Was für eine Woche… Da gibt es einen elitären Zirkel von Wissenschaftlern, der ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem die Republik ganz behutsam aus den Fängen der Pandemie befreit werden könnte. Bundeskanzlerin Merkel lächelt und einige Tage später wird – in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder – eine Lockerung verfügt.
Am Rande nehmen wir zur Kenntnis, dass Wissenschaft ihre Erkenntnis aus Thesen herleitet, die es erst gilt zu beweisen. Das Finale heißt Drosten gegen Streeck. Die Verwirrung um die sog. Heinsberg-Studie legen nahe, dass es gegenwärtig um Gesundheit vs. Wirtschaft geht. Angesichts des teilweise kompletten Umschluss einiger Wirtschaftszweige wird es Zeit, deren Insolvenz zu vermeiden. Und der Virus? Jedenfalls sind die Zahlen erfreulich. Die Zahl der Neuinfektionen ist zurückgegangen. Das 6. Interview mit Magnus Memmeler nimmt all diese Fragen ins Visier.
Ruhrbarone: Die Quote der Neuinfektionen ist auf 0,78 gesunken. Ist eine solche Entwicklung tatsächlich der Startschuss für die langsame Rückkehr zur Normalität?
Magnus Memmeler: Die Senkung der Quote der Neuinfektionen gut ist, um die berühmte Kurve der Infizierten so zu beeinflussen, dass das Gesundheitssystem nicht an seine Belastungsgrenzen geführt wird. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Gesamtzahl der Infizierten, Erkrankten und Toten im Rahmen dieser Pandemie dadurch nicht gesenkt wird. Lediglich die zeitliche Verteilung der Gesamtfälle wird bisher beeinflusst. Nur durch einen Impfstoff kann die Gesamtzahl der Infektionen signifikant beeinflusst und nur durch geeignete Medikamente kann der Krankheitsverlauf beeinflusst werden. Beides ist noch nicht vorhanden und ein als vielversprechend bezeichneter Medikamententest wurde bereits abgebrochen, da es zu ungeklärten Todesfällen gekommen ist. Die Lagebeurteilung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sollte unbedingt mit diesem Hintergrundwissen, das ungern so klar benannt wird, bewertet werden. Leider ist es nicht zu der einheitlichen Maßnahmenempfehlung der Länderchefs gekommen, die wir uns alle gewünscht haben, was erneut zu lokaler Verwunderung und Verwirrung geführt hat.
Alles, was uns nun vorliegt, ist aus meiner Sicht zu sehr interessengeleitet und lässt in Teilen nicht erkennen, dass die Regierungschefs der Länder und der Bund eine einheitliche Strategie haben, die das gleiche Ziel verfolgt.
Die Studie des Virologen Hendrik Streeck zum Infektionsgeschehen in der Gemeinde Gangelt, auf die sich beispielsweise die Landesregierung in NRW beruft, wurde in dieser Woche bereits als tendenziös und von Interessenverbänden finanziert entlarvt.
Hat es Sie nicht irritiert, dass ein NRW Landesgesundheitsminister und nicht Herr Pinkwart als Interessenvertreter der nordrhein-westfälischen Möbelindustrie vor die Kameras und Mikrofone tritt und dies damit begründet, dass andere Bundesländer die Automobilindustrie durch Maßnahmenlockerungen schützen wollen? Sitzen die Landesregierungen im Sandkasten und gönnen sich gegenseitig ihr Schüppchen nicht? Wie wenig absehbar, weil bedenklich, diese NRW Entscheidung war, ist aus der Unternehmensankündigung von Ikea ablesbar, in der der Möbelhausriese ankündigt, die Lockerungen in NRW nicht sofort umsetzen zu können. Zeitgleich ordnet Sachsen eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Kaufhäusern an, die ich sehr begrüße, da hierdurch das Infektionsrisiko signifikant gesenkt werden kann. In NRW und anderen Bundesländern bleibt es bei der Empfehlung, die auch der Bund ausgesprochen hat. Unterschiedlicher kann ein angeblich gemeinsamer Weg doch kaum interpretiert und umgesetzt werden.
Der Regionalverband Ruhr hat am 15.0 April einem Schreiben an die Landesregierung und einer begleitenden Presseerklärung vom Land gefordert – endlich – einen Krisenstab einzurichten. Nur so sei sichergestellt, dass ressortübergreifende und mit den Kommunen abgestimmte Entscheidungen in einer eindeutigen und unmissverständlichen Erlasslage münden. Zitat des Landrates Olaf Schade aus diesem Schreiben: „Die Corona Krise ist eine Herausforderung, der sich Bund, Länder und Kommunen täglich stellen müssen. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt ohne Frage auch ein gemeinsamer Fahrplan zur verantwortungsvollen Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Politischen Verantwortungsträger aller Ebenen sind gut beraten, sich in dieser komplexen Frage die Expertise verschiedenster Fachrichtungen der Wissenschaft einzuholen und im Dialog abzuwägen“. Mir fehlt hier lediglich die Ergänzung um die Expertise der Katastrophenschützer im Land.
