Im Münchener NSU-Prozess wurden heute die Urteile gefällt. Unser Gastautor Fabian Bremer über das Verfahren.
Nach fast 450 Verhandlungstagen in über fünf Jahren ist der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte zu Ende gegangen. Jetzt liegt ein Urteil vor. Beate Zschäpe wurde zur lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere schwere der Schuld fest. Ihre Unterstützer erhielten Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren. Doch haben das Gerichtsverfahren und die politischen Aufarbeitungsversuche der Taten Licht in den undurchsichtigen NSU-Komplex gebracht? Und sind sieben Jahre nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ die beiden zentralen Fragen – „Wie konnte das geschehen?“ und „Kann es wieder geschehen?“ – abschließend beantwortet?
Ein Überblick
Zwischen den Jahren 1998 und 2011 ermordete die neonazistische Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (kurz: „NSU“) zehn Menschen, sie verübte drei Bombenanschläge und fünfzehn Bankraube. Der NSU bestand aus dem Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe und war umgeben von einem UnterstützerInnennetzwerk. Bekanntlich hat Mundlos erst Böhnhardt und dann sich selbst auf der Flucht vor der Polizei erschossen, während Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Alle drei waren den Behörden schon lange vor ihrem Untertauchen im Jahre 1998 als aktive Neonazis aufgefallen, sie waren bekannt für ihr terroristisches Potential. Immer wieder waren defekte Bomben oder Attrappen mit Hakenkreuzsymbolen gefunden worden, deren Herstellung den Dreien nachgewiesen werden konnte. Vier Tage nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos stellte sich Zschäpe den Behörden und deckte damit selbst die Existenz der Terrorzelle auf. Als Unterstützer sind Ralf Wohlleben, früherer NPD-Funktionär, zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum neunfachen Mord durch Beschaffung der Tatwaffe, Carsten Sch. zu drei Jahren Jugendstrafe, ebenfalls wegen Beihilfe zum neunfachen Mord, André Eminger, Mitglied der Kameradschaft „Brigade Ost“ zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Holger Gerlach zu drei Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Erst seit dem Fund verschiedener Beweise wie Tatwaffen und Bekennervideos wurden ab November 2011 die Morde, Anschläge und Bankraube auch öffentlich dem NSU angerechnet. Bis dahin ermittelten die polizeilichen Behörden fast ausschließlich in den Kreisen der Opfer. Begriffe wie „Ermittlungsgruppe Bosporus“ oder „DönerMorde“ verunglimpften die Opfer und ihre Angehörigen.
Erst verdächtigt, dann vergessen: die Opfer
Die ersten neun Morde wurden mit derselben Tatwaffe begangen, einer tschechischen Pistole vom Typ Ceska. Alle neun Ermordeten waren Männer, acht stammten aus der Türkei, einer aus Griechenland. Mit der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Bosporus“ fahndete die größte Ermittlungsgruppe, die es je in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben hat, erfolglos nach den TäterInnen. Die Ermittlungen konzentrieren sich fast ausschließlich auf das Umfeld der Opfer.
Zwei Beispiele:
Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros Boulgarides in seinem Schlüsseldienstladen erschossen. Als Waffe wurde die von den vorhergehenden Morden bereits bekannte Pistole identifiziert. Über 100 Zeuginnen und Zeugen wurden befragt. Die Polizei ging jedoch nicht von einem rechtsterroristischen Hintergrund aus. Stattdessen wurden die Witwe, die beiden Töchter und weitere Verwandte und Bekannte wiederholt verhört und verdächtigt. Die Polizei befragte die Töchter, ob ihr Vater sie sexuell missbraucht habe, und unterstellten dem Ermordeten und seiner Familie abwechselnd Kontakte zur Mafia, Spielsucht, Förderung der Prostitution, Drogenhandel und Internetkriminalität. Wie in allen anderen Fällen begannen die Ermittlungen in Richtung rechten Terrors erst nach der Selbstenttarnung des NSU – das sind im Falle Boulgarides sechseinhalb Jahre nach der Tat und über elf Jahre nach dem ersten Mord, der dem Trio nachgewiesen wurde.
