Update 2: Der Kollege mit dem Schlagstock

Der Journalist René W. am Freitag mit Schlagstock in der Nordstadt unterwegs.

Linke Aktivisten haben am Sonntag ein Video von einem Polizeieinsatz am Wochenende in der Dortmunder Nordstadt veröffentlicht (Ruhrbarone-Bericht , Ruhrbarone-Kommentar ). Der dazugehörige Artikel, mit Video auf der Plattform Indymedia kritisiert, dass Polizisten mit Schlagstöcken einen Menschen daran hindern, den Einsatz zu filmen. Einer der Polizisten ist aber eigentlich gar keiner, sondern der Journalist René W. In dem Video geht er mit einem gezogenen Schlagstock auf den Filmenden los.

„Verpiss dich mit deiner Kamera!“, ruft der Reporter der filmenden Person entgegen. „Ich darf Sie filmen“, entgegnet eine Stimme. „Nein, du darfst mich nicht filmen“, ruft der Gefilmte wieder, dreht sich dann um und kehrt zurück zur Straße, wo der Hundeführer sich über einen am Boden liegenden Mann beugt. W. trägt Jeans, eine schwarze Weste und einen Tonfa. Er ist klar am Einsatz beteiligt und wirkt für Außenstehende wie ein Polizist. Dass er normalerweise als Blaulicht-Reporter unterwegs ist, ist in dieser Filmsequenz nicht zu erkennen.

Kollege W. trägt einen sogenannten Tonfa, auch Einsatzmehrzweckstock genannt. Paragraph 42a des Waffengesetzes verbietet das Führen von „Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1“. Auch von der Dortmunder Polizei gibt es dazu einen Info-Flyer. Mit einem „berechtigten Interesse“ etwa zur Berufsausübung, ist es erlaubt, diese Art von Schlagstöcken zu tragen. Dafür ist allerdings eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ob René W. so eine Genehmigung hat, ist unklar. Zur Berufsausübung eines Journalisten gehört es in jedem Fall nicht, einen Schlagstock mitzuführen.

Eingebetteter Journalismus?

René W. wie er am Freitag zu sehen war, wie er sich selbst präsentiert und wie er die Nacht erlebt hat. Dass er, bevor er die Kamera in der Hand hatte, einen Schlagstock führte verschweigt er.

Mehrere Medienhäuser haben ihre Berichte von dem Einsatz mit Fotos des Reporters bebildert. Dass Polizeireporter die Polizei bei Einsätzen begleiten: normal, das ist ihr Job. Dass sie versuchen, sich vor möglichen Gefahren zu schützen: geschenkt und nachvollziehbar. Dass es keinen objektiven Journalismus gibt und auch Journalisten Weltanschauungen, politische Einstellungen und Haltungen haben, dass sie einer Partei näher stehen als einer anderen: auch klar. Nur: Reporter sind in der Regel Beobachter. Sie sind der direkte Draht zu Redaktionen, was sie vor Ort beobachten, fließt in Berichterstattung ein. Ein Polizeireporter mit einem Schlagstock in der Hand, der agiert wie ein Polizist, hat die Beobachterrolle verlassen, er ist Akteur geworden.

Und die Polizei?

Der Umgang der Polizei mit ihrem journalistischen „Kollegen“ in Zivil ist zumindest erstaunlich. Warum lassen die Beamten zu, dass sich ein Medienschaffender an einem Einsatz beteiligt? Und dabei aussieht wie ein Polizist, sich verhält und bewegt wie ein Polizist? Dass er auf Anwesende losgeht und versucht, sie von einer erlaubten Handlung abzuhalten? Und warum finden die Beamten das scheinbar nicht im Geringsten seltsam? Die Aufgabe der Polizei wäre es gewesen, dem Journalisten W. den Schlagstock abzunehmen und eine Anzeige zu schreiben, da W. vermutlich gegen das Waffenrecht verstößt. Selbst wenn er eine Ausnahmegenehmigung besitzen sollte, ist es nicht seine Aufgabe, einen Polizisten zu schützen. Dass die Dortmunder Polizei einen bewaffneten Journalisten quasi in ihren Reihen duldet, wirft Fragen auf. Dass Informationen an Reporter weitergegeben werden, ist, wenn auch nicht korrekt, durchaus üblich. Viele investigative Recherchen sind nur dadurch möglich, dass auf Behördenseite Menschen auspacken. Dass die Polizei aber einen Journalisten als Teil des Einsatzes akzeptiert, ist nicht zu rechtfertigen. Wie die enge Kooperation mit René W. zustande gekommen ist, wird Polizeipräsident Gregor Lange erklären müssen.

