Der Ruhrpilot

Der große Vorsitzende der NRW-Linkspartei Ralf Michalowsky Montage: Ruhrbarone Fotos: Ralf Michalowsky CC3.0
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der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

Heute hat das Landgericht Duisburg einen Prozess wegen der Loveparade Katastrophe abgelehnt. (Siehe Bild-Artikel). Das Gericht sehe keinen hinriechenden Tatverdacht gegen die Angeklagten, heißt es. Für die Opfer muss das ein weiterer Schlag ins Gesicht sein, nachdem bereits vor einiger Zeit die Ermittlungen gegen Verantwortliche aus den Reihen der Polizei eingestellt wurden.

Soll bei 21 Toten und weit über 600 Verletzten wirklich niemand verantwortlich sein?
Kann es sein, dass Teile der Justiz in NRW ähnlich schlampig und verantwortungslos arbeitet, wie auch Teile des NRW Polizeiapparats? (siehe Köln)

Arnold Voss
8 Jahre zuvor

Während die einen aus gutem Grunde die Welt nicht mehr verstehen, können die anderen sich wieder beruhigt in die Sessel fallen lassen. 6 ! Jahre haben die Richter dafür gebraucht, um festzustellen, dass nichts festzustellen war, ausser 21 Tote und mehrere Hundert Verletzte. Nicht zu fassen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#1: Teile der NRW-Justiz, insbesondere Staatsanwaltschaften, schaffen es wie z.B. auch im Dortmunder Envio-Prozess immer wieder, dass Verfahren mit großem öffentlichen Interesse allein durch ein schludriges und formell falsch recherchiertes Eröffnungsgutachten der Anklage ad absurdum geführt werden kann. Sowohl im Verfahren gegen Mitarbeiter und den Geschäftsführer der Envio als auch beim Klageantrag für den Loveparade-Prozess gab es genügend kritische Stimmen zu den Gutachtern (im Dortmunder Fall sogar zur Staatsanwaltschaft selbst), um zumindestens Alternativen einzuplanen – was man leider tunlichst vermied.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Der, Der….
Arnold…
Klaus Lohmann

Verwunderung, Verärgerung, Enttäuschung, Unverständnis angesichts der heutigen Entscheidung des Landgerichtes Duisburg sind naheliegend und daraus folgt zwangsläufig massive Kritik gegenüber der hier erfolglos anklagenden Staatsanwaltschaft und gegenüber dem Gericht.
In Sachen Verwunderung pp. geht es mir nicht anders.

Nur halte ich mich mit massiver Kritik gegenüber dem Gericht zurück. Denn ich habe nicht den geringsten Anlaß (!!), daran zweifeln zu können, , daß das Gericht pflichtgemäß gehandelt und entschieden hat.
Ob und inwieweit können der Staatsanwaltschaft rechtlich relevante Fehlleistungen vorgehalten werden? Aus der mir nur mündlich bekannt gewordenen Begründung der Entscheidung d.d.Gericht, köntte ich darüber im Moment nur spekulieren , und ich kann auch nur darüber spekulieren, ob und wie es strafverfahrensrechtlich weitergehen könnte bzw. weitergehen sollte.
Diesbezüglich übernehme ich folglich -noch- nicht Eure Kritik.

Ich denke, daß ich Euch "eigentlich" nicht daran erinnern muß, daß Entscheidung eines Gerichtes formell und materiell dem geltenden Recht zu entsprechen haben. Sie dienen nicht der Befriedigung unseres Gerechtigkeitsempfindens. Das gilt es ,in einem Rechtstaat zu akzeptieren, auch wenn es weh tut.

Ich bin jedenfalls gespannt darauf, die gesamte Urteilsbegründung zu erfahren und vor allem auch darauf, ob, wie und wann die Staatsanwaltschaft reagieren wird.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Ein Kommentar, dessen Inhalt ich im wesentlichen teile und der meiner Intention im o.a. Beitrag entspricht:

Jörg Diehl bei SPIEGELonline ; "Lov – Parad – Prozess abgelehnt -Ende mit Schrecken-".

