Die DFL Deutsche Fußball Liga wird in der kommenden Woche erneut zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der 36 Clubs der Bundesliga und
Dies betrifft beispielsweise Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften. Hierzu ist in der DFL-Spielordnung grundsätzlich festgehalten, dass dem Gastverein bei Begegnungen der Bundesliga und
Dies würde dazu beitragen, das bundesweite Reiseaufkommen von Fans – teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln – zu reduzieren und dadurch das Infektionsrisiko zu verringern. Außer Frage steht dabei, dass Auswärtsfahrten von Fans einen wichtigen Bestandteil der deutschen Fußballkultur ausmachen und es in der Bundesliga und
Eine weitere mögliche vorübergehende Ergänzung der Spielordnung betrifft das Thema Stehplätze – wenngleich auch hierbei außer Frage steht, dass diese eine hohe Bedeutung für die Fußball- und Fankultur in Deutschland haben. Das Bekenntnis der DFL zum Erhalt von Stehplätzen in den Stadien der Bundesliga und
Mit Blick auf den Ausschank von alkoholischen Getränken ist in der DFL-Spielordnung festgehalten, dass ein solcher bei Spielen der Bundesliga und
Die Mitgliederversammlung wird sich auch mit dem Thema der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen im Sonderspielbetrieb auseinandersetzen. Ein zentrales Element der in Deutschland angewendeten Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus ist neben der Einhaltung von Schutz- und Hygienestandards die Möglichkeit der örtlichen Behörden, Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können. Auf der DFL-Mitgliederversammlung steht daher eine vorübergehende Ergänzung der Spielordnung bis zum Jahresende zur Abstimmung, nach der die Clubs sich verpflichten, sicherzustellen, dass im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können. Die genaue Ausgestaltung zur Nachverfolgung würde auch bei einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung weiterhin in den Verantwortungsbereich der einzelnen Clubs fallen, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten aufzunehmen hätten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Ticketkäufer beim Erwerb entsprechende Daten hinterlegt und dieser im Fall einer erlaubten Weitergabe eines Tickets auch die Daten des Ticketnutzers mit Blick auf eine mögliche spätere Nachverfolgung von Infektionsketten erfasst.
Für Änderungen der Spielordnung ist gemäß Satzung der DFL im Rahmen der Mitgliederversammlung eine einfache Mehrheit erforderlich.
[…] zumindest einige von ihnen soll sich das mit Saisonbeginn 2020/21 wieder ändern. Die DFL arbeitet gerade an entsprechenden Konzepten. Zumindest Teilzuschauermengen sollen in den Stadien wieder erlaubt […]