Der Erfolg der Piratenpartei in Berlin hat die Problematik des deutschen Kammerwesens wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Eine der Punkte des Parteiprogramms der Piraten, und nicht der angeblich liberalen FDP, ist die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern. Leider erwähnen sie nur die IHK und die Handwerkskammern, haben aber offensichtlich nicht auf dem Schirm, dass auch Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten dem Kammerzwang unterworfen sind. Von unserer Gastautorin Eva Neumann
Im Jahr 2000 erhielt ich einen Brief von einer Frau Konitzer. Die mir unbekannte Dame teilte mir darin mit, dass sie gemeinsam mit anderen mir ebenfalls unbekannten Personen beabsichtige, eine Einrichtung namens Psychotherapeutenkammer zu gründen. Ich war erstaunt, dass die Dame es für nötig hielt, mir dies mitzuteilen, denn meine Tätigkeit als Psychotherapeutin hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits beendet. Ich war schon seit drei Jahren in der Forschung und Lehre in der Sozialpsychologie tätig und hatte mit Psychotherapie nichts mehr zu tun. Zuvor hatte ich jahrelang versucht, eine Anstellung als Psychotherapeutin zu finden, war jedoch entweder mit unterbezahlten, befristeten Tätigkeiten abgespeist worden oder arbeitslos. Schließlich sah ich ein, dass in diesem Bereich keine Arbeitskräfte gebraucht werden. Die Gründung einer Kammer für einen Beruf, den ich halb gezwungen, halb freiwillig aufgegeben hatte, hatte für mich daher keinerlei persönliche Bedeutung.
Einige Schreiben später wurde klar, warum die Kammer Interesse an mir hatte. Es war der einfachste und profanste Grund, den man sich vorstellen kann. Sie wollten Geld. Ab sofort sollte ich eine regelmäßige Jahreszahlung leisten. Ich überlegte mir, ob ich mit dem Schreiben, in dem sie mich zur Zahlung aufforderten, zur Polizei gehe und dort überprüfen lasse, ob der Tatbestand der Nötigung erfüllt sei. Ich ließ es dann aber bleiben, denn es war für mich nicht vorstellbar, dass diese Leute mit dieser Nummer durchkommen würden.
Das Unvorstellbare geschah: Sie kamen damit durch. Nachdem ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stand, um den angeblich ausstehenden Betrag zwangseinzutreiben, musste ich einsehen, dass ich diese Leute wohl doch ernst nehmen muss, und informierte mich. Mit ungläubigem Erstaunen, ja fast Entsetzen stellte ich fest, dass deren Vorgehen tatsächlich legal war. Im Jahre 2000 hatte das Konzept der mittelalterlichen Zünfte fröhlichen Urstand gefeiert und war auf einen Beruf der Neuzeit übertragen worden.
Die Kammer für Psychotherapeuten hat die gleichen Grundsätze wie die schon länger bestehenden Kammern für Ärzte und Apotheker, die IHK und die Handwerkskammern und verursacht daher die gleichen Probleme. Hier wie dort ist die Mitgliedschaft nicht freiwillig, sondern beruht auf Zwang. Jedes der so genannten Mitglieder muss Zahlungen an die Kammern leisten, auch wenn die Leistungen der Kammer nicht benötigt und nicht in Anspruch genommen werden. Die Kammern maßen sich an, in der Öffentlichkeit für ihre Mitglieder zu sprechen, obwohl diese nicht befragt werden und daher vollkommen unklar ist, ob die von den Kammern vertretenen Meinungen tatsächlich den Meinungen der Mitglieder entsprechen. Wahlen zu Vertretern der Kammern sind weitgehend inhaltsleer und damit bedeutungslos, da die Listen, die gewählt werden können, sich kaum voneinander unterscheiden und fast gleiche Positionen vertreten. So gibt es zum Beispiel keine Gruppierung innerhalb der Kammern, die sich dafür einsetzen würde, die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen. Dabei dürfte das der Punkt sein, der viele Mitglieder am meisten interessiert.
