Vom sogenannten ‚Aktionsbündnis gegen Datteln 4‘ war seit seiner Gründung zum Jahresanfang bisher recht wenig zu hören. Auch die Beteiligung am Heimleuchten 2014 in der vorletzten Woche war doch arg dürftig. In der Öffentlichkeit wurde daher zuletzt sogar schon spekuliert ob man seitens der Kraftwerkskritiker das erforderliche Geld für weitere juristische Schritte überhaupt noch einmal zusammenbekommen kann.
Jetzt steht fest: Die Kohlekraftwerksgegner wollen sich zumindest so noch nicht geschlagen geben, verlagern ihre Aktivitäten nun aber scheinbar tatsächlich noch stärker auf den juristischen Sektor. Und das kann bekanntlich sehr teuer werden!
Man hat bereits jetzt öffentlich angekündigt demnächst aktiv um Spenden für den juristischen Weg zur Verhinderung des Kohlekraftwerks im Kreis Recklinghausen bitten zu wollen:
„…es hat sich bezüglich des Schwarzbaus in Datteln einiges getan in den letzten Monaten:
– Die Landesregierung hat zwei Zielabweichungen positiv beschieden: einmal für den RVR und einmal für die Stadt Datteln
– Die Stadt Datteln hat einen neuen Bebauungsplan für den Bereich Datteln IV beschlossen und veröffentlicht. Dadurch ist dieser rechtskräftig.
– Die Stadt Waltrop hat zwei Klagen gegen die beiden Zielabweichungsbescheide der Landesregierung eingereicht und begründet. Diese beiden Klagen haben aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Rechtskraft der Zielabweichungsbescheide. Somit müsste die Rechtskraft des neu aufgestellten Bebauungsplans bis zur Gerichtsentscheidung ebenfalls aufgehoben sein. Da es sich hier um einen Präzedenzfall handelt und angeblich niemand weiß, wie er zu behandeln ist, tun die Stadt Datteln und andere Behörden so, als ob es die Klagen der Stadt Waltrop gar nicht gäbe.
– Die Stadt Waltrop hat ein Normenkontrollverfahren gegen den neu erstellten Bebauungsplan für Datteln IV eingeleitet.
– Anwohner der Meistersiedlung und Umweltverbände (z.B. BUND) bereiten Klagen gegen den neuen Bebauungsplan für Datteln IV vor.
Es ist erforderlich, diese und weitere Informationen breit in die Öffentlichkeit zu tragen. Deshalb schlägt der Sprecherrat vor, am 29. November (ein Samstag) einen regionalen Info-Tag zu Datteln IV durchzuführen. Wir werden einen Flyer und ein oder zwei Plakate erstellen. Mit dem Material kann dann an allen Orten in der Region gearbeitet werden. Diese Informationen wollen wir verbinden mit einem Spendenaufruf zu Gunsten der Klagenden aus der Meistersiedlung.
Haltet euch also bitte den 29. November frei. Alle am Bündnis beteiligten Organisationen bitten wir, für den 29. November in den jeweiligen Innenstädten entsprechende Info-Stände zu organisieren.
Liebe Grüße
Sprecherrat Regionales Aktionsbündnis gegen Datteln IV“
Ob die Beteiligung der Aktivisten und das Interesse der Bürger in der Region an ihren Anliegen dann wieder etwas steigen wird bleibt vorerst mal abzuwarten. Nicht wenige Beobachter dürften das jedoch wohl bezweifeln…
Robin,
ich kann nicht nachvollziehen, für welchen potentiellen Kläger jetzt „Geld gesammelt werden soll“.
Die Stadt Waltrop hat ihre Klagen beim VG Gelsenkrichen eingereicht und ein Normenkontrollverfahren gegen den B-Plan der Stadt Dattelnn beim OVG Münster beantragt. Dafür hat sie m.W. nicht um Spenden gebeten.
BUND und die Interessengemeinschaft Meistersiedlung sind dabei, ihrerseits Normenkontrollverfahren gegen den B-Plan der Stadt Datteln vorzubereiten. Benötigen die dafür Spenden? Wenn ja, dann sollte das bitte so auch unmißverständlich gesagt und begründet werden.
Anmerkung:
Ich kann rechtlich ganz und gar nicht nachvollziehen, wie sich die beteiligten Behörden -Stadt Datteln,Bez.Regierung- bezüglich der Rechtskraft des B-Planes der Stadt Datteln zur Zeit verhalten, nachdem gegen die Zielabweichungsbescheide (Verw-akte) vor dem Verwaltungsgericht d.d.Stadt Waltrop Klagen eingereicht wurde, Klagen, die wie alle anderen vor dem VG auch, grudnsätzlich aufschiebende Wirkung haben. Aufschiebende Wirkung bedeutet hier, daß die Wirkungen der Zielabweichungsentscheidungen aufgeschoben sind . Das wiederum bedeutet, daß das einschlägige Landesplanungsrecht weiterhin gilt, von dem abgewichen werden soll, aber noch nciht rechtwirksam abgewichen worden ist.. Nun hat seinerzeit -2009- das OVG Münster den „alten B-Plan der Stadt Datteln“ ua. deshalb aufgehoben, weil er zweifelsfrei gegen Landesplanungsrecht verstoßen hatte. Das heißt für mich, daß der neue B-Plan der Stadt Datteln ebenfalls „zweifelsfrei“ gegen geltendes Landesplanungsrecht verstößt, solange die Zielabweichungsentscheidungen nicht rechts- bzw. bestandskräftig sind.. Und das wiederum hat zur Folge, daß verwaltungsseitig ncihts geschehen kann, zh.B. in Genehmigungsverfahren, was seine Rechtsgrundlage in diesem B-Plan hat.
Mir ist nicht klar, ob „man“ -die Stadt Waltrop?- diesen Rechtszustand nicht d.d.OVG vorab „feststellen“ lassen könnte und warum sie das bisher nicht getan hat.
Das interessiert nciht nur mich, sondern ganz aktuell (!!) viele Menschen in Waltrop,Datteln, in der Region -nicht erst im November.
Angesichts des politisch-administrativen Zustandes in Waltrop,Datteln, in der Region und angesichts der Verfaßtheit der hiesigen politschen Akteure, denen durchweg Bürgerbeteiligung, Transparenz, Rechenschaft wesensfremd zu sein scheinen -parteiübergreifend-, muß ich wohl davon ausgehen, entweder weiter „im politisch-juristischen Nebel“ herumstochern oder auf „alte Kontakte“zurückgreifen zu müssen, um so informell an Informationen heranzukommen. Eine insgesamt „jämnmerliche“Situation, die sich leider auch in anderen Politikfeldern in der Region feststellen läßt -sh.der 3o Mio € Deals Kreis Recklinghausen – RWE, zu dem sich bisher öffentlich kein Akteur aus der Politik, de Administration in Datteln, in Waltrop, im Kreis, in der Emscher-Lippe-Region geäußert hat.
Seltsam, seltsam,seltsam -oder mittlerweile der Normal- Zustand bürgerschaftlicher Demokratie in Waltrop, in Datteln, im Kreis, in der Emscher-Lippe-Region und typissch für die politische Verfaßheit der hiesigen Akteure?
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