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Walter Stach: Udo Vetter macht auf Lawblog einen kurzen Erklärungsversuch: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/05/loveparade-wie-kann-der-prozess-an-einem-gutachter-scheitern/

und teilt meine Meinung über die Staatsanwaltschaft, allerdings nicht ohne einen Seitenhieb auf das Gericht zu geben, denn auch dieses hätte Korrekturmöglichkeiten gehabt, ohne den Prozess platzen zu lassen oder ihn durch den Einspruch der Anklage jetzt wieder in eine mind. mehrmonatige Warteschleife zu bringen.

Die Zweifel an der inhaltlichen und formellen Korrektheit des Still-Gutachtens sind jedenfalls schon etwas älter: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/loveparade-gutachten-soll-schlampig-uebersetzt-worden-sein-id10058926.html (aus November 2014)

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Walter Stach: Bez. des Kommentars von Jörg Diehl:
Folgt man dessen Logik, dürfte jeder "komplexere" Strafprozess in DE scheitern, wenn man nur den "richtigen" oder eben falschen Hauptgutachter auswählt, denn hier waren Formalien des Gutachtens entscheidend für die Prozessabsage des Gerichts, nicht inhaltliche Ergebnisse der durchaus fachkundigen Arbeit von Prof. Still.

Auch der Envio-Prozess "litt" von Anfang an unter dem katastrophalen Gutachterfehler von Prof. Rettenmeier, der die Opfer nicht richtig und dem Anspruch eines Gutachtens genügend medizinisch untersuchte, dies mit Zustimmung des Gerichts nachholen musste und das voraussichtliche Prozessende damit dermaßen hinauszögerte, dass der Richter *alle* eingeplanten Gutachter der Anklage zu reinen Zeugen degradierte, um Zeit zu sparen. So etwas hat mit einem fairen Verfahren dann nichts mehr zu tun.

Ke
Ke
8 Jahre zuvor

Das ist NRW.
Viele Verantwortliche, die wg. Ihrer verantwortungsvollen Jobs gut bezahlt werden, haben im Ernstfall keine Verantwortung.

Der Staat ist wie immer in Nrw im Laissez faire Modus. Dafür braucht er viel Personal. Warum nicht gleich Polizei und Justiz abschaffen?

Das passt zum aktuellen Bild des Landes.

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

@Walter

ich kritisiere nicht das Gericht und dessen Urteil, sondern die Justiz in NRW, das ist ein Unterschied. Ob nun die Staatsanwaltschaft mit ihrer Klage, oder das Gericht mit seiner Beurteilung der Klage auf dem Holzweg ist, wird das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden. Fest steht allerdings jetzt schon, dass sich einer der beiden auf dem Holzweg befinden und sich mächtig in der Einschätzung der justiziablen Zusammenhänge geirrt haben muss.

und noch was: jeder Scheiß landet heutzutage vor Gericht. da reicht es schon, wenn ein Schrebergärtner einen unter Naturschutz stehenden Maulwurf erschlägt oder Omis Katze den Kanarienvogel der Nachbarin verspeist. Und bei einem Unglück mit 21 Toten und 650 Verletzten ist die Justiz in NRW nicht in der Lage, einen vernünftigen Prozess auf die Beine zu stellen? Wie arm ist das denn?

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Ich kann alle kritischen Anmerkungen zum Gerichtsentscheid, zur Arbeit der Staatsanwaltschaft nachvollziehen. Erst recht kann ich nachvollziehen, daß wieder einmal aufgrund einer Gerichtsentscheidung viele Menschen sich in ihrem Gerechtigkeitsempfinden verletzt fühlen.

Trotzdem bleibe ich dabei, mich selbst nicht an der Schelte gegenüber dem entscheidenden Gericht -der entscheidenden Kammer, den entscheidenden Richtern- und gegenüber der Staatsanwaltschaft zu beteiligen, weil ich relevantes rechtsfehlerhaftes Tun/Unterlassen derzeit bei der Staatsanwaltschaft nicht ausmachen kann und schon gar nicht Gründe dafür kenne, von einer rechtlich relevante Fehlentscheidung des Gerichtes sprechen zu können.

Also -sh.4,letzter Satz; dabei lasse ich es zunächst 'mal.

