Der Islamische Staat (IS) verliert Territorien. Neue Milizen, wie die Al Qaida nahe Hayat al Tahrir al Sham, füllen das Vakuum, übernehmen Söldner. Verlagerungen des IS in den Maghreb, im Besonderen nach Libyen, sind ebenso zu hören wie die Auflösung durch Entsendung von Kämpfern gen Europa. Von unserer Gastautorin Jaklin Chatschadorian.
Wie viele gewaltbereite Dschihadisten haben wir unter uns? Wie viele Muslime, die für sich persönlich die Anwendung von Gewalt ausschließen, unterstützen gleichwohl dasselbe Anliegen, die Etablierung und Verbreitung ihrer Religion?
Fast 10 000 Personen werden dem „ansässigen“ Milieu der Salafisten zugerechnet. 1600 Personen zählen zum harten Kern der Szene, mehr als 600 gelten als akut gefährlich. Über 900 Menschen aus Deutschland sind bereits in die Levante gereist. Die bis zur Verhaftung unbemerkte Ausreise der kürzlich im Irak festgenommenen Frauen aus Mannheim, Marokkanerinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Mutter und Tochter, zeigt, dass zusätzlich von einer bestimmten Dunkelziffer auszugehen ist.
Ob Rückkehrer oder Ansässiger, wir sind mit den bei uns aufhältigen Islamisten überfordert. Die Politik ist bemüht, diese Überforderung zu unterschlagen, um die Bevölkerung, gerade im Wahljahr 2017, nicht zu verunsichern. Man hält an einer, kurzsichtigen und an zweifelhaften Interessen orientierten Politik fest und verteidigt diese gegen jede Kritik mit dem erhobenen Zeigefinger der Moral.
Dieser überstrapazierte Begriff der neuen deutschen Selbstüberhöhung, die eine Pervertierung christlicher Glaubenssätze durch ihre pauschale Übertragung auf den Staat darstellt, ist tonangebend. Mit ihr und mit der Kunst der Umdeutung werden politische Entscheidungen zu alternativlosen, unfehlbaren Offenbarungen erhoben. Selbst kritische Urteile des EUGH, wie die neuesten zur Dublin-Verordnung (Az. C-490/16, C-646/16), werden zur Bestätigung deutscher Regierungspolitik verklärt.
Gegen die Wiederbelebung innereuropäischer Grenzen holt man in einem mafiösen Miteinander die Menschen geradezu selbst aus dem Wasser oder hofft auf ihre Auslieferung aus dem Irak. Mit Attributen wie „minderjährig“ oder „psychisch instabil“ werden Kämpfer verharmlost, sobald diese aus dem Schwarz des IS als identifizierbare Person ans Tageslicht treten. Im Zusammenhang mit präventiven bzw. resozialisierenden Ambitionen werden sie zu „Kindern unserer Gesellschaft“ erhoben, unter Unterschlagung der Tatsache, dass in dieser Bezeichnung eine Schuldumkehr liegt.
Die Prävention gelingt den Behörden, trotz erschreckend vieler Fehleinschätzungen, noch einigermaßen. Politik und Gesellschaft haben aber den Dschihad immer noch nicht verstanden. Es geht nicht darum, unsere Gesellschaft zu spalten, Hass zu verbreiten, den Rassismus des „angry white man“ zu entfachen oder die AFD, UKIP oder Geert Wilders zu stärken. Und es ist eben nicht so kompliziert, wie Studien zu Populismus uns weismachen wollen.
Es geht Islamisten nur um eines: Die unter Belohnung ausgerufene Beseitigung des Unglaubens durch Beseitigung der Ungläubigen zur Re(!)-Islamisierung der irregeleiteten Menschheit.
Dass Eroberung, Macht und Reichtum auf Erden auch für diese Leute attraktiv ist, stimmt zwar, ist aber mitnichten zentrales Motiv. Man darf, um den Islam/Islamismus zu verstehen, nicht von sich auf andere schließen. Diese Menschen sind bereit für ihre Ziele zu sterben. Unsere Gesellschaft ist es nicht.
