anhand des Wuppertaler Cross-Border-Leasing beschreiben. (Siehe auch die Skizze des Geschäfts oben) Die Stadt verleaste ihre Müllverbrennungsanlage im Jahr 1999 für 423 Mio US-Dollar über 75 Jahre an einen Trust der beiden US-Unternehmen KeyCorp und PNC, um sie anschließend für 25 Jahre gleich wieder zurückzumieten. Die Wuppertaler kassierten für ihre Dienste 28,5 Mio Dollar. Obwohl es ein reines Papiergeschäft war, sollten die amerikanischen Steuerbehörden denken, die Anlage sei tatsächlich verkauft worden. Im ersten Schritt zahlten die US-Investoren rund 60 Mio Dollar in das Eigenkapital des Trustes ein. Dieses Geld diente als Basis, um bei der norddeutschen Landesbank Nord-LB einen Millionenkredit loszueisen.
Wie das geschah, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen rekonstruieren. Zunächst verlangten Steuerberater, es müssten mehrere rechtlich unabhängige Geldhäuser in die Kreditvergabe involviert werden. Damit sollte verschleiert werden, dass es sich nur um ein Luftgeschäft handelt, wie ein beteiligter Banker berichtet.
Aus diesem Grund lieh nicht die NordLB-Zentrale den Amerikanern Geld. Stattdessen wurde eine unauffällige Tochter eingeschaltet. Und zwar versorgte die rechtlich unabhängige Luxemburger NordLB-Tochter (in der Skizze NLL) den Trust der Amerikaner mit 331 Mio Dollar. Als zweite Bank wurde die LBBW (in der Skizze LBW) hinzugezogen. Diese lieh den Amerikanern weitere 37 Mio Dollar. Das Geld floss vom Trust direkt an die Wuppertaler Abfallentsorger. Offiziell deklariert als Leasinggebühr. Die Wuppertaler reichten die Millionen direkt an die NordLB-Zentrale in Hannover (in der Skizze NLG) weiter. Hier wurde das Geld in einem Depot angelegt.
Laut Vertrag zahlt die NordLB nun jedes Jahr aus diesem Depot die Leasingraten an den Trust zurück, der damit wiederum seine Kredite bei der NordLB-Tochter in Luxemburg und bei der LBBW bedient. Die Finanzströme selbst sichert die Kommune ab.
Ein Geschäft ohne Risiko also? Wohl kaum. Die US-Steuerbehörde IRS hat die Investoren in den Staaten ultimativ aufgefordert, ihre CBL-Verträge mit den Deutschen zu beenden. Sonst würden diese zwangsaufgehoben. Die IRS will das Steuerloch stopfen. Bereits 80 Prozent der US-Investoren haben nach Auskunft der IRS einen entsprechenden Vergleich unterschrieben.
Und das mit Folgen für die deutschen Landesbanken. Ähnlich wie in Wuppertal waren die Strukturen in nahezu allen Cross-Border-Verträgen. Neben der NordLB waren nach meinen Informationen in anderen Geschäften die LBBW und der WestLB federführend.
Die Banken schaufelten Milliarden Dollar von der rechten Tasche in die linke Tasche. Durch die Geldströme über die US-Trusts wurden die Bilanz so künstlich aufgebläht. Denn sowohl die Kredite an die Amerikaner als auch die Depots der Kommunen wurde in den Büchern der Landesbanken als Geschäfte mit fremden Dritten eingebucht. Allein im Fall von Wuppertal liegt die Luftbuchung der NordLB bei über 300 Mio Euro. Würden die Cross-Border-Geschäfte abgewickelt, müssten die Banken die eigenen Bilanzen bereinigen, Milliarden würden sich in Luft auflösen.
Aus diesem Grund scheint es, als würden Landesbanken wie die NordLB oder die LBBW auf deutscher Seite die Auflösung der Verträge blockieren. Wie aus Unterlagen hervorgeht, die mir vorliegen, werden derzeit Kommunen gezwungen, selbst in die Rolle der US-Investoren zu schlüpfen. Sie müssen die Trusts in Übersee übernehmen und damit die Geldströme mit den Landesbanken aufrechterhalten.
Dabei verkünden die beteiligten Kommunalpolitiker weiter: Alles ohne Risiko.
