Das leidige Thema ‚Datteln 4‘ begleitet uns bei den Ruhrbaronen schon seit Jahren. Zunächst las ich hier regelmäßig die Berichte von Stefan Laurin zu dem Thema, um dann in einigen Gastbeiträgen, so wie einige andere OV Mitglieder aus Waltrop auch, selber meine (ablehnende) Haltung zu dem Projekt hier zum Ausdruck zu bringen.
Inzwischen ist es in der Öffentlichkeit weitestgehend ruhig um das Thema geworden, auch bei den Ruhrbaronen. Alles schien zuletzt gesagt, neue Entwicklungen gab es, nach der Demonstration unter dem Motto ‚Heimleuchten‘ im März 2012, als ca. 600 Demonstranten gegen ‚Datteln 4‘ auf die Straße gingen, ja auch kaum noch.
Der Bau in Datteln ruhte inzwischen, das Thema auch…
Völlig zu Unrecht, denn die Angelegenheit ist ja noch immer ungeklärt!
Und in den letzten Wochen konnte man dann auch wieder vermehrt beobachten, dass das Thema eben doch keine rein juristische Entscheidung ist, wie einen einige Politiker nach der Landtagswahl vom Mai 2010 immer wieder glauben machen wollten, sondern der politische Sektor natürlich sehr wohl auf die Geschehnisse Einfluss nehmen kann und natürlich tatsächlich auch nimmt.
Beim RVR wurden zuletzt z.B. Einwendungen und Bedenken der Stadt Waltrop und des BUND abgeschmettert.
Die Waltroper Grünen, bei denen ich bis zum Frühjahr selber noch Mitglied war, widmen dem Thema in der jüngsten Ausgabe Ihrer Infozeitung ‚Waltroper Kaktus‘, die in den nächsten Tagen an alle Waltroper Haushalte verteilt werden wird, daher erneut ihre Aufmerksamkeit.
Deren erste Sprecherin, Ingrid Täger, fasst darin die Geschehnisse aus Sicht des Waltroper OV noch einmal aktuell zusammen.
Das finde ich so interessant, dass ich es auch den Lesern der Ruhrbarone hier nicht vorenthalten möchte:
„Datteln IV: Ein Schrecken ohne Ende?
2009 hat das OVG Münster dem Kohlekraftwerksneubau Datteln 4 auf Grund einer Klage von Anwohnern und des BUND NRW die planerische Grundlage entzogen: der Bebauungsplan für Datteln 4 wurde für rechtswidrig erklärt, ebenso die Flächennutzungs- und die Regionalplanänderung.
2010 die Verstöße gegen Umwelt- und Planungsrecht waren so gravierend, dass das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil vollumfänglich bestätigt hat. Die Genehmigungsbehörde hat daraufhin festgestellt, dass auch alle weiteren Teilgenehmigungen von E.On nicht ausgenutzt werden können.
2012 am 12. Juni wurde E.ON vom Oberverwaltungsgericht Münster die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufgehoben. E.ON steht nun ohne gültigen Vorbescheid da. Diese erneute Niederlage hat zur Folge, dass das gesamte immissionsschutzrechtliche Verfahren von vorne begonnen werden muss. Eine erneute Verzögerung um Jahre.