 

Anfragen an den Reporter und die Polizei haben die Ruhrbarone gestellt. Bislang blieben diese unbeantwortet. Eventuelle Antworten werden hier ergänzt.

Update:

Die Polizei verweist in ihrer Antwort an die Ruhrbarone auf eine Pressemitteilung. In dieser heißt es zu dem Vorfall mit René W.: „Der Polizei liegt derzeit ein im Internet öffentlich zugängliches Video vor. In einer Sequenz behindert und bedrängt eine Person den Filmemacher massiv. Die dort ersichtliche Person ist kein Polizeibeamter. Die Ermittlungen dauern an.“

Update 2: 

Die Polizei hat sich ein weiteres Mal an uns gewandt. Sie prüft die „strafrechtliche Relevanz“ des Verhaltens von René W. . Außerdem teilte ein Polizeisprecher mit, dass es, anders als es in diesem Text „gemutmaßt“ würde, „keinerlei Zusammenarbeit mit diesem Journalisten“ gebe. Gegenüber den Kollegen der Ruhrnachrichten hat sich René W. selbst zu Wort gemeldet. Er habe einen „am Boden liegenden“ Schlagstock aus „Angst“ ergriffen.

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ke
ke
7 Jahre zuvor

Wie gesagt, wir beschweren uns über Waffen in den USA, tun aber fast gar nichts gegen die "Bewaffnung" auf unseren Strassen.

Was zulässig ist, werden notfalls Gerichte klären können.

Ich bin neugierig, was die Polizei noch sagen wird.

tobi
tobi
7 Jahre zuvor

Das wird einfach immer Skurriler. Dieser ganze Einsatz stinkt von vorne bis hinten und es ist bezeichnend, dass nahezu alle Dortmunder Medien mit Schilderungen Arbeiten, die aus der Feder dieses bewaffenten möchtegern-Bullen kommen.

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

Hallo Georg,
für mich ganz klar ein rechtfertigender Notstand / Defensivnotstand / Aggressivnotstand bei der objektiven Lage (min.40 unklare Typen). Profunderes erklärt Ihnen der freundlich-hilfsbereite Staatsanwalt … auch qua Zuständigkeit (und Kompetenz).
Hätte er die MP auf dem Streifenwagen nehmen oder den Kollegen um seine Kurzwaffe bitten sollen?
Schon mal etwas von dem Grundsatz gehört, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss?
Dass er den Gegenstand in der Hand hat und zeigt, ist eine defensive Maßnahme 😉 *find*

Nebenbei ist die "Suggestion", es handle sich um einen Polizisten recht schnell erkennbar. Selbst zivile Beamte machen sich in solchen Situationen schnell deutlich kenntlich, damit sie – selbst für die minimal Verständigen – klar wahrnehmbar, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

Meiner Meinung nach eine Form der "Zivilcourage", die ich sympathisch finde.

YMMV 😉

PS: Ob alles zu filmen so pauschal eine erlaubte Handlung darstellt, ist für mich ebenfalls keine Sache einer simplen Behauptung.

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

ke… Ich habe gerade gestern einen passenden Spruch amerikanischen Ursprungs zitiert, der meiner Haltung entspricht, aber in D nur als trauriger Witz gelesen werden kann:
I do carry a gun, because a cop is too heavy 😉
(Ich trage eine Waffe, weil ein "Sheriff" zu schwer ist 😉

tobi
tobi
7 Jahre zuvor

nichts und niemand zwingt den Typen, sich als Bulle aufzuspielen. Er läuft auf den filmenden zu, der deutlichen abstand hält, und erhebt den Schlagstock, den er nicht tragen darf. Der hat seine zuständigkeit massiv überschritten in der geilheit auf die große story. Und die Polizisten drum herum akzeptieren dass, binden ihn in den Einatz ein. ekelhaft.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Interessant wird es, ob dieser Hobbyknüppler die Eier besitzt und die Medien über seine Amtsanmaßung und die daraus falsch gezogenen Schlüsse unserer linksautonomen Spezis (oder evt. über eine verabredete "Kooperation"?) freiwillig informiert. Ansonsten müsste man ihm glatt zurufen: "Verpiss Dich aus der Presselandschaft, Du Spack!"

