Datteln: Offener Brief des BUND fordert Aus für Eon-Kohlekraftwerk

Datteln IV Foto: Robin "Bibo" Patzwaldt

Am kommenden Montag entscheidet das Ruhrparlament über die Fortsetzung des Regionalplanänderungsverfahrens. Im Moment sieht es so aus, als ob mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und wahrscheinlich auch der Grünen diese Änderungen eine sichere Mehrheit haben.

Entscheidet sich das Ruhrparlament am Montag für diesen Weg, stehen die Chancen gut, dass das umstrittene Kraftwerk Datteln gebaut werden kann. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat sich deshalb mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Ruhrparlamentes gewandt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. Juni haben Sie eine für die Region, das Land NRW und das Weltklima bedeutende Entscheidung zu treffen: Sind Sie dafür, dass geltendes Recht so geändert werden kann, dass E.On sein gegen gültige Gesetze in Bau gesetztes Klimakiller-Kraftwerk Datteln IV weiterbauen darf?

Wie Sie wissen, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteil vom 03.09.2009 entschieden, dass der zur Legalisierung des Kraftwerksvorhabens aufgestellte Bebauungsplan der Stadt Datteln wegen einer Vielzahl von Verstößen gegen planungsrechtliche Vorgaben unwirksam ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil bestätigt und die von E.On und der Stadt Datteln eingelegten Rechtsmittel abgewiesen.

 

Im Zuge des Urteils wurde vom Oberverwaltungsgericht auch die Unwirksamkeit der 4. Änderung des Regio-nalplans Münster – Teilabschnitt Emscher-Lippe festgestellt, da die dortige Ausweisung des Kraftwerks-standortes ebenfalls gegen höherrangige Ziele des Landesentwicklungsplanes und des Landesentwicklungs-programmes verstieß.

Wir vom BUND verfolgen seither mit Unverständnis und großer Sorge die Bestrebungen, dem klima-, umwelt- und menschenschädlichen Kraftwerksvorhaben Datteln IV künstlich neues Leben einzuhauchen.

 

Fakt ist:

1.       Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts steht fest, dass dem Kraftwerksvorhaben an dem von E.On gewählten Standort in Datteln mehrere zwingende Vorgaben der Landes- und Raumordnungs-planung entgegenstehen.

 

2.       Die zugunsten des Kraftwerks erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind sämtlich rechtswidrig, da sie auf einem unwirksamen und aufgehobenen Bebauungsplan aufsetzen; diese Sichtweise ist unstrittig und von der Bezirksregierung Münster bestätigt worden.

 

3.       Ohne neuen Bebauungsplan der Stadt Datteln kann das Kraftwerk nicht rechtskonform fertiggestellt und in Betrieb genommen werden.

 

4.       Ein neuer Bebauungsplan kann nur dann beschlossen werden, wenn der Regionalplan Münster im Teilabschnitt Emscher-Lippe so geändert wird, dass das am Standort gegenwärtig unzulässige Kraftwerk dort doch erreicht werden kann.

 

5.       E.On hat weder gegenüber der Stadt Datteln einen Anspruch auf Aufstellung eines neuen Bebauungs-planes noch gegenüber dem RVR einen Anspruch auf eine kraftwerkskonforme Abänderung des Regionalplanes. E.On könnte die für das Vorhaben benötigte Rechtsänderung keinesfalls einklagen, sondern bedarf der begleitenden Kraftwerksplanung auf der Ebene der Raumordnung und Bauleitplanung durch den RVR bzw. die Stadt Datteln.

 

6.       Daraus folgt: Die Regionalräte im RVR und die Stadtverordneten in Datteln haben nach freiem Willen eine planerische Abwägungsentscheidung zu treffen, ob die geltenden rechtlichen Vorgaben der Raumordnungsrechts bzw. der Bauleitplanung so geändert werden, dass das E.On-Kraftwerk überhaupt ermöglicht werden kann.

 

7.       Da ein solcher Beschluss gegen Ziele der Landesplanung verstoßen würde (vgl. Urteil des OVG vom 03.09.2009), müsste der RVR darüber hinaus eine „Zielabweichung“ beantragen. Auch hierauf hat die Firma E.On keinerlei Rechtsanspruch.