Polizeiliche Überwachung, Strafverfolgung und eine angemessene Bestrafung scheitern nicht nur an Personal und Finanzierung, sondern auch an einer desorientierten Politik, die sich weigert, hier die notwendige Diskriminierung zu „normalen“ Straftätern einzuführen ebenso wie an der Resilienz der Kämpfer. Deradikalisierung funktioniert bei Kämpfern nicht. Integration führt nicht zur Prävention.
Unsere Rechtsordnung ist in ihrer gesamten Breite diesen Herausforderungen nicht gewachsen. Art. 4 GG gilt auch für gewaltbereite, rassistische Strömungen. Wir reden von Datenschutz, während der Gegner sich einen Gürtel umbindet. Wir empören uns über racial profiling, während Männer sich wie in Ägypten gemeinsam, an öffentlichen Plätzen an unverschleierten Frauen vergreifen.
Die Arbeit der Polizei wird von einer sich politisch orientierenden Justiz gegen die Wand gefahren. Gefängnisse sind überfüllt mit Gleichgesinnten. Ihnen schickt der Staat gleichgläubige Seelsorger, deren Religionsverbände er aufgrund religiös-extremistischer Ansichten über den Verfassungsschutz selbst beobachtet. Diese Verbände wiederum stehen, ungestört dieser Beobachtungen, kurz vor der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind Partner von Integration und Salafismusprävention. Sie erteilen die islamische Lehrerlaubnis (Idschaza) und gestalten den staatlichen Religionsunterricht.
In staatlichen Schulen lehrende Personen (mit Verbands-Idschaza und ohne Lehramt) unterrichten junge Menschen, die sich im Anschluss den islamistischen Milizen, hier oder dort, anschließen möchten. Sie schreiben als sog. Experten Bücher, wie etwa Lamya Kaddor, in denen sie der deutschen Gesellschaft Schuld und Verantwortung zuweisen. Sie exkulpieren ihre eigenen Arbeitserfolge, indem sie diese zu Seitensprüngen gen Syrien erklären. Sie exkulpieren die Umma und den Islam. Sie gehen soweit zu behaupten, dass der IS nichts mit dem Islam zu tun habe. Doch sie sagen nicht, der in Saudi-Arabien gelebte Islam, welcher sich von dem Islam des IS an keiner entscheidenden Stelle unterscheidet, habe nichts mit dem Islam zu tun. Diese offene Irreführung hinterfragen wir nicht. Stattdessen ehren wir diese Zuarbeiter des politischen Islam und des Islamismus für ihre Spiegelfechtereien mit Integrations-, Literatur- und Menschenrechtspreisen oder dem Bundesverdienstkreuz. Wir integrierten sie als Experten in die Politik und erheben sie zum Gast auf europäischen Beerdigungen großer Europäer. Ein Teufelskreislauf, den nur WIR durchbrechen können.
Unsere Gastautorin Jaklin Chatschadorian ist Anwältin in Köln
Zitat: "Wie viele gewaltbereite Dschihadisten haben wir unter uns? Wie viele Muslime, die für sich persönlich die Anwendung von Gewalt ausschließen, unterstützen gleichwohl dasselbe Anliegen, die Etablierung und Verbreitung ihrer Religion?"
Ich möchte mal kurz darauf hinweisen, dass die "Etablierung und Verbreitung" der eigenen Religion ein völlig legitimes Anliegen ist, dass grund- und menschenrechtlich, natürlich auch in unserem schönen Grundgesetz, per Religionsfreiheit geschützt ist. Es ist eben keine Marginalie, wie es die Autorin darzustellen versucht, ob das im Rahmen und unter Bejahung der Rechtsordnung und der Menschenrechte alögemein geschieht oder gegen diese und per Gewalt. Das ist vielmehr ein Unterschied ums Ganze, und wenn jemand diesen wesentlichen Unterschied nicht erkennt, an dem sich Bejahung oder Ablehnung der Prinzipien unserer Verfassung zeigen, drängen sich Zweifel auf, ob diese jemand diese Prinzipien selbst so ganz verstanden hat.
Das geht so weit, dass schlichte Lügen über unsere angeblich den "Herausforderungen nicht gewachsene Rechtsordnung" aufgestellt werden. GG Art. 4 gelte auch für "gewaltbereite, rassistische Strömungen" – ein hanebüchener Unsinn, denn natürlich findet auch die Religionsfreiheit ihre Grenzen an den Rechten anderer, und aus genau diesem Grund konnten und können entsprechende Organisationen auch verboten werden. Mit dieser Lüge will die Autorin wohl insinuieren, die Religionsfrieheit gehe zu weit und müsse eingeschränkt werden – was eine Position gegen usere Rechtsordnung wäre.