PS
Dass zudem dieser Gerichtsentscheid jetzt herzuhalten hat, generell "den ganzen Scheiß" in NRW aufzuzeigen -über den Zustand der Judikative hinaus-, kann nicht hilfreich sein, wenn man sich hier und heute ( und morgen, übermorgen ) kritisch und sachgerecht mit dem Gerichtsentscheid und der Arbeit der Staatsanwaltschaft weiterhin befassen will.
Ob "man" mit dieser Art der Kritik zugleich kräftig in das Horn derjenigen blasen könnte, für die ohnehin in unserem Staat -im Bund, in NRW, in …- "alles Scheiße ist" und es einer radikalen Alternative bedarf?
sh.Ke -8-
Die Frage drängt sich mir auf.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Walter Stach #10: Man kann seitens Staatsanwaltschaft/Gericht auch ohne Begehung von Rechtsfehlern alles mögliche tun bzw. unterlassen, um einen Prozess nicht stattfinden zu lassen bzw. ihn zum vorzeitigen Ende zu bringen. Das hängt ganz vom Willen der Beteiligten und von deren Auffassung von "Prozessökonomie", also der Differenz zwischen Verhältnismäßigkeit und Amtsermittlungsgrundsatz (der Verpflichtung, "von Amts wegen" zu ermitteln), ab und hat erstmal nichts mit Gerechtigkeitsempfinden zu tun. Darüber hinaus gibt es wohl kilometerlange Regale, nur gefüllt mit Fachbüchern über die Rolle von Gutachtern im Strafprozess.

Solche Entscheidungen wie heute allein unter der Spannungslage zwischen Recht haben und Recht bekommen zu beurteilen, wird der Sache dann auch nicht gerecht, das ist sicher richtig. Aber die Staatsanwaltschaft hat nun mal den Weg der schlechtmöglichsten Prozesseröffnung mittels eines von vornherein fehlerhaften Gutachtens gewählt, anstatt eine Reihe anderer Möglichkeiten ins Auge zu fassen (inkl. der simplen Feststellung des öffentlichen Interesses aufgrund veränderter Sicherheitsauflagen für zukünftige Events), also muss sie sich nun der Entrüstung stellen und vor dem Beschwerdegericht des OLG Düsseldorf eine weitaus bessere Performance an den Tag legen.

KE
KE
8 Jahre zuvor

Alles Schei..?
Es stellt sich schon die Frage, was wirklich als Ergebnis für den Aufwand in vielen Fällen herauskommt.

Wenn die Polizei bspw ständig dieselben Täter fasst und Staatsanwaltschaften und Gerichte keine zeitnahen Urteile erreichen, ist für mich der Zeitpunkt gekommen, wofür ich diese Institutionen brauche.

Teuer, aber kaum Mehrwert
Die Einbruchsraten, viele grosse Prozesse und die Ha,ltung der zuständigen Minister machen mir Sorgen.
Failed States entstehen schnell.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
wir werden sehen, wie die "Beschwerde-Instanz" beim OLG über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheiden wird. Insofern läuft formal-juristisch ein geordnetes, ein übliches Verfahren ab.
Ich kenne, wie schon angemerkt, weder den kompletten Inhalt der richterlichen Entscheidung, kein Strafverfahren zuzulassen, noch Inhalt der jetzt dagegen erhobenen Beschwerde seitens der Staatsanwaltschaft. Deshalb kann es von mir zu Beidem keine einigermaßen fundierte Kritik geben. Zudem reicht dazu mein Sachverstand im Strafrecht/im Strafprozessrecht nicht aus.

Mir geht es mit meinen Wortmeldungen lediglich um das Folgende:
1.
Wie immer bei Strafverfahren, an denen die Öffentlichkeit ein naheliegendes, ein verständliches , ein außergewöhnliches Interesse hat und dieses Interesse gepaart ist mit einer "Erwartung" bezogen auf den Ausgang solcher Verfahren, kommt es immer dann zu einem naheliegenden, einem verständlichen, einem außergewöhnlich intensiven "Aufschrei" in der Öffentlichkeit, wenn diesen Erwartungen nicht entsprochen wird und "man" sich in seinem Gerechtigkeitsempfinden verletzt sieht.
Und nur deshalb habe ich 'mal wieder veranlaßt gefühlt, daraufhin zu weisen, daß es in einem Rechtstreit, daß es in einem strafrechtlichen Verfahren nicht darum geht, nicht darum gehen kann, dieses Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu befriedigen.
2.
Ich habe meine Sorge darüber artikuliert, daß diese gefühlte Verletzung des Gerechtigkeitsempfindes bei vieler Menschen durch politische Agitatoren ge-braucht bzw. miß- braucht werden könnte, um der Empörung, um der Wut, um den Zorn "gegen diesen Scheiß-Staat, gegen dieses "Scheiß-System" neue Munition zu liefern.