Am 4. April 2006 wurde Mehmet Kubaşık in seinem Kiosk in Dortmund mit derselben Tatwaffe erschossen. Witwe und Kinder des Ermordeten wurden getrennt verhört und lange verdächtigt. Wieder drehten sich die Verdachtsmomente vorwiegend um Drogengeschäfte, Mafiakontakte oder Kontakte zur PKK. Diese Unterstellungen gerieten an die Öffentlichkeit und stigmatisierten die Familie. Ähnlich spielte es sich in allen neun Fällen ab.
Auch heute noch fühlen sich viele der Angehörigen vom deutschen Staat im Stich gelassen. Zu lange haben die diskriminierenden Ermittlungen gegen das private Umfeld angedauert, zu groß waren das Leid und die Unsicherheit über die wahren TäterInnen und zu leise fiel und fällt bis heute die Bitte um Entschuldigung von Seiten der Polizei, der Politik und der gesamten Gesellschaft aus.
Eine Besonderheit in jeder Hinsicht stellt der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter dar. Er ist der zehnte und letzte nachgewiesene Mord des NSU, der einzige an einer Frau und der einzige an einer Person ohne Migrationshintergrund. Das Motiv ist unklar und gibt Anlass zu zahlreichen Spekulationen, da offenbar nicht aus rassistischen Motiven – wie in den anderen neun Fällen – gehandelt wurde. Eine weit verbreitete These sieht die ermordete Polizistin und ihren lebensgefährlich verletzten Kollegen als mehr oder weniger zufällig ausgewählte Opfer des Kerntrios, die als RepräsentantInnen des verhassten Staates angegriffen wurden. Allerdings werfen zwei Tatsachen Fragen auf: Mehrere ZeugInnen berichten übereinstimmend, dass insgesamt fünf Personen vom Tatort flohen. Dies ist eines von mehreren Indizien dafür, dass das Kerntrio ein aktives Umfeld von UnterstützerInnen hatte. Weiterhin ist bekannt geworden, dass zwei ehemalige Kollegen von Michèle Kiesewetter Mitglieder des KuKluxKlan waren und Kontakte in die Thüringer Neonaziszene hatten. Fast alle ProzessbeobachterInnen gehen jedoch davon aus, dass diese Kontakte zufällig waren und sie nicht deswegen ermordet wurde. Die Ermittlungen der Behörden gingen nach dem Mord (der als einziger mit einer anderen Tatwaffe begangen wurde) in verschiedene Richtungen, jedoch bis zur Selbstenttarnung des NSU ebenfalls nicht in die rechte Szene. Hauptverdächtig war lange Zeit eine Gruppe Roma, die sich als Landfahrer in der Nähe aufgehalten hatten. Sie wurden ohne weitere Indizien über Monate und in mehreren Ländern gesucht.
Der Prozess
Der Prozess begann gleich mit einer Panne: Nachdem das Vergabeverfahren für die begehrten 50 Presseakkreditierungen, bei denen türkische und andere ausländische Medien leer ausgegangen waren, vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt worden war, musste der Auftakt verschoben werden. Am 6. Mai 2013 eröffnete schließlich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Prozess vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München. Ihn unterstützten vier beisitzende RichterInnen und ein Ergänzungsrichter. Die Anklage wurde von Bundesanwalt Herbert Diemer und einigen weiteren StaatsanwältInnen vertreten. Des Weiteren waren 95 NebenklägerInnen mit insgesamt 60 AnwältInnen am Verfahren beteiligt. Die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Sch., Eminger und Gerlach wurden von insgesamt 14 AnwältInnen verteidigt.
