Das alte Kohlekraftwerk in Datteln muss nach einem Beschluss der Bezirksregierung Ende 2012 von Netz. Eon prüft rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.
Der Streit um Datteln geht weiter. Ende 2012, als deutlich bevor der Neubau Dattel IV auch nur theoretisch ans Netz gehen kann, muss Eon das benachbarte Altkraftwerk abschalten. Das teilte heute die zuständige Bezirksregierung in Münster mit:
Die Bezirksregierung Münster hat mit Bescheid vom 29. Juni 2011 gegenüber der Firma E.ON festgestellt, dass die Genehmigung für das Kraftwerk am 31.Dezember 2012 ausläuft.
Der Kraftwerksbetreiber hatte im Dezember 2006 verbindlich erklärt, dass er das Altkraftwerk in Datteln mit drei Steinkohleblöcken und zwei Hilfskesseln mit Ablauf des Jahres 2012 stilllegen werde. Hintergrund sind Vorgaben der Großfeuerungsanlagenverordnung, wonach Betreiber neue und schärfere Grenzwerte dann nicht mehr einhalten und ihre Anlagen nicht mehr nachrüsten müssen, wenn sie bis Ende 2006 entsprechende Stilllegungserklärungen abgaben. (…) Das Altkraftwerk hält aktuell die neuen Anforderungen der Großfeuerungsanlagenverordnung ein. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium wurde entschieden, dass ein Widerruf nicht möglich ist und die Blöcke grundsätzlich stillgelegt werden müssen. Es gibt Gespräche zwischen dem Ministerium und E.ON über die Frage, ob und wie Fernwärme und Bahnstrom ab dem Jahr 2013 bereitgestellt werden könnten.
Eon prüft die Entscheidung und wird gegebenenfalls dagegen klagen. In einer ersten Stellungnahme zeigt bezeichnet Eon die Entscheidung als nicht nachvollziehbar:
Wir nehmen diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Der jetzt ergangene ablehnende Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde ist aus Sicht von E.ON in keiner Weise nachvollziehbar. Ein Rechtsgutachten des renommierten Juristen Professor Jarass (Universität Münster) kommt zu dem Ergebnis, dass der von E.ON gegenüber der Bezirksregierung Münster erklärte Widerruf der Stilllegungsanzeige rechtlich zulässig und wirksam ist. Auch durch die Behördenpraxis in Hessen, wo das Regierungspräsidium Darmstadt in einem vergleichbaren Fall vor wenigen Wochen den Weiterbetrieb von Block 1 des E.ON-Kohlekraftwerks Staudinger erlaubt hat, sehen wir unsere Rechtsauffassung bestätigt.
Der Streit zwischen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und Eon wird also wahrscheinlich vor Gericht ausgetragen werden. Leidtragende könnten die Fernwärmekunden von EON sein, denn es ist nicht sichergestellt, das Eon sie ohne laufendes Altkraftwerk und ohne Dattel IV beliefern kann.
Also, hier steht, dass durch ein Gutachten das Thema Bahnstrom und Fernwärme gesichert ist und dies auch Eon mitgeteilt wurde:
https://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/eon/kraftwerk_datteln/110530.jhtml
@Mao: Das sehen sowohl die CDU als auch Eon anders. Warten wir doch den Winter 2012/2013 ab. Dann wissen wir es. Ich sehe dem entspannt entgegen: Bei mir sorgt eine Gasetagenheizung für muckelige Temperaturen 🙂
Du Datteln-Fan!
@Mao: Datteln? Ehrlich gesagt war ich privat noch nie in Datteln. „Fan“ geht anders… 🙂
Wo wir gerade beim Bahnstrom sind.
Die Bahn lässt sich per Gesetz von der EEG-Umlage befreien, bezieht Strom aus Kohle und Kernkraft und wirbt gleichzeitig damit, grün zu sein. Da guckt der Kunde blöd, weil er es nicht weiß und am Ende sogar glaubt.
Die Bahn ist nicht viel grüner als ein voller VW Passat…
Zur Ergänzung:
https://www.waltroper-zeitung.de/lokales/datteln/leserbriefe-stellungnahmen/-Es-wird-versucht-vom-eigenen-Versagen-abzulenken;art1884,498746
Nach dem ENDE von Datteln IV folgt nun das Ende von Datteln I-III
Eon hat keinerlei Rechtsanspruch auf einen Weiterbetreib der Kraftwerk-Altanlage Datteln I-III.
Die Stilllegungsanzeige vom 18.12.2006, gerichtet an die Bezirksregierung Münster, enthält keine Vorbehalte oder Einschränkungen. Nach meiner Auffassung kann ein Betrieb der Altanlage Datteln I-III über den 31.12.2012 hinaus nicht erfolgen, weil die von E.ON gegenüber den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden abgegebene Willenserklärung bereits 2007 Rechtskraft erlangt hat und vorangehend Rechtswirkungen eingetreten sind, die jeden Widerruf durch E.ON scheitern lassen. Die von E.ON in Anspruch genommen Sonderrechte des § 20 III der 13. BImSchV ab dem 01.11.2007 lassen einen Widerruf nicht mehr zu.
