Todesdrohungen gegen Journalisten, der Sturm auf das Rathaus, Hetze gegen Anne Frank, eine antisemitische Anfrage: Die Dortmunder Naziszene tritt so offen und antisemitisch auf wie seit langem nicht mehr.
Sie bedrohen Mitarbeiter dieses Blogs und Kollegen der Ruhr Nachrichten, des Nordstadtblogs und freie Fotografen – die Dortmunder Neonazis setzen auf Eskalation und das nicht nur auf Twitter und Facebook. Aufmärsche in rascher Folge, die Judenanfrage im Rat der Stadt Dortmund, ein Anschlag auf ein Holocaust-Denkmal: Die Nazi-Szene Dortmunds ist spätestens nach dem Erfolg ihrer Partei „Die Rechte“ bei der Kommunalwahl am 25. Mai vergangenen Jahres zunehmend enthemmt. Die Wirkung des 2012 ausgesprochenen Verbots des Nationalen Widerstands Dortmunds (NWDO) verflogen: Nazis bedrohen immer offener Gegendemonstranten, Politiker und Journalisten. Sie streifen als „Stadtschutz“ durch Dortmund und halten Bürger fest. Wer wissen will, was Raumkampf bedeutet, kann sich das in Dortmund anschauen.
Sicher, nicht immer läuft alles so, wie sich die Nazis das vorstellen Am 21. Dezember wollten Die Rechte wie in den vergangenen Jahren in der Nähe von Politikern und Journalisten demonstrieren und später dann im Stadtteil Hörde in Hörweite zur Chanukka-Feier der Jüdischen Gemeinde am Phoenixsee eine Kundgebung abhalten. Daraus wurde nichts: Zum Auftakt der braunen Tour durch Dortmund im Stadtteil Mengede kamen nur 40 Personen, die dann von Blasmusikern und Anwohnern beschimpft, verlacht und weggetrötet wurden. Der nächste Halt in der Nordstadt geriet für die Neonazis und ihre Partei »Die Rechte« zum Desaster. Der Zugang zum vorgesehenen Platz der Kundgebung wurde von Gegendemonstranten blockiert, die Polizei kesselte die Rechtsextremen ein.
Daran gehindert, ihren Kundgebungsort zu erreichen, ließen die Nazis ihrem Hass freien Lauf. Sie brüllten Parolen wie »Anne Frank war essgestört!« und »Wer sitzt im Schrank? Anne Frank!«. Mit Sprüchen wie »Thomas Schulz, das war geil!« und »Thomas Schulz, das war Sport!« verhöhnten sie den Punk Thomas »Schmuddel« Schulz, der von dem Dortmunder Neonazi Sven Kahlin im Jahr 2005 umgebracht worden war. Nur 400 Meter vom ehemaligen Kiosk des vom NSU ermordeten Mehmet Kubasi entfernt grölten sie »Mehmet hat’s erwischt«. Auch Thomas Berger wurde gefeiert. Der Neonazi hatte 2000 erst drei Polizeibeamte getötet und dann Selbstmord begangen.
»Am 21. Dezember haben die Nazis gezeigt, welches Gewaltpotential in ihnen steckt. Viele in Dortmund glauben, dass es in diesem Jahr noch einen Toten geben wird«, sagt Ricardo*, ein langjähriger antifaschistischer Aktivist. »Die Nazis sind wieder stärker dazu übergangen, Menschen zu bedrohen. Auf Bürgerversammlungen werden alle gefilmt, die gegen ihre Hetze Stellung beziehen, was den Effekt hat, das viele sich nicht mehr trauen, den Mund aufzumachen.« Es bleibt nicht mehr beim Filmen: Das Haus von Peter Bandermann, einem kritisch über die Szene berichtenden Redakteur der Ruhr-Nachrichten, wurde Ende des Jahres mit Farbbeuteln beworfen. Auch vor seinem Haus sollte am 21. Dezember eine Kundgebung stattfinden, die aber ebenfalls verhindert wurde. Adressen und Fotos von Nazigegnern werden online veröffentlicht, Journalisten bedroht.
»Die Dortmunder Szene«, sagt Ricardo, »hat sich immer offen zum Nationalsozialismus bekannt. Sie trägt heute Transparente mit Schriftzügen wie ›Neue, sachliche und demokratische Aktivisten-Partei‹, in denen beides steckt: NSU und NSDAP. Und ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus ist immer auch ein Bekenntnis zu Gewalt und Vernichtung.« Auch ihren Antisemitismus leben die Nazis immer offener aus: Im Sommer wurde eine israelische Fußballjugendmannschaft, die in Dortmund zu Gast war, bedroht und beschimpft. Dennis Giemsch, der für »Die Rechte« im Stadtrat sitzt, stellte im November eine Anfrage zur Zahl und zu den Wohnorten der Juden in der Stadt. Gedenkveranstaltungen wurden gestört, Denkmäler beschmiert.
Nachdem sich die örtlichen Nazis nach dem Verbot des »Nationalen Widerstands Dortmund« eine Zeit lang ruhig verhalten haben, sind sie nun wieder recht aktiv. Das beobachtet auch Jan Schedler, der an der Ruhr-Universität Bochum zum Rechtsextremismus forscht. Ihn irritiert vor allem das Verhalten der Polizei beim Aufmarsch am 1. Mai in Dortmund und während des Rathaussturms am 25. Mai. Schedler sieht zwar keine heimliche Sympathie für die Nazis auf Seiten der Polizei, aber eine Mischung aus taktischen Fehlern und politischer Naivität: »Am 30. April löste die Polizei die Vorabenddemonstration der Nazis auf, weil die Parole ›Deutschland den Deutschen, Ausländer raus‹ gerufen worden war. Als die Nazis einen Tag später auf ihrer großen Demonstration zum 1. Mai die Parole wieder skandierten, griffen die Beamten nicht ein. Das ist inkonsequent.«
Beim Sturm der Nazis auf das Dortmunder Rathaus gut drei Wochen später war die Polizei zunächst gar nicht an Ort und Stelle. Rathausbesucher und Kommunalpolitiker stellten sich den Rechtsextremen in den Weg. Es gab Verletzte. Die Polizei musste erst herbeigerufen werden. Der Staatsschutz hatte sich auf Aussagen der Neonazis verlassen, die zugesichert hatten, nicht zum Rathaus zu gehen. »Nach dem Verbot war man wohl zunächst ein wenig verunsichert, jetzt lotet man offenbar wieder offensiv seine Freiräume aus«, sagt Schedler.