Wenn eine Einrichtung sich dafür entscheidet, dass die Mitgliedschaft bei ihr auf Zwang und nicht auf Freiwilligkeit beruht, dann stellt sie sich damit selbst ein Armutszeugnis aus. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass sie davon ausgeht, die Mitgliedschaft bei ihr sei so unattraktiv, dass sich kaum einer der potentiellen Adressaten freiwillig dafür entscheiden würde.
Die Psychotherapeutenkammer hat sich ebenso wie die anderen Kammern für die Zwangsmitgliedschaft entschieden. Diese wird verhängt, sobald Psychologen die Approbation als Psychotherapeuten erhalten. Dieses Vorgehen allein ist schon fragwürdig, denn es benachteiligt Psychotherapeuten gegenüber anderen Berufsgruppen, die das Glück haben, dass es für ihren Beruf keine Kammern gibt. Die meisten Berufstätigen können ihrem Beruf nachgehen, ohne dafür einer Interessensvertretung beitreten und an diese Abgaben zahlen zu müssen. Wer jedoch den Beruf des Psychotherapeuten ergreift, der wird ungefragt und automatisch Mitglied in der Kammer und muss zahlen.
Die Satzung der Psychotherapeutenkammer, aus der hervorgeht, wer in dieser Einrichtung Mitglied sein muss, birgt weitere Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten. Es ist vor allem ein Punkt, an dem Anstoß genommen werden kann: Die Kammer geht davon aus, dass all diejenigen, die den Beruf des Psychotherapeuten ausüben, bei ihr mitglieds- und zahlungspflichtig sind. Unter Berufsausübung versteht sie jedoch nicht nur, dass jemand die Approbation hat und als Psychotherapeut arbeitet. Sie betrachtet auch diejenigen als Mitglieder, die eine Approbation haben und nicht als Psychotherapeuten arbeiten, jedoch Wissen aus dem Bereich der Psychotherapie beruflich nutzen. Der genaue Text des Urteils, mit dem die Kammer sich diese Ansicht gerichtlich hat bestätigen lassen, lautet:
„Der Senat stellt klar, dass der kammerrechtliche Begriff der Berufsausübung im Bereich des Heilberufsrechts regelmäßig weiter auszulegen ist als derjenige im Sinne des Approbationsrechts und dass eine psychotherapeutische Berufsausübung im Sinne der Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW vorliegt, wenn das betreffende Kammermitglied eine Tätigkeit ausübt, bei der Kenntnisse, die Voraussetzung für die Approbation waren, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können.“
(Beschluss des OVG NRW, 5 A 4699/05 vom 24.04.2008)
Diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Erst bei genauerem Hinsehen wird klar, dass die Kammer hier indirekt einen Besitzanspruch auf das geistige Eigentum anderer erhebt.
Die Kammer proklamiert, dass sie das Recht hat, Menschen zu Mitgliedern ihrer Einrichtung zu ernennen und Zahlungen von ihnen einzutreiben, wenn sie Wissen aus dem Bereich der Psychotherapie nutzen. Die Inhalte des Faches Klinische Psychologie, zu dem auch der Bereich der Psychotherapie gehört, werden jedoch nicht von der Kammer geschaffen, sondern von den Wissenschaftlern und Praktikern, die in diesem Bereich tätig sind. Das Copyright für diese Inhalte liegt bei diesen Personen, den Urhebern, und bei den Verlagen, bei denen sie ihre Arbeiten veröffentlichen. Die Kammer hat kein Copyright, was bedeutet, dass sie keine Rechte an diesen Inhalten hat. Sie kann daher auch nicht für sich in Anspruch nehmen, dass die Nutzung dieser Inhalte Verpflichtungen jeglicher Art gegenüber ihrer Einrichtung nach sich zieht.
Die Problematik soll noch einmal an einem einfachen Beispiel verdeutlicht werden. Jeder von uns hat in der Schule lesen und schreiben gelernt. Dieses Wissen nutzen wir täglich. Das Verdienst, dass wir diese Fähigkeiten erworben haben, gebührt unseren Grundschullehrerinnen. Ein zum Vorgehen der Psychotherapeutenkammer paralleler Vorgang wäre nun, wenn sich eine Einrichtung bildet, die den Anspruch erhebt, diese Fähigkeiten zu verwalten, und daraus das Recht ableitet, dass alle, die lesen und schreiben können und diese Fähigkeiten auch nutzen, bei ihnen Mitglied sein müssen und Zahlungen an sie leisten müssen. Es ist sofort klar, dass eine solche Argumentation absurd wäre. Doch genau so argumentiert die Psychotherapeutenkammer.