Gerade die AGR tut sich bei diesen Behauptungen wieder hervor. Zur Erinnerung: Die AGR gehört unter dem Namen Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH zu 100 Prozent dem Regionalverband Ruhr. Zunächst verbreitete die AGR sie habe das Cross Border Leasing beendet. Dann wurde ergänzt – mit den amerikanischen Partnern. Das bedeutet: Die AGR unterhält nach wie vor das Cross-Border-Konstrukt mit den Banken. Und wie in Wuppertal sind bei der AGR auch die NordLB und die LBBW involviert.
Der Trust im Fall der AGR sitzt in Delaware in den USA. Zunächst hieß es, der Trust gehöre nun der AGR. Diese habe das Eigenkapital am Trust übernommen. Auf Nachfrage musste der RVR dieser Darstellung widersprechen. Nun heißt es von Seiten des RVR: „AGR hat im Rahmen dieser Restrukturierung der Verträge aber keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung erworben, sondern es handelt sich um eine Begünstigtenstellung, die zu 100 Prozent in der Hand der AGR ist.“ Mit anderen Worten: Der Trust gehört irgendwem. Wem – das verschweigen sowohl AGR, als auch RVR. Und die AGR hat sich an dieser geheimen Briefkastenfirma einen Beherrschungsvertrag gesichert. Das ist alles.
Es ist nach wie vor unklar, ob tatsächlich das Geschäft mit den Amerikanern beendet ist. Denn nun stecken die AGR und der RVR selbst bis zum Hals im Leasing fest. Sie sind an einen Steuersparfomds in den Staaten gekettet, von dem keiner sagen kann, ob der amerikanische Staat diesen liquidiert, ob die Steuerbehörden gegen den Trust Forderungen stellen oder ob der Trust illegal errichtet wurde. Das einzige was klar ist: die AGR und der RVR haften für alles. Auch gegenüber der LBBW und der NordLB. In den politischen Gremien des RVR sagen alle, es war ein toller Deal, den die Verantwortlichen um den RVR-Direktor Heinz-Dieter Klink da angerührt haben. Man habe noch mal Glück gehabt und sei mit einem blauen Auge aus dem Cross-Border herausgekommen. Ich glaube das nicht.
Wer von den politisch Verantwortlichen hat die Verträge gelesen? Wer hat sie verstanden? Wer hat sich einen Bären aufbinden lassen?
Wer von den Verantwortlichen weiß zum Beispiel, dass die Millionen aus dem Bargeldvorteil immer noch auf einem Konto bei der NordLB festliegen?
Wie dem auch sei: die NordLB bestreitet, dass es Probleme geben könnte: „Werden Verträge aufgelöst, ist damit für die NordLB weder eine Auszahlung verbunden noch besteht ein Abschreibungsbedarf“, sagte ein Sprecher. Die Bank bestreitet aber auch nicht, dass die Bilanzen gekürzt werden müssten. Allerdings sagte ein Sprecher, ohne konkrete Summen zu nennen: „Die Bilanzverluste wären sehr gering.“
Der Kölner Journalist Werner Rügemer hat in seinem Buch „Colonia Corrupta“ bereits im Jahr 2002 die voraussehbaren Gefahren dieser „Cross Boarder Leasing“ „Geschäfte“ (von deutschen Kommunen auf Kosten des amerikanischen Fiskus)aufgezeigt.
Die Verantwortlichen der deutschen Kommunen, die das gemacht haben, sind eindeutig „Wirtschaftsverbrecher“ und müssen von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden.
Ansonsten kann die Bundesrepublik den Namen „Rechtsstaat“ nicht mehr führen.
Rainer Wallraf, München am 16.03.2009
Autorisiert: Rainer Wallraf
Glückwunsch! Dies – auch der Artikel in der WELT – ist die präziseste Darstellung des Wuppertaler MVA-Leasing-Geschäftes, die ich kenne.
In der Sache wird ja viel über die Risiken für die Kommunen spekuliert. Unklar ist, mit welchem Nachdruck die US-Behörden die Auflösung der CBL-Geschäfte tatsächlich durchsetzen. Welche Risiken trägt die AWG hinsichtlich der Leasing-Raten der Landesbanken? Auch das Risiko, den Trust übernehmen zu müssen, bleibt bis jetzt sehr unbestimmt. Nur vorübergehend abgesichert durch die KfW ist dagegen das Depot bei der AIG.
Aus dem Leasing-Geschäft mit dem Kanalnetz ist die Stadt Wuppertal inzwischen wohl ausgestiegen. Das verbleibende Risiko betrifft die Rückabwicklung des Depots bei der AIG. Es dürfte um die 16 Mio. Euro liegen und könnte so den Barwertvorteil aufzehren.
Günter Schiller