Unser Grundgesetz gewährt jedem Bürger eine Vielzahl an Freiheiten und Rechten. Diese zu schützen und für jeden zu gewähren ist die Aufgabe eines liberalen Staates. Unser Gastautor Moritz Körner ist Vorsitzender der Jungen Liberalen in NRW.
Ein Staat, der seinen Bürgern vorschreibt, wann sie ausgelassen sein oder tanzen dürfen und wann sie still trauen sollen, kommt dieser Aufgabe nicht nach. Im Mittelpunkt sollte immer die freie und ungehinderte Entfaltung der Persönlichkeit stehen. Dazu gehört natürlich auch die Religionsfreiheit. Deswegen müssen Gläubige natürlich die Möglichkeit haben an einem stillen Feiertag in Ruhe ihren Glauben leben zu können.
Gleichzeitig sind aber doch nicht alle Veranstaltungen, die möglicherweise an stillen Feiertagen stattfinden könnten, direkt eine Störung dieser Religionsfreiheit. Welcher Gläubige wird gestört, wenn eine Sportveranstaltung stattfindet, von der er gar nichts mitbekommt? Wer wird in seiner Ruhe bedrängt, wenn in einem Club eine Party unter Beachtung des entsprechenden Emissionsschutzes stattfindet? Wer wird in seiner Ruhe am Karfreitag durch eine Filmvorführung oder ein Theaterstück gestört? Warum müssen Rundfunksendungen sogar in gewissen Zeiten auf den ernsten Charakter des Feiertages Rücksicht nehmen? Kann ich als gläubiger Mensch am stillen Feiertag den Fernseher nicht auslassen oder das gucken, was mich in meiner freien Religionsausübung nicht stört?
Alle diese Beispiele finden sich in der Feiertagsgesetzgebung in NRW. Diese Regelungen sind an Paternalismus kaum zu überbieten. Selbstbewusste Gläubige brauchen solchen Schutz wohl kaum, weil ihre Religionsfreiheit doch nicht durch die hier angeführten Beispiele in Gefahr wäre.
Auch aus diesen Gründen ist ein pauschales Tanzverbot ohne jede Ausnahmen zu strikt. Es setzt die Religionsfreiheit der Ruhe des stillen Feiertages ganz grundsätzlich über die Freiheit Anderer. Zum Beispiel die Versammlungsfreiheit eines Vereins in München, der vor dem Bundesverfassungsgericht aus diesem Grund geklagt hat. In seiner heute veröffentlichten Entscheidung gibt das Bundesverfassungsgericht dem Verein für Glaubensfreiheit Recht. Eine pauschale Regelung ohne Ausnahmemöglichkeiten an stillen Feiertagen ist damit nicht verfassungsgemäß. Das bayerische Feiertagsgesetz muss an diesem Punkt also überarbeitet werden.
Ein guter Anlass also um auch über die Regelungen bei uns in Nordrhein-Westfalen nachzudenken. Ein generelles, sogenanntes Tanzverbot an stillen Feiertagen ist aus Sicht der Jungen Liberalen nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Häufig wird von Gegnern einer Abschaffung argumentiert, wer das Tanzverbot abschaffen wolle, müsse auch ehrlicher Weise den ganzen Feiertag abschaffen. Welche Frechheit gegenüber den Gläubigen, für die dieser stille Feiertag weiterhin seine Bedeutung hat. Diese Religionsfreiheit wollen wir als Liberale nicht beschneiden. Aber in einer Gesellschaft, die immer heterogener wird, in der immer mehr Menschen nicht Mitglieder einer der christlichen Kirchen sind, sondern anderen Glaubens sind oder einfach gar nicht gläubig, müssen wir diese Frage neu austarieren.
In Bezug auf religiöse Feiertage muss daher immer eine Abwägung zwischen der Glaubensfreiheit und der Versammlungsfreiheit oder anderen verfassungsrechtlich gewährten Freiheiten erfolgen. Damit beides gewahrt werden kann, setzen wir uns für eine individuelle Prüfung von Veranstaltungen ein.
Selbstverständlich wollen wir keine lauten Partys neben Gotteshäusern – aber in einem angemessenen Umfeld sollten auch musikalische Veranstaltungen, Film- und Theatervorführungen oder Sportveranstaltungen möglich sein. Dabei könnte die schon heute teilweise geübte Praxis ausgeweitet werden, dass Veranstaltungen auch an stillen Feiertagen toleriert werden, wenn diese nicht zu erheblichen Ruhestörungen führen. Mit individuellen Lärmschutzwerten könnte sowohl dem Gläubigen und seiner Ruhe als auch den Freiheiten von nicht Gläubigen Rechnung getragen werden.
Unsere Forderung nach der Abschaffung eines pauschalen Tanzverbots und der Ersetzung durch Prüfungen im Einzelfall haben wir JuLis NRW bereits in der Debatte um das Landtagswahlprogramm der FDP NRW erfolgreich einbringen können. Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung sollten wir auch in NRW endlich das Feiertagsgesetz modernisieren.
Eines der größten Probleme im Land wäre endlich gelöst!
@b, es ist nicht eines der größten Probleme, aber sicher eines der ältesten Probleme. Und es bedarf einer neuen Anpassung an eine veränderte Welt. Der Zeitgeist des 19. Jahrhunderts hat bereits etwas miefiges, weil die Menschen heute anders denken als früher.