Mirko Schmitt
Mirko Schmitt
7 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann anscheinend nicht, Radio 91_2 hat soeben ein Interview mit Rene W: geführt. Weder er selbst, noch die interviewende Journalistin gehen auf seine aktive Rolle während des Einsatzes ein. Stattdessen wird er als neutraler Beobachter interwiet.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@Mirko Schmitt: Ein, wenn auch halbgares, Statement hat er auf der Facebookseite seiner Firma IDA News abgegeben (https://www.facebook.com/pg/IDA.News.Media/photos/?tab=album&album_id=1908038995914645). Die WAZ fragte wohl nach und erhielt von ihm die Auskunft, dass er "aus Angst zu einem am Boden liegenden Einsatzmehrzweckstock gegriffen" hat.
https://www.waz.de/staedte/dortmund/polizeieinsatz-nach-messerstecherei-massiv-gestoert-id212235825.html

Natürlich lassen sich die lt. Vimeo anwesenden Beamten einen Tonfa von einem "Journalisten" einfach so zocken, is klar…

ke
ke
7 Jahre zuvor
Jan W
Jan W
7 Jahre zuvor

Ja und? Er beschreibt ja auch was generell geschehen ist. An alle die hier so klug daherreden und das Gesetz kennen: A) Niemand müsste sich selbst belasten und B) dauern die Untersuchungen an.

Wenn da 3 Beamte einem Mob gegenüberstehen (jaja ich weiß, sowas kommt natürlich nie vor) und er den Stock z.B. im Wagen liegen sieht bzw. sich selbst bedroht fühlt, handelt er gesetzlich gerechtfertigt!!

Ich glaube die Beamten hatten in der Situation sicher andere Gedanken im Kopf
PS: Seit wann darf man einem Polizisten nicht helfen? Man SOLLTE als Fremder nicht kommentarlos dazwischengehen, da die Beamten die Situation anders auffassen und die nett gemeinte Hilfe als Angriff auf sich selbst deuten könnten. Warum aber sollte ich einem Polizisten in Not nicht helfen dürfen? Was der Journalist gemacht hat ändert nichts an dem Mob!!

Hardi
Hardi
7 Jahre zuvor

Wieviele verletzte Polizisten gab es eigentlich? Wenn sie von einem Mob von 40 wütenden links-autonomen angegriffen wurden, müsste da doch sicherlich auch was rumgekommen sein oder? Oder stande da vllt einfach nur 40, von mir aus links-autonome, die vllt geschriehen gar gepöbelt aber niemanden angegriffen haben?

Finde es immer so paradox das der deutschen Polizei alles geglaubt wird was diese in ihren PM´s so schreibt… Böse Polizisten gibts sicherlich nur im Ausland.

Ps. damit will ich nichtmal die dummheit die Polizei bei einer solchen Aktion zu bedrängen gutheissen.

Arnold Voss
Arnold Voss
7 Jahre zuvor

Wieviel verletzte Polizisten hätten es denn sein sollen, Hardi ?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@Jan W: Ich kann mich nur freuen, dass Sie niemals Rechtsberatung oder sogar anwaltliche Dienstleistungen anbieten werden, da Ihr "Den Polizisten helfen"-Schwachfug noch nicht mal fürs Kabarett taugt. Es hat hier auch Niemand verlangt, dass Rene W. ein öffentliches "Geständnis" ablegt, aber man hätte schon gern erfahren, was dieser durchgeknallte Typ so für'n Zeug raucht, wenn er sich nebenbei auch noch "Journalist" schimpft.

Jan W
Jan W
7 Jahre zuvor

Was heißt denn wie viele Verletzte? Bereits aufgeheizte Stimmung und Flaschenwürfe oder auch nur ein Schubser gegen EINEN Beamten reichen doch aus. Meinst du die warten dann ab und machen nichts und machen erst was ab 10 verletzten Beamten?
Außerdem steht doch auch nirgend, dass der Mob X Beamte verletzt oder X Beamte angegriffen wurden. Es steht "bedrängt und Maßnahmen gestört" (was schon allein für sich spricht).
Dann wurden vorübergehend auch in Gewahrsam Genommene befreit. Das passiert sicher nicht allein durch lautes schreien oder rumpöbeln.
Also man kann glauben was man will aber der Hund wird nicht umsonst 1m an der Leine gehalten. Wer dann immer noch auf Konfrontation aus ist… Muss man hier mehr sagen?

