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der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

zu Jan-Robert von Renesse (Richter kämpft für NS Opfer – und wird verklagt/Welt)

Über Generationen versäumte es die deutsche Justiz die Verantwortlichen des Holocaust zu verfolgen und vor Gericht zu stellen. Jetzt, 70 Jahre nach Kriegsende versuchen einige Richter das schräge Bild des Justizapparats zumindest ein wenig wieder gerade zu rücken, in dem sie alten Tattergreisen, die irgendwie mit dem Holocaust zu tun gehabt haben, den Prozess machen. Prozesse, die man hätte vor Ewigkeiten schon führen müssen.

Dieselbe Justiz, die derzeit den 94jährigen Reinhold Hanning in Detmold anklagt, um ihm eine Beteiligung an den Morden in der Vernichtungsmaschinerie der Nazis nachzuweisen, zerrt den Sozialrichter Jan-Robert von Renesse vor Gericht, weil sein Engagement für Gettoüberlebende das Ansehens der Justiz beschädigt haben soll.

So macht die Bigotterie der NRW-Justiz den Hanning-Prozess zur Show, denn offensichtlich ist es wichtiger, die letzten Täter vorzuführen, als die letzten Opfer ordentlich zu entschädigen.

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

Die deutsche Justiz hat es systematisch und absichtlich versäumt und sich selbst in dieses katastrophale Versagen ebenso systematisch und absichtlich mit eingeschlossen. Widerwärtiger geht es auch im internationalen Maßstab kaum.

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

Kein einziger Richter des Naziterrorregimes ist jemals von einem deutschen Gericht verurteilt worden, nicht einmal die Schergen des Volksgerichtshofs um Roland Freisler. Im Gegenteil: Viele dieser Nazis, die für unzählige hirnrissige Todesurteile verantwortlich waren, haben als Richter in der jungen BRD weiter Karriere machen können, inclusive aller Bezüge, Pensionen und einem lebenslangen Persilschein.

Das ist schon Schande genug Arnold. Aber jetzt einen Sozialrichter, der sich für die Renten von Gettoüberlebenden stark und so in israel einen Namen gemacht hat, ein Disziplinarverfahren an den Hals zu hängen, weil dieser sich mit einer Petition an den Bundestag gewendet hat, setzt dem ganzen noch die Krone auf.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

Ganz so wie dargestellt, ist es ja nicht. Es hat, beginnend mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess 1957, eine gewisse "Aufarbeitung" gegeben. Es kamen die Auschwitzprozesse in FFM und der Majdanekprozess in Düsseldorf, dazwischen lagen einige andere, die sich u.a. mit Riga 1941 befassten. Es bleibt die Schändlichkeit der bundesdeutschen Justiz, sich nur sehr zögerlich mit den Verbrechen der NS-Zeit und die eigenen und tief verwickelten Richter ungeschoren gelassen zu haben.

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

Eine Aufarbeitung, die wegen der Besatzung beim besten Willen nicht zu verhindern war. Wenn es die zu dieser Zeit bestimmende Richter- und Staatsanwaltschaft hätten tun können, hätten sie es getan. Wer zB. die Geschichte von Speer, einem der größten Schreibtischverbrecher des Naziregimes, und insbesondere sein Leben nach der Freilassung, betrachtet, oder die Art und Weise wie ein praktzierendes Monster wie Mengele entkommen konnte, der weiss wovon ich rede.

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

@Thomas Weigle

ich rede explizit von Richtern, Sie hingegen von Polizei- und SS Einheiten. Der Unterschied dürfte Ihnen bekannt sein. Insofern habe ich nichts falsch dargestellt, Sie aber offensichtlich falsch verstanden.

Ergänzend:
Den Reichsanwälten und Richtern des Volksgerichtshofs etc. wurde 1956 vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe das sogenannte Richterprivileg zugebilligt, welches vorsieht, dass niemand aus dem NS-Justizapparat wegen Rechtsbeugung etc. verurteilt werden kann, solange er sich an die Gesetze des Nazireiches gehalten hat. Mit dieser Beurteilung waren eigentlich alle Nazi-Richter aus dem Schneider.