 

8.       Eine der Firma E.On wohlgefälligen Änderung des Regionalplanes bedeutet, dass ein Weg beschritten werden kann, der am Ende zu einer Stromproduktion im Wege einer für Mensch und Umwelt schädlichen Steinkohlenverfeuerung und einem Ausstoß von bis zu 8,4 Millionen Jahrestonnen des Klimagiftes CO2 führen soll.

 

Der BUND appelliert an Sie, den derzeitigen Bestrebungen zur nachträglichen Legalisierung des gescheit-erten Kraftwerksprojektes unter Verletzung des Vertrauensschutzes und Schutzanspruches der Bevölkerung eine klare Absage zu erteilen.

 

Wir bitten Sie daher, der Beschlussvorlage nicht zu folgen und die Regionalplanungsbehörde nicht mit der Fortführung des Erarbeitungsverfahrens zu beauftragen.

Politische Strategien, welche die alleinige Verantwortung zur Verhinderung des rechtswidrigen und klimaschädlichen Vorhabens dem BUND, den Privatklägern und den Gerichten aufbürden, sind verantwortungslos.

 

Die Politik muss endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und den Kraftwerksschwarzbau Datteln IV beerdigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW e.V.

 

 

 

Dirk Jansen            gez. Dr. Thomas Krämerkämper             Paul Kröfges                    Dirk Teßmer

Geschäftsleiter        BUND-Projektbeauftragter                     Landesvorsitzender            Rechtsanwalt

 

 

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
16 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Inhaltlich voll einverstanden. Ich gehe davon aus, daß am 20.6. auch mit den Stimmen der Grünen „grünes Licht“ gegeben wird für weitere, wichtige Planungsmaßnahmen,die nachträglich den Bau des Kraftwerkes legalisieren sollen.Die Grünen werden sich danach mit welcher Begründung auch immer nicht davon lossprechen können, daß das auch mit ihren Stimmen geschieht. Selbst wenn es „irgendwann“in diversen Verfahren vor dem Verwaltunsgericht/dem Oberverwaltungsgericht letztendlich zu der Feststellung eines rechtwidrigen Zielabweichungsverfahrens -unzulässig? unbegründet?-kommen sollte oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines neuen B-Planes der Stadt Datteln, ändert das alles nichts daran, daß die Grünen am 20.6. „grünes Licht“ pro Kraftwerksstandort gegeben haben. Am 20.6. steht folglich eine ganz wichtige und ganz wesentliche p o l i t i s c h e (!!) Entscheidung an. Wer dieses P o l i t i k u m als solches leugnet,verarscht die Menschen.Ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten alles tun, um bundesweit die Glaubwürdigkeit der Grünen mittels dieses Beispieles in Frage zu stellen. Und wenn dazu dann noch der Weiterbau von Stuttgart 21 kommen sollte -“ Begründung:war aus rechtlichen Gründen durch die Grünen nicht zu verhindern?“ kann das insgesamt durchaus nennenswert und wählerwirksam die Glaubwürdigkeit der Grünen in Frage stellen.
Leider gibt es nicht die geringste Chance, CDU/FDP/SPD von ihrem Kurs,unbedingt und um jeden Preis dem Großkonzern E.on gefällig zu sein,abzubringen. Sehr nachdenklich stimmt, daß nur die LINKE in NRW nicht bereit ist, geltendes Recht per Zielabweichungsverfahrn „auszusetzen“, damit die Interessen von E.on befriedigt werrden können.

Robin Patzwaldt
13 Jahre zuvor

Ich bin gespannt auf eine Veranstaltung am kommenden Freitag Abend in Datteln (17.06.2011, 19:00 Uhr, Gaststätte ‚Haus Dieckmann‘, Castroper Straße, Datteln). Da kommen einige der am Verfahren beteiligten Spitzen der Grünen (Priggen, v.d. Beck, Tönnes) endlich nach Datteln um sich den Betroffenen vor Ort im persönlichen Gespräch zu stellen und um dort ihre ‚Taktik‘ der letzten Monate den Interessierten vor Ort zu erläutern. Das dürfte nach den ‚Verstimmungen‘ der letzten Monate eine höchst emotionale und muntere Veranstaltung werden. Die Leute aus der direkt betroffenen Region haben garantiert viele unbequeme Fragen an die NRW-Grünen, denke ich… Und auch die Wahlversprechen aus dem Landtagswahlkampf 2010 sind hier in der Region noch gut in Erinnerung. Ich freue mich schon drauf! Wird bestimmt spannend! 🙂

