Der Bochumer CDU-Ratsherr Lothar Gräfingholt klagt vor Gericht auf sein Recht auf eine Kopie des Vertrages zwischen den Stadtwerken und der Steag.
Die Entscheidung über den Kauf der Steag war eine der wichtigsten der Stadträte im Ruhrgebiet in den vergangenen Jahrzehnten: Über eine Milliarde Euro kostet die Stadtwerke Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Oberhausen und Dinslaken der Kauf des Energieunternehmens Steag – zum größten Teil finanziert über Kredite. Städte und Kommunalpolitiker, die noch nicht einmal in der Lage sind dafür zu sorgen, dass sich die Bürger bei der Benutzung der Gehsteige nicht die Knöchel brechen, berauschten sich an der Vorstellung Unternehmen zu spielen – mit dem Geld der Bürger und ganz ohne eigenes, persönliches Risiko.
Bevor die Steag wieder Thema im Rat wird, will CDU-Ratsherr Lothar Gräfingholt, der den Kauf der Aktien 2010 ablehnte, genau Informationen. Er will den Vertrag nicht nur einsehen, was er sich bereits erstritten hat, sondern er will ihn als Kopie haben und vielleicht Experten dazuziehen, wenn es eine Frage hat.
Dieses Recht muss Gräfingholt einklagen, wie die WAZ berichtet. Das ist der erste Punkt, der unverschämt ist: Das ein gewähltes Ratsmitglied um sein Recht auf Information kämpfen muss. Und noch unverschämter ist es, das anscheinend hunderte Ratsmitglieder der verschiedensten Parteien brav ihre Hand zu einem Milliardendeal gehoben haben, ohne sich für genaue Informationen zu interessieren. Sie heben die Hand, wenn es ihnen gesagt wird – welche Konsequenzen es hat, interessiert sie nicht.
Es gibt viele gute Gründe gegen das wirtschaftliche Engagement der Kommunen und ihrer Unternehmen – das Desinteresse der Ratsmitglieder ist ein sehr gute Grund.
Die größte Unverschämtheit der Bochumer Verwaltungsspitze war wohl, zur damals anstehenden Abstimmung über die zweite Tranche des Kaufvertrags Gräfingholt die Aktenklötze erst ca. eine Stunde vorher auf den Tisch zu knallen – „Da, lies, kapierst Du eh nicht!“ oder so ähnlich wird’s geheißen haben.
Und genau das ist mittlerweile auch das fast überall herrschende Kommunikationsniveau zwischen Rat (plus Bezirksvertretern) und Verwaltungsherrschaft, wobei man leider konstatieren muss, dass nicht wenige Ratsfrauen und -herren wirklich keinen Schimmer von dem haben, was sie da täglich tun.
Stefan,
das Desinteresse…………..
Ich stelle seit Jahren -Tendenz zunehmend-fest, daß eine große Mehrheit in den Räten -Vier- Fünftel?-generell auffällt durch ein für mich unerklärliches Desinteresse an bedeutsamen kommunalen Angelegenheiten, auch dann, wenn über sie lt.Tagesordnung zu beraten und zu beschließen ist und auch dann, wenn z.B. die Medien versucht haben, die besondere Brisanz der zu treffenden Entscheidugen herauszustellen.
Warum ist das so?
Spiegelbild einer wachsenden Gleichgültigkeit einer großen Mehrheit in der Bürgerschaft gegenüber kommunalen Angelegenheiten, soweit sie nicht direkt für den Einzelnen erkennbare Nachteile bringen, bringen könnten?
-U.a.in Waltrop zu beobachten bei der Entscheidung über das sog.Haushaltskonsolidierungskonzept einhergehend mit drastischen Erhöhungen der Grundsteuer, aber z.B. auch bei der Entscheidung über die Gründung eigener Stadtwerke-.
Wäre ja durchaus lohnenswert, Erfahrungen/Erkenntnisse hier bei den Ruhrbaronen auszutauschen und über die Gründe zu diskutieren -und über eine Abhilfe?
Nachtrag:
Es ist schon lange her, daß ich mich intensiv mit dem Kommunal-verfassungsrecht befaßt habe.
Nach meiner Erinnerung, ist seinerzeit in einschlägigen Kommentaren übereinstimmend der Standpunkt vertreten worden, daß das Recht auf Akteineinsicht n i c h t das Recht beinhaltet, Kopien der Akten anfertigen zu lassen bzw. selbst anzufertigen, auch in der Absicht, diese dann Dritten zukommen zu lassen. (Das Gesetzt, die Gemeindeordnung NRW sagt dazu in ihrem Wortlaut nur : „Akteneinsicht“.“)
Insofern bin ich gespannt, ob das zuständige VG- Gericht im Sinne des Klägers zu einem anderen Ergebnis kommt.