Zschäpe wurde zunächst von den (Pflicht-)VerteidigerInnen Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl vertreten. Im Verlaufe des Prozesses brach sie jedoch den Kontakt zu diesen drei AnwältInnen ab und bestellte Mathias Grasel und kurze Zeit später dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert als zusätzliche (Wahl-)Verteidiger. Verschiedene Versuche von Zschäpe, ihre Pflichtverteidiger abberufen zu lassen, und auch Anträge von Heer, Sturm und Stahl selbst, entpflichtet zu werden, wurden vom Gericht abgelehnt. So arbeiteten die drei ohne Kontakt zu ihrer Mandantin weiter. Erst zum Ende des Prozesses schenkte die Angeklagte nach langer Eiszeit ihren PflichtverteidigerInnen wieder Aufmerksamkeit: Sie folgte dem Plädoyer von Heer interessiert und ihm zugewandt. Er beantragte Freispruch, im Gegensatz zu den Verteidigern von Zschäpes Vertrauen, die maximal zehn Jahre Gefängnis wegen schwerer Brandstiftung beantragt hatten.
Die Nebenklage sorgte 2015 für Aufsehen, als bekannt wurde, dass eine angebliche Nebenklägerin, ein vermeintliches Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags, gar nicht existierte. Der Anwalt zog sich aus dem Prozess zurück und wurde zur Rückzahlung von 211.000 Euro verurteilt, die er als Spesen abgerechnet hatte.
Von den anderen Angeklagten hatte insbesondere Ralf Wohlleben noch eine nennenswerte Vertretung: Er wurde von drei SzeneanwältInnen verteidigt, die – gelegentlich mit Unterstützung der anderen VerteidigerInnen –den Prozess immer wieder durch Befangenheits- und andere Anträge unterbrachen. Dazu gehörte beispielsweise auch ein Antrag auf demographische Feststellung des angeblich drohenden „Volkstods“. Zu Beginn des Prozesses sagte nur der Angeklagte Carsten Sch. aus – die anderen Angeklagten steuerten im Verlaufe des Prozesses Erklärungen und Teilgeständnisse bei, die zumeist von ihren VerteidigerInnen verlesen wurden.
Die Atmosphäre im Verfahren änderte sich sehr häufig. Emotionale und mutige Aussagen von Angehörigen und Opfern wurden durch die meist erfolglosen Anträge der Verteidigung unterbrochen, was gelegentlich zu chaotisch anmutenden Situationen führte. Immer wieder verstrickten sich ZeugInnen der staatlichen Behörden und der Naziszene in Widersprüche. Die Mitarbeiter und V-Leute der Verfassungsschutzämter verhielten sich unkooperativ und verweigerten häufig konkret Antworten. Bisweilen kam es zu absurden, beinahe komischen Szenen – beispielsweise als V-Mann-Führer Reinhard Görlitz vom Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg zur Vernehmung erschien. Er war vermummt, trug eine Perücke und seine Kleidung war mit Kissen ausgestopft. Nachdem er während seiner Aussagen immer wieder in Unterlagen blätterte, wurden diese schließlich vom Gericht beschlagnahmt.
Insbesondere unter den NebenklägerInnen und in der den Prozess begleitenden Zivilgesellschaft machte sich mit fortschreitendem Verlauf immer größere Enttäuschung breit. Das Gericht und auch zahlreiche Medien folgten im größten Teil der Logik der Bundesanwaltschaft und der staatlichen Behörden, wonach der NSU auf das Kerntrio reduziert werden könne. Eine vollständige Durchleuchtung des NSU-Komplexes, insbesondere der Rolle der Verfassungsschutzämter und anderer Sicherheitsbehörden, blieb aus.
Der Bundestag und acht Landtage haben zu verschiedenen Zeiten parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUAs) eingerichtet, deren Arbeit zum Teil noch nicht abgeschlossen ist. Obwohl ihr Erkenntnisgewinn über das UnterstützerInnennetzwerk zum Teil größer als beim Prozess war, fand die Arbeit der PUAs in der Öffentlichkeit nur geringere Beachtung.
Wer war der NSU?
„Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz – Taten statt Worte“[1]
Das Kerntrio bewegte sich in einem Netzwerk von UnterstützerInnen und Finanziers. Wie weit sich dieser NSU-Komplex erstreckt, ist Gegenstand einer lebhaften Debatte zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Polizei und Nachrichtendiensten.
