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katharina
katharina
12 Jahre zuvor

Zitat aus den Ruhr Nachrichten:
Die Bezirksregierung jedenfalls habe deutlich gemacht, dass Sierau für die Beauftragung eines Anwaltes einen Ratsbeschluss benötigt. „Was passiert denn, wenn der neue Rat diesem Vorgehen nicht zustimmt und die persönlichen Eitelkeiten des OBs nicht durch die Stadtkasse finanzieren möchte?“

Gilt das nicht auch für die Beauftragung eines Gutachtens?
Herr Sauerland hat am Stadtrat vorbei ohne jegliche Genehmigung
des Stadtrates ein Gutachten bei Frau Jaspers bestellt.
Die Genehmigungen sind erst Monate später von CDU und SPD nachge-
liefert worden. Die Summe – 420.000 € – wurde in 2 Rechnungen aufgeteilt,
weil sonst irgendeine Höchstgrenze überschritten gewesen wäre.
Welche, habe ich leider vergessen. Das können sicher die Fachleute sagen.
Das Geld fehlt im Duisburger Stadtsäckel !
Warum muß der gemeine Duisburger Steuerzahler hiermit die Eitelkeiten
eines OB´s bezahlen?
Warum wird der Stadtrat nicht tätig und holt das Geld zurück?
Oder waren es die Eitelkeiten eines ganzen Stadtrates ?

Das Geld gehört dem Steuerzahler, der für so einen Sch…. bestimmt nicht sein Geld verpulvern will. Das Gutachten ist eine Luftnummer und meiner Meinung
nach wäre der Stadtrat verpflichtet, das Geld einzuklagen.

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