Aus dieser Argumentation heraus ergibt sich eine weitere Absurdität. Da die Kammer nicht nur das therapeutische Arbeiten, sondern generell die Nutzung von Inhalten der Klinischen Psychologie als Grundlage der Mitgliedschaft in ihrer Einrichtung ansieht, bewertet sie gleiche Arbeit von Psychologen in vielen Fällen unterschiedlich. Dies ist der Fall bei Wissenschaftlern, die das Fach Klinische Psychologe in der Forschung und Lehre vertreten. Auch Psychologen, die in Beratungsstellen arbeiten, sind betroffen. Diese Arbeit wird sowohl von approbierten als auch von nicht approbierten Psychologen geleistet. Obwohl beide Gruppen die gleiche Arbeit leisten, sind die einen bei der Kammer beitrags- und zahlungspflichtig, die anderen sind es nicht. Dies ist eine klare Benachteiligung der Approbierten. Damit verstößt die Kammer gegen das Rechtsprinzip, dass Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf.
Um hier eines klarzustellen: In diesem Artikel wird nicht die Abschaffung der Kammern gefordert. Wer sich in den Kammern engagieren oder sich von diesen vertreten lassen möchte, dem sei das freigestellt. Ich jedenfalls wünsche diesen Leuten viel Erfolg und Freude bei ihrer Tätigkeit.
Doch was in den Mülleimer der Geschichte gehört, ist die Zwangsmitgliedschaft. Die meisten Mitglieder haben durch die Kammern keinerlei Vorteile. Sie brauchen das Angebot, das die Kammern machen, schlicht und einfach nicht. Einige wenige ziehen einen marginalen Nutzen aus der Mitgliedschaft, der jedoch in keinem Verhältnis steht zu den hohen Beiträgen, die dafür gezahlt werden müssen. Eine freiwillige Mitgliedschaft würde sicherstellen, dass nur diejenigen Mitglieder sind, die von der Arbeit der Kammern inhaltlich überzeugt sind und einen Nutzen daraus ziehen können. Die Zwangsmitgliedschaft aufzugeben würde bedeuten, sich von einem Bürokratiemonster hin zu einem modernen Dienstleistungsanbieter zu entwickeln.
Und was überhaupt nicht geht, ist, für sich selbst Rechte aus der geistigen Arbeit anderer abzuleiten. Das ist feudalistisches Herrschaftsdenken. Geistiges Eigentum gehört keiner wie auch immer gearteten Einrichtung, sondern dem Schöpfer dieser Ideen und der Allgemeinheit.
Seit langem sagt die FDP sie sei gegen Kammerzwang. Immer wenn sie an der Macht waren, haben die angeblich Liberalen nix gegen den Kammerzwang getan. Wie gerade in der Bundesregierung wieder sichtbar.
Es wird Zeit, dass die Piraten die Sache im Sinne der Freiheit angehen. Weg mit dem Kammerzwang!!!
Die FDP kann das ja offensichtlich nicht.
Ich war ja mal ziemlich baff, als sich jemand, der festangestelltes Mitglied der IHK war, sich um 16:30 Uhr einstellte und anlässlich eines Mietrechtsstreits als gerichtlich bestellter Gutachter eine simple Einordnung in einen Mietspiegel für 800 Euro vornahm und seine Tätigkeit bei der IHK auch noch als Referenz benannte.
Ein Arbeitsplatz bei diesen Kammern scheint aufgrund der offenbar lässigen Arbeitsbelastung sowie großzügiger Nebenerwerbsregelungen und der Möglichkeit, den Namen der IHK als Referenz zu verwenden eine ideale Basis für lukrative Zusatzerwerbe aller Art zu sein.