Auch ich kann es nicht mehr hören. Kommt einfach mal darüber hinweg.
Ehrlich gesagt habe ich die bestehende Regelung nie verstanden. Schon als Kind war mir klar, daß mit so einer letztlich übergriffigen Regelung potentielle Kirchenmitglieder eher abgeschreckt, denn angesprochen werden.
Grundsätzlich halte aber dennoch einen allgemeinen stillen Feiertag für sinnvoll. In Deutschland würde man den dann sicher gerne den Opfern der Diktaturen und besonderns der Shoah widmen wollen. Recht bedacht wäre ich da eher – weil auch in die Gegenwart und Zukunft weisend – für den Tag der Menschenrechte.
Beim Tanzen sind die Menschen dem Himmel oft näher als beim beten. Gott selbst würde deswegen niemals ein Tanzverbot anordnen. Aber den fragt ja keiner. 🙂
Jetzt also hemmungslos Monty Python am Karfreitag gucken, wenn der Vorführer das vorab als "Berührung der öffentlichen Meinungsbildung" anmeldet. Juchuu, welch ein liberaler Sieg! And now to something completely different…please….
Auch wenn es jetzt etwas polemisch klingt: Das Tanzverbot am Karfreitag wird aus Rücksicht auf Nichtgläubige abgeschafft. "Aber in einer Gesellschaft, die immer heterogener wird, in der immer mehr Menschen nicht Mitglieder einer der christlichen Kirchen sind, sondern anderen Glaubens sind", wird St. Martin als Lichterfest neu deklariert, und Weihnachten degeneriert endgültig zum Jahres-Endzeit-Konsum-Terror. Viel wichtiger ist ja auch, daß aus Rücksicht gegenüber Andersgläubigen in Kantinen kein Schweinefleisch mehr angeboten wird, daß die Kita zuckerfrei bleibt, und überhaupt die vegane Ernährung der größte Ausweis einer moralischen Überlegenheit ist. Daß in diesem Zusammenhang das Tragen von Niquab und Burka nicht etwa als eine – eigentlich unter Strafe stehende – böswillige Verleumdung aller heterosexuellen Männer, die ja ihre Triebe nicht im Griff haben, gewertet wird, sondern als der freie Ausdruck einer selbstbewußten weiblichen Religiösität, verwundert dann kaum noch.
Wie las ich gerade im RUHRPILOT: Wenn "aber dort, wo die Leute regelmäßig RTL-Frühstücksfernsehen gucken, abends in der Raucherkneipe sitzen und über die „Ausländer“ schimpfen, die Sozialhilfe für ihre Kinder zu Hause in Rumänien kassieren?" Wenn die auf einmal AfD wählen? Dann ist die Überraschung groß.
Mir ist auch völlig klar, daß wir in einer nachchristlichen Gesellschaft leben, und die Zeit der Volkskirchen vorbei ist. Wenn aber das tradionelle Kind des Abendlandes mit dem Bade ausgeschüttet, und zugleich kritiklos anderen Kindern neues Wasser nachgegossen wird, dann muß sich niemand mehr wundern.
Ich wiederhole mich gern: Das ist sicherlich sehr polemisch formuliert. Aber Politik findet gerade im Ruhrgebiet am Stammtisch und eben nicht im Oberseminar des Institutes für gut dotierte und gendergerechte politische Weltfremdheit statt
@ Arnold Die diversen Stellvertreter Gottes haben schon immer besser gewusst,was Gott will als dieser selbst.
#6 Klaus Lohmann
Warum nicht?
"Leben des Brian" ist mit Sicherheit eine der best recherchierten Verfilmungen zur Lage in Palästina zur Zeit Jesu. Darüberhinaus zeichnet sich "Brian" durch eine maßgebende Qualität in der Beschreibung menschlichen, kollektiven Schwachsinns aus. Intellektuell weniger priviligierte denken natürlich, das wäre ausschließlich und pauschal antichristlich intendiert, aber damit komm ich für meinen Teil gut zurecht, ist so dann halt Realsatire.
1. Religion ist eine Privatangelegenheit und hat damit nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.
2. Wer sich vorschreiben lässt, ob er an einem bestimmten Tag tanzt oder eben nicht tanzt – dem ist einfach nicht zu helfen.
3. Wer – statt zu tanzen – sich das Leben des Brain anschaut – ist ein Feigling.
@#10 Michael: Wusste nicht, dass man zum ungelenken Arschbackenzucken ein "Held" sein muss, sorry.
@ thomasweigle:
Gott hat keine Stellvertreter, der ist eh 24/7 im Dienst so dass ein Stellvertreter sowieso nix zu tun hätte weil er nie zum Zuge käme. 😉
Der Papst ist 'ne ganze Nummer kleiner, nämlich "nur" Stellvertreter Christi auf Erden, hat also den Job hier unten die Schäfchen so lange zu hüten wie Jesus mal kurz Kippen holen ist.
Anscheinend immer wieder aktuell:
https://www.ruhrbarone.de/liebe-christen-oder-die-karfreitagsansprache-eines-unglaubigen/25883
@Eule Gemeint war: es gibt genug Leute, die genau wissen, was Derdaoben will und dies mit aller christlichen Unnachgiebigkeit dort durchsetzen, wo sie die Macht dazu haben.