Tatsache ist: Seitdem Wechsel an der Spitze der Dortmunder Polizei hat sich die Lage in der Stadt verschlimmert. Gregor Lange folgte Anfang 2014 auf Norbert Wesseler, der heute Polizeipräsident Düsseldorfs ist. Lange hat nicht die geringsten Sympathien für Rechtsradikale, aber ihm geht jede Konsequenz und jedes taktische Geschick ab. Er ist bemüht, aber nicht in der Lage die Situation in den Griff zu bekommen und damit schlicht eine Fehlbesetzung, die von der rot-grünen Landesregierung bislang nicht korrigiert wurde. Das eine Neubesetzung des Postens des Dortmunder Polizeipräsidenten mehr als überfällig ist, wird indes von Tag zu Tag deutlicher.
Hinzu kommt seiner Ansicht nach ein weiterer Aspekt: »In Dortmund gab es in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Zahl an Aufmärschen und Kundgebungen der Nazis. Das führt zu einem Gewöhnungseffekt. Die Anmeldung eines Naziaufmarsches stößt in Städten wie Münster, Köln oder Freiburg bei den Bürgern auch deshalb auf viel mehr Empörung, weil sie dort seltener sind. Dort lässt sich einfacher Widerstand organisieren.«
Im nordrhein-westfälischen Innenministerium macht man keinen Hehl daraus, dass man »Die Rechte« gerne verbieten würde. »Wir beobachten, wir sammeln, wir suchen nach einem Verbotsgrund«, lautet die Aussage. Doch ein Parteienverbot ist kompliziert. Wahrscheinlicher ist es, dass Innenminister Ralf Jäger (SPD) versuchen wird, der »Rechten« den Status der Partei abzusprechen und sie dann als Verein zu verbieten.
Für Schedler ist offensichtlich, dass die Nazis sich allein wegen des Parteienprivilegs als Partei organisiert haben: »Wenn ein Landesvorsitzender erklärt, die Kreisverbände seien für ihre inhaltliche wie aktionsorientierte Ausrichtung völlig selbstverantwortlich und der Landesverband sei vor allem eine Verwaltungseinheit, dann spricht das Bände«, sagt der Wissenschaftler. »Eine Landespartei ist in der Regel nicht nur ein Rahmen für Kreisverbände, sondern hat ein eigenes politisches Profil.« Es gebe, anders als bei der NPD, keine starke Parteiidentität. »Für das politische Engagement ihrer neonazistischen Mitglieder ist ›Die Rechte‹ nur eine Hülle, ein organisatorischer Rahmen.«
Ricardo kann sich vorstellen, dass ein Verbot der Partei bevorsteht: »Die Polizei lässt zurzeit viel zu. Ich hoffe, das hat seine Gründe im Sammeln von Material, um ein Verbot durchsetzen zu können.« Komme das Verbot nicht, da ist er sich sicher, werde der Rechtsextremismus in Dortmund bald wieder Menschenleben kosten.
Der Artikel erschien in einer ähnlichen Version bereits in der Jungle World und wurde aktualisiert.
Diesen Artikel sollte man nicht nur, aber auch den ganzen Pegiden widmen, die immer noch stumpf glauben, „die paar Nazis“ auf ihren sinnfreien Demos wären ja nur harmlose Mitläufer.
@klaus, in dem Punkt kann man den Baronen nun wirklich nix vorwerfen. Bei der Berichterstattung über die diversen *gida-Franchise-Märsche an Rhein und Ruhr wurde das offene, ungestörte und teils ausdrücklich begrüßte Mitmarschieren rechter Parteikader von Anfang an kritisch herausgestellt, und die glasklare Quintessenz, dass z.B. „Dügida“ eben keine Demonstration besorgter Bürger sondern ein Naziaufmarsch war, habe zumindest ich zuerst hier gelesen.
@matthes: Eh klar, ich meinte damit auch eher Leute, die aus Angst vor der „Lügenpresse“ (wahrscheinlich bekommt man sofort Pickel oder Pixelpest auf’m Monitor) eben *nicht* hier oder anderswo lesen – falls sie außer dem Lottoschein, der TVSpielfilm und der WILD überhaupt irgendwas „lesen“.
Ich werde wütend, wenn ich so was lese und wenn ich mir dieses Video ansehe. Wütend auf diese rechte Brut, die meint, sie kann sich hier alles erlauben. Warum wird die Partei „Die Rechte“ nicht verboten? Ich teile die Meinung, dass der Dortmunder Polizeipräsident eine Fehlbesetzung ist, weil er nicht konsequent gegen die Rechten vorgeht.
Ich frage mich immer wieder, jetzt aufgrund des Beitrages von Stefan Laurin, ob die zuständie Ordnungsbehörde -Stadt Dortmund-, die zuständige Polizeibehörde -Polizeipräsident DO- und ob die zuständige Staatsanwaltschaft alle ihre prväventiven und repressiven Möglichkeiten iim Umgang mit den (Neo-)Nazis in Dortmund grenzwertig (!!) ausreizen ; nicht vorsätzlich rechtswidrig.
Die Behörden müssen, wenn sie ihre Möglichkeiten grenzwertig ausreizen,, bewußt das Risiko eingehen, im Einzelfall in einem Rechtsstreit mit den (Neo-)Nazis zu unterliegen. Ich verstehe, daß man dieses Risiko nicht eingehen will, weil „man“ meint, ein gerichtlicher Erfolg der (Neo-) Nazis würde deren „selbstbewußtes Auftreten“ befördern könnnen.
Ich bleibe troltz dieses berechtigen Einwandes nach sorgfältiger Abwägung von Vorteilen/Nachteilen, von Chancen und Risiken bei meiner Meinung, daß die Behördne in DO……..-sh. Oben.
Es geht um Taten -sh. Beispiele im Kommentar von Stefan Laurin-, die nicht unter Meinungsfreiheit, auf die sich auch die (Neo-)Nazis berufen können, zu subsumieren sind.
Diese Drecksäcke.
@uk: Grundsätzlich will man quer durch Länder und Bund wohl erst einen Erfolg des NPD-Verbotsantrages abwarten, bevor man mit „Der Rechten“ ein zweites verfassungsrechtliches „Fass“ parallel aufmacht. In beiden Fällen werden aber zwei Knackpunkte über den Erfolg entscheiden: Es müssen *der Partei* und nicht nur einzelnen Mitgliedern eindeutige verfassungsfeindliche Aktivitäten und/oder politisch motivierte Straftaten bewiesen werden und es muss innerhalb der Parteienlandschaft auch ein zahlenmäßig relevantes Potenzial existieren, welches von der „Rechten“ zu einer Abschaffung/Änderung unserer Verfassung genutzt werden könnte – also genügend Wählerpotenzial und „Wichtigkeit“ für unsere Demokratie. Das sind die Stolpersteine eines jeden Verbotsverfahrens.
[…] Die Rechte: Verbot oder Tod (Ruhrbarone) – Siehe auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ): Nazis in Dortmund: Journalisten im […]
[…] Von Stefan Laurin, Ruhrbarone […]
„Verbot oder Tod“ reimt sich zwar, ist es aber auch eine zwingende Alternative? Thomas Hobbes und Carl Schmitt hätten gesagt „Ja“ – entweder totale Herrschaft oder Bürgerkrieg.