Die einzigen aus dem NS-Justizapparat, der jemals verurteilt wurde, waren Oberreichsanwalt Ernst Lautz vom Volksgerichtshof und neun andere Juristen, die überwiegend als Schreibtischtäter an den Entwürfen der verbrecherischen NS-Gesetze mitgewirkt hatten. Stichwort: Nürnberger Juristenprozesse. Ankläger waren in diesem Fall allerdings die Vereinigten Staaten, geklagt wurde vor einem amerikanischen Militärgericht. Die deutsche Nachkriegsjustiz hatte da nix mit am Hut.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

Nein, Arnold, mit der Besatzung und deren Einfluss haben die Prozesse der 60er und 70er nichts zu tun. Dass die Besatzungsmächte recht bald das Interesse an einer juristischen Aufarbeitung der NS-Zeit hatten, zeigt auch die rasche Begnadigung vieler in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilter NS-Verbrecher und Unterstützer.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass der eine oder andere NS-Helfer auch mit alliierter Hilfe entkommen konnte bzw sogar in deren Dienste trat.
Und wie schwer sich z.B auch die Franzosen mit der juristischen Aufarbeitung ihrer NS-Mitarbeiter taten, zeigte nicht nur der Barby-Prozess. Erst danach wurde einem Nachkriegsinnenminister wg. dessen Beteiligung an den Judendeportationen der Prozess gemacht, wenn ich das recht erinnere. Zumindest die westl. Alliierten waren ab etwa 1950 in der Frage der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen ähnlich desinteressiert wie die Bundesregierung.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

@dda Ich habe Arnold und Sie so verstanden, dass es um die gesamte juristische Aufarbeitung geht.. Geht es nur um die der Juristen, sind wir ja einer Meinung, siehe#4

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

Ja, die westlichen Besatzungsmächte haben das Interesse Stück für Stück verloren, weil ihnen West-Deutschland als antikommunistisches Bollwerk wichtiger war. Aber ohne die Besatzung hätte es überhaupt keine Aufbereitung der NS-Verbrechen gegeben. Auch nicht die Prozesse der 60er und 70er Jahre. Diese wurden zwar nicht von den Besatzungsmächten initiiert, aber sie konnten wegen ihnen auch nicht unterbunden werden.

Dazu gab es einen indirekten Zusammenhang zwischen der äusserst schleppenden bis gar nicht stattfindenden allgemeinen Strafverfolgung von ehemaligen Nazis und dem Richterprivileg. Das juristische System, das sich selbst aus der Schuld katapultiert hatte, hatte entsprechend nur eine äußerst geringe Motivation, andere NS-Verbrecher der Schuld, respektive der angemessenen Strafe zuzuführen.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

DER,DER…
Arnold,
ich denke, bezüglich des unsäglichen Verhaltens der Juristen in Deutschland nach 1945 bis…..(?) kann es keinen Streit um die Fakten gegeben. Diese Juristen, die ja allesamt mehr oder weniger eng dem NS-Regime verbunden und ihm treu gedietnt haben, durften bis auf einge wenige Ausnahmen relativ unbehelligt als Juristen weitermachen, und das eben auch im gesamten Staatsdienst, einschließlich der Gerichtsbarkeit.
Wenn man sich z.B. mit einigen Ureiltsbegründungen aus dieser Zeit befaßt und mit einigen persönlichen Äußerungen dieser Richter, dann ist festzustellen, daß die meisten von ihnen weder ein Unrechtsbewußtsein, geschweige denn das Bewußtsein perönlicher Schuld angesichts der von ihnen der NS-Ideologie gemäßen getroffenen Urteilen besaßen noch bereit waren, sich aus Überzeugung um die Aufarbeitung "der Rolle der Justiz im sog.III.Reich" zu bemühen noch darum, sich im Prinzip auf die Seite der Menschen zu stellen, die wegen des ihnen geschehenen Unrechtes im III.Reich um Wiedergutmachung stritten.