Da ist zum Beispiel der als Unterstützer verurteilte André Eminger. Er war einer der wichtigsten Helfer des Kerntrios, besorgte Papiere und Unterkünfte und begleitete die Terroraktivitäten von Anfang bis Ende. Als Zschäpe vom Tod von Böhnhardt und Mundlos erfuhr, rief sie umgehend Eminger an. Er holte sie daraufhin ab (nachdem sie vorher die gemeinsame Wohnung des NSU in Brand gesetzt hatte) und half ihr bei ihrer viertägigen Flucht, bis sie sich den Behörden stellte. Eminger saß während des Prozesses zunächst nicht in Untersuchungshaft und bewegte sich weiterhin in der neonazistischen Szene; unter anderem besuchte er ein großes Rechtsrockfestival in Themar. Am 13. September 2017 wurde auch er in Haft genommen.
Ralf Wohlleben, ebenfalls als Unterstützer verurteilt, kennt Zschäpe und die beiden Uwes aus frühen Kameradschaftstagen. Er half maßgeblich beim Untertauchen der Drei und steht auf einer Adressenliste mit 34 Namen und Telefonnummern, die in den Trümmern der Wohnung gefunden wurde und auf der die wichtigsten Kontakte für das Kerntrio aufgeführt waren.
Auf dieser Liste steht auch Andre Kapke, der nicht in München vor Gericht stand. Der Burschenschafter und führende Kopf der Naziszene in Jena war eine der Schlüsselfiguren bei der Finanzierung des NSU. Unter anderem organisierte er falsche Pässe, die er vom V-Mann Timo Brandt bekommen hatte. Am Tag des Todes von Böhnhardt und Mundlos und der Zerstörung ihres Wohnmobils wurde Kapkes Mobiltelefon in direkter Umgebung geortet. Er behauptete später, auf dem Weg gewesen zu sein, ein Auto zu kaufen.
Insgesamt sind wohl mehrere Dutzend Personen in den NSU-Komplex eingebunden. Es ist bekannt, dass sich über den gesamten Zeitraum etwa 40 VMänner und –Frauen verschiedener Verfassungsschutzbehörden in diesem Umfeld befanden.
Nazis morden, der Staat schaut zu? – Verfassungsschutz und NSU
Als Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Ende der 90er Jahre in Chemnitz untertauchten, waren sie schon lange Teil eines weit verzweigten Netzwerks von Neonazis in Deutschland, insbesondere in den neuen Bundesländern. Kameradschaften und Gruppen wie der Thüringer Heimatschutz (THS), die deutschen Ableger der internationalen Neonazistrukturen Blood & Honour und Ku-Klux-Klan oder auch extrem rechte Burschenschaften standen in engem Kontakt miteinander und unterstützten sich gegenseitig. In den selbsterklärten „national befreiten Zonen“ hatten die Neonazis zu dieser Zeit freie Hand. So wurden Wehrsport- und Schießübungen mit scharfer Munition durchgeführt, Bombenattrappen und auch echte Bomben gebastelt, Waffen gesammelt und Propagandamaterial hergestellt. Die sozial instabilen Zeiten nach dem Mauerfall ließen einen nicht unerheblichen Teil einer ganzen Generation in ein rechtes Umfeld abgleiten. Die Behörden schaute diesem Treiben tatenlos zu. Wenn es manche von den als „Rowdys“ verharmlosten Neonazis zu bunt trieben, reagierten die Behörden, doch die Justiz zeigte oft Milde. Ein wachsender Teil der Gesellschaft der neuen Bundesländer hatte Verständnis oder Sympathien für sie, ein Großteil interessierte sich schlicht nicht dafür. Man hatte andere Sorgen.