Brilano
Brilano
13 Jahre zuvor

Warum können sich die Bürger und Anwohner in Datteln nicht auf den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vertrauensschutz berufen? Die Regierung wollte seinerzeit keine Rahmenbedingungen ändern! Warum halten sich die Grünen und die SPD nicht an ihre eigenen Vereinbarungen? Warum werden auf einmal doch die Rahmenbedingungen pro E.ON geändert? Warum wird nun doch eine rein politische Entscheidung von der SPD und den Grünen zum Weiterbau durch die Hintertür getroffen, obwohl die SPD und die Grünen das vor der Wahl kategorisch ausgeschlossen hatten? Warum werden die rechtlichen Beurteilungen der Gerichte, die das AUS für den Standort (zu nah an der Wohnbebauung) und den Schwarzbau beschlossen hatten nicht auch politisch umgesetzt? Welchen Wert haben noch die Aussagen/Urteile unserer höchsten Gerichte, wenn die Politiker meinen sie nicht auch umsetzen zu müssen? Warum suchen die SPD und die Grünen nach Schlupflöchern in der gerichtlichen Beurteilung, obwohl sie genau wissen, dass das größte Kraftwerk Europas nicht 400 m neben Wohnbebauung und Krankenhäusern stehen darf? Warum setzen sie nicht einfach das um, was die Justiz bereits rechtgültig geklärt hat? Und zwar im Namen des VOLKES!

Mao aus Duisburg
Mao aus Duisburg
13 Jahre zuvor

Datteln IV ist damals am Oberverwaltungsgericht gescheitert. Bis heute haben sich an den Angriffspunkten des Gerichts nichts geändert. Warum sollte dieses Mal das Gericht also anders entscheiden und Datteln genehmigen?

trackback
13 Jahre zuvor

Links anne Ruhr (16.06.2011)…

Duisburg (Loveparade 2010): Gedenken an Duisburger Loveparade-Katastrophe in Stadion und Tunnel (DerWesten) – Siehe auch: RP-Online. Bochum: Festivalgelände soll bei Bochum Total glasfrei bleiben (Ruhr Nachrichten) – Duisburg: Mit…

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
13 Jahre zuvor

Nicht nur bei Datteln, sind die Grünen am wackeln, sondern auch bei Stuttgart fallen alle Hüllen und wer heute die WAZ in Bezug auf den Erhalt von Industriestandorten gelesen hat, der weiß was Frau Kraft nun in Angriff nimmt und Kollege Remmel bleibt zuverlässig an ihrer Seite. Besser hätte es die CDU auch nicht gemacht, warum eigentlich noch Wahlen, in diesem unserem Land? Es sind doch alle austauschbar.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Falls nicht gelesen, mein Hinweis auf: “ Die fünf Knackpunkte beim Streit um Datteln“ -www.derwesten.den-31.5. von J.Polzin; einen Hinweis auf diesen Beitrag gab es auch bei den „Ruhrbaronen“.Wer am 17.6. in Datteln ist -sh.Hinweis v.R.Patzwald- könnte Priggen u.a.’auch mit den Aussagen in diesem Artikel konfrontieren. Sind Grüne und SPD tatsächlich willens, die in dem Artikel aufgeworfenen Probleme -und das sind nicht einmal alle-mit allen juristischen Tricks/Winkelzügen und ohne politische Skrupel auszuräumen?

