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Kennt jemand die näheren Umstände, die den Zoll NRW veranlasst haben könnten, keine rechtlichen Schritte gegen den Absender der 2,5 Kilogramm Thiopental zu erwirken?
Die Ausfuhr dieses Barbiturates und ähnlicher Barbitursäuren aus der EU ist seit Ende letzten Jahres aufgrund der Verwendung als Hinrichtungsmittel nur mit Sondergenehmigung gestattet. Eine solche Genehmigung scheint aber nicht vorzuliegen und dürfte mit Zielland Iran, in dem die Todesstrafe leider noch vollstreckt wird, vermutlich auch nie erteilt werden.
Auch wenn der Abender des Hinrichtungsgiftes bedauerlicherweise nicht genannt wird, kann dahinter eigentlich nur ein in Deutschland ansässiges Pharmaunternehmen stehen, vermutlich die Abbott GmbH oder Boehringer in Ingelheim. (Bei Abbott Laboratories, dem amerikanischen Mutterkonzern, ist der Wirkstoff Thiopental vor 80 jahren entwickelt worden; Boeringer Ingelheim ist am Deutschen Ableger von Abbott beteiligt).
Was mich bei der ganzen Kiste stört: jeder kleine Kokser und Junkie in Deutschland, der mit Drogen handelt, wird von den Behörden, besonders vom Zoll gejagt, vor gericht gestellt und in den meisten Fällen bestraft, oft mit Freiheitsstrafen, weil es gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt. Vermutlich dürfte aber auch Thiopental zu den Barbituraten gehören, die in den Anlagen des BtMG gelistet sind.
Das der Zoll NRW die Ausfuhr von Thiopental verhindert, ist erst einmal lobenswert. Wieso er allerdings keine rechtlichen Schritte gegen den Absender einleitet, ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Weiß hier vielleicht jemand mehr über das Thema?