Die unterschiedslose Vermengung von allen, höchst unterschiedlichen Strömungen und Standpunkten innerhalb des Islam geht dannn sogar so weit, dass liberale Geister und zweifelsfreie Unterstützer unserer Rechtsordnung wie Lamya Kaddor mit in den Topf derer hereingerührt werden, die irgendwie mit für den Dschihadismus verantwortlich sind – anscheinend allein aufgrund der Tatsache, dass sie selbst Muslima ist und dazu steht. Noch unerhörter: Sie sagt ihre Meinung und sucht dafür, dass in unserer Gesellschaft aufgewachsene Jugendliche in den Extremismus abdriften, auch Ursachen in dieser Gesellschaft (Nein! Doch! Ooh!). Dabei muss sie doch wissen, dass allein "der Islam" (TM) an all dem Schuld ist, und war auch der Teil des Islam, der sich ausdrücklich gegen den Extremismus ausspricht …
Wir haben hier nichts als ein islamfeindliches Pamphlet, wie man es schon unzählige Male gelesen hat. Kein Wunder, dass die Autorin aus der CDU ausgetreten ist – diese ist in der Tat viel, viel zu links für sie.
@paule t.
etwas an Ihrer Argumentation verstehe ich nicht. Denn die Frage ob die Religion der Dschihadisten eine Religion ist, oder vielleicht keine, und ob sie identisch ist mit dem Islam, den andere Moslems als ihre Religion ansehen, wird doch in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.
Meistens glauben religiöse christen, daß das was die Dschihadisten glauben, "nichts mit dem Islam zu tun hat", während andere Menschen, z.B. Atheisten oft sagen, daß es exakt die gleiche Religion ist.
Diese zweite Position vertreten Sie jetzt merkwürdigerweise, fordern also Religionsfreiheit, also auch für die Dschihadistenreligion? Falls Sie das wirklich so meinen, also meinen, daß unsere Verfassung mit ihrem Gebot der Religionsfreiheit auch Religionen schützen will, die zu Mord aufrufen, liegen Sie aber in der Auslegung der Verfassung ziemlich daneben. Das will unsere Vefassung eben nicht. Aber vielleicht habe ich Sie ja komplett falsch verstanden.
@Helmut Jung, #2: Zitat "Aber vielleicht habe ich Sie ja komplett falsch verstanden."
So ist es. Ich habe das genaue Gegenteil geschrieben.
Vielmehr schrieb die Autorin des Artikels: "Art. 4 GG gilt auch für gewaltbereite, rassistische Strömungen." Und das zitierte ich zunächst (Konjunktiv) und kritisierte es dann: "GG Art. 4 gelte auch für "gewaltbereite, rassistische Strömungen" – ein hanebüchener Unsinn, denn natürlich findet auch die Religionsfreiheit ihre Grenzen an den Rechten anderer, und aus genau diesem Grund konnten und können entsprechende Organisationen auch verboten werden."
Warum sollen unsere Gesetze nicht ausreichen?
Sie müssen nur mal im Rahmen der Auslegung auch dazu genutzt werden, dass die Bevölkerung geschützt wird.
Hier wird der Datenschutz kritisiert. Warum? Zu fast allen Täter gab polizeiliche und nachrichtendiestliche Erkenntnisse. In diesen Fällen muss der Staat nach Prüfung durch Richter zielgenau agieren.
Ein Generalverdacht bringt nichts und führt eher zu noch mehr qualitativ minderwertiger Daten.
Es wird Zeit, dass sich Polizei und Justiz darauf vorbereiten, dass bald 2020 ist und dass die Entwicklungen immer schneller vorangehen. Das erfordert auch eine andere Arbeitsgeschwindigkeit.
Jetzt gab es in HH wieder Opfer und wie es nach Medienangaben aussieht entspricht der Täter dem Standard-Profil.
Wenn unsere Behörden solche bekannten Personen nicht hindern/im Vorfeld wg. anderer Delikte verurteilen können, haben wir verloren. Wenn der einfache Pass beim Fußball nicht funktioniert, sollte man den komplexen nicht probieren.