Im Übrigen kann eine Verbindung zum Neubau Datteln IV in diesem Zusammenhang nicht hergestellt werden, weil es zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung/Stilllegungsanzeige noch keine Genehmigungen zum Neubau Datteln IV gab, geschweige denn einen Bebauungsplan auf den hätte E.ON Bezug nehmen oder unter den Vorbehalt eines Bau- oder Genehmigungsfortschritts stellen können.
Im Wissen dessen, dass die Anlage ihr wirtschaftliches Ende erreicht hatte, wollte man sich bei Eon die Investitionen ersparen. Die Vorteile wurden von Eon ausgenutzt, nämlich, ohne Restriktionen der Überwachungsbehörden günstig Strom zu produzieren. Die Wettbewerber mussten ihren Altkraftwerke mit viel Geld und mit viel Aufwand nachrüsten. Ein Weiterbetrieb des Kraftwerks Datteln I-III hätte nun den faden Beigeschmack der Wettbewerbsverzerrung!
E.ON hatte überdies selbst in mehreren Pressemitteilungen (seit 2009) verlautbaren lassen, dass es ab 2013 zu Lieferschwierigkeiten kommen könne. Meiner Ansicht nach wollte Eon hiermit Angst in der Dattelner Bevölkerung schüren, um Datteln IV doch noch ans Netzt zu bekommen. Der Schuss geht nun nach hinten los. Eon hatte doch bis heute die Möglichkeit ein kleines Blockheizkraftwerk zur Überbrückung eines Zeitraumes oder als Ersatz dafür zu erreichten, dass beide Kraftwerke, Datteln IV und Datteln I-III, ausfallen würden.
Auch hat man es dann erst ab Ende 2010 für nötig gehalten, Datteln I-III nachzurüsten und zu widerrufen obwohl das Szenario doch schon seit Anfang 2009 bekannt ist! In Kenntnis des Urteils (OVG Münster) und in Kenntnis der abgegebenen Stilllegungserklärung aus 2006 hätte man die Maßnahmen auch Anfang 2009 einleiten können. Deshalb kann man nun nicht mehr ernsthaft annehmen, dass die Maßnahmen Erfolgsaussicht haben werden.
Im Übrigen hätte auch die Stadtverwaltung Datteln bereits im Juni 2010 die erforderlichen Maßnahmen einleiten können, damit z. B. ein kleines Gaskraftwerk zur Grundversorgung errichtet werden kann. Trotz Kenntnis der zeitlichen Abäufe und trotz Kenntnis des Szenarios wurde alle Hinweise aus der Bevölkerung unterdrückt und der Vorgang wurde nicht eingeleitet. (Irgendwie verwundert mich das auch nicht mehr).
Es ist durchaus üblich, bei einer längerfristigen Versorgungsunterbrechung (Lieferstörung) oder dem Laufzeitende eines Altkraftwerkes oder z. B. die Schließung einer Zeche, die zuvor Fernwärme geliefert hatte, ein kleines geeignetes Kraftwerk zu bauen, das genau den benötigten Bedarf abdecken kann.
Manchmal ist das Leben wirklich hart.
Fernwärme ist und bleibt sichergestellt, auch bei Abschaltung von Datteln I-III
@Stefan Laurin
**„Der Streit zwischen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und Eon wird also wahrscheinlich vor Gericht ausgetragen werden. Leidtragende könnten die Fernwärmekunden von EON sein, denn es ist nicht sichergestellt, das Eon sie ohne laufendes Altkraftwerk und ohne Dattel IV beliefern kann.“**
Wieso muss unbedingt Eon die Dattelner Fernwärmekunden mit Fernwärme beliefern? Es gibt mehrere Alternativen zur Fernwärmelieferung und das können auch durchaus andere Unternehmen übernehmen, dass könnte sogar die Stadt Datteln selbst mit einen kleinen Gaskraftwerk übernehmen, wenn sie einmal des Heft des Handels in die Hand nehmen würde anstatt immer, wie ein Kaninchen auf die Schlange (Eon) zu blicken, und zu warten, was passiert und was für eine Marschrichtung Eon vorgeben will. Anscheinend hat in der Stadt Datteln immer noch keiner der Verantwortlichen begriffen, dass sie die Verantwortung für das, was in Datteln geschieht, übernehmen und die Verantwortung auch tragen müssen.
Wieso die Fernwärmekunden die Leidtragenden sein sollen kann ich überhaupt nicht erkennen. Ich bin Fernwärmekunde und ich mach mir nicht die geringsten Sorgen, dass es bei mir im Winter kalt bleibt, wenn das Altkraftwerk Datteln I-III abgeschaltet wird.
Es gibt mehrere Varianten der Versorgung mit Fernwärme, die über den Bau eines geeigneten Kleinkraftwerks bis über den Anschluss an in der Nähe liegen Kraftwerke gehen. Diese Varianten sind ja u.a. auch in die Entscheidung des Umweltministeriums eingeflossen. Von daher sind die Fernwärmekunden in keinem Fall „Leidtragende“ vom „Leid“ des glücklosen Versorgers Eon……
[…] Altes Kraftwerk muss vom Netz (Ruhrbarone) – Siehe auch: […]