Aber vielleicht haben sich Hobbes und Schmitt ja geirrt? Vielleicht könnte man ja etwas probieren, was man in Düsseldorf noch nie versucht hat: Deeskalation, Miteinander-Reden, gemeinsam Grenzen festlegen und sich wechselseitig auf deren Nicht-Überschreitung verpflichten. Die Sache nicht der Polizei und Justiz überlassen! Wäre das nicht zur Abwechslung mal einen Versuch wert?
Natürlich, wenn man die Dinge so weit hat treiben lassen wie in Dortmund, geht das nicht schnell und einfach. Anderswo könnte man die Lehre ziehen , früher mit der Deeskalation anzufangen.
@Rainer Möller: Da braucht man nicht Carl Schmitt für: Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Aber die Nazis haben Glück: Bei einem abgebrochenen Pädagogikstudenten als Innenminister haben sie zur Zeit nichts zu befürchten.
Möller, so langsam habe ich die Schnauze voll von ihnen! Versuchen sie gefälligst woanders mit Nazis zu kuscheln! Hier herrscht gottseidank ein anderer Konsens, was den Umgang mit menschenfeindlichen Arschlöchern betrifft. Wegtreten!
[…] in Dortmund und im Ruhrgebiet berichten. Einer von ihnen ist Sebastian Weiermann, der für das Blog “Ruhrbarone” und andere Medien schreibt. Er twitterte am vergangenen Montag um 18.52 Uhr: “Neue […]
„Möller, so langsam habe ich die Schnauze voll von ihnen! Versuchen sie gefälligst woanders mit Nazis zu kuscheln! Hier herrscht gottseidank ein anderer Konsens, was den Umgang mit menschenfeindlichen Arschlöchern betrifft. Wegtreten!“
Und genau diese selbstgerechte und den anderen persönlich angreifende Art macht es nur noch schlimmer. Was spricht denn dagegen, Herrn Möller dazulegen, wieso sein Ansatz nicht zielführend ist? Argumente! Meine Fresse…
@Felix aus Frankfurt: Wie lange lesen Sie hier mit? 10 Sekunden?
Jedweder plumper Versuch seitens der Braunen, „die Sache nicht der Polizei und Justiz zu überlassen“, kennt nur ein einziges, aber immer wirksames Gegenargument: unsere Verfassung. Und die ist etwas, was Rainer Möller hier seit Längerem schon ignoriert, also nützen auch Ihre liebgemeinten Unterstützerhändchen nichts.
@Rainer Möller #10: „Deeskalation, Miteinander-Reden, gemeinsam Grenzen festlegen und sich wechselseitig auf deren Nicht-Überschreitung verpflichten.“
Vielleicht noch Kaffeekränzchen und gemeinsame Kinoabende? Wir reden hier über überzeugte Antisemiten, die auch vor Morden nicht zurückschrecken. In Anlehnung an Woody Allen würde ich sagen: Gegen Brück und Volksgenossen helfen nur Baseballschläger. Eine andere Sprache verstehen die leider nicht.
Seit Wochen kommentiert der Kerl hier jeden Artikel zum Thema Neonazis, Pegida, Hogesa, Islamismus und Brieftaubenzucht mit unsäglichem, relativierendem Unfug. Jedesmal schlagen ihm Wellen der Empörung entgegen. Meine persönliche Geduld ist am Ende, seitdem er gestern den Opfern von Nazigewalt eine Mitverantwortung für ebendiese unterstellt hat. Es reicht! Ich weiß nicht, aus welchem finsteren, reaktionären Loch dieser Mensch hier auf einmal aufgetaucht ist, aber meinetwegen kann er sich gerne dorthin zurücktrollen!
@ pommeskind 17 DAUMEN GANZ HOCH!!!!!!!!!
Verbote dauernd seine Zeit, m.E. hilft es in dem Fall der „Rechten“ nicht, die machen wieder eine Partei, Organisation aus…. vom Verbot des Organisation Nationaler Widerstand bis zur Neugründung in Form der „Rechten“ lagen 2 Jahre. Zudem möchte ich mir nicht ausmalen, wenn bisher nicht konsequent geltendes Recht angewendet wurde und Straftaten verfolgt werden, wie es dann mit einem Verbot aussieht.
Deskalieren bei manifestiertem antisemitischen und fremdenfeindlichen Gedankengut ist vergebliche Liebesmühe, so etwas muss im Vorfeld passieren. Es ist doch ein Witz, da gibt es im November eine Razzia in einem Flüchtlingsheim mit 600 Polieibeamten und was war das Ergebnis? Was passiert sonst, Nazis können genauso ungestört demonstrieren wie sonstige Antisemiten und Salafisten.
Die Ochsentour bei der SPD ist als Qualifikation echt etwas wenig und das Postengeschachere dito.
#16 Bob Hope… “ In Anlehnung an Woody Allen würde ich sagen: Gegen Brück und Volksgenossen helfen nur Baseballschläger“
In Anlehnung an Woody, „an Antisemiten macht man sich die Finger nicht schmutzig, dafür gibt es Baseballschläger“ :O
Stefan Laurin #11,
als die großen Charlie-Kundgebungen für „liberté d’expression“ stattfanden, schrieb der Philosoph Brian Klug einen sehr klugen Artikel mit der Quintessenz „They don’t know their minds“.
Genau darum geht es: Auch die Leute, die sich einbilden, gerade SIE seien Freunde „der Freiheit“ – auch die denken zuerst mal an ihre eigene Freiheit und tun sich schwer mit der Freiheit des Gegenübers.
Und umgekehrt: Sogar die ganz wenigen Leute, die sich dogmatisch-theoretisch gegen „die Freiheit“ aussprechen, machen doch ein paar Ausnahmen für sich und ihre Verbündeten.
Der Naturzustand ist der, dass wir allesamt Freiheit für uns wollen und wir alle uns mit der Freiheit des Gegenübers schwer tun. (Oder, als Christ gesagt: Wir sind allesamt Sünder.) Und gerade deshalb hat es keinen Sinn, aus dem anderen einen prinzipiellen „Feind der Freiheit“ zu konstruieren und so einen Vorwand zu schaffen, um ihn seiner Freiheit zu berauben. Vielmehr sollten wir den anderen als jemanden betrachten, der es noch lernen muss, seine Freiheit mit der Freiheit seines Gegenübers ins Gleichgewicht zu bringen (vielleicht sind wir in der Hinsicht wirklich schon ein Stück weiter – aber Vorsicht, vielleicht bilden wir uns das auch nur ein).
„Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ – ja, man könnte das entpersonalisieren und versachlichen und sagen „Keine Freiheit für den konkreten Versuch, die Freiheit anderer abzuschaffen“. Damit bin ich einverstanden.