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Stefan, unstrittig stimmt der Inhalt Deiner Aussage bezüglich der Mehrheiten für den Kraftwerkstandort.Wenn die Grünen mitmachen, und daran habe ich erinnert, wird das ein nicht unwesentlicher Beitrag dazu sein, ihre Glaubwürdigkeit -sh.Bundestagswahlkampf 2013- massiv in Frage zu stellen. Zum Koalitionsvertrag: Der sieht ausdrücklich vor, daß es zu Gunsten des Standortes Datteln keine Änderung des geltenden Rechtes, wie vorher von CDU/FDP geplant, geben wird.Nunmehr will „man“ zwar geltendes Landesplanungsrecht nicht ändern, aber geltendes Recht per Zielabweichungsverfahren „aussetzen“!! Das ist zwar formell durch den Wortlaut der Koalitionsvereinbarung gedeckt, aber ist das mit dem „Sinn“ der entsprechenden Koalitionsvertrages vereinbar? Gelegentlich „überkommt mich Sympathie für die LINKE“, wenn durch sie die Macht von Banken und Großkonzernen in Deutschland- und weltweit-und ihre Herrschaft über die Politik angeprangert wird -sh.im konkreten Falle die Herrschaftsmacht von E.on,wenn es darum geht, eine sachlich falsche und rechtswidrige Standortentscheidung im nachhinein „zu heilen“.

Mao aus Duisburg
Mao aus Duisburg
13 Jahre zuvor

@Stefan: Ja, ein Zielabweichungsverfahren ist geltendes Recht. Wenn man aber drei oder vier braucht, damit ein Schwarzbau zum Weißbau wird, dann wird es problematisch. Denn dann wird die Substanz eines Gesetzes ausgehöhlt — und das hat auch ein Gutachten des Umwelthilfe bestätigt. Und ich kann mir jetzt schon vorstellen, was Stefan Laurin darauf antwortet… 🙂

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Stefan, ich will nicht die Argumente für meine rechtliche und politische Kritik an dem „Heilungsprozeß zu Gunsten von E.on Datteln“ständig wiederholen. Ich stelle fest: „Es wird durch die Politik im RVR und im Lande alles getan, um über die Aussetzung geltendes Rechtes (!!) die vom OVG festgestellte Unvereinbarkeit eines Bebauungsplanes für das Kraftwerk am Standort Datteln mit dem -für jedermann -geltenden Landesplanungsrecht zum umgehen.Und danach wird die Auslegung/Umgehung weiterer Rechtsnormen notwendig werden, um einen rechts- und bestandskräftigen B-Planes hinzubekommen.Und ich stelle noch einmal fest :Das wird von den Grünen mitgemacht“! Das kann man politisch wollen,das kann man politisch gutheißen, das kann man politisch zu erklären versuchen -sh.Koalitionsvertrag-, das kann man aber auch als den politischen Versuch werten, um jeden Preis den Interesse von E.on gerecht zu werden, das kann man als demokratisch und rechtstaatlich fragwürdiges Tun werten und als poltisch skandalös, namentlich bezogen auf die Grünen wegen all ihrer in der Vergangenheiti dazu öffentlich abgegebenen gegenteiligen Erklärungen. Das Landesplanungsgesetz kennt Zielabweichungsverfahren -unstrittig-,
aber m.E. nicht anwendbar auf den konkreten Fall E.on -Datteln -sh.dazu auch Prof.Schulte-. Daß das Letzteres demnächst -2012?- verwaltungsgerichtlich geklärt werden wird, ist ebenfalls unstrittig. Beim Wetten pro Weiterbau und Betriebsaufnahme des Kraftwerkes , auch nach einem diesbezüglich positiven Votum der Verbandsversammlung des RVR am 20.6., ist also weiterhin größte Vorsicht zu empfehlen!

amo
amo
13 Jahre zuvor

Ich denke die Menschen – abgesehen von den Bürgern in Datteln – haben ein gutes Verständnis, dass Energiepolitik nicht nur von Juristen gemachten werden kann.
Reines Schwarz-Weiß-Denken – Genehmigung ja/nein – hilft in der Beantwortung der komplexes Fragestellung der Energieversorgung nicht weiter. Seit 3 Monaten sind AKWs von ca. 7 GW vom Netz gegangen. Es steht zwar kein Schwarzfall bevor, aber die Strommenge aus diesen KW muss kurzfristig ersetzt oder eingespart werden. Die Tatsache ist so simpel wie indiskutabel. Die KW produzieren nur den Strom, den ein Verbraucher im Netz abnimmt.
Unabhängig von den zu forcierenden Zubau der regenerativen Stromerzeugung werden Bestandskraftwerke daher für Datteln4 mehr Strom produzieren oder auch nicht.
D.h. aber z.B. in Scholven wird durch die vorhandenen Blöcke – ähnlich nahe an einer Bebauung wie in Datteln – entsprechend Strom produziert und überproportional mehr Emissionen werden in die Umwelt gelangen. Gerade durch die Abschaltung von 7 GW im Bereich der Grundlast ist mehr und mehr ein Abschalten bestehender Anlagen unwahrscheinlich.