Das Trio war in den frühen 90er Jahren in die Szene gekommen. Schon im August 1994 wurde der Militärische Abschirmdienst (MAD) auf Mundlos aufmerksam, der zu diesem Zeitpunkt seinen Wehrdienst ableistete. Ungefähr zu dieser Zeit begann auch Thomas Richter, bekannt als V-Mann „Corelli“, über Mundlos zu berichten. Seitdem hatten erst der MAD, dann weitere Nachrichtendienste und die Polizei Mundlos und später auch Böhnhardt und Zschäpe im Blick. Sie nahmen regelmäßig an Demonstrationen der Neonaziszene teil, wurden wiederholt straffällig und vernetzten und radikalisierten sich zusehends. Die staatlichen Behörden beobachteten die Entwicklungen zwar, intervenierten aber nicht. Man wollte durch Spitzel und InformantInnen Zugang zu der rechten Szene erhalten, um so mitzubekommen, was geplant wurde. Diese Taktik reihte sich nahtlos in eine Gesellschaft ein, in der militante Neonazis mit „akzeptierender Jugendarbeit“ bekehrt werden sollten und in der es nicht wenige Menschen gab, die applaudierend hinter eben jenen Nazis standen, wenn sie Häuser in Brand setzten. Verschiedene Nachrichtendienste bauten sich also in den frühen 1990er Jahren ein riesiges Netzwerk aus V-Leuten und begannen so die Neonaziszene zu beobachten und zu infiltrieren. In dieser Zeit erreichte der rechte Terror seinen Höhepunkt. Das Jahr 1992 hält laut der Amadeu-Antonio-Stiftung bis heute den traurigen Rekord für die meisten rassistisch motivierten Morde seit der deutschen Wiedervereinigung.
Die Rolle der Behörden – eine Geschichte des Versagens
Auch zu Beginn des Lebens des NSU im Untergrund waren staatliche Behörden und ihre Spitzel in direkter Nähe. Als im Januar 1998 gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Haftbefehl erlassen wurde, flohen sie gemeinsam nach Chemnitz. Den Unterschlupf vermittelte ihnen Thomas Starke – ein V-Mann des Verfassungsschutzes. Bis zur Selbstenttarnung des NSU hatten verschiedene staatliche Behörden tiefe Einblicke in das Netzwerk des NSU. Dass sich im nahen und nächsten Umfeld des Kerntrios V-Leute der Behörden tummelten, ist unstrittig. Ob einige von ihnen jedoch als Teil des Terrornetzwerks betrachtet werden können, wird kontrovers diskutiert. Ebenso kontrovers wird die Frage diskutiert, wie viel die Behörden von dem Trio und der Entwicklung des NSU wussten. Bereits ein knapper Überblick der Fakten über einige der V-Leute im Umfeld des NSU wirft zahlreiche besorgniserregende Fragen auf:
Thomas Starke „VP 562“
Thomas Starke hatte die erste Wohnung des Kerntrios im Untergrund organisiert. Er besorgte dem Trio auch den ersten Sprengstoff. Starke stand auf einer weiteren Kontaktliste, die bei einer Durchsuchung kurz nach dem Untertauchen des Trios durchgeführt wurde. Als V-Mann hat Starke zwischen 2001 und 2005 mindestens fünf Mal die Behörden auf Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aufmerksam gemacht. Die Behörden reagierten nicht.
Thomas Richter „V-Mann Corelli“
Thomas Richter stand ebenfalls auf der oben erwähnten Kontaktliste. 2005 hat er dem Verfassungsschutz eine CD mit dem Titel „NSU/NSDAP“ übergeben, die er nach eigenen Angaben anonym übersandt bekommen hatte. Bis heute ist die Existenz von vier CDs dieser Art bei verschiedenen Behörden bekannt. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg erhielt eine CD im Jahr 2014 (also nach der Selbstenttarnung des NSU) von einer Quelle, die Richter als (Mit-)Urheber der CD bezeichnete. Das Amt geht davon aus, dass Richter an der Erstellung der CDs beteiligt war, während das Bundesamt für Verfassungsschutz keine (Mit-)Urheberschaft Richters vermutet. Allerdings bezeichnete der Sachverständige des parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages die Auswertung der CD durch das BfV als „völlig unzureichend“. So war die CD zwar seit 2005 im Besitz des BfV, wurde aber erst 2014 „wiedergefunden“. Kurz bevor Richter dazu im Jahr 2014 befragt werden sollte, starb er plötzlich – immer noch unter dem Schutz des Verfassungsschutzes – an einem nicht erkannten Diabetes. Da es Ungereimtheiten bei den ersten Untersuchungen zur Todesursache gegeben hatte, wurden wiederholt erneute Untersuchungen angesetzt, die aber keine neuen Ergebnisse hervorbrachten.