Ich sehe aber, dass ich oben versehentlich einen schlimmen Fehler gemacht habe.
Was ich schreiben wollte, war:
„Vielleicht könnte man ja etwas probieren, was man in Dortmund noch nie versucht hat: Deeskalation.“
Denn es geht mir ja gerade darum, dass die Kontrahenten selber deeskalieren müssen. Nicht „Düsseldorf“, also Staat, Polizei und Justiz. Ich halte es gar nicht mal für so wichtig, dass Polizei und Justiz eine weiche Linie fahren. Im Gegenteil, ein Hin- und Herschwanken des Staats zwischen „hart“ und „weich“ nützt gar nichts, die Kontrahenten müssen sich selbst aufeinander zu bewegen. (Das ist meine Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik.) Wenn das nicht klappt, ist es besser, der Staat fährt eine konsequente und glaubhafte Linie, die dauerhaft gleich bleibt und unpersönlich gegenüber allen Beteiligten gleichmäßig durchgesetzt wird. Das wird verstanden, und das wirkt auch weniger erbitternd, als wenn die Leute den Eindruck haben, der Staat agiert je nach Willkür und Vorlieben.
pommeskind #17
„Meine persönliche Geduld ist am Ende, seitdem er gestern den Opfern von Nazigewalt eine Mitverantwortung für ebendiese unterstellt hat.“
Ich will die Debatte nicht monopolisieren. Aber da sind wir für mich an einem ganz grundsätzlichen Punkt:
1. In einem Konflikt ist jeder für alles verantwortlich, worauf er Einfluss hat – also für sich UND für den anderen, seine körperliche und seine seelische Verfassung.
2. Der in der Konfliktlage Stärkere (Einflussreichere) hat die größere Verantwortung, der Schwächere die kleinere – nur der ganz Schwache (im Extremfall) gar keine.
Tut mir leid, aber von diesen Grundsätzen kann ich nicht abgehen.
@Rainer Möller: Sie können sich hier noch so winden wie ein Aal, es bleibt relativistisch-braunes Geblubber. Verfassungsfeinde, Mörder und Nazidemagogen genießen hier keine „Freiheit des Gegenübers“. Punkt.
„PI“ ist das Medium Ihrer Wahl.
Nur zur Erinnerung:
1.
Jede (!!) per Grundrecht mittels unserer Verfassung garantierte individuelle Freiheit hat Schranken, dabei wäre zu unterscheiden zwischen………
-Dann und wann habe ich den Eindruck, daß das in der Diskussion nicht, nicht hinreichend bedacht wird, wenn es um die die Freiheit des Invididums garantierenden Grundrechte geht-.
2,
Die Meinungsfreiheit, die für mich die Substanz jeder Demokatie ist, die mehr sein will als eine nur formale, kann und darf n i e relativiert werden je nach Inhalt der vertretenen Meinungm, vor allem nicht danach, ob die vertretene Meinung der jeweiligen Mehrheit genehm ist, ob sie in der Gesellschaft als politisch korrekt gilt, ob sie mit den herrschenden Moralvorstellungen übereinstimmt oder anders gesagt:
Auch rechtsextreme, rechtsradikale Meinungen, z.B. über “ Fremde in Deutschland“, werden von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und dem Sinn einer so zu verstehenden Garantie der Meinungsfreiheit durch die Verfassung wäre es gemäß, wenn die Bürger in Deutschland -mehr als das jetzt der Fall zu sein scheint- die Meinungsfreiheit so umfassend verstehen und akzeptieren würden. Da hat die Gesellschaft in Deutschland m.E. im Vergleich z.B. mit der in den USA erheblichen Nachholbedarf; das sage ich hier bei den Ruhrbaronen jetzt zum wiederholten Male.
Insofern ist es mir „sehr recht“, wenn die zuständigen Gerichte bis hin zum BVerfG in Rechtstreitigkeiten, die sich mit dem Inhalt und den Schranken der Meinungsfreiheit befassen, in der Regel “ zu Gunsten der Meinungsfreiheit“ entscheiden, auch wenn es um „rechtsradikale Sprüche“ geht.
Ich bin im konkreten Falle -sh.u.a. die sog.Todesanzeigen-der Meinung, daß hier in strafrechtlich relevanter Weise die Meinungsfreiheit mißbräuchlich genutzt wurde; das wäre zumindest einer näheren Prüfung wert -sh.. so auch meine Bemerkung unter -5-, abschließend-
Aber,aber….
Ich weiß sehr wohl, daß ich damit eine Relativierung der Meinungsfreiheit in Erwägung ziehe, obwohl ich diese im Prinzip ablehne. Und eine solche Relativerung zuzulassen, weil „man“ etwas Gesagtes, Gedrucktes, Gezeichnetes persönlich fürr geschmacklos hält, ist erstrecht problematisch, sie ist abzulehnen.
3.
Eine völlig andere Frage ist die, ob ich bereit bin, mich mit jedermann bezogen auf jede Äußerung in einen Meinungsstreit zu begeben. Dazu bin ich im Regelfalll bereit, vor allem wenn ich eine grundsätzlich andere Meinung vertrete, aber dazu bin ich eben nicht bedingungslos bereit.
Wer z.B. meint, den Holocaust bestreiten zu können, mit dem diskutiere ich nicht.
„So frei“ bin ich dann eben wie jeder andere auch.
4.
Ähnlich meiner grundsätzlichen Auffassung von „einer weitgefaßten Meinungsfreiheit“ ist meine Auffassung von der Freiheit, eine Partei gründen zu können und sich „als Partei“ betätigen zu können.
Die Möglichkeit, daß das BVerfG nach Art.21 GG eine Partei verbieten kann, steht für mich grundsätzlich nicht zur Debatte, weder mit Blick auf die NPD, noch mit Blick auf die RECHTE.
NPD und RECHTE sind Parteien, die nicht dem Votum des BVerfG unterworfen werden sollten, sondern dem Votum der Wähler und der alltäglichen kritischen Auseinandersetzung der Bürgerschaft mit ihnen; „so geht kritische Demokratie in einer freiheitlich-pluralen Gesellschaft“ -meine ich jedenfalls.
Nur zur Erinnerung: Eine vorgebliche „Partei“, die im Fall der „Rechten“ nur als pseudodemokratische
Rechtfertigungshülle für rechtsextremistische Aktivitäten gegründet wurde, ist keine Partei im Sinne unserer freiheitlich demokratische Grundordnung. Soviel grundsätzliche Orientierung gegen eine Irrfahrt im Relativierungsdschungel sollte unsereiner mit ein wenig Politikunterricht schon vorweisen können, auch wenn man sich dort windet wie ein Aal.