Nach den bisherigen juristischen Schlappen bemüht sich E.ON, die Politik dazu zu bewegen, durch Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen das Kraftwerk nachträglich zu legalisieren. Und so wie der sogenannte Meinungsausgleichstermin zur Regionalplanänderung beim RVR läuft, nämlich dass alle Bedenken und Einwendungen der Stadt Waltrop und des BUND abgewiesen wurden, scheint E.ON zumindest bei den RVR und den Landespolitikern erfolgreich zu sein. Der noch ausstehende Termin mit den privaten Einwendern steht zwar noch aus, hat jedoch keinerlei gesetzliche Bindungskraft, dient also nur dazu, den Schein von Demokratie zu wahren. Und so könnte im März 2013 die Regionalplanänderung vonstatten gehen, die Voraussetzung für den erneuten Anlauf eines gültigen Bebauungsplanes ist. Um zu verhindern, dass das Kraftwerk vor einer Gerichtsentscheidung zur Gültigkeit des Bebauungsplanes ans Netz geht, stellte die Stadt Waltrop einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Diese Strategie der Politik, sprich RVR im Einklang mit E.ON ist nicht nur aus Imagegründen fragwürdig. Auch ihr Erfolg ist fraglich. Gegen die von Eon beantragte Änderung des Regionalplanes sind über 4500 Einwendungen eingegangen, die man nicht so einfach, wie die hohen Herren das glauben und praktizieren, vom Tisch fegen kann. Das Verfahren zieht sich in die Länge und wie die endgültige Entscheidung des RVR ausfällt, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: sollte die Änderung des Regionalplans erfolgen und die Taktik der Zielabweichung gewählt werden, so wird hiergegen erneut geklagt. Es wird also noch Jahre dauern bis E.ON die gewünschte Rechtssicherheit hat und ob es überhaupt jemals zu einer Legalisierung von Datteln IV kommen wird steht in den Sternen. Übrigens: die „Wirtschaftswoche“ wählte Datteln IV bereits in die Top Ten der Investitionsruinen. Angesichts dieses Desasters ist nur zu hoffen, dass die Unternehmensleitung von E.ON endlich Einsicht zeigt, denn es macht keinen Sinn, weitere Millionen in ein ohnehin schon gescheitertes Projekt zu stecken, bei dem die Aussichten, jemals Geld zu verdienen, gegen Null gehen! E.On sollte sich daher dringendst vom Projekt Datteln 4 verabschieden!!
Ingrid Täger
(1.Sprecherin des OV Waltrop von Bündnis 90/ Die Grünen)“
Die Stellungnahme von Ingrid Täger erscheint so auch in der aktuellen Ausgabe des ‚Waltroper Kaktus‘ vom OV Waltrop der Bündnisgrünen.
Falls sich jemand neu in das Thema einlesen möchte, hier einige der Beiträge zu dem Thema aus der Vergangenheit:
https://www.ruhrbarone.de/zwei-jahre-unter-gruenen-ich-bin-dann-mal-wieder-weg/
https://www.ruhrbarone.de/wer-haftet-eigentlich-fuer-gruene-wahlversprechen/
https://www.ruhrbarone.de/datteln-iv-grune-interessenskollision/
https://www.ruhrbarone.de/grune-wahlervergraulungsschulung-in-datteln/
https://www.ruhrbarone.de/datteln-waltoper-grune-sind-sauer/
https://www.ruhrbarone.de/%E2%80%9Egrunes%E2%80%9C-licht-fur-e-on-kraftwerk-datteln/
https://www.ruhrbarone.de/datteln-wer-zahlt-bestimmt/
https://www.ruhrbarone.de/datteln-grune-erklaren-das-verfahren-gilt/
https://www.ruhrbarone.de/datteln-rechtsgutachten-macht-eon-kraftwerk-wahrscheinlicher/
Robin, schön, daß Du ‚mal wieder an den Sachstand erinnerst, also an ein nachwievor poltisch und rechtliche nicht gelöstes Problem.
Ich will hier nicht erneut meine Meinung zur Sache vortragen, aber wieder einmal ein aus meiner Sicht gegebenen besonderes politisches Ärgernis:
SPD und Grüne in NRW stellen seit Jahren übereinstimmend fest:
„Über Datteln IV wird nicht politisch entschieden, sondern durch die Gerichte“.
Das ist unzutreffend.
Ist es bewußt irreführend?
Ich stelle fest:
1.
Die endgültiger Entscheidung der Verbandsversammlung des RVR über die einschlägige Änderung des Regionalplanes steht an -I.Quartal 2o13?-.
Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus kommunalen Mandatsträgern, also auch Politikern, mehrheitlich von SPD und Grünen.
Es wird also p o l i t i s c h mit den Stimmen von Grünen und SPD -nebst CDU u.FDP, gegen die LINKE-entschieden werden, und zwar eine Änderung des Regionalplanes, um den Standort Datteln IV regionalplanerisch im nachhinheitn zu legalisieren.
(Es gibt keinen Rechtsanspruch von E.on/Stadt Datteln auf eine für sie positive Änderung des Regionalplanes durch einen „bloßen“ Behördenentscheid.)
2.
Damit der so , weil es die P o l i t i k mehrheitlich will, geänderte Regionalplan nicht dem übergeordneten Landesentwicklungsplan widerspricht, muß dieser Widerspruch in einem sog.Zielabweichungsverfahren aufgehoben werden.