Weiterhin stellte Richter dem Neonazimagazin „Der Weiße Wolf“ Speicherplatz für dessen Onlineausgabe zur Verfügung. Das Magazin erhielt 2002 eine anonyme Geldspende (die heute dem NSU zugerechnet wird), woraufhin in der folgenden Ausgabe der Gruß „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen 😉 Der Kampf geht weiter …“ abgedruckt wurde.
Es hat nachweislich mindestens ein Treffen 1995 – also fünf Jahre vor dem ersten bekannten Mord des NSU – zwischen Richter und Mundlos gegeben.
Richter erhielt für seine Tätigkeiten als V-Mann fast 300.000 Euro.
Tino Brandt „V-Mann Otto/Oskar“
Timo Brandt (ebenfalls auf der oben erwähnten Kontaktliste) war Kopf des THS, in dem auch die Kameradschaft Jena mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe organisiert war. Als Anführer des THS und NPD-Landesvorsitzender war er einer der einflussreichsten Köpfe der Neonaziszene. Er organisierte wiederholt Geld für die Untergetauchten, und er berichtete den Behörden auch, dass sich das Trio über den Verkauf eines selbstgebastelten Neonazispiels („Pogromly“) finanziert. Der Thüringer Verfassungsschutz bestellte daraufhin über ihn mehrere Spiele zum Preis von je 50 Euro, die an das Trio ausgezahlt wurden. Der im NSU-Prozess angeklagte Ralf Wohlleben sagte aus, dass Brandt vom Aufenthaltsort des Kerntrios und über die Absicht, mit dem Geld eine Mordwaffe zu kaufen, wusste. Brandt selbst erhielt für seine Tätigkeiten als V-Mann über 200.000 DM. Er sitzt wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Haft.
Carsten Szczepanski „V-Mann Piatto“
Der mehrfach vorbestrafte Szczepanski war einer der Architekten des Blood & Honour-Netzwerks, das maßgeblich die finanzielle Unterstützung und Versorgung mit Unterkunft, Papieren und Waffen für Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos organisierte. Szczepansi erklärte seinem V-Mann-Führer, dass sich das Trio bewaffnen wolle. Dieser V-Mann-Führer unternahm damals nichts; er ist heute Präsident des Verfassungsschutzes Sachsen.
Ralf Marschner „Primus“
Ralf Marschner lebt in der Schweiz, die ihn trotz offenen Haftbefehls nicht ausliefert. Er hatte Zschäpe und Mundlos während ihrer Zeit im Untergrund in seinen Firmen beschäftigt. Er streitet ab, je Kontakt mit dem NSU gehabt zu haben. Beim Hochwasser 2010 wurden beim Verfassungsschutz zwei Akten über Marschner zerstört.
Andreas Temme
Andreas Temme, damals Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Hessen, war am 6. April 2006 in dem Internetcafé von Halit Yozgat in Kassel – in dem Moment, als Yozgat vom NSU ermordet wurde. Während seine schwangere Frau zu Hause wartete, surfte er angeblich auf Kontaktseiten. Er hörte die tödlichen Schüsse nicht, obwohl er in dem Internetcafé saß, roch auch das Schießpulver nicht, und als er kurze Zeit später den Laden verlassen wollte, sah er den blutenden Yozgat nicht auf dem Boden liegen. Er legte, da er den Besitzer angeblich nirgendwo sah, 50 Cent auf den Tresen und verließ den Laden. Als in den nächsten Tagen in den Medien von dem Mord in dem Internetcafé berichtet wurde, in dem Temme sich zur Tatzeit aufgehalten hatte, sah er nach seiner eigenen Darstellung keinen Grund, sich bei seinen Vorgesetzten zu melden.