Klaus Lohmann,
jeder kann eine Partei politisch (be-)werten wie er will. Er kann sie „für sich“ z.B. als Partei bezeichnen, die keine “ im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.“
In unserem freiheitlichen Rechtstaat gibt es jedoch nur eine Instanz, nämlich das BVerfG, das verbindlich für die betr.Partei letztentscheidend darüber befindet, ob eine Partei verfassungsmäßig ist oder nicht. Das geschieht in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtstaat äußerst selten, nach meiner Erinnerung seit 1949 erst zweimal. Ich fnde, daß das für und nicht gegen den freiheitlich-demokrtischen Rechtsstaat Deutschland spricht; und das „ist gut so“.
Im übrigen bleibe ich in Sachen Meinungsfreiheit dabei, daß diese Freiheit auch Rechtsradikalen zusteht, denn das entspricht meiner politischen Auffassung und meinem Rechtsverständnis über den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Deutschland im Sinne seiner Verfassung, konkret dem Wesen, dem Inhalt der Meinungsfreiheit in einer freiheitlich-pluraen Gesellschaft.
Ob jede Äußerung in jeden Fall und ausnahmslos, z.B. die von Rechtsradikalen,
unter Meinujngsfreiheit zu subsumieren ist und deshalb als verfassungsrechtlich gewährleistet zu gelten hat oder ob sie -ausnahmsweise (!!)- nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, sondern einem Straftatbestand zugerechnent werden muß, blebit in jedem Einzelfall zu prüfen, und darüber ist letztendlich durch ein (Verwaltungs-) Gericht zu entscheiden.. Das geschieht dann im Zweifelsfalle zu Gunsten der Meinungsfreiheit; und das ist , meine ich, ebenfalls “ gut so“.
Ich vertrete beide Auffassungen als „bekennender Verfassungspatriot“, der u.a.. vom deutschen Verfassungsrecht und der deutschen Verfassungsgeschicht zumindest ein klein wenig mehr gelernt, gelehrt und vor allem für sich verinnerlicht hat als das für „jedermann“ im Rahmen des sog.Politikunterrichtes möglidh ist..
@ Walter Stach Ich sehe mich als „gelernten Bundesbürger“, und zwar schon seit Anfang der 70er als ich aus Protest gegen die Berufsverbote, die ja von unser beider damaligen PV Brandt auf den Weg gebracht worden waren, als SPD-Mitglied in den MSB eintrat. Ich würde solches heute nicht mehr tun. Ich bin der Meinung, dass man auch als „Verfassungspatriot“, ein sehr schöner Begriff, der mir gut gefällt, Grenzen setzen muss. Und zwar nicht erst dann, wenn akut Menschen mit dem Tod bedroht werden. Sondern schon dann, wenn in Parteien nach innen die Regeln unserer Verfassung nicht beachtet werden und nach außen die Abschaffung der Demokratie und unserer Verfassung gefordert werden. Sich da nur auf den Wähler als Korrektiv zu verlassen, erscheint mir etwas blauäugig. Wie würde z.B. eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe für bspw Kindermörder ausgehen? Mindestens unserer Justiz muss auch weiterhin Gelegenheit haben, Parteien zu verbieten, die erkennbar einen anderen Staat wollen, ob religiös oder politisch fundamentalistisch orientiert. !924 sagte ein sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete sinngemäß: „Wenn es ein Ergebnis des großen Krieges gibt, dass versöhnlich stimmt, ist es die Errichtung der Republik. Unserer Plicht gegenüber den Toten dieses Krieges ist es, alles für die Erhaltung der Republik zu tun.“ Damals gelang es nicht, auch weil die Republik und deren Justiz die Feinde der Republik in toto gewähren ließ! Der Preis dafür war Hitler, Krieg und der Holocaust.
Das legt uns, so meine ich, gewisse Verpflichtungen auf.
@Walter Stach: Ich bezeichne mich als ein ebenso treuer Verfassungspatriot wie Sie, aber eine Partei, deren Mitglieder sich offen und gewaltbereit *gegen* unsere Verfassung stellt, gehört für mich nicht in das durch unsere Verfassung gedeckte Rechtsuniversum und wird von mir auch nicht unter Meinungsfreiheit gedeckelt – und hier dann zum x-ten Mal: Verfassungstreue heißt Kenntnis *aller* Absätze des Art 5 und nicht bequemerweise nur des ersten!!
Dass ein Gewähren verfassungskonformer Rechte und Pflichten bei Nazis nichts, aber auch garnichts an deren verfassungsfeindlichen Ideologien ändert, wissen wir doch – nicht erst jetzt, sondern seit deren Auftauchen auf der Erdoberfläche. Und mit diesem Wissen ist die *Verteidigung* unserer Verfassung gegen solche Feinde wichtiger als deren simple Anwendung aus rein philanthropischen oder verfassungsformalen Gründen.
Thomas Weigle,
wenn ich mich als „bekennenden Verfassungspatrioten“ bezeichne, dann schließt das doch mein Bekenntnis zur sog. abwehrbereiten Demokratie ein, wohlwissend, daß die „Väter und Mütter“ des Grungesetzes damit bewußt und gezielt einen Unterschied zur Weimarer-Verfassung geschaffen haben.
Das bedeutet zum einen, daß ich die Verfassungsnomren “ gut heiße“, die dem demokratischen Staat die Möglichkeit geben, sich gegen seine Feinde zu wehren
-sh.u.a. Art.18 GG -Verwirkung von Grundrechten;sh. Art.2o(4) GG-Recht auf Widerstand, wenn..;sh. 21(2)GG -Parteienverbot; sh.87 a (4)GG..im Falle einer Gefahr für…-
das schließt aber nciht aus, sondern ein, daß ich mich als Bürger des demokratischen Staates „werbend“ für die Grundprinzipien des freiheitlich-demokratischen Rechtstaates im Sinne unserer Verfassung einsetze, sie in den politischen Diskurs einbringe, sie zu rechtfertigen und zu verteidigen versuche, egal, ob ich diese Grundprinzipien durch den Staat oder durch Akteure der Gesellschaft gefährdet sehe.
Letzteres, also das Engagement des „freien Bürgers in einer freien Gesellschaft“, sollte m.E
a.). in einer demokratischen Gesellschaft ihrem Wesen gemäß das erste Mittel demokratischer Bürger sein, wenn es gilt, ihre Staats- und Gesellschaft eigenständig und eigenverantwortlichzu verteidigen und b.)in einer freiheitlichen Gesellschaft das primäre Mittel eigenverantwortlicher Bürger sein, für ihre freiheitliche Gesellschaft zu streiten, weil das doch dem Wesen der freiheitlichen Gesellschaft am ehesten entspricht und jeder staatlichen „Aktion“ vorzuziehen ist, denn eine staatliche Aktion bedeutet doch immer, daß mittels Staatsgewalt Freiheiten eingeschräntk werden.