Mal abgesehen von der berechtigten Frage der Zwangsmitgliedschaft: Es wäre mal interessant, die Frage zu klären, warum es keine zum Beispiel ruhrgebietsweiten Industrie- und Handelskammern gibt. Solche Bemühungen Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden insbesondere von der Dortmunder IHK torpediert… Un bis heute sind die Kammern nicht gerade die Speerspitzen einer Interessenvertretung des gesamten Ruhrgebiets. Der Blick aus dem Kirchturm reicht gerade mal bis an die Grenzen des eigenen Kammerbezirks.
@Anton: Gute Frage. Ich fände es als ersten Schritt ok wenn die vestische Gruppe der IHK Münster an die Revierkammern käme, die IHK Hagen aufgeteilt werden würde. Damit könnte man schon einiges sparen.
Die Piraten machen mir nicht den Eindruck, als ob sie wild entschlossen sind, ihre Programmpunkte mit aller Macht durchzudrücken.
@lebowski: Bislang hatten sie dazu ja auch nicht die Gelegenheit.
@ Höddeldipöpp
Hast Du Details? Da würde ich gerne drüber schreiben.
Gerne hierhin: d.schraven @ waz.de
Vor etwa 20 Jahren wollten drei Diplomphysiker, einer sogar promoviert, eine Firma gründen, in der sie solche physikalische Geräte, wie sie sie während ihres Studiums und ihrer Diplomarbeit entwickelt hatten, kommerziell auf den Markt bringen.
Sie wollten also das, was üblicherweise als Tätigkeit zur Erlangung ihres akademischen Abschlusses gehört, außerhalb der Uni weitermachen.
In dem Ort, in dem sie ihren Firmensitz anmelden wollten, durften sie das laut der dortigen Handwerkskammer nicht, ohne einen Elektromeister einzustellen. Sie sind damals den Weg des geringsten Widerstands gegangen und haben einen anderen Ort, wo eine andere Handwerkskammer herrschte, als Firmensitz gewählt. Dort war das möglich.
Soviel zum Wahnsinn, solchen Kammern eine Monopolstellung einzuräumen.
Wenn es aber in diesem Beispiel der Handwerkskammer darum ging, für ihre Mitglieder Privilegien heraus zu holen, auch wenn es auf Kosten des Fortschritts gingt, weiß ich nicht, was die die Kammer für Psychotherapeuten mit ihrem Monopol betreibt.
Ich meine, dass Zwangsmitgliedschaften nicht das einzige Problem sind, das im Zusammenhang mit Kammern zu diskutieren wäre.
Gut, dass @Eva das Thema an die Öffentlichkeit gebracht hat.
@David Schraven.
Hmmm, peinlich. Hab grad nochmal genau nachgeschaut und muss das wohl zurücknehmen. Ich hab da was verwechselt, das aber jahrelang so falsch im Kopf gehabt und mich unbegründet geärgert. Es gibt jede Menge von der IHK bestellte und vereidigte Gutachter. Und so einer hat sich bei mir damals vorgestellt, dass ich den Eindruck hatte, der käme direkt von der IHK. Hab jetzt nochmal im Internet nachgeschaut und festgestellt, dass der wohl schon seit Jahrzehnten eine Firma hat.
Gut, dass Du nochmal nachgefragt hast. Eins Satz mit X, dass war wohl nix.
[…] Das Kammerunwesen oder die Wiederauferstehung der mittelalterlichen Zünfte (Ruhrbarone) – […]
Ende der 1990er Jahre habe ich eine Ausbildung zum Speditionskaufmann begonnen. Das Unternehmen hatte um die 120 Angestellte, aber keinen Betriebsrat. Weil ich ca. 60 Stunden pro Woche arbeiten musste, die Überstunden aber weder abfeiern konnte noch vergütet bekam, bin ich ver.di beigetreten und habe mich hilfesuchend an meinen Gewerkschaftssekretär gewand. Der erzählte mir was vom Betriebsverfassungsgesetz, klärte mich auf, dass ein Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat einrichten muss, sobald einer der Angestellten dies wünsche. Um Betriebsratswahlen vorzubereiten, hörte ich mich innerhalb der Belegschaft um, wen man eventuell noch für diese Idee gewinnen könnte. Die Sache sickerte bis zur Unternehmensleitung durch und als Reaktion ist mir fristlos, ausserhalb der Probezeit und ohne Nennung von Gründen gekündigt worden.
