Über die möglichen Auswirkungen des angedachten Kohleausstiegs bis zum Jahre 2038 für das derzeit noch gar nicht im Betrieb befindliche Kraftwerk ‚Datteln 4‘ hatten wir hier vor ein paar Tagen schon diskutiert. Der riesige Uniper-Bau an der Stadtgrenze zwischen Datteln und Waltrop im Kreis Recklinghausen, mit einem Kühlturm von der Höhe des Kölner Doms, ist jedoch längst nicht der einzige umstrittene Steinkohlemeiler, für den die jüngst präsentierten Pläne gravierende Auswirkungen haben könnten.
Wenige Kilometer weiter, genauer gesagt an der Stadtgrenze zwischen Lünen und Waltrop, reckt sich seit einigen Jahren der ebenfalls nicht gerade zierliche Kühlturm des Uniper Kraftwerks Lünen in den Ruhrgebietshimmel.
Hier wird seit 2013 (mit einigen Unterbrechungen) Strom produziert. Juristisch ist auch dieses Kraftwerk noch nicht in trockenen Tüchern, sind doch auch in diesem Falle noch immer Klagen des BUND anhängig.
Davon einmal abgesehen hat das vorgesehene Aus für die Kohleverstromung bis spätestens 2038 aber natürlich auch für dieses Projekt womöglich drastische Konsequenzen.
Seit gut fünf Jahren ist das moderne Kraftwerk im Kreis Unna inzwischen im Regelbetrieb. Wenn alles so kommt wie es die Kommission vorgeschlagen hat, dann endet die Geschichte des Kohlekraftwerks in Lünen wesentlich eher als geplant. Hier droht ganz konkret eine Verkürzung der Lebensdauer von 40 auf 25 Jahre.
Logisch, dass das für die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation des Kraftwerks gravierende Folgen hätte.
Doch damit nicht genug der schlechten Nachrichten für Trianel. Für die Zukunft des Kraftwerks in Lünen wird es zudem von entscheidender Bedeutung sein wie es um ‚Datteln 4‘ in den nächsten Jahren bestellt sein wird.
Sollte es wirklich so kommen, dass Datteln gar nicht ans Netz geht, dann könnte Trianel sein kriselndes Kraftwerk mit Fernwärme-Auskopplung und Bahnstrom zukünftig womöglich etwas besser auslasten und sich damit Einnahmen sichern, mit denen man bislang so nicht geplant hatte. In diese Richtung spekulieren aktuell jedenfalls lokale Medien.
Und um die Lage bezüglich der Zukunft der beiden Projekte insgesamt noch weiter zu verkomplizieren: Das Trianel-Kraftwerk steht, wie auch das Vorhaben nebenan in Datteln, juristisch längst noch nicht auf sicheren Füßen. Im kommenden Mai beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Bau im Kreis Unna.
Die heiß diskutierten Themen rund um diese jüngsten Steinkohle-‚Dinos‘ (und vermutlich letzten ihrer Art) im Ruhrgebiet gehen uns also so schnell nicht aus. Trotz Kohlekompromiss und verkündetem Ausstiegsplanungen…
Um welchen Teil des Kraftwerks handelt es sich bei der Meldung?
Ich vermute es handelt sich dabei um Luenen1
https://www.energy-charts.de/percent_full_load_de.htm?source=coal&year=2019
Die Kohlekommission hat keine Entschluesse gefasst – das ist nicht ihre Aufgabe – aber der Autor weiss Bescheid ….
STEAG hatte vor geraumer Zeit die Schliessungen in Luenen angekuendigt, nicht systemrelevant und zu teuer:
https://www.steag.com/de/pressemitteilungen/31-08-2018-steag-schliesst-kraftwerk-luenen-bereits-ende-2018/
Die Bahn faehrt auch ohne Luenen und ohne Datteln.