Was micht extrem stört ist, dass Personen, die ihren Kopf hinhalten um einen Tatverdächtigen zu kontrollieren – der vorher eine andere Person niedergestochen!! haben soll – und dabei massivst bedrängt werden. …Und hier ist der Skandal, dass ein Journalist sich ggf. falsch verhalten hat.
Anlass war hier kein unbezahltes Knöllchen oder eine andere Bagatelle sondern, dass eine Person eine andere beinahe umgebracht hat!!

Achim
Achim
7 Jahre zuvor

Landtagsabgeordnete sollten ein paar Fragen stellen.
Das Medium "Blaulicht" macht auf mich den Eindruck einer
"outgesourcten" Polizeipressestelle. Wie wird das bezahlt?
Könnte es sich nicht um eine illegale "Flucht in das Privatrecht" handeln um
gesetzliche Beschränkungen der polizeilichen Medienarbeit zu umgehen?

Ob es wohl schon für einen parlamentartischen Untersuchungsausschuss
reicht?

Achim

Jens
Jens
7 Jahre zuvor

auch merkwürdig: Während es in der ersten PM der Polizei hieß die bösen Anwesenden hätte "versuch[t] sie teils mit Glasflaschen zu bewerfen" (= haben sie also nicht, die Leute standen da vermutlich nur mit Bierflaschen in der Hand), heißt es in der zweiten Pressemitteilung es seien Flaschen geflogen.

Haben sich da etwa Erinnerungen geändert, jetzt wo der Rechtfertigungsdruck höher ist?
Gibt es dafür Beweise oder reicht bei Polizist*innen die Erinnerung während sich die Beschreibung der Betroffenen "hingegen einer rechtstaatlichen Überprüfung [entzieht]" (auch aus der zweiten PM)..

Doppelmoral und Korpsgeist..

Michael
Michael
7 Jahre zuvor

Ehrlich, immer wenn sich irgendwo das angetrunkene rechts oder linksextremistische pack versammelt und Polizei auch nur vorbei geht gibt es genügend Gründe um dazwischen zu gehen. Diese Gruppen provozieren IMMER.
Und wenn ich dann den Dreck mit den rassistischen Kontrollen schon lese! Ich denke mir mal das jeder die Situation rund ums Keunining Haus kennt, und wer da dealt.
Die sollen sich ihre Sozialromantik zusammen mit den Deutschland Verrecke Rufe mal irgend wo hin schieben.
Wird halt in der Nordstadt langsam Zeit das die Polizei Körperkameras bekommt!

Mein Statement soll übrigens kein Freibrief an die Polizei darstellen.

Tim Kasper
Tim Kasper
7 Jahre zuvor

Um eins klar zu stellen.
Das Aufnehmen der Waffe mag noch als Schutzmaßnahme gedeutet werden. Das Losgehen auf einen Bürger, ohne dass von diesem eine Gefährdung ausgeht, ist es nicht. Das Filmen in so einer Situation ist erlaubt.
Dass der Täter für einen Polizisten gehalten wurde ist nachvollziehbar. Immerhin weißt sich bei einer Demonstration nicht jeder Beamte jedem Demonstranten gegenüber aus.
Objektive Berichterstattung mag unmöglich sein, dennoch gehört es zu den Aufgaben eines Journalisten seine Beobachtung möglichst Frei von eigenen Meinungen zu halten. Der Artikel der aus so einer Situation entsteht ist mindestens fragwürdig.
Die Polizei hat sicherlich einen schweren Job. Dennoch hat sie die Gesetze zu achten. Genau das berechtigt sie zum Gewaltmonopol. Demnach hätte ein Einschreiten ihrerseits erfolgen müssen.
Wenn sie diese Situation geduldet hat, dann stellt sich natürlich die Frage danach, wie viele andere sie ebenfalls geduldet oder selbst verursacht hat.