Fazit
Die hier präsentierten Schlaglichter auf das Netzwerk NSU, die Opfer und den Umgang mit ihnen, den Prozess und die Rolle verschiedener Verfassungsschutzbehörden sind beispielhaft ausgewählt, um zu zeigen, dass das Ende des Prozesses nicht das Ende der Aufarbeitung des NSU-Komplexes sein kann. In den Reihen der Nebenklage und unter ProzessbeobachterInnen herrschen Enttäuschung und Ernüchterung darüber, wie wenig das Verfahren in die Tiefe des NSU-Komplexes eingedrungen ist. Hoffnung richtet sich auf die Ergebnisse der weiterhin arbeitenden parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und auf eine aktive und fordernde Zivilgesellschaft, die eine vollständige Aufarbeitung fordert.
Wie konnte es geschehen, dass eine rechtsterroristische Zelle über Jahre in Deutschland schlimmste Verbrechen beging und keine polizeiliche Behörde ihr auf die Spur kam? Wie brisant diese Frage noch werden kann, hängt auch davon ab, wie weit die Informationsstände verschiedener staatlicher Behörden zu verschiedenen Zeitpunkten rekonstruiert werden können. Ob letztlich Fragen wie z.B., ob es wirklich nur Zufall war, dass ein hessischer Verfassungsschützer beim Mord an Halit Yozgat am Tatort war, je abschließend beantwortet werden, ist zweifelhaft. Fest steht jedoch, dass der Verfassungsschutz über die Bezahlung von V-Leuten mehrere Hunderttausend Euro in das Umfeld des NSU gepumpt hat. Bis heute verteidigen die Verfassungsschutzbehörden ihr Vorgehen und den Einsatz von V-Leuten. Die Verweigerung der Herausgabe, die geplante Vernichtung oder das mysteriöse Verschwinden von Akten haben die Diskussion immer wieder neu entfacht, wie tief VerfassungsschützerInnen in den NSU-Komplex verstrickt sind. Vollständig aufklären lassen wird sich auch diese Frage wahrscheinlich nicht mehr.
Abschließend bleibt die Frage: Kann es wieder geschehen? Es gibt beunruhigende Parallelen zwischen dem politischen Klima der 90er Jahre und heute. Auch damals gab es eine Diskursverschiebung nach rechts, begleitet von Asylrechtsverschärfungen auf der einen und einem Anstieg rechter Gewalt auf der anderen Seite. In den letzten Jahren wurden immer wieder rechtsterroristische Vereinigungen aufgedeckt, die Anschläge geplant oder durchgeführt hatten. So wurde 2015 die „Oldschool Society“ ausgehoben, eine Neonazigruppe, die Anschläge plante und bereits mehr als 150 kg Sprengstoff gehortet hatte. Ebenfalls 2015 wurde die rechtsterroristische „Gruppe Freital“ aufgedeckt, die für Sprengstoffanschläge und Gewaltdelikte verantwortlich war. Auch in diesem Fall gab es im Vorfeld der Taten Kontakt zwischen dem sächsischen Verfassungsschutz und Mitgliedern der Gruppe.
Der Motor im Streben nach einem „Nie wieder“ bleibt die demokratische Zivilgesellschaft. Sie muss Aufklärung und tiefgreifende, strukturelle Veränderungen fordern. Bis dahin bleibt die pointierte und richtige Forderung bestehen: Kein Schlussstrich!
Alle Informationen in diesem Text entstammen den Protokollen der Gerichtsverhandlung sowie der Untersuchungsausschüsse im Bundestag und mehreren Landtagen. Die qualitativ hochwertigste Zusammenstellung dieser Unterlagen, weiterer Protokolle sowie Analysen und Hintergrundinformationen bietet das antifaschistische Recherche- und Informationsportal NSU Watch (www.nsu-watch.info)
Die bislang bekannten Opfer des NSU
Enver Simsek (38), 9. September 2000, Nürnberg
Abdurrahim Özüdogru (49), 13. Juni 2001, Nürnberg
Süleyman Tasköprü (31), 27. Juni 2001, Hamburg
Habil Kilic (38), 29. August 2001, München
Mehmet Turgut (25), 25. Februar 2004, Rostock
Ismail Yasar (50), 9. Juni 2005, Nürnberg
Theodoros Boulgarides (41), 15. Juni 2005, München
Mehmet Kubasik (39), 4. April 2006, Dortmund
Halit Yozgat (21), 6. April 2006, Kassel
Michèle Kiesewetter (22), 25. April 2007, Heilbronn
[1] Mit diesen Worten beginnt das 15minütige „Paulchen Panther“-Bekennervideo des NSU.