Jeder, der sich ein wenig mit betrieblicher Mitbestimmung auskennt, wird empört feststellen, dass das gleich drei Punkte sind, die gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen und empfehlen, vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu klagen. Zumindest war das die erste Reaktion der Rechtsverdreher von ver.di, von denen ich damals glaubte, dass sie sich mit der Materie auskennen würden. Das Problem: Ich hatte einen Ausbildungsvertrag der Industrie und Handelskammer, wie er eigentlich in dieser Branche in Deutschland üblich ist. Und genau aus diesem Zusammenhang heraus, konnte ich mich eben nicht direkt an das zuständige Arbeits- und Sozialgericht wenden, weil dieses gar nicht zuständig war, sondern musste erst den sogenannte „Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer“ anrufen. Anders ausgedrückt: Bevor man als Auszubildender nach einer unrechtmässigen Kündigung vor einem Gericht um sein Recht streiten kann, legt einem die Industrie- und Handelskammer erst einmal ein paar Steine in den Weg. Zwar hat laut Betreibsverfassungsgesetz die Schlichtung relativ zeitnah nach der Kündigung stattzufinden, aber mein damaliger Exchef glänzte damals mit Krankmeldungen, so dass der Termin immer wieder verschoben wurde. Nach 8 Wochen war ich finanziell am Ende, denn Miete und Unterhalt mussten weiter bestritten werden, obwohl ich keine Ausbildungsvergütung mehr bekam. Das Arbeitsamt war für mich nicht zuständig, weil ich noch keine zwei Jahre Beiträge gezahlt hatte und ich raste mit meinem Konto in die Miesen. Inwieweit mein ehemaliger Arbeitgeber wirklich krank war und ob es nicht trotzdem hätte eine Möglichkeit geben müssen, die Schlichtung zeitnah stattfinden zu lassen, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist, dass auch dies nicht durch ein Gericht festgestellt oder geregelt wurde, sondern Angelegenheit der Kammer war.
Das Ergebnis der Schlichtung, die dann doch irgendwann stattfand, war ein Vergleich. Eine Alternative blieb mir auch nicht, da ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits verschuldet hatte und dringend Geld brauchte, um mein Konto wieder auszugleichen. Mit dem Vergleich verlor ich allerdings auch das Recht meine Ausbildung zu Ende zu bringen und weil bei der IHK Münster nicht nur mein damaliger Arbeitgeber organisert war, sondern auch alle anderen Spediteure im Münsterland, machte der Fall dann auch schnell die Runde und mich wollte schlichtweg keiner mehr haben.
Welchen Sinn, welchen Zweck und welche Aufgaben die Industrie- und Handelskammer in Münster für Wirtschaft und Gesellschaft hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Kennengelernt habe ich diese Institution lediglich als eine Art Arbeitgeberveband, mit dessen Hilfe sich ein Unternehmer ganz legal, aber an geltendem Recht vorbei seiner Mitarbeiter entledigen und die Gründung von Betriebsräten verhindern kann.
Wieso das ganze Theater, die Kammern bringen mehr Vorteile wenn man sie benutzt, immer dieses gleich lautende schäbige Gerede… die Kammern bringen einem klein und mittelständigen Betrieb viele Steine aus dem Weg, man muß sich nur die Mühe machen und sie ansprechen!
Och David, da kannste von mir auch noch Auskunft drüber kriegen. Ernsthaft, ich könnte Einiges über die sinnvolle Institution der Kreishandwerkerschaft erzählen. Die hängen unterhalb der Kammern und haben auch jede Menge Unfug zu verantworten.
Hi Vera,
Ich melde mich. 🙂
[…] Großkonzern über den Kioskbesitzer bis zum Psychotherapeuten. Letzte sind Zwangsmitglieder der Psychotherapeutenkammer auch wenn sie nicht praktizieren – eibfach nur, weil sie die Ausbildung gemacht […]