Die klare Positionierung von Kommunalpolitikern zeigt, dass sich die Behördenvertreter auf kommunaler Ebene abgehängt und von der sich stetig ändernden Erlasslage getrieben fühlen, da die Umsetzbarkeit in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht geprüft wurde. Besorgniserregend ist der geäußerte Eindruck des Kommunalrates, das Land NRW verfüge nicht über einen derzeit unbedingt angezeigten Krisenstab. Dieses nicht abgestimmte Vorgehen führt dann zu noch mehr Föderalismusproblemen in kommunalen Interpretationen von Regulierungen.
Betreiber von Seniorenheimen und Betreuungseinrichtungen erhielten in der letzten Woche die Allgemeinverfügungen der lokalen Behörden, in denen Bezug auf einen Landeserlass vom 03.04.2020 genommen wird (10 Tage Regelverzug). In diesen Schreiben wird dann die verpflichtende Regelung zur regionalen Umsetzung zur Reduzierung des Infektionsrisikos beschrieben, die in Teilen von den durch das Land beschriebenen Regulierungen abweicht und mit der Pointe endet: „Diese Verfügung ersetzt alle Erlassregelungen des Landes, so sich diese nicht ausdrücklich auf das IFSG berufen.“
Zu den ohnehin schon nicht nachvollziehbaren Unterschieden in Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern, kommen nun auch noch Unterschiede in der Auslegung zwischen einzelnen Kommunen und der Verpflichtung von Seniorenhausbetreibern prüfen zu müssen, wann sticht Ober Unter und wann hat der hiesige Rathauschef Recht. Durch dieses Vorgehen ist es für überregional wirkende Organisationen unmöglich, den Vorteil einer zentralen Beratung und Umsetzungsunterstützung für Untergliederungen zu nutzen.
Ruhrbarone: In unserem Gespräch am Ostermontag kritisierten Sie die eiligen Änderungen der Notfallversorgung. Würden diese etwas an diesem Zustand ändern können?
Memmeler: Ich werde mich nur auf das Land NRW beziehen, um es einigermaßen übersichtlich zu halten. Bevölkerungsschützer, wie zum Beispiel Bernd Schneider vom VdF NRW, mit dem ich sehr oft und sehr gerne beratend im Innenministerium und Landtag tätig war, würden nun wohl sehr deutlich sagen, dass der Fehler darin besteht, dass bisher nur eine „MAGS-Lage“ für NRW beschrieben wurde und somit einheitliche Regelungen aus dem BHKG nicht greifen können. Im Gegensatz zum Innenministerium, ist das MAGS, aus verständlichen Gründen, nicht darin erprobt, die Expertise der Fachministerien in einer einheitlichen Vorgehensweise zu bündeln und in einer für alle Beteiligte verbindliche Umsetzungsanweisung zu kommunizieren. Das Vorgehen und die Kompetenzen sind im BHKG klar geregelt, wohingegen im Gesundheitswesen häufig die Regelung „näheres regeln die zuständigen Gesundheitsbehörden“ vorherrscht.
Die derzeit vorliegenden Entwürfe zur Novellierung der Notfallversorgung sind zur Problembewältigung in der jetzigen Situation ungeeignet. Das Gesamtkonzept der Neuregelung der Notfallversorgung basiert auf der Annahme, hierdurch den Patientenfluss nachhaltig beeinflussen zu können, um so Rettungsdienste und Notfallambulanzen zu entlasten und die Versorgungsqualität der Patienten aufrecht zu erhalten. Zunächst klingt das in der jetzigen Situation erstrebenswert, stellt aber gerade jetzt nicht das Problem dar, das den vorliegenden Entwürfen als Annahme zu Grunde liegt. Derzeit werden ungewöhnlich viele Krankenhauskapazitäten nicht genutzt, da diese für eventuelle Behandlungen im Kontext von Covid 19 vorgehalten werden.
Rettungsdienste verzeichnen bis zu 40% weniger Alarmierungen mit der Verdachtsmeldung Herzinfarkt oder anderer ernster internistischer Erkrankungen, weil die Patienten Angst vor möglichen Infektionen in Krankenhäusern haben. Facharztpraxen führen Kurzarbeit ein, da die sonst üblichen Patientenströme nicht mehr vorhanden sind, obwohl es extrem unwahrscheinlich ist, dass die Nation plötzlich gesundet ist. Im Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium geht es jedoch darum, die Konsummentalität von Patienten besser beherrschbar zu machen, die zu Überlastungen von beispielsweise Notfallambulanzen geführt hat.