Über die Zulässigkeit einer solchen Zielabweichung enscheidet die oberstes Landesplanungsbehörde, hier die Staatsanzlei NRW im Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien, also u.a.auch im Einvernehmen mit dem Umweltminister.
Hier zu behaupten, daß diese Entscheidung im Zielabweichung zu Gunsten der Zulässigkeit eines von der Landesplanung abweichnden Regionalplanung eine reine Behördenentscheidung sei und eben keine politische ,heißt, den in der Staatskanzlei und in den betroffenen Ministerien letzlich bestimmenden p o l i t i s c h e n Willen wider besseres Wissen auszublenden.
(Es gibt keinen Rechtsanspruch von E.on/Stadt Datteln auf einen für sie positiven, vom politischen Willen nicht zu beeinflusssenden „Behörden“-entscheid in einem Verfahren, das eine Abweichung von den durch den p o l i t i s c h e n Willen des Landtages bestimmenden Zielen der Landesplanung zuläßt.)
Also, man kann in der Sache über die Geeignetheit/die rechtliche Zulässigkeit des Standortes Datteln IV für das größte Monoblock-Kohlekraftwerk Europas unterschiedliche Meinungen haben.
Nur ständig Falsches durch Grüne und SPD zu wiederholen, weil man aus Koaltionsgründen die Wahrheit nicht sagen möchte, zumindest zu vernebeln versucht, ist ein p o l i t i s c h e s Ärgernis.
Wenn die P o l i t i k keine Änderung des Regionalplanes beschließen und/oder keine Zielabweichung von ihren landesplanderischen Vorgaben zulassen würde, dann würde es Beides nicht geben.
Und damit wäre dann ein neuer B-Planbeschluß der Stadt Datteln zweifelsfrei nichtig -der Rat in Datteln würde ihn „mit Sicherheit“ dann gar nicht erst beschließen.
(Die Tatsache einer p o l i t i s c h e Entscheidung ist auch nicht deshalb zu leugnen, weil , nachdem der Rat der Stadt Datteln den neuen B-Plan beschlossen hat, vorausgesetzt -sh.Oben- durch die Politiik (!!) im RVR und auf Landesebene sind dafür die regional- bzw.landesplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen , dann auch dieser neuen B-Plan, wie sein Vorgänger, in einem Normenkontrollverfahren beim OVG Münster zur gerichtlichen Prüfung anstehen wird.)
Die Grünen im Landtag und RVR haben für ihre Koalitionen schon lange die Kröte EON-Datteln geschluckt und führen mit scheinbar offenen Verfahren ihre Mitglieder und Wähler immer wieder an der Nase herum. So haben sich die Berufspolitiker von ihrer Basis vollkommen abgekoppelt und ziehen einsam ihre (Lauf-)Bahnen.
Leider ist das der Regelfall und das macht einfach nur politikerverdrossen. Ein anderes Beispiel aus der Region gefällig? Der Stärkungspakt Kommunalfinanzen sollte angeblich die kommunale Selbstverwaltung stärken. Das Gegenteil ist der Fall: Die rot-grüne Landesregierung drängt über ihre Kommunalaufsicht dazu die Grundsteuer überall im Ruhrgebiet die Grundsteuer extrem zu erhöhen und verletzt damit bewusst die im Grundgesetz garantierte Hebesatzautonomie der Städte. Damit wird die Abwärtspirale im Ruhrgebiet weiter forciert. Extrem hohe Steuern (fast nur im Ruhrgebiet) wird den Bevölkerungsrückgang weiter fördern, was wiederum zu niedrigeren Einnahmen führt und das macht dann wieder weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig usw. Rot-grün hat bisher für das Ruhrgebiet nur neue Belastungen gebracht und gerade die Grünen haben das Ruhrgebiet einfach fallen gelassen. Konzeptionslos, desinteressiert, machtvergessen und -versessen, das sind die Kennzeichen der Grünen, die von und nicht für die Politik leben. Wie man diese Kaste bei den Grünen jemals wieder los werden will, die aufgrund ihrer „Qualifikationen“ auch nirgendwo sonst Karriere machen können, bleibt innerparteilich wohl die wichtigste Frage.
Ich habe ein Herz für Datteln und mein Mitleid mit der grünen Basis ist eher begrenzt.