Dies ist definitiv eine Insolvenzerklärung des Rechtsstaats. Hier muss insbesondere die Justiz ihre Mittel ausschöpfen und auch mal ihren Instinkten trauen. Neben der Beachtung der Rechte des Täters muss auch die Verantwortung für die Allgemeinheit wahrgenommen werden.
Al Capone wurde final wg. Steuervergehen verurteilt.
Wenn unseren Behörden Drogendelikte etc. bei Problemfällen förmlich als Elfer ohne Torwart vor die Füße fallen, schießen sie zu oft am leeren Tor vorbei und behandeln gefährliche Menschen wie Schüler, die kurz den Kriminellen spielen wollen.
Die Politik hat in solchen Fällen auch die Verantwortung Mindesttrafen notfalls zu erhöhen und den Spielraum der Justiz somit einzuschränken.
@paulet. Ich würde mich nie mit einer Juristin darüber anlegen, für was welcher Paragraph gilt.Aber ist es nicht so, daß die Politiker immer an neue Gesetze denken, weil die vorhandenen angeblich nicht ausreichen? Heute Olaf Scholz über den Messerstecher in Hamburg. Der hätte keine Papiere gehabt, also konnte man ihn nicht ausweisen.
Tja, so einfach ist das. Da frag ich mich als Laie, was die Diskussion um das GG überhaupt bringen soll. Sobald jemand seine Papiere wegwirft, können Sie Ihre Theoriediskussion in die Tonne werfen. Und je nachdem welche Rassismusdefinition ich bevorzuge, könnte auch der gewaltbereite Islam, der als Islamismus bezeichnet wird, dazugehören. Ja, vielleicht habe ich Sie wirklich falsch verstanden. Nur ist das Thema voller Fallen.
Und was die Kritik an dieser Religionslehrerin aus Dinslaken betrifft, steht doch unwidersprochen fest, daß ihr Unterricht kaum in der von ihr behaupteten Zielsetzung erfolgreich war. Die Praxis zeigt, was gut und was falsch ist. Und wenn diese Frau so weit geht, uns alle als Mitschuldige zu sehen, muß sie sich auch die Antwort gefallen lassen. Das ist ein Geben und Nehmen. Denken Sie doch einmal darüber nach, wie Sie unötigerweise im letzten Absatz Ihres Kommentars 1 in die Diskussion hineingrätschen. Mir fiel das deshalb auf, weil ich selber so etwas erst nach einigen ausgetauschten Kommentaren mache. Sie fangen sofort damit an, kritisieren aber Diskussionsverläufe anderswo. Aber egal, es geht ja um Morde mit dem Ausruf daß Gott groß sei, die aber nicht als religiös begründet gelten sollen. Und auch, wenn Sie das stören sollte, ich kann das so nicht glauben.
Selten einen so unausgewogenen Artikel gelesen. Sippenhaft, Verallgemeinerungen und Logikfehler lassen mich die drei Minuten bereuen, die ich ihm gewidmet habe.
@ Helmut Junge
Auch ich denke lieber noch ein zweites Mal nach, bevor ich als Laie einer Person vom Fach widerspreche. Bei so offenbarem Unsinn wie dem, dass – Zitat des Artikels – "Art. 4 GG […] auch für gewaltbereite, rassistische Strömungen" gelte, diese also durch die Religionsfreiheit geschützt seien, geht dieses zweite Nachdenken aber recht schnell. Jeder, der zumindest gelegentlich mal Nachrichten zur Kenntnis nimmt, bekommt mit, dass immer mal wieder religiöse Vereine aus solchen oder ähnlichen Gründen verboten werden (was seit Streichung des Religionsprivilegs im Verinsgesetz seit 2001 möglich ist), und auch religiös begründete Aufrufe zur Gewalt oder Volksverhetzung o.dgl. können natürlich bestraft werden. Wer einmal in Wikipedia schaut (oder grob eine Idee hat, wie unsere Verfassung funktioniert), weiß auch, dass die Religionsfreiheit in Deutschland zwar recht weitgehend gilt (z.B. nicht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden kann), aber natürlich sehr wohl durch die Grundrechte anderer beschränkt wird – womit Rassismus und Gewalttaten eben nicht geschützt sind.