In den bisher vorliegenden Entwürfen sind jedoch zahlreiche Regelbedarfe nicht abgeschlossen und bereits beschriebene Regelungen extrem risikobehaftet. Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben sich zum veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung geäußert. Die DGINA kritisiert vor allem die Pläne zu den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ), die zukünftig an Krankenhäusern gemeinsam von Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden sollen, um die Patienten durch eine vorgeschaltete „Filterfunktion“ besser zu steuern. Die Einrichtung solcher INZ wird ebenfalls von Experten gefordert. Sie sollen Notfallpatienten in der Klinik künftig als erste Anlaufstelle dienen. Dort wird dann eine erste Sichtung vorgenommen und entschieden, ob der Patient ambulant behandelt werden kann oder stationär aufgenommen werden muss. Nach dem Plan des BMG sollen die INZ nun gemeinsam von den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) „unter fachlicher Leitung der jeweiligen KV“ betrieben werden. Die, wie in der vergangenen Woche bereits festgestellt, nicht notfallerprobte KV soll zukünftig geschulte Notfallmediziner fachlich anleiten? Kliniken sind nicht mehr Herr in der eigenen Notfallambulanz? Für mich erscheint dies nur schwer vorstellbar und stellt in der jetzigen Situation sicherlich keine sinnvolle Lösung dar. Zukünftig im Übrigen auch nicht.
Auch bezüglich der Pläne, den Rettungsdienst als eigenständigen GKV-Leistungsbereich anzuerkennen und mit Verabschiedung des Gesetzentwurfes die tatsächliche Leistung und nicht wie bisher nur den Transport zu finanzieren, ist Vorsicht geboten. Nach dem derzeitigen Entwurf sind die Kosten für die Regelvorhaltung Kosten der Gefahrenabwehr und somit Kosten der Träger (Kreise und Städte). Die 24/7 Vorhaltung in ländlichen Räumen wird hierdurch erheblich erschwert, da die Vorhaltung plötzlich nicht mehr als Kosten des Rettungsdienstes durch die GKV zu tragen sind. Investitionskosten entfallen zukünftig ebenfalls als Kosten, die durch die GKV zu tragen sind.
Für finanzschwache Kommunen ist ein erheblicher Investitionsstau zu befürchten. Eine ähnliche Regelung, die es in BaWü bereits gibt, hat dort zu einem erheblichen Investitionsstau geführt, der u.a. zu Qualitätseinbußen beigetragen hat. Die derzeitigen Bedarfsplanungen zur Vorhaltung von Rettungsmittel erfolgen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich in der Garantenstellung befinden, um die gebotene rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zukünftig soll dies durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, die sicherlich auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgen.
Diese beiden Beispiele zeigen bereits, dass die Entwürfe erheblich von den beiden Interessensverbünden der GKV und der Kassenärztlichen Vereinigung mitgeprägt wurden, die kommunale Brille und die Interessen der Kliniken jedoch wenig Berücksichtigung finden. Es besteht noch erheblicher Regelbedarf.
Im Hier und Jetzt nützen uns die vorliegenden Pläne zur Novellierung der Notfallversorgung nichts und auch in die Zukunft geblickt, sind hier noch viele Experten zu Rate zu ziehen, bis eine zielführende und refinanzierte Umsetzung erreicht werden kann. Und selbst dann müssen angemessene Übergangsfristen geschaffen werden, in denen sich Kommunen, Kliniken und die im Gesetzesentwurf beschriebenen Beteiligten angemessene Umsetzungsberatung einholen können, wenn es nicht zum teuren Flopp kommen soll.
Ruhrbarone: Nun haben wir in der letzten Woche gesehen, dass es viele Experten zu den Fragen Rund um die Pandemie, die sich gefühlt zu vermehren scheinen. Auf welche Ratgeber sollten die Exekutive, also Regierungen in Bund und Ländern hören?
Memmeler: Ich könnte nun provokant sagen, die Leopoldina sollte beraten. Denn deren Rat, massiv Krankenhauskapazitäten zu reduzieren, wurde nicht umgesetzt. Dennoch hat die Leopoldina den Umstand, dass Deutschlands Krankenhauskapazitäten hervorragend sind, als Standbein für ihre Empfehlung zur schrittweisen Normalisierung herangezogen.