Werntreu Golmeran
Werntreu Golmeran
7 Jahre zuvor

Der Herr R. W. wird wohl seine Gründe gehabt haben, dass er nicht gefilmt werden wollte. Mich würde ja interessieren, ob er – so wie die 40 Leute aus dem Nordpol – zufällig vor Ort war oder wie er von dem Vorfall erfahren hat. Polizeifunk wird er ja nicht gehört haben, denn das ist ja illegal. Einen Informanten bei der Polizei schließe ich selbstverständlich auch aus. Das sind ja alles ganz korrekte Leute bei der Polizei. Insbesondere der nette Herr, der am Ende ins Bild kommt, drückt sich sehr gewählt aus. Es ist eine Schande, wenn die Leute glauben, Journalismus würde sich dadurch auszeichnen, dass man Dinge beobachtet und z. B. mit der Kamera dokumentiert. Gute Journalisten helfen der Polizei und vertreiben – mit einem "zufällig herumliegenden" Polizeischlagstock – das "Pack", das sich erdreistet aus der Ferne einen Polizeieinsatz zu filmen.

Ende des Ironiemodus.

Polizist zu sein ist sicherlich nicht einfach und dazu noch schlecht bezahlt. Aber gerade Situationen, wie die vom vergangenen Wochenende, sollten etwas differenzierter betrachtet werden. Aufgrund unserer deutschen Geschichte ist es mir lieber, ein paar betrunkene WABDs (weiße autonome betrunkene Dortmunder) greifen bei einer vermeintlich rassistisch motivierten Polizeirazzia ein, als dass sie grölend und anfeuernd daneben stehen. Dass die Kontrolle in der konkreten Situation wahrscheinlich korrekt war, konnten die Leute aus dem Nordpol ja nicht wissen. Dass so eine Situation dann schnell eskaliert, ist leider relativ wahrscheinlich. Wie sich die Leute vom Nordpol verhalten habe, weiß ich nicht. Derjenige, der den Hundeeinsatz zwischen den Streifenwagen gefilmt hat, scheint sich jedenfalls korrekt verhalten zu haben. Denn er hält gehörigen Abstand zu der Szene und dokumentiert lediglich. So eine filmische Dokumentation – so sagt es die Polizei ja selbst bei ihren Body-Cams – ist dazu geeignet, deeskalierend zu wirken. Dass die Polizei keine gerichtsverwertbaren Zeugnisse von ihrem Einsatz haben will, macht mich dagegen ein wenig stutzig.

Schön wäre es ja, wenn es ein Video von dem vorangegangenen Einsatz vor dem Nordpol gäbe. Dann könnte man sehen, wer was wann gemacht hat. Ob der Hundeführer tatsächlich den Hund gegen einen isolierten Agressor eingesetzt, oder ob er den Hund unkontrolliert auf die Menge gehetzt hat. Ob zuerst der Hund eingesetzt wurde und dann die Flaschen flogen oder umgekehrt. Wer z. B. das Statement von R. W. liest, wird feststellen, dass der Herr keine konkreten Angaben zum zeitlichen Ablauf macht.

Wie gesagt, so etwas kommt vor und wird immer wieder vorkommen. Wirklich spektakulär Schlimmes – mit Ausnahme der Messerstecherei und dem Hundebiss – scheint an dem Abend ja wohl nicht passiert zu sein.

Anderer Max
Anderer Max
7 Jahre zuvor

Polizist, Publizist – Vielleicht hatte er sich einfach nur vertan.

Björn Nollers
Björn Nollers
7 Jahre zuvor

@Hendrik Wadas

Exakt!! Seit vielen Jahren ist ein viel zu enges Verhältnis zwischen lokalen Polizei-"Reportern" und der Dortmunder Polizei zu beobachten.
Dieser Fall des Rene Werners zeigt dies einmal sehr offen. Ein "Journalist" agiert Seite an Seite mit der Polizei, die eigentlich Gegenstand seiner neutralen – wenn schon nicht kritischen – Berichterstattung sein sollte.

[Anmerkung: Der Rest dieses Kommentares wurde gelöscht. Mutmaßungen über die Arbeitsweise von unbeteiligten Kollegen haben hier keinen Platz.]

Hansfranz
Hansfranz
7 Jahre zuvor

Komisch das solche Szenarien immer nur in der Nordstadt passieren und nicht in Wohngebieten wo hauptsächlich deutsche Leben .. auch komisch das ich und mein Freundeskreis noch nie Stress mit der polizei hatte.. liegt vielleicht wohl daran das wir nichts Illegales machen und die Polizei respektieren….
Danke an die Polizei. Ich würde mich sehr freuen wenn in Zukunft noch härter durchgegriffen wird !

