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„Das Bündnis „Dortmund – wir stellen uns quer“ ruft zu einer Blockade der Nazi-Demo am 4. September auf. Vorbild war eine Sitzblockade-Aktion in Dresden, an der u.a. auch Wolfgang Thierse teilgenommen hat.“
Hat Thierse nicht damals in Berlin und nicht in Dresden „sitzblockiert“ ?
Bzgl. der Sitzblockaden gibt es eine Richtigstellung:
https://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/1669194/polizei_dortmund
In der Medienberichterstattung der vergangenen Tage wurden aus verschiedenen Quellen Sachverhalte dargestellt, die aus polizeilicher Sicht einer Klarstellung bedürfen.
Zur Blockadeproblematik:
Im Versammlungsgesetz heißt es in § 21:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Darunter fallen auch Blockaden, die einen nicht verbotenen Aufzug verhindern sollen.
Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang und ist von Gesetzes wegen zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet.
@Bert: Die Polizei entscheidet anhand der Lage vor Ort wie sie mit z.B. eine Blockade umgeht. Besteht das Risiko eine Eskalation, muss sie nicht einschreiten. Also: Viele Teilnehmer, geringes Risiko.