Was denn jetzt? Erst wird behauptet: "Das Trianel Kraftwerk in Lünen droht endgültig zum finanziellen Fiasko zu werden." Und dann wird behauptet:" (…)dann könnte Trianel sein kriselndes Kraftwerk mit Fernwärme-Auskopplung und Bahnstrom zukünftig womöglich etwas besser auslasten und sich damit Einnahmen sichern, mit denen man bislang so nicht geplant hatte." Nix recherchiert, alles nur hörensagen und Vermutungen. So einen Artikel braucht kein Mensch….
Lange wurden keine neuen Kohlekraftwerke gebaut. Die Kernkraftwerke wurden gebaut um die Umwelt zu schützen und gleichzeitig das Plutonium für die Verteidigung zu erzeugen. Schweden hatte lange über die Schwefelsäure von Deutschland, Holland und England geklagt. Frau Merkel und Frau von der Leihen sind nun 18 Jahre im Krieg in Afganisthan. In dieser Zeit wurden die Kernkraftwerke abgestellt und als Ersatz 8 neue Kohlekraftwerke gebaut mit je 800 MW Leistung. Gegen Windmühlen hat schon ein Spanier gekämpft. Ergebnis, die Schwerindustrie geht ins Ausland und die Menschen im Ruhgebiet schaffen sich wieder Schrebergärten an, weil der Strom zu teuer ist für Kriegerwitwen. Das auch durch die SPD und die Gewerkschaften. Seit 100 Jahren können Frauen wählen. Sie haben jetzt die Macht die Autoindustrie nach China zu verlagern. Nur 16% der Ingenieure sind Frauen. Davon sitzt keine im Bundestag. Auf der Hannovermesse kann man nächste Woche sehn wo Deutschland im Verhältnis zu USA und China bleibt. Wer kann hier Computer bauen? Alles vorbei.
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Pressemitteilung
09.05.2019 um 9:30 Uhr
Immissionsschutzrecht
Verfahrensinformationen zu BVerwG 7 C 27.17
Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich u.a. gegen einen Vorbescheid für den Neubau eines Steinkohlekraftwerks in Lünen auf einer ehemaligen Industriebrache am Datteln-Hamm-Kanal. Das Kraftwerk läuft seit dem 1. Januar 2014 im Regelbetrieb. Mit dem Vorbescheid stellte der Beklagte die Genehmigungsfähigkeit der Anlage in Bezug auf die Anforderungen des Emissionsschutz- und Naturschutzrechts sowie die Standortwahl fest.
Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht ist ohne Erfolg geblieben. Das Vorhaben sei insbesondere naturschutzrechtlich mit der FFH-Richtlinie vereinbar. Die danach erforderliche Verträglichkeitsprüfung sei nicht auf die Prüfung zu beschränken, ob das Projekt für sich genommen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen könne. Es sei vielmehr zu prüfen, ob Wirkungen in Zusammenhang mit anderen Plänen oder Projekten verursacht werden könnten. Sinn und Zweck der von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL geforderten Summationsbetrachtung sei, auch eine schleichende Beeinträchtigung durch nacheinander genehmigte, für sich genommen das Gebiet nicht erheblich beeinträchtigende Vorhaben zu verhindern. Dabei sei von dem Prioritätsprinzip auszugehen. Für die Einbeziehung von Plänen und Projekten in die Summationsbetrachtung komme es darauf an, dass deren Auswirkungen verlässlich absehbar seien. Abzustellen sei auf den Zeitpunkt der Einreichung eines prüffähigen Genehmigungsantrags. Die beigeladene Betreiberin habe darlegen können, dass weder die durch die Emission von Stickstoff verursachte Eutrophierung noch die durch die Emission von Stickstoff- und Schwefelverbindungen verursachte Versauerung des Bodens im FFH-Gebiet „Wälder bei Cappenberg“ erheblich schädigend sei.
In dem vom Bundesverwaltungsgericht wegen Divergenz zugelassenen Revisionsverfahren wird u.a. zu klären sein, ob das vom Oberverwaltungsgericht angewandte Prioritätsprinzip mit § 34 Abs. 1 BNatSchG und Art. 6 Abs. 3 FFH-RL vereinbar ist.