In der Vorwoche berichteten wir hier im Blog mal wieder aus Datteln, wo es zu Diskussionen über die möglichst exakte Abrechnung von Arbeitsstunden städtischer Mitarbeiter in Sachen des neuen Bebauungsplans für das strittige Kraftwerk ‚Datteln 4‘ kam, die eigentlich dem Energiekonzern E.On von der Stadt Datteln in Rechnung hätten gestellt werden sollen, aber offenkundig über Jahre hinweg nicht detailliert und vollständig protokolliert wurden, was eine genaue Abrechnung unmöglich mache, wie u.a. im örtlichen Bauausschuss bemängelt wurde.
Befürchtet wurden hier erhebliche finanzielle Nachteile für die Dattelner Stadtkasse.
In den letzten Tagen hat sich die Angelegenheit nun weiterentwickelt. Zum Einen berichtet die Dattelner Morgenpost jüngst von einem Brief an den Stadtrat der Kanalstadt durch den Dattelner Bürger Karl Seeling, in dem er anregt „wegen der Unregelmäßigkeiten im Rathaus die Kommunalaufsicht einzuschalten“ und fordert, „Schadenersatzansprüche der Stadt Datteln gegen den ehemaligen Verwaltungschef zu prüfen und gegebenenfalls einzufordern“.
Auch das Rechnungsprüfungsamt und den Rechnungsprüfungsausschuss bezieht Seeling in dieser Eingabe offenbar in seine harsche Kritik mit ein, denn denen hätte seiner Auffassung nach der Missstand auffallen können.
Der Bürger fordert zudem eine entsprechende Prüfung durch die Bezirksregierung wegen des „Verdachts eines Dienstvergehens“, wie die Lokalzeitung aktuell zu berichten weiß.
Während der Stadt Datteln also durch diesen kritischen Zeitgenossen aktuell vermutlich weitere unangenehme Fragen und Nachforschungen in der Angelegenheit ins Haus stehen, hat sich Stadtsprecher Dirk Lehmanski heute auch bei den Ruhrbaronen zu Wort gemeldet und eine aktuelle Erklärung der Dattelner Stadtverwaltung zu den Vorgängen übermittelt.
Diese möchte ich unseren Lesern hier heute auch nicht vorenthalten. Sie lautet:
„Stadtverwaltung stellt E.ON alle abrechenbaren Kosten in Rechnung – Verwaltungssteuerungs- und hoheitliche Aufgaben zählen nicht dazu
Verständlicherweise haben viele Bürgerinnen und Bürger mit Unmut auf die Meldung reagiert, dass die Stadt Datteln zwar alle Planungskosten für die Beauftragung externer Büros mit E.ON abgerechnet, interne Personalkosten aber noch nicht in Rechnung gestellt hat. Dabei handelt sich teilweise um hoheitliche Aufgaben, die die Stadt Datteln Investoren bzw. Vorhabenträgern gar nicht in Rechnung stellen darf. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten wird die Stadt Datteln E.ON selbstverständlich berechnen.
Zu den hoheitlichen Aufgaben im Planverfahren zählen beispielsweise die Veröffentlichung im Amtsblatt und das Vorbereiten von Ratsbeschlüssen, aber auch das Genehmigungsverfahren für die Flächennutzungsplanänderung. Grundsätzlich gilt laut Baugesetzbuch, dass nur Kosten für solche Aufgaben abgerechnet werden dürfen, die die Stadtverwaltung hätte auf Dritte übertragen können – wozu zum Beispiel das Entwerfen bzw. Zeichnen von Plänen zählt. Nicht übertragbar und somit nicht abrechnungsfähig sind Tätigkeiten der Verwaltungssteuerung, die der Bürgermeister und die Erste Beigeordnete qua Amt wahrnehmen.
Darüber hinaus stellt die Stadtverwaltung fest, dass alle Kosten, die E.ON oder anderen Vorhabenträgern in Rechnung gestellt werden dürfen, nachvollziehbar sind und bezahlt werden müssen. Die abgerechneten Kosten für die Bauleitplanung Datteln 4 fließen dem städtischen Haushalt zu.“
Es bleibt also vermutlich weiterhin spannend in nächster Zeit rund um den juristisch gestoppten Kohlemeiler in Kreis Recklinghausen… Und auch wir werden das Geschehen dort weiterhin im Auge behalten.
Passend zum Thema:
http://www.ruhrbarone.de/hat-die-stadtverwaltung-in-datteln-noch-immer-zu-viel-geld/93500
1.
Da mir der gesamte Sachverhalt nicht hinreichend bekannt ist, kann ich mir dazu -noch- keine Meinung bilden, geschweige denn darüber nachdenken, ob hier möglicherweise rechtsfehlerhaft seitens der Stadt Datteln gehandelt worden sein könnte.
2.
Ich gehe davon aus, daß Karl Seeling sich nicht nur an die Stadt Datteln beschwerdeführend gewandt hat, sondern daß er sich zugleich selbst unmittelbar den Regierungspräsidenten in Münster als obere kommunale Aufsichtsbehörde gewandt hat.
Im Rahmen ihrer sog. Rechtsaufsicht könnte der Regierungspräsident den kompletten Sachverhalt klären und danach rechtsgutachtlcih darüber befinden, ob seitens der Stadt Datteln rechtskonforme gehandelt worden ist oder nicht.
Wenn über all das dann durch den Regierungspräsidenten „ohne Wenn und Aber“ die Öffentlichkeit informiert würde, könnte das dazu beitragen, dem offenkundig abgrundtiefe Mißtrauen einiger Bürger aus
Datteln und der Region zu begegnen, zu dem immer wieder das zumindest problematische Geflecht zwischen der Stadtg Datteln und E.ON Anlaß zu bieten scheint.
Dazu genügt nicht die Erklärung des Pressesprechers der Stadt Datteln.
Hallo Herr Stach.
Genau dies hat Herr Seeling getan.
Ich bin sehr gespannt wie es weitergehen wird …