Jan W.
Jan W.
7 Jahre zuvor

Stimmt, bei der deutschen Polizei MUSS man ja Angst haben, dass sie unrechtmäßig handelt. Da können ein paar Hitzköpfe natürlich mal dazwischen gehen und schauen ob alles korrekt zugeht.
Schließlich handelt die Polizei nach einer so schweren Straftat nie korrekt… Merkst du noch was?

Flaschen geflogen oder Versucht zu bewerfen. Wenn ich VERSUCHE eine Person mit einer Flasche zu bewerfen, habe ich die Person nicht getroffen. Die Flasche flog aber trotzdem. Ansonsten wäre ja jede Person mit Flasche in der Hand eine Person die versucht Flaschen zu bewerfen. 😀

Nochmal Leute: Das Polizisten von einer größeren Gruppe bedroht und angegangen werden ist alles andere als NORMAL! Da ist bei den Beamten Ausnahmesituation und jeder halbwegs normal denkende Mensch wird da wohl nachvollziehen können, dass da keiner auf die Idee kommt denen den Rücken zuzudrehen und Maßnahmen gegen den Journalisten zu treffen.

Des Weiteren kann aufgrund der Rechtslage in der Nordstadt JEDE Person kontrolliert werden und zwar verdachtsunabhängig. Einfach mal informieren. Da hat sich NIEMAND gewalttätig einzumischen und Polizeibeamte anzugehen! Wenn man denkt das Ganze ist gesetzeswidrig hätte man es ja auch NUR Filmen können oder irre ich mich da?

"Schön wäre es ja, wenn es ein Video von dem vorangegangenen Einsatz vor dem Nordpol gäbe."
Richtig, komisch das aber in solchen VIdeos genau das NIE der Fall ist oder? Immer wird gezeigt wenn die Polizei durchgreift (was vorher war ist egal. Hauptsache man kann Polizeigewalt schreien). Was vor der Aktion des Journalisten passierte weiß man auch nicht.

Du glaubst also dass man in der Nordstadt oder generell bei entsprechendem Klientel mit Bitte und Danke weiterkommt? 😀

Werntreu Golmeran
Werntreu Golmeran
7 Jahre zuvor

@ Jan W.

Waren Sie dabei, oder wieso wissen Sie was da genau abgelaufen ist?

Ich habe aus den sich teilweise widersprechenden Berichten der Beteiligten nur vage Vorstellungen, was da genau passiert ist.

ke
ke
7 Jahre zuvor

Insgesamt spricht viel für ein Videoüberwachung der kritischen Bereiche in der Nordstadt. Bodycams und Fahrzeugcams bei der Polizei sind auch sinnvoll.

BTW: Ist der POlizeifunk immer noch nicht abhörsicher?

Helmut Junge
Helmut Junge
7 Jahre zuvor

Die Idee mit der Videoüberwachung der kritischen Bereiche ist hochinteressant, denn eigentlich müßten all diese Zeugen so etwas forden und die Polizei dagegen sein. Soweit ich weiß, ist es aber genau anders rum.

yohak
yohak
7 Jahre zuvor

Zu:
"auch merkwürdig: Während es in der ersten PM der Polizei hieß die bösen Anwesenden hätte "versuch[t] sie teils mit Glasflaschen zu bewerfen" (= haben sie also nicht, die Leute standen da vermutlich nur mit Bierflaschen in der Hand), heißt es in der zweiten Pressemitteilung es seien Flaschen geflogen."
Wo soll denn da der Widerspruch sein? Wenn aus dem Mob heraus mit Flaschen geworfen wurde,
ohne zu treffen, dann sind "Flaschen geflogen", aber im Punkt "bewerfen" ist es beim Versuch geblieben.

Karlito
Karlito
7 Jahre zuvor

Hoffentlich hat Rene W. Strafanzeige erstattet:

§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Stefan Laurin
Admin
7 Jahre zuvor
Reply to  Karlito

@Karlito: Die Strafanzeige wäre nach einem kurzen Gespräch bei der Staatsanwaltschaft vom Tisch. Wir dürfen das Bild verwenden – der Urheber hat zugestimmt – W. ist unkenntlich gemacht und das Bild ist im Rahmen der Berichterstattung eine notwendige Quelle. Wir sind gewohnt entspannt 🙂

Despacito
Despacito
7 Jahre zuvor

Welchen Sinn hat es, den Nachnamen zu anonymisieren, wenn es auf den Facebook Foto in der Mitte fast klar zu lesen ist?

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