Die Täter der meisten Anschläge haben Vorgeschichten, sie sind den Behörden bekannt, waren kriminell und standen oft auch vor dem Richter.
Offensichtlich sind diese Strukturen nicht in der Lage, Gefährder zu erkennen bzw die Bevölkerung vor ihnen zu schützen.
Was läuft falsch? Was bringen viele Gutachten/Prognosen, die für viel Geld erstellt werden? Sind sie besser als ein Würfeln?
Dann stellt sich noch die Frage, wie sehr so etwas verunsichert. Wie viele Gefährder laufen aktuell herum und sind bekannt?
Und noch eine Frage bleibt offen:
Warum will der Staat alle überwachen, wenn es doch immer wieder auffällt, dass selbst bei kritischen Personen nicht zur Auswertung von vorhandenen Beweismitteln kommt.
Hier ist im System einiges zu optimieren. Die Totalüberwachung aller Bürger wird dabei KEINE Lösung sein.
1.
Da es "mit Sicherheit" ein Revisionsverfahren vor dem BGH geben wird, ist das "endgültige Urteil" noch nicht gesprochen und insofern sollten die Kritiker am jetzt abgeschlossenen Verfahren vor dem OLG, am Urteilspruch, am jeweiligen Strafmaß mit "ihrem endgültigen Urteil" noch warten.
2.
Wie oft während des Verfahrens angemerkt, gilt es sich daran zu erinnern, daß das OLG ausschließlich darüber zu befinden hatte, ob den angeklagten Straftaten, insbesondere Frau Tschäpe, zweifelsfrei, beweissicher und schuldhaft begangene Straftaten nachzuweisen waren, um darauf bezogen -nur darauf bezogen- ein Urteil "fällen zu können".
Es ist nicht Aufgabe des Gerichtes, es kann nicht Aufgabe eines Gerichtes sein quasi nebenbei das gesamte gesellschaftliche Umfeld, u.a. dessen politische Ausrichtung/Prägung, in dem Frau Tschäpe und Co. lebten bezüglich dessen, was dort gedacht und gemacht wurde, minutiös zu erfassen oder gar den Versuch zu unternehmen, das dann in Gänze politisch zu bewerten.
Es gab zum NSU Untersuchungsausschüsse. Es gibt m.W. weiterhin solche Ausschüsse. Es wird vermutlich auch noch Neue geben. Und die werden weiterhin versuchen, versuchen müssen, tiefer im "politischen Umfeld" der NSU-Verbrecher zu graben, um herauszufinden, wer oder was sich
möglicherweise dort noch unentdeckt, aber politisch höchst relevant, befindet. Das bezieht das Umfeld des Verfassungsschutzes in den Ländern, im Bund mit ein.
Dabei und darüber hinaus wird es mehr als bisher, da bin ich mir "ziemlich sicher ", eine intensive politisch-mediale Debatte geben, geben müssen, ob und wie Rechtsradikale -nicht nur die sog. Neo-Nazis- direkt oder indirekt die NSU-Verbrechen zu relativeren oder gar zu rechtfertigen versuchen werden, z.B. in dem, wie zu lesen, ein AFD-MdB das jetzt abgeschlossene OLG-Verfahren einen "Schauprozess" nennt!
Der NSU und seine Verbrechen werden nicht mit dem heutigen Urteilen und seiner kurzzeitigen -auch kritischen- Kommentierung aus der gesellschaftspolitischen Diskussion verschwinden, auch dann nicht, wenn der BGH seine Entscheidung getroffen haben wird; im Gegenteil -hoffe ich jedenfalls.