Bei einer Juristin, die zum Thema schreibt, kann ich da nicht Unwissenheit unterstellen. Sie lügt also. Über die Gründe dafür kann ich nur spekulieren – nach dem Tenor des Artikels reichen ihr die genannten, eben sehr wohl vorhandenen rechtsstaatlichen Möglichkeiten, gegen "gewalttätige, rassistische Strömungen" vorzugehen, aber nicht aus.
Gleichzeitig wirft sie schon im zweiten Absatz Dschihadisten und Leute mit dem völlig verfassungskonformen Ziel, ihre Religion zu verbreiten, in einen Topf und unterstellt, letztere würden nur "für sich persönlich die Anwendung von Gewalt ausschließen" – sie also wohl doch bei anderen befürworten. Praktisch jeder islamische Prediger wird über diese infame Unterstellung also auf einmal zum Terrorunterstützer. Was soll das denn sonst sein, wenn nicht simple generelle Islamfeindlichkeit?
Das passt dazu, dass das Abdriften junger Leute zum Dschihadismus von allen Leuten nur ihrer Religionslehrerin angelastet wird – nicht den anderern LehrerInnen (zB in Politik), nicht anderen Institutionen der Gesellschaft – nur diese muss sich das gefallen lassen. Und wenn auch nur darüber nachgedacht wird, nwiefern unsere Gesellschaft Mitvernatwortung trägt, ist schon das eine grobe Unverschämtheit.
Wobei die Autorin es ja übrigens – wie bei praktisch allen ihren Aussagen über andere – es vermeidet, mal Ross und Reiter zu benennen, also nachprüfbar zu sagen, wann, wo, mit welchen Argumenten Kaddor "der deutschen Gesellschaft Schuld und Verantwortung" zuweise. Nur ganz nebulös sprich sie von "Büchern". Insofern ist der Artikel auch journalistisch blamabel, weil er an vielen Stellen nicht begründet und sachlich belegt, sondern in unklaren Andeutungen schwelgt.
Kurz, wir haben einen Artikel, in dem der rechtsstaatliche Umgang unseres Staates mit der Religionsfreiheit mittels einer Lüge diffamiert wird, in dem durchgehend islamfeindlich gehetzt wird und in dem weitgehend verschleiernd "argumentiert" wird. Um das festzustellen, brauche ich nicht, wie Sie es empfehlen, "einige ausgetauschte Kommentare" abzuwarten, wenn es so klar im Text liegt.
Gesetze werden doch von Juristen ausgelegt. Es gibt zu jedem Paragraphen riesige Kommentare.
Ich bin dennoch der Meinung, dass auch Nicht-Juristen ihre Verstand einschalten sollen und Paragraphen interpretieren sollen. Viele Argumentationen sind für mich nicht nachvollziehbar und wären im guten alten Deutschaufsatz als Uberinterpretation oder Fehlinterpretation zu bewerten.
Auch Juristen haben sehr unterschiedlich Meinungen. Hier ist bspw. Die Meinung des Verteidigers im Vergleich zum Staatsanwalt bzw. Richter zu nennen.
@paule t.
meine Gedanken zur oben erwähnten Religionslehrerin zielen etwa in die Richtung, daß sie sich in die öffentliche Diskussion zu der Problematik, mit der ihr Name verknüpft ist, einbringt. Wenn sie das macht, muß sie damit rechnen, daß sie ebenso öffentlich, Antworten bekommt, die ihr nicht gefallen werden. Allen die sich öffentlich äußern geht es so. Mir, Ihnen, der Autorin dieses Artikels und gelegentlich trifft es ganz harmlose Kommentatoren, die eigentlich nur mal die Nase in diese Seite hineinstecken wollten. Das ist das Risiko das jeder für sich abschätzen sollte. Weil das so ist, kommentieren etliche Leute nur unter Nicknamen, um sich selber zu schützen. Es ist aber m.M. nicht fair denjenigen gegenüber, die unter eigenem Namen posten, aus der Deckung des Nicknamens irgendwelche Verdächtigungen an den Kopf zu werfen. Es ist ein ungleiches Gefecht.
Sie hätten wegen ihrer Ausbildung und ihrer Intelligenz andere Möglichkeiten Ihre Mißbilligung kund zu tun. Auch in kämpferischer Form.