Daraus ergibt sich für mich, daß die Möglichkeiten des Staates im Sinne einer abwehrbereiten Demokratie aktiv gegen Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit seinen Mitteln vorgehen zu können, immer nur ultima ratio sein sollten
Auch das BVerfG hat deshalb in seiner gesamten hier einschlägigen Rechtsprechung stets “ sehr hohe Hürden aufgebaut“, wenn die staatliche Legislative bzw. die staatlichen Exekutive bzw. andere Gerichte „der Freiheit wegen“ in Freiheitsrechte der Bürger eingreifen wollten bzw. solche Eingriffe sanktioniert haben.
Es entspricht dem Wesen einer freiheitlichen Demokratie, daß es in der Gesellschaft, eben auch bei dedn Ruhrbaronen, immer wieder aus verschiedenen Anlässen Debatten darüber gibt, ob der Staat seine Möglichkeiten, sich gegen Feinde der freiheitlich-demokrtischen Ordnung zu wehren, ehe restriktiv oder ehe extensiv handhaben sollte. Ich gehöre zu denjenigen, die hier tendenziell aus Überzeugung einem ehe restriktiven Staatsverhalten das Wort reden, ohne „recht – haberisch“ sein zu wollen.
[…] Sebastian Weiermann ist Journalist im Ruhrgebiet und gewohnt, seinen Namen gedruckt zu sehen. Im Internet las er jetzt seinen Namen in fetten Buchstaben – in einer Todesanzeige: “In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir fröhlich bald Abschied. Nationaler Widerstand jetzt!” Solche Todesnachrichten zu Lebzeiten stellen Neonazis vermehrt ins Netz, berichtet der Blog Ruhrbarone. […]
@ Walter Stach Es ist ja nicht so, dass ich für staatliches und juristisches Vorgehen gegen Gegner unserer Verfassung als DAS Mittel ansehe, aber es ist manches Mal unabdingbar. Die Berufsverbote habe ich damals bekämpft, heute weiß ich, dass ich mich zumindest tw. für Menschen eingesetzt habe, die tatsächlich eine Diktatur des Proletariats errichten wollten. Kluges Handeln war dies aus meiner heutigen Sicht nicht, wobei ich einen kommunistischen Lokführer allerdings nicht als Gefahr ansehe, denn die Möglichkeiten einen Zug nach Ostberlin oder gar nach Moskau umzudirigieren, waren doch eher begrenzt. Bei Lehrern, Richtern oder Polizisten sieht das ein wenig anders aus. Da möchte ich, auch im Blick auf den roten Justizterror,eher nicht in Amt und Würden sehen. Welches Unheil rote oder braune Gesinnungstäter in diesen Ämtern anrichten können, zeigt die Geschichte der beiden deutschen Diktaturen, damit ist nicht gesagt, dass beide gleich waren, aber viele schlimme Parallelen sind schon erkennbar.
Ich finde es außerordentlich erfreulich, dass die Ruhrbarone hier sowohl gegen Extremisten von „lechts“und „rinks“ klaren Kurs halten. Deshalb an dieser Stelle:
HOCHACHTUNG UND WEITER SO!!!
Thomas Weigle,
Klaus Lohmann,
ich bin -offenkundig im Gegensatz zu Euch- der Meinung, daß es in jeder freien, in jeder pluralen Gesellschaft -selbstverständlich- radikale,extreme politische Auffassungen gibt, die sich – organisiert in Parteien, Vereinen, Verbänden oder unorganisiert-in der Gesellschaft bemerkbar machen..
Wenn es nicht so wäre, hätte ich Zweifel an der Verfassung dieser Gesellslchaft als einer freiheitlich-pluralen.
Und auch für solch radikal-extreme politische Auffassungen muß die Meinungsfreiheit gelten.
Eine solche Feststellung wäre z.B. in den USA gar nicht notwendig, weil ihr Inhalt dort völlig unbestritten ist.
Ich meine, in Deutschland kann weder die Berufung auf Freiheitsfeinde „aus der rechten Ecke mit Bezug auf das NS-Regime“ noch die Berufung auf Freiheitsfeinde “ aus der linken Ecke mit Bezug auf das SED-Regime“ fester Bestandteil eines sich insofern stets relativierenden Freiheitsverständnisses sein. Ich weiß, daß ich mit dieser Auffassung in der öffentlichen, in der veröffentlichen Meinung „nicht mehrheitsfähig bin“, was -selbstverständlich- nicht reicht, um mich von meiner Grundsatzauffassung abzubringen.
Ich betone noch einmal, daß eine von mir so umfassend gedachte Meinungsfreiheit nicht Straftaten legitimiert, z.B. solche einer Gefährdung, einer Verletzung der Gesundheit oder gar des Lebens eines Menschen. Das ergibt sich schon aus dem verfassungsrechtlichen Gebot, im Streitfall zwischen grundrechtliche geschützten Rechtsgütern abwägen zu müssen. Und diese Abwägung zwischen enerseits der von mir umfassend gedachten Meinungsfreiheit und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kann nur zu Gunsten der zuletzt genannten Rechtsgüter ausgehen.
Ich betone zudem noch einmal, daß ich mir sehr wohl bewußt bin, daß unsere Verfassung aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer-Verfassung -und mit deren Gegner von links -KPD- und rechts -NSDAP- die einer abwehrbereiten Demokratie ist -ich habe auf einige einschlägige Verfassungsnormen unter-29-hingewiesen.
Alldas ändert jedoch nichts an meiner Grundsatzposition, und die, so scheint mir, ist eine andere als die hier mehrheitlich vertrenen:
“ Im Zweifel für die Freiheit. Im Zweifel für die Meinungsfreiheit.
J e d e Relativierung dieser Freiheit -aus welchen Gründen und auf wen bezogen auch immer- ist ein Beitrag zur einer Gefährdung derselben.“
@#32: Sowohl dieser Artikel als auch die Parteiverbotsverfahren drehen sich im Kern um Straftaten, die die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit auschließen, nicht um Meinungen.
@ Walter Stach Ich kann Klaus33 nur zu stimmen. Es kommt noch eines hinzu, dass die staatlichen Behörden und Gerichte bis heute eher zögerlich auf massive rechte Übergriffeund Verbrechen reagieren, da muss man nicht mal auf das Oktoberfest 80 oder den NSU hinweisen. Es ist das tägliche Wegschauen bei rechten Straftaten. Wie oft verneinen Ermittlungsbehörden bei fremdenfeindlichen oder antisemitischen Anschlägen und Straftaten einen politischen Hintergrund. Wir haben also eher zu wenig stattliches denn zu vieles oder zu weitgehendes stattliches Handeln in diesen Bereichen.
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Da waren wri und da sind wir uns doch einig.