Um Mißverständnssen zu begegnen:

Jede richterliche Entscheidung, jeder Gerichtsentscheid ist öffentlicher Kritik , ist mediale Schelte zugänglich, die ich als solche nicht ansatzweise in Frage stelle, die ihrerseits aber eben auch der Kritik/der Schelte unterworfen ist.
Das läuft derzeit ab, nicht mehr, nicht weniger.
Das spricht nicht gegen, sondern das spricht für "das System", nämlich für das eines Rechtstaates mit einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und für das der freiheitlichen Demokratie mit dem Recht der freien Meinungsäußerung durch jedermann – Richterentscheide, Gerichtsentscheidungen eingeschlossen.
Das dann und wann zu sagen, halte ich für angebracht, derzeit mehr denn je.

Klaus Lohmann,
a.)
Ich würde mich freuen, wenn es aufgrund einer erfolgreichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft doch noch zu einem einschlägigen Strafverfahren kommen würde!

b.)
Über das "Gutachterwesen" bzw. über das "Gutachterunwesen" in Rechtstreitigkeiten und in Strafprozessen müssen wir uns sicherlich hier nicht streiten, denn dazu ist in der Tat "mehr als genug" gesagt und geschrieben worden.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Nachtrag:
Klaus Lohmann,
es "verdichtet" sich auch unter "Strafprozessexperten" die u.a. von Dir vorgetragenen Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft, vor allem daran, daß sie zu lange und zu einseitig an dem jetzt durch das LG Duisburg massiv kritisierten Gutachten bzw. Gutachter festgehalten und vorgeblich allein (!!) auf dieses Gutachten ihre Anklage gestützt hat.

Sollte diese Kritik an der Staatsanwaltschaft in ihrer massiven Form zurecht erfolgen -durch das Gericht, jetzt durch die kommentierenden Experten-, dann kann doch die "Beschwerde-Instanz" _OLG- nicht zu einem anderen Ergebnis kommen als festzustellen, daß die von der Anklage vorgetragene Begründung für die Eröffnung eines Strafverfahrens ganz und gar nicht ausreicht, folglich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die richterliche Entscheidung d.d. LG Duisburg keine Erfolg haben dürfte -oder? Das ist die Frage eines strafprozessualen Laien-.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Walter Stach: Zunächst scheint die Duisburger Staatsanwaltschaft nicht viel aus dem Gerichtsentscheid gelernt zu haben, hält sie ihr Gutachten und den Gutachter doch immer noch über alle Zweifel erhaben: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-staatsanwaltschaft-legt-beschwerde-ein-a-1085570.html

Da sie aber wohl ahnt, dass ihr Bockmist nicht mehr überzeugt, schiebt sie die Möglichkeit nach, man könne ja – wie angeblich sonst üblich – dem Gericht eine eigene Gutachterauswahl in einem Zwischenverfahren überlassen, bevor es zur Hauptverhandlung kommt.

Da sich das OLG Düsseldorf in letzter Zeit mit einigen Beschwerden und Einsprüchen u.A. wg. Prozesskostenhilfe in Loveparade-Zivilprozessen befassen musste, ist davon auszugehen, dass dort auch inhaltlich über den Strafprozess und dessen Aussichten geurteilt werden kann. Aber wie schon gesagt – da muss sich die Staatsanwaltschaft gehörig anstrengen, wenn sie das OLG überzeugen will.

der, der auszog
der, der auszog
8 Jahre zuvor

lesenswert: Die Loveparade-Ermittlungen – sechs Jahre Totalversagen (Bernd Dörries – Süddeutsche)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/duisburg-die-loveparade-ermittlungen-sechs-jahre-totalversagen-1.2935373