Kompromisse sind notwendig
Im allgemeinen besteht nicht Bedenken ein Kohle-KW heute zu betreiben, sondern sich durch eine große Anzahl Kohlekraftwerke, die sich heute in der Bauphase befinden, die Klimaziele zu verbauen.
Möglichkeiten für Kompromisse sehe ich daher in einer beschränkten Betriebsgenehmigung für den Brennstoff Kohle nach einer Betriebszeit von 15-20 Jahren.

Brilano
Brilano
13 Jahre zuvor

Für Datteln gibt es keinen Kompromiss. Seit nunmehr 2 Jahren, nämlich seit Sep. 2009 wird ständig wiederholt was nicht den Tatsachen entspricht. „Wenn Datteln IV nicht ans Netz geht, ist der Energiestandort NRW gefährdet“, „die Unternehmen haben keine Planungssicherheit mehr“ (weil sie sich an Gesetze halten müssen?) „und wir bekommen dann eine Versorgungslücke“ usw. usw. usw.

Mittlerweile sind sorgar etliche Atommeiler vom Netz und alle Energiepolitiker in NRW wurden „Lügen gestraft“! Es ist schon boshaft und unlauter, wenn die Politik ständig Unwahrheiten wiederholt, um Datteln IV mit Hintertürpolitik, unter Beibehaltung der gerichtlich festgestellten Defizite, den Betrieb für Datteln IV zu genehmigen.

Es ist letztendlich nicht damit getan ein Zielabweichungverfahren einzuleiten und diesen Prozess ins Rollen zu bringen, sondern es müssten bereits im Vorfeld Lösungen für die Defizite des alten Genehmigungsverfahren, die ja immer noch und ungelöst im Raum stehen, angeboten werden. Die vielen Fehler der Vergangenheit können m. E. mit einem neuen Verfahren nicht ausgeräumt werden und so wie derzeit mit der Angelegenheit umgegangen wird, steht für mich jetzt schon das Ende des Zielabweichungsverfahrens und das Ende des Schwarzbaus Datteln fest.

Ein Zielabweichunsverfahren verstößt eindeutig gegen die Grundzüge der Landesplanung und die Einstellung des Verfahrens wird am Ende das Ergebnis sein. In ganz Deutschland gibt meines Wissens kein vergleichbares Beispiel, bei dem für ein Vorhaben mit solchen Umweltauswirkungen der Weg für einen neuen Planungsversuch über eine Zielabweichungsentscheidung eröffnet wurde.

Ich erwarte deshalb, dass der RVR im bewußtsein dessen die Eröffnung für ein neues Planverfahren ablehnt. Über den Schaden und die Veranwortung für den Standort NRW sollte sich jedes RVR Mitglied bewußt sein. Ein neuer Anlauf für eine ausgeurteiltes Verfahren kann man niemanden in Deutschland erklären.

Die Rechtssicherheit in Deutschland und die Justiz wird durch Hintertürpolitik untergraben und unterlaufen. Es kann und sollte in Deutschland nicht möglich sein, dass beendete Verfahren, durch Winkelzüge der Politik wie z. B. nachträgliche Gesetztesänderungen oder ähnliches (nachträgliche Zielabweichungsverfahren) neu belebt werden.

Das Zielabweichungsverfahren stand den Beteiligten vor dem Urteil 2009 zur Verfügung und genau das hat das Gericht im Urteil gerügt, nämlich das dies Verfahren nicht genutzt wurde. Das Gericht hat nicht gesagt, das man nun nachträglich einen neuen Bebauungsplan über ein Zielabweichungsverfahren erstellen kann. Was hier nun veranstaltet wird ist m. E. völliger blödsinn und unbrauchbar.

Die Verantwortung und die Entscheidung müssen sich die Mitglieder des RVR nun stellen und ich hoffe, sie sind sich der Konsequenzen und die öffentliche Wahrnehmung ihrer Entscheidung bewußt sind.

Schönes Wochenende und viele Grüße aus Datteln

Werbung