Und warum war das möglich?
Adendauer hat 'mal sinngemäß gesagt: "Andere gab es nicht". Und die Allierten haben von Anfang nur halbherzig daran gearbeitet, all aus dem öffentlichen Dienst, eben auch aus der Judikative, fernzuhalten bzw. zu entfernen, die dem NS-Regime eng verbunden ware. Das hat u.a. mit dem zutun, was Adenauer meinte und mit dem, was Arnold mit Blick auf die Politik der westlichen Allierten gegenüber der UDSSR angesprochen hat.

Um das System der "unsäglichen NS-Juristen" nach 1945 in Deutschland zu begreifen, genügt es, sich exemplarisch damit zu befassen, wie dieses System und seine Chargen gegenüber Fritz Bauer alles getan haben, um ihm in seiner Arbeit zu behindern und in seinem persönlichen Umfeld das Leben schwer zu machen.

Und heute?
Wir haben in Deutschland eine Gerichtsbarkeit, die insgesamt sehr gut funktioniert, und das innerhalb der Grundprinzipien der Verfassung unseres demokratischen Rechtstaates. Umso größer ist die Verwunderung-gelinde gesagt-in dem hier diskutierten Falle!

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

@Walter, @thomas weigle

Fritz Bauer ist ein interessantes Stichwort, zumal so auch eine Brücke zu den bereits angesprochenen Auschwitzprozessen hergestellt ist. Für viele Deutsche galt der Jurist damals als der Jude, der Vaterlandsverräter, der Nestbeschmutzer. Für israelis hat er bis heute heldenhaftes vollbracht. Ohne Bauer wäre die Ergreifung und der spätere Prozess gegen Eichmann nie möglich gewesen wäre. Wobei Bauer damals geschickt an den deutschen Behörden vorbei arbeiten musste, wohlwissend, dass er im deutschen Justizapparat keine Verbündeten finden wird.

Es gibt eine schöne Dokumentation über Fritz Bauer in der ZDF Mediathek (jenseits von Guido Knopp), welche sich anzuschauen durchaus lohnt:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2067696#/beitrag/video/2067696/Moerder-unter-uns—Fritz-Bauers-Kampf

Rainer H. Kühne
2 Jahre zuvor

Gut 2 Jahre nach den oben skizzierten Beiträgen, die doch das Beben um die Abstrafung des JAN-ROBERT VON RENESSE nur sehr verkürzt streifen und die eigentliche Schwere der Tatgemeinschaft unter der Führung durch THOMAS KUTSCHATY letztlich nicht bewerten, möchte ich doch als einer der konkreten Unterstützer das Augenmerk auf dieses Narrenstück rheinischen Frohsinns lenken:

JAN-ROBERT VON RENESSE – geachteter und respektierter Fachjurist im Spektrum SOZIALER GERICHTSBARKEIT – stammt aus einer sozialdemokratisch geprägten Familie – durch seine Mutter MARGOT gerüstet mit einem sehr deutlichem Streben nach GERECHTIGKEIT und dem Willen, die sehr wohl widerspenstigen Abwehraktionen der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG mit den Mitteln RICHTERLICHER KRAFT zu brechen. Diese Kraft hat Mittel und Zeit gefordert, Dienstreisen zu auswärtigen Terminen, aufwendige Faktensicherung und immer Widerstand der D R V ! KUTSCHATY als JUSTIZMINISTER hat die Mobbingatmosphäre in der Kollegenschaft weidlich genutzt und auch geschürt, um dieses Bemühen im Sinne der D R V zu beenden. Damit allein schon hat er unerlaubtes Intervenieren gestützt und durch Anklage vorm RICHTERDIENSTGERICHT instrumentalisiert !

Meine Intervention bei HANNELORE KRAFT wurde mit dem Allzweckinstrument der >>> UNABHÄNGIGKEIT der RICHTER <<>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag <<<

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