Straftaten z.B. im Zusammenhang mit schuldhaft-rechtswidrigen Körperverletzungen oder gar mit schweren Körperverletzungen (mit Todesfolge..) oder gar mit Mord sind nicht Gegenstand der hier geführten Diskussion -diesbezügliche rechtlich relevante Drohungen eingeschlossen-. Ob bezogen auf solche Sachverhalte und in Kenntnis der einschlägigen (Straf-)Tatbestände die Strafverfolgungsbehörden stets ihren Amtspflichten nachkommen, wird bekanntlich in Einzelfällen -leider oftmals- kritisch hinterfragt, so wie ich das z.B. unter -5-getan habe.
Uneinig sind wir uns jedoch offenkundig weiterhin darüber, ob und inwieweit die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit auch für Meinungsäußerungen gilt, die „gemeinhin“ rechtsradikal oder gar neo-nazistisch genannt werden. Das schließt -Meinungsfreiheit nebst Versammlungsfreiheit- die Frage ein, ob es verfassungsrechtlich zulässig und in einer freiheitlich- pluralen Gesellschaft zu rechtfertigen ist, das Demonstrationsrecht „als solches“ ausschließlich und a priori deshalb zu relativieren, weil es von Rechtsradikalen, von Linksradikalen, weil es von Salafisten, weil es von…..wahrgenommen wird.
Dazu habe ich offenkundig eine grundsätzliche andere Meinung als die, die hier regelmäßig vertreten wird -sh.32, abschließend-.
PS
Ein Parteiverbotsverfahren, über das letztlich nur das BVerfG zu entscheiden hat, nicht irgend ein Organ der Legislative oder der Exekutive und schon gar nciht „das gesunde Volksempfinden“, setzt den Nachweis (!!)voraus, daß die betr. Partei nicht nur nach dem Inhalt ihres Parteiprogrammes, sondern aktiv-kämpferisch durch ihre Mitglieder die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will.
Straftaten einzelner Personen, die Mitglieder ener Partei sind, reichen nicht!!
Das mag gemeinhin schwer zu vermitteln oder noch schwerer zu verstehen sein, es ist aber so.
Ich meine, daß das auch „gut so ist“ für eine freiheitlcih-rechtstaatliche (Parteien-)Demokratie.
Und solange eine Partei nicht d.d.BVerfG verboten worden ist, m u ß (!!) sie von Legislative, Exekutive und Judikative so behandelt werden wie jede andere auch. Und ich meine, auch das “ ist gut so“ für eine freiheitlich-rechtstaatliche (Parteien-)Demokratie, auch wenn das „gemenhin“ schwer vermittelbar zu sein scheint.
„Straftaten einzelner Personen, die Mitglieder ener Partei sind, reichen nicht!!“
Das hatte ich in #7 schon als Grundvoraussetzung für Parteiverbotsverfahren erwähnt. Es ist aber auch zu untersuchen, ob eine Partei nur als organisatorischer „Mantel“ ohne merkbare politische Betätigung firmiert, während die einzelnen Mitglieder in der Öffentlichkeit durch Straftaten auffallen. Das ist bei der „Rechten“ eineindeutig (das ist wortwörtlich so im Sinne wissenschaftlicher Beweisführung gemeint) der Fall.
Übrigens wird vom EU-Gerichtshof ein ganz anderes Kriterium als die in unserer Diskussion präferiert – es soll für einen Ausschluss entscheidend sein, ob die jeweilige Partei überhaupt ein relevantes Potential zur Änderung von staatlichen Verfassungen besitzt. Das wäre sowohl bei NPD als auch bei der „Rechten“ momentan eindeutig nicht der Fall.
Ich kann mir daher auch ein „Lange-freundliches“ Szenario vorstellen, in dem solange nur minimales behördliches Eingreifen zelebriert wird, bis ausreichend braune Straftaten für ein durchsetzbares Verbot angesammelt wurden. Ist zwar perfide, aber für SPD-Kreise nicht ungewöhnlich, siehe Brandts und Schmidts extrem visionslose Relativierung der Radikalen-Erlasse gerade bei der braunen Brut im öffentlichen Dienst.
Ich habe heute Nacht lange in >“Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR< von Sven Korzilius gelesen. Da ist mir wieder einmal deutlich geworden wie schnell ein böses Wort, eine böse Absicht, um es mal einfach auszudrücken, zur bösen Tat wird, wie man von "Menschen, die sich nicht in die gesellschaftliche Disziplin einfügen" eben zu "Arbeitsscheuen, Asozialen und Parasiten" auch in staatlichen Formulierungen, Gesetzen und Handeln kommt. Umso mehr gilt dies für nicht staatliches Reden und Handeln, solches von Einzelnen oder Gruppierungen/Parteien. Die Grenzen, wo Meinungsfreiheit endet, sind schwer zu ziehen, ein fader Nachgeschmack bleibt immer, wenn es um menschenverachtende Äußerungen geht, die eindeutig nicht unter unser heutiges Strafrecht fallen, auch wenn es um Formulierungen politischer Ziele geht, wie zum Beispiel, wenn die SDAJ und andere von der Errichtung einer Diktatur des Proletariats reden und schreiben, andere wiederum ein 4.Reich o.ä. als Zielvorstellung formulieren.
Klaus Lohmann,
wer will der kann -selbstverständlich-darüber nachdenken, ob das in Deutschland geltende Verfassungsrecht zum Parteiverbot -sh.Art.21 GG, sh. die Rechtsprechung des BVerfG- zu ändern ist.
Ich halte das allerding -auch rückblickend auf die Parteiverbote seitens der NSDAP gegenüber KPD, der SPD….- für sehr bedenklich.
Thomas Weigle,
ein Bekenntnis zur Freiheit, hier konkret zur Meinungsfreiheit, ist eben immer auch ein Bekenntnis zu Risiken im täglichen Leben des Einzelnen und zu Risiken für jede Gesellschaft. Konkret heißt das bezogen auf unsere Diskussion, daß die Meinungsfreiheit, für die ich eintrete, eben auch das Risiko beinhalter -ein moralisches?-, daß z.B. Neo-Nazis Positionen vertreten, die moralisch inakzeptabel sind, die gesellschaftspolitisch äußerst bedenklich sind. Ich wiederhole mich, wenn ich bezüglich meines Verständnisses von Meinungsfreiheit auf die USA verweise, wo niemand auf die Idee käme, über eine Relativierung der Meinungsfreiheit deshalb nachzudenken, weil Nazis -die gibt es ja auch dort-, weil Mitglieder des Ku-Klux-Kahn Meinungen vertreten, die mir moralisch noch inakeptabler erscheinen als die hiesiger Neo-Nazis. Aber…die US-Gesellschaft lebt damit, ihrem Verständnis von Freiheit entsprechend.
@#39: Und die US-Gesellschaft hat unsere Vergangenheit??? Man kann nicht gleichzeitig Meinungsfreiheit auf historischen Füßen fundiert sehen wollen und dann mit einer Nation vergleichen, die diese Geschichte eben *nicht* durchmachen musste, sondern schon ihr Erscheinen auf dieser Welt verfassungsseitig völlig anders gestalten konnte.