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Und PS: Ich hatte schon gestern irgendwo im Radio gehört, dass einige Opferanwälte per se mehr auf die Zivilprozesse um Schadensersatz setzen und sich um einen Strafprozess keinen Kopf machen wollen. Ob das "Weitblick" oder eher die Hoffnung auf einen für Anwälte "lukrativen" Ausgang ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
danke für die Aufklärung -15-.
(Ich bin davon ausgegangen, daß das OLG lediglich über den konkreten Beschwerdeinhalt zu befinden hat, also darüber, ob die Ablehnung der Eröffnung eines Strafprozesse gegen die von der Anwaltschaft Beschuldigten aus dem vom LG Duisburg vorgetragenen Gründen (!!) rechtens ist oder nicht. Kann das OLG darüber hinausgehend z.B. zu der Erkenntnis gelangen, daß zwar die Ablehnung der Eröffnung des Strafverfahrens aus dem vom LG vorgetragenen Gründen rechtens ist, gleichwohl aber das Strafverfahren zu eröffnen ist, weil es nach Auffassung des OLG andere Gründe gibt, die die Eröffnung eines Strafverfahrens rechtfertigen?
Oder müßte nicht die Staatsanwaltschaft, wenn ihrer Beschwerde nicht entsprochen wird, eigenständig prüfen, ob sie "irgendwann" eine neue Anklage gegen……..(??) erhebt, und dann ggfls. mit einer anderen Begründung als der jetzt vom LG "verworfenen" oder mit der bisherigen Begründung, aber von einem anderen Gutachter in enem neuen Gutachter vorgetragen?)

U.a. diese Fragen stelle ich mir. Ich denke allerdings, daß, es letztendlich nichts bringt , über Antworten "zu brüten" bzw. neue Fragen prozessualer Natur zu stellen. Es gilt abzuwarten, ob, wann und wie das OLG entscheidet.

Zu 17-: Ist nicht in Südafrika in Sachen Pistorius ähnlich verfahren worden?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Walter Stach: Ich kenne die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht im Detail, da kann ja eine Latte von Begründungen drin sein, warum sie meint, der Beschluss des gerichts wäre rechtsfehlerbehaftet. Soweit mir bekannt ist, muss auch das OLG nur nach der Maxime entscheiden, ob eine Hauptverhandlungs-Eröffnung mit dem bislang von der Staatsanwaltschaft gesammelten Material erfolgsversprechend im Sinne eines begründeten Urteilsspruchs ist. Wenn das OLG zu der Einsicht gelangt, dass die Einwände des Duisburger LG zwar rechtens, aber dennoch nicht unlösbar sind (vor allem lösbar mit einem anderen Gutachten während des Prozesses), kann sie das LG anweisen, die HV trotzdem zu eröffnen.

Eine "neue" Anklage wäre eine komplett neue Beweiserhebung mit bislang unbekannten Fakten, die zwar grundsätzlich möglich wäre, wenn das OLG den LG-Beschluss bestätigt, aber dann nochmals viele Jahre Vorbereitung benötigen würde.

Lange Rede, kurzer Sinn: eigentlich muss die Staatsanwaltschaft nun einen neuen Gutachter und ein neues Gutachten (zumindest in Konzeption) präsentieren, welches das OLG und das LG überzeugen *kann*.

Zu Pistorius: Der wurde zunächst zu 5 Jahren wg. fahrlässiger Tötung verurteilt, was die Anklage dann veranlasste, dagegen Berufung einzulegen. In der zweiten Instanz – also auf dem normalen Instanzenweg – wurde er dann ja wg. Mord verurteilt. Das Strafmaß steht aber immer noch nicht fest, da Pretorius beim Verfassungsgericht Beschwerde einlegte, die vor einem Monat wg. vorauss. Erfolglosigkeit abgelehnt wurde. Hier wurde also kein Prozess verhindert, sondern bis zur letzten Konsequenz vorm allerobersten südafrikanischen Gericht ausgereizt.

Walter Stach
Walter Stach
8 Jahre zuvor

Klaus Lohmann, danke für die Erklärungen.

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