Ambulante Notfallleistungen dürfen in Zukunft nur noch in INZ an ausgewählten Krankenhäusern erbracht werden. Entscheiden sollen darüber in Zukunft die Länderausschüsse. Bei der Entscheidung, welche Krankenhäuser das in den Regionen sind, haben nach dem Gesetzentwurf die Krankenkassen und die KVen die Mehrheit in den Landesausschüssen. Damit können Kassen und KVen über die Zukunft der Krankenhausstrukturen in Deutschland maßgebliche Entscheidungen treffen. Das steht in absolutem Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Zuordnung der Zuständigkeit für die Krankenhausplanung auf die Länder und den lokalen Interessen an einer flächendeckenden Versorgung. Hier sollten also zunächst die Ressortleiter der Länder, Kommunalvertreter und die Vertreter der Klinikverbände einbezogen werden.
Da der Rettungsdienst in den Ländergesetzen geregelt ist und in die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte fällt, sollten zwingend der Ladkreis- und der Städtetag angehört werden. Selbstverständlich müssen hier dann auch die Leistungserbringer einbezogen werden, die sich derzeit für den qualitativ guten Rettungsdienst verantwortlich zeigen.
Bei den gemeinsamen Leitstellen von Rettungsdienst und kassenärztlichem Dienst bleibt ebenfalls einiges im Unklaren: Wie arbeiten Länder, Landkreise, kreisfreie Städte und KVen zukünftig genau zusammen? Wie funktioniert eine einheitliche Triage und welche Aufgaben übernehmen die Leitstellen zukünftig ganz konkret? An diesen Themen müssen Länder, KVen und Bundesinstitutionen wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wohl noch detailliert schrauben, um Länderrecht zu berücksichtigen und das bereits hohe Versorgungsniveau beizubehalten.
Eine weitere Herausforderung wird es sein, einheitliche digitale Schnittstellen zu schaffen, die die erforderlichen und datenschutzrechtlich einwandfreien Datentransfers zu ermöglichen. Die Umsetzung der digitalisierten Versichertenkarte zeigt, welche Herausforderung besteht.
Ruhrbarone: Wie geht es nächste Woche weiter?
Memmeler: Die Herausforderung der kommenden Woche wird sein, die Bevölkerung dazu zu bewegen, Mund- und Nasenschutz zu tragen. Auch wenn es derzeit leider nur eine Empfehlung zum Tragen von Masken gibt. Das Risiko ist nämlich, dass sich, wie immer, nicht alle vernünftig verhalten werden, wenn in der kommenden Woche erste Geschäfte wieder öffnen. Eine weitere, leider noch immer bestehende und durch die KV zu regelnde Herausforderung besteht in der erforderlichen Ausstattung von Arztpraxen mit Schutzkleidung. Es kann nicht sein, dass eine geeignete Schutzmaske eine vollständige Woche getragen werden muss, weil kein Nachschub in zum Beispiel radiologische Praxen kommt, um dringend erforderliche CT- Aufnahmen von Lungen zu machen. Das senkt deren Wirkung gen Null.
6.400 Ärzte und Pflegekräfte, Stand: 12. April, sind bereits erkrankt, da kein ausreichender Schutz vorhanden war. Diese Zahl darf auf keinen Fall steigen, nur weil die Logistik im Kassenärztlichen Bereich oder im Pflegebereich nicht sichergestellt ist.
Hoffnung macht mir die Quote der Neuinfektionen von derzeit 0,78, da hierdurch eventuell die Zeit gewonnen wird, die es benötigt, um den erforderlichen Impfstoff zu entwickeln und / oder gute Medikamente zur Behandlung zu generieren. Die inzwischen erreichte Quote der Neuinfektionen zeigt, wie wichtig die bisherigen Maßnahmen waren und wohl auch noch sehr lange bleiben werden, wenn weitere Lockerungen nicht von effektivem begleitenden Schutz flankiert werden.
Also bleiben Sie bitte weiterhin vernünftig und verinnerlichen einfach mal, dass wir im internationalen Vergleich auf extrem hohen Niveau stöhnen dürfen, auch wenn das die von einer Infektion betroffenen Menschen bestimmt nicht trösten wird.
Ruhrbarone: Na dann bis nächste Woche.
Die in der Überschrift erwähnte Herausforderung wird aber nur eintreten, wenn genug Masken vorrätig sind.
Maske tragen halte ich für eine sehr gute Idee. Es nervt mich inwzischen ziemlich ab, wenn immer wieder erwähnt wird, dass Masken tragen – vor allem die selbst genähten – nicht vor einer Ansteckung schützt, sondern HÖCHSTENS davor, andere anzustecken…
Und das heißt was genau?
Zu Ende gedacht heißt das: wenn möglichst viele Masken tragen, die "nur" die anderen schützen, dann sind sehr viele geschützt.
Oder um den blöden Spruch "wenn jeder an sich selbst denkt, ist auch an alle gedacht" mal etwas abzuwandeln: Wenn jeder an andere denkt, ist auch an alle gedacht.
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