@Erdgeruch: Geht mir auch so. Das Ding soll endlich ans Netz und billigen Strom liefern. Wenn der Ausstieg aus dem EEG kommt werden wir jedes Kraftwerk brauchen 🙂
Nein, ich erkläre jetzt hier nicht zum 100. Mal warum das Ding vielleicht doch besser in den ‚NewPark‘ gekommen wäre, der übrigens noch immer ‚in der Schwebe‘ zu hängen scheint, als direkt quasi ‚in den Vorgarten‘ von dutzenden Leuten… 😉
-3-Ergeruch:
1.
Ich bin nicht die grüne Basis . Ich bin uralter Sozi-.
2.
Ich habe bewußt Sachargumente, die gegen diesen Standort sprechen, in meinem Beitrag -2- nicht wiederholt, sondern lediglich auf ein Glaubwürdigkeitsproblem „meiner“ SPD und der Grünen auf regionaler Ebene und auf Landesebene hingewiesen.
Daß strittig über einschlägigen Sachfragen weiterhin -auch hier bei den Ruhrbarone- diskutiert werden kann, werden sollte,steht nicht in Frage.
Daß Verdummungsversuche der Politiker in der Region, im Lande, wie im konkreten Falle und von mir erneut unter -2-angesprochen, an den öffentlichen Pranger gehören, ist für mich nicht strittig.Und ob ein solches „an den Pranger stellen“ jedermann gefällt, ob das „meiner“ SPD oder den Grünen in der Region,im Lande gefällt oder nicht, ist dabei für mich belanglos. Ob es ‚was bewirkt, ist eine andere Frage.
3.
Und die irgendwann fällig werdende erneute Entscheidung des OVG Münster darüber, ob der jetztige Versuch einer planungsrechtlichen Sicherung des jetzigen Standortes für Datteln IV landesplanungsrechtlich, regionalplanungsrechtlich, bauplanungsrechtlich zulässig und hinreichend begründet ist, bleibt abzuwarten.
Zulässigkeit und Begründetheit eines erneuten Normenkontrollverfahrens vor OVG Münster hängen nicht davon ab, was politisch gewollt ist, was politisch wünschenswert erscheint, ob „Mitleid mit den Grünen“ -oder mit E.ON ?- angebracht ist oder nicht oder vom Inhalt langfristiger Energiesicherungskonzepte der Bundesregierung/der Landesregierung, sondern ausschließlich vom geltenden Recht.
Ein solches Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster gegen den neuen B-Plan der Stadt Datteln -basierend auf einer entsprechenden Änderung des Regionalplanes und deren „Gestattung“ trotz Abweichens von der Landesplanung mittels eines Zielabweichungsverfahrens)-kommt!
Zumindest drei potentielle Kläger stehen bereits jetzt fest, hervorragend beraten von bestem fachanwaltlichen Beistand:
Interessengemeinschaft der Bürger der Meistersiedlung Datteln
Die Stadt Waltrop
Der BUND
(Für mich geht es hier primär nicht um ein Pro und Contra zu neuen Kohlekraftwerken, um ein Pro und Contra in Sachen Energiegewinnung aus erneubaren Stoffen, auch nicht um den globalen Klimaschutz, sondern in erster Linie um die Frage, ob der S t a n d o r t des größten Monoblock-Kohlekraftwerkes Europas an d i e s e r S t e l l e mit geltendem Recht in Einklag steht -nein,sagt das OVG Münster-oder mit geltendem Recht in Einklang gebracht werden kann, was derzeit die Region, das Land, die Stadt Datteln versuchen.)
Stefan, wenn E.on bei der Standortauswahl sich in erster Linie danach gerichtet hätte, welcher unter allen denkbaren Standorte rechtlich die wenigsten Probleme mit sich bringen würde und nicht primär danach, welcher Standort der für die Gewinnmaximierungspflicht des Unternehmens optimale ist, dann wäre der jetzigen Standort in Datteln nie von E.on ausgewählt worden.
Da „man“ sich aber für den wirtschaftlich günstigsten Standort entschieden hat und alle gegen ihn sprechenden rechtlichen Bedenken für „belanglos hielt“, muß „man“ jetzt mit den Folgen dieser Entscheidung leben; auch E.on mit den bereits jetzt erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen des Unternehmens in Folge seiner rechtsfehlerhaften „falschen“ Standortauswahl.
Und da das so ist, werden E.on,die Stadt Datteln -und Du!-wohl noch warten müssen, ob denn und wann denn dieses Kraftwerk Strom produziert.
[…] Ruhrbarone, 21.10.2012 […]