Der langjährige Rechtsstreit um das umstrittene Trianel Kohlekraftwerk Lünen geht nun offenbar doch noch weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt der Beschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW vom 16. Juni 2016 stattgegeben.
Mit dieser jüngsten Entscheidung folgt das Bundesverwaltungsgericht der BUND-Argumentation, wonach das OVG-Urteil im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. Das gab der BUND nun per Pressemeldung bekannt.
Das Kohlekraftwerk an der Stadtgrenze zwischen Lünen (Kreis Unna) und Waltrop (Kreis Recklinghausen) läuft seit Jahren mit mäßiger Auslastung. Immer wieder ist zu beobachten wie es in Talzeiten sogar abgeschaltet wird. Im Jahre 2015 lag es sogar monatelang wegen Reparatur- und Wartungsmaßnahmen still, was zu einer zusätzlich verhagelten Geschäftsbilanz führte.
Thomas Krämerkämper vom BUND gibt sich nun optimistisch, dass es seiner Organisation nun doch noch gelingeen könnte im zähen Rechtsstreit mit dem Betreiber am Ende die Opberhand zu behalten: „In dem nun anstehenden Revisionsverfahren wird das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG überprüfen. Jetzt besteht die begründete Hoffnung, dass das Urteil aufgehoben oder zumindest zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wird.“
Der BUND, der sich ja auch gegen das nur wenige Kilometer Entfernte Kraftwerk ‚Datteln 4‘ von E.On/Uniper engagiert erhofft sich durch einen Erfolg im Revisionsverfahren in Sachen Trianel erhebliche Auswirkungen auf die FFH-Verträglichkeitsprüfungen für sämtliche Vorhaben im Umfeld der FFH-Gebiete. Und dies gilt dann insbesondere auch für das ebenfalls beklagte Uniper Kraftwerk in Datteln. Dort haben die Fertigstellungarbeiten vor einiger Zeit wieder an Fahrt aufgenommen, und man rechnet seitens Bauherr Uniper eigentlich mit einer Inbetriebnahme im Laufe des Jahres 2018.
Robin,
zumindest juristisch höchst bemerkenswert, daß das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des BUND gegen die Nichtzulassungsentscheidung des OVG Münster stattgegeben hat und es jetzt zu einem Revisionsverfahren kommt, dh., daß das Bundesverwaltungsgericht die Argumentation des BUND für hinreichend begründet gehalten hat, nach der die Entscheidung des OVG in der Hauptsache in Widerspruch steht zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG
Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an ein vergleichbares Prozedere in einer für "uns in Waltrop" ebenfalls bedeutsam Angelegenheit in Sachen Kohlekraftwerke, seinerzeit das sog. EON-Kohlekraftwerk in Datteln betreffend. Seinerzeit hatte bekanntlich das OVG in einem sog. Normenkontrollverfahren der Klage stattgegeben und den betr. Bebauungsplan -gegen den Willen von EON und Stadt Datteln-für nichtig erklärt und zugleich entschieden, eine Revision nicht zuzulassen. Gegen diese Nichtzulassung haben damals EON und die Stadt Datteln eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG vorgebracht mit der Begründung, die Entscheidung des OVG sei mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG nicht vereinbar. Damals wurde -im Gegensatz zu der jetzt getroffenen Zulassungsentscheidung- die Beschwerde von EON/Stadt Datteln zurückgewiesen, da das BVerwG in der OVG-Entscheidung keinerlei Widerspüche zu seiner Rechtsprechung erkennen konnte.
Also auch auf diesem Hintergrund verdient die jetzt getroffenen Entscheidung des BVerwG auf Zulassung der Revision aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde des BUND besondere Beachtung.
Ich befürchte, dass Trianel im nun möglichen Revisionsverfahren wieder eine illustre Gutachter-Liste auf die schon im letzten Verfahren vorm OVG vertretene These, die Cappenberger Wälder wären eine besondere Form von Biotop mit außergewöhnlichen "Selbstheilungskräften", loslassen wird. Ob Arnsberg dann wirklich seinen Entscheid zum Bau zurücknehmen wird oder muss, halte ich erstmal für Wunschdenken seitens BUND.
Klaus Lohmann,
ich bin jedenfalls gespannt, wie im einzelnen die Revision durch den BUND begründet werden und wann und wie letztendlich das BVerwG entscheidet; ganz sicher wird Trianel wieder illustre -und hochbezahlten Gutachter einkaufen, die, wie angedeutet, argumentieren werden.
Bedeutsam ist der Verfahrensausgang mittelbar auch für das E.ON-Kraftwerk in Datteln, denn die Emissionen b e i d e r Kraftwerke belasten zusätzlich u.a. den Cappenberger-Wald. Es könnte sein, daß schlußendlich (?) nur eines der beiden Kraftwerke "dauerhaft" betrieben werden darf.
PS
MIr scheint, daß eine große Mehrheit der Menschen hier in der Region -Datteln, Waltrop, Lünen, Bork, Selm (Cappenberg), Olfen- und Umgebung- sich mit der Existenz beider Kraftwerke und mit deren Betrieb abgefunden hat. Politisch ist die Luft 'raus, was ich hier bereits seit längerem angemerke. Rechtlich ist allerdings noch "Luft in den beiden Ballons", so daß…………
@Walter: "Politisch ist die Luft ‚raus, was ich hier bereits seit längerem angemerke. Rechtlich ist allerdings noch "Luft in den beiden Ballons", so daß…"
So sehe ich das auch. Und da mir die Protagonisten damals ausdrücklich sagten, dass die Angelegenheit eigentlich nur politisch zu einem von den Kraftwerkskritikern gewünschten Ende zu bringen sei, dieser Wille aber weniger denn je zu erkennen ist, habe ich mit der Sache eigentlich schon abgeschlossen. Lasse mich aber gerne überraschen. 😉
Robin,
ich versuche, die " Verarscherei" der Kraftwerkgegner -sorry- seitens Grünen -sh.Tretin- soweit möglich auszublenden. Das gilt -abgeschwächt- auch für die taktischen Spielchen von Kraft/Römer bezogen auf die nachträgliche Legalisierung den Standort des E.ON-Kraftwerkes in Datteln -sh.Änderung der Regional- bzw. der Landesplanung, sh. u.a auch die sog. Zielabweichungsverfahren-.
Ansonsten….
"wir werden sehen", wann und wie das BVerwG…………….
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