@Walter Stach: Mir ist das Recht bei dieser Sache egal – es geht zum einen um das Selbstverständnis der Stadtwerke, die Aktenausgabe zu verweigern. Die Stadtwerke sind ja kein Unternehmen, die tun ja nur so. Und auch der andere Partner, die Evonik, gehört zum größten Teil der RAG-Stiftung, ist also auch kaum mehr als ein Volkseigener Betrieb. Egal wir das Recht aussieht – die haben das von sich aus zu machen. Und schlimm ist, dass es die anderen Ratsmitglieder offenbar nicht interessiert.
Ich bilde mir ein, eine gewisse politische Unkultur bei der SPD in NRW sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene auszumachen, die darin besteht, sich vor der Verantwortung für zu treffende Entscheidungen zu drücken und diese letztendlich den Gerichten zu überlassen.
Ohne den Zug vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird Lothar Gräfingholt keine Möglichkeit haben, die Akten so einzusehen, dass eine kritische Prüfung möglich ist. Ohne den Zug vor das Verwaltungsgericht Münster würde es jedes Jahr keinen rechtmäßigen Haushalt in NRW geben. Die Zukunft des Kohlekraftwerks Datteln soll von den Gerichten entschieden werden. usw.
Um mit der SPD auf Konfrontationskurs zu gehen, braucht man schon eine eigene Rechtsabteilung, zumindest aber eine gute Rechtsschutzversicherung.
@der, der auszog: Es ist kein SPD Problem: CDU, SPD, Grüne und Linke stimmten für den Steag-Kauf. Ausnahmen waren die Grünen in Dortmund und die CDU in Bochum.
@Stefan
Wenn es so ist wie du sagst, dann nehme ich alles zurück. Versteh dann aber auch die CDU in Bochum nicht mehr…
@der, der auszog: Wieso? Die war immer gegen den Steag-Kauf und wollte immer mehr wissen, als ihr zugestanden wurde. Das war durchaus verantwortlich.
@der,der auszog:
damit würde die SPD aber doch gut in unsere Zeit passen.
schaut man sich die Unternehmen an… immer weniger Manager wollen Verantwortung tragen.. lieber für die kleinsten Kleinigkeiten Beratung einkaufen, um im Falle eines Falles sagen zu können, man habe doch nur auf die Berater gehört, diese sind anzuklagen…
bloß keine Angriffsflächen bieten. Immer locker, flockig, geschmeidig bleiben und nichts aus Eigeninitiative tun.
Wie wichtig die Transparenz ist und wie schwierig es andernfalls ist, die Verantwortlichen später dran zu kriegen, sieht man am spiegelbildlichen Deal von Mappus mit ENBW.
Mein Tipp für den garantierten Aktenzugang: einfach als befreundeter Geheimdienst ausgeben, da stehen bei deutschen Verwaltungen und deren Anhängseln alle Türen offen 😉
@Tux
Die SPD passt schon seit 150 Jahren sehr gut in die Zeit. Immerhin erreicht sie nach anderthalb Jahrhunderten noch 25% der politisch interessierten Bundesbürger!
Was mich allerdings wundert ist der Mangel an kompetenten Rechtsexperten, den es augenscheinlich bei den Sozialdemokraten in NRW gibt. Ich selbst bin kein Jurist, allerdings glaube ich schon, dass es einem Stadtabgeordneten möglich sein muss, in entsprechenden Unterlagen vernünftig Einsicht nehmen zu können. Ohne richterlichen Beschluss scheint dies in Bochum allerdings nicht so einfach zu gehen und ein Urteil reicht da wohl nicht aus. Jetzt gibt es zwei mögliche Ursachen. Entweder ist niemand in der Lage, die Rechtslage richtig zu beurteilen oder man beurteilt die Rechtslage richtig, möchte aber auf Teufel komm raus etwas verheimlichen. Da letzteres extrem nach Filz und faulen Eiern stinkt und eine gewisse Dreistigkeit voraussetzt, ich aber weder Wilmert noch Scholz Vetternwirtschaft und Kungelei unterstellen will, bleibt eigentlich nur der Schluss, dass deren Rechtsexperten nicht über die notwendige juristische Kenntnis verfügen und extrem dumm sein müssen.
Ähnlich verhält es sich auf Landesebene mit dem NRW Haushalt. Wenn eine Regierung in ihrem ersten Regierungsjahr hinsichtlich ihres Haushaltes von Richtern zurecht gewiesen werden muss, dann kann man das eventuell noch damit begründen, dass einfach die Erfahrung fehlt. Wenn aber jedes Jahr der Haushalt von den Gerichten gekippt wird, dann zeigt das offenkundig, dass niemand in der Lage ist, diese Kiste rechtlich richtig einzuschätzen.
Deinen Verweis auf Unternehmen finde ich recht interessant. Spontan fällt mir da ThyssenKrupp ein. Ist zwar kein SPD Betrieb, aber auch schon ewig alt und ein typisches NRW Unternehmen. Der Laden war in letzter Zeit auch öfter mal schlecht beraten und Klüngel gab es da offiziell auch nie.
