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Hank
Hank
10 Jahre zuvor

Ich bin kein Jurist aber manchmal erscheinen mir die Strafen bei Gewalttaten erschreckend niedrig.

WALTER Stach
WALTER Stach
10 Jahre zuvor

Hank,
jeder von uns wird dann und wann die verhängte Strafe als “ zu gering empfinden.“

Diese Empfindung beruht häufig auf Emotionen, die unterschiedliche, oft sehr individuelle Ursachen haben, gelegentlich sogar objektiv zu begründen sind.

Aber……
Insgesamt scheint mir das Strafmaß, der Rahmen des Strafmaßes nach dem StGB zu den einzelen Straftaten hinreichend begründet und akzeptabel. Gleiches gilt für die Strafzumessung durch die Gerichte.

Das schließt in einem demokratischen Rechtstaat und in einer sich stets verändernden Gesellschaft -selbstverständlich – mit ein, daß über das, was strafbar ist oder strafbar sein sollte, gestritten wird sowie über das Strafmaß.
Ich erinnere -polarisierend-an die immer wieder auch bei uns aufflackernde Diskussion darüber, ob und ggfls. für welche Taten die Todesstrafe (wieder) eingeführt werden sollte, die unsere Verfassung verbietet, und die ich persönlich nach wie vor strikt ablehne.

Hank
Hank
10 Jahre zuvor

Die Todesstrafe steht für mich nicht zur Diskussion.
Meiner Meinung ist der Gesetzgeber gefordert.
Es geht hier immerhin um gefährliche Körperverletzung nach einem gezielten und geplanten Angriff. Wenn nicht jemand dazwischen gegangen wäre hätte dem Opfer weitaus schlimmeres passieren können.
Das Urteil mag juristisch in Ordnung sein aber Bewährungastrafen werden als potentieller Freispruch aufgefasst-ich kenne genug die das so sehen.
Manche Menscchen brauchen einfach Konsequenzen.
P.S. ich rede hier nicht von Strafmaßnahmen wie sie z.B. in den USA verhängt werden.
Aber das derzeitige deutsche Modell kann es auch nicht sein.

WALTER Stach
WALTER Stach
10 Jahre zuvor

Hank,
ich hatte die Todesstrage nur exemplarisch erwähnt, um an diesem Beispiel deutlich zu machen, daß es immer wieder in Staat und Gesellschaft Diskussionen über „das richtige Strafmaß“ gibt, also im Extremen auch über das Ob und das Wann der Todesstrafe.
Es lag mir fern, das in irgend eine konkret Beziehung zu Ihrem Empfinden über „das richtige Strafmaß“ im allgemeinen und anhand des konkreten Falles zu bringen.

Thomas Weigle
10 Jahre zuvor

@ Hank Ich kann ihnen auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit als Lehrer an einer Schule E nur zustimmen. Bewährungsstrafen werden meist nicht als Strafen verstanden, sondern als Freibrief. Hinzu kommt, dass der Zeitraum zwischen Straftat und „Ahndung“ für viele junge Menschen die Kausalität zwischen Straftat und „Ahndung“ aufhebt bzw. nicht mehr erkennen lässt.

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