Bei aller Kritik an den USA, hat diese wie @ Klaus richtigerweise bemerkt eine etwas andere Vergangenheit, und wie @ Arnold Voss vor kurzem bemerkte einen erbitterten Bürgerkrieg geführt, der zum Ende der Sklaverei, allerdings nicht zur Gleichheit aller geführte. Natürlich sind die US-Nazis uncool, dito diverse militante Arians. Das ist aber Sache der USA, wir haben, historisch bedingt, andere Verpflichtungen.
4o/41
Bin ich mißverstanden worden?
Es ging mir und es geht mir in dieser Diskussion ausschließlich darum, m e i n Verständnis von
Meinungsfreiheit deutlich zu machen und prinzipiell gegen jede Relativierung zu argumentieren.
Ich habe lediglich, um an einem praktischen Beispielt klar machen zu können, was für mich eine prinzipiell uneingeschränkte, durch nichts und durch niemanden zu relativierende Meinungsfreihieit bedeutet, auf die USA hingewiesen.
Resümee für mich:
Ich registriere, daß nach wie vor im Gegensatz zu meiner Auffassung in der deutschen Gesellschaft die
Auffassung vorzuherrschen scheint, die Meinungsfreiheit müsse relativiert werden, wenn…,….., wenn z.B.
Meinungen nicht kompatibel sind mit den derzeitigen Moralvorstellungen in Gesellschaft, wenn sie nicht dem entsprechen, was mehrheitlich in der Gesellschaft toleriert wird, wenn sie nicht dem entsprechen, was mainstraim-gemäß als politisch korrekt gilt, wenn sie nicht „hinreichend“ dem Rechnung zu tragen scheinen, was historisch an Negativem entstanden ist, weil „man“ in der (deutschen) Geschcihte die freie Meinung nicht , nicht rechtzeitig beschränkt hatm wenn sie extrem dem widersprechen, was die im Palrlment vertretenen Parteien zu tolerieren bereit sind, was……….
Ich halte alle diese Relativierungsversuche, egal wie sie begründet werden, für außeordentlich problematisch, für sehr bedenklich mit Blick auf das hochrangige Rechtsgut der Meinungsfreiheit als Fundament einer freiheitlich-pluralen Gesellschaft.
Wenn eine freie Gesellschaft damit beginnt, die Meinungsfreiheit zu relativieren, beginnt sie an ihrem Fundament zu rütteln. Und wenn eine freie Gesellschaft meint, das tun zu müssen, um bestehen zu können, dann beweist sie damit, daß sie schon dabei ist, an sich selbst zu (ver-)zweifeln.
Also…
Klaus Lohmann, Thomas Weigle,
wir kommen uns hier gedanklich nicht näher; es gibt einen offenen Dissens., den ich zu registrieren habe, aber nicht mehr weiter zu kommentieren gedenke.
@#42: Die Meinungsfreiheit *muss zwingend* relativiert werden, wenn sie nicht mit den bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen ist. Exakt das steht in Artikel 5 GG („[..]Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze[..]“) und noch verfassungstreuer kann man seine eigene Meinung darüber nicht zum Ausdruck bringen.
[…] Die Dortmunder Naziszene tritt so offen und antisemitisch auf wie seit langem nicht mehr…” Beitrag von Stefan Laurin bei den Ruhrbaronen vom 4. Februar 2015 (aktualisierter Beitrag, zuerst in der Jungle World). Aus dem Text: “… Sie bedrohen […]
[…] Die Rechte: Verbot oder Tod Todesdrohungen gegen Journalisten, der Sturm auf das Rathaus, Hetze gegen Anne Frank, eine antisemitische Anfrage: Die Dortmunder Naziszene tritt so offen und antisemitisch auf wie seit langem nicht mehr. Sie bedrohen Mitarbeiter dieses Blogs und Kollegen der Ruhr Nachrichten, des Nordstadtblogs und freie Fotografen – die Dortmunder Neonazis setzen auf Eskalation und das nicht nur auf Twitter und Facebook. Aufmärsche in rascher Folge, die Judenanfrage im Rat der Stadt Dortmund, ein Anschlag auf ein Holocaust-Denkmal: Die Nazi-Szene Dortmunds ist spätestens nach dem Erfolg ihrer Partei „Die Rechte“ bei der Kommunalwahl am 25. Mai vergangenen Jahres zunehmend enthemmt…. »Die Dortmunder Szene«, sagt Ricardo, »hat sich immer offen zum Nationalsozialismus bekannt. Sie trägt heute Transparente mit Schriftzügen wie ›Neue, sachliche und demokratische Aktivisten-Partei‹, in denen beides steckt: NSU und NSDAP. Und ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus ist immer auch ein Bekenntnis zu Gewalt und Vernichtung.« Auch ihren Antisemitismus leben die Nazis immer offener aus: Im Sommer wurde eine israelische Fußballjugendmannschaft, die in Dortmund zu Gast war, bedroht und beschimpft. Dennis Giemsch, der für »Die Rechte« im Stadtrat sitzt, stellte im November eine Anfrage zur Zahl und zu den Wohnorten der Juden in der Stadt. Gedenkveranstaltungen wurden gestört, Denkmäler beschmiert. Quelle: Ruhrbarone […]
[…] ins Ausland reisen möchten, kann man ohne Prozess den Ausweis wegnehmen. Neonazis hingegen, die Journalisten auf Todeslisten schreiben, laufen weiter unbehelligt durchs Land. Und zu guter Letzt: Mal die richtigen Flüchtlingsheime […]
Scheinbar haben die verantwortlichen Ämter Dortmund bereits aufgegeben, was den Kampf gegen Rechts angeht:
http://www.radio912.de/infos/dortmund/nachrichten/art749,1009938
„Parteiverbot ohne Auswirkungen?
Ein Verbot der Partei „Die Rechte“ würde die rechtsradikale Szene nicht schwächen. Das sagte der Leiter des Staatsschutzes Jürgen Kleis im Gespräch mit Radio 91.2.“
Allein der naiv-ignorante Vorsatz, man hätte mit einem NWDO-Verbot die permanent hohle Birne unserer Braunen in irgendeiner Form mit Vernunft füllen können, ist so dermaßen unrealistisch, dass man sich ernsthaft fragen muss, wofür die Staatsschutz-Leute eigentlich ihr Salär bekommen.
Aber jetzt noch einen drauf zu setzen, indem man dieses vorhersehbare Scheitern eines unrealistischen Ziels als Vorwand nimmt, um „Die Rechte“ weiter in aller Öffentlichkeit und in demokratischen Gremien ihre menschenverachtende Ideologie und ihre unverhüllte Bedrohung der Demokraten unter dem Parteien-Deckmantel ungestört verbreiten zu lassen, grenzt wirklich an bewusste, aktive „Duldung“ von Nazis und deren Straftaten in unserer Stadt.