Natürlich ist die Intransparenz bei Geschäften dieser Größenornung eine absolute Frechheit – vor allem ggü. den Bürgern, die im Unklaren gelassen wurden und werden.
Doch warum war Herr Gräfingholt in dieser Sache so „uninformiert“, wenn u.a. CDU-Fraktionschef Franz und CDU-MdL Haardt Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bo. sind? Wurde in den Fraktionssitzungen nicht darüber gesprochen?
Leider kann ich mich an deren Rolle in der Sache damals nicht mehr erinnern.
Weiß da jemand genaueres?
@ La Pulga: Als Mitglieder des Aufsichtsrates sind sowohl Franz als auch Haardt zur Verschwiegenheit verpflichtet – es drohen ihnen sonst strafen. Gegen den Steag-Kauf haben auch sie allerdings auch gestimmt. Es waren in Bochum SPD, Grüne und Linke die ganz wuschig bei dem Gedanken waren, Unternehmen spielen zu dürfen – natürlich nicht mit dem eigenen Geld.
-10-Thomas Krämerkämper:
Gut, daß Sie hier ‚mal auf Mappus hingewiesen haben, der dem Land B.Würt. bei seinem Deal einen Schaden von rd.780 Mio € zugefügt hat.
Stefan:
Und Mappus ist nicht Mitglied der SPD, der Grünen, der Linken. Er hat „nicht mit eigenem Geld“ gespielt. Er hat Steuermillionen verpulvert.
@Walter Stach: Ich bin ja generell dagegen das Politiker Unternehmer spielen. Die Partei ist mir dabei egal. Aber in dem Text ging es um die Steag und der Deal wurde von Politikern der SPD (In allen Städten), Grünen (In allen bis auf Dortmund), CDU (In allen bis auf Bochum) und Linkspartei verantwortet.
Politiker haben sich um Kindergärten, Theater und Straßen zu kümmern – damit haben sie genug zu tun.
@ Stefan Laurin:
Natürlich sind Aufsichtsratsmitglieder aus gutem Grund zur Verschwiegenheit verpflichtet. Doch hatte Herr Gräfingholt anscheinend zumindest ein Recht auf Akteneinsicht und die anderen beiden CDU-Schwergewichte hätten ihm doch, ohne sich strafbar zu machen, „erläuternd“ behilflich sein können.
So erscheint mir das Ganze Gehabe Gräfingholts etwas zu sehr konstruiert.
Dennoch wünsche ich mir, dass er mit der Klage Erfolg hat, damit endlich mehr Transparenz herrscht und insb.auch die Öffentlichkeit stärker bei solchen „Deals“ informiert wird.
Übrigens, nur am Rande: wie wär’s ‚mal mit einem ausführlichen Bericht der Ruhrbarone über die Verweigerungshaltung der Bochumer OB bzgl. der Vorverlegung der OB-Wahl?
@La Pulga: In Bochum gibt es wegen Scholz Entscheidung keinen großen, öffentlichen Streit. Wenn wäre eher Paß in Essen ein Thema, wo sogar unsicher ist, ob die SPD ihn wieder aufstellt.
-15-
Stefan,
den Mappus mit den von ihm verpulverten rd. 780 Mio € habe ich nur deswegen erwähnt, weil einige der Mitdiskutanten ja regelmäßig nicht umhin können, stets nur „unverantwortliche oder gar unfähiger SPDler“ zu bemühen, wenn in Sachen wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand etwas “ schief gelaufen ist.“
Grundsätzlich sind wir offenkundig unterschiedlicher Auffassung über die hier interessierenden Aufgaben einer Kommune.
Ich halte es für eine pflichtige Aufgabe der Kommunen, im Rahmen der sog. Daseinsvorsorge zu g e w ä h r l e i s t e n, daß die Bürger mit Strom, Gas,Wasser versorgt werden, daß die Entsorgung -Abfall,Abwasser- und der öffentliche Nahverkehr funktionieren. In diesem Bereichen lehne ich es ab, daß ausschließlich die privaten Akteure auf einem sog.freien Markt hier die einzigem Garanten des OB und die einzgen Bestimmender des Wie sind.
Das dieses im Parteienspektrum z.B. die FDP gänzlich anders sieht, habe ich zu respektieren.
Eine ganz andere Frage ist die, w i e die Kommunen ihrer m.E. gegebenen Gewährleistungspflicht nachkommen.
Und bezüglich dieses WIE gibt es eine Reihe von Möglichkeiten sowohl privatrechtlicher als auch öffentlich rechtlicher Art.
E i n e davon ist die, alleine oder mit anderen Kommunen oder/und mit privater Beteiligung ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG zu gründen. Und wenn man das macht, gibt es beste Möglichkeiten für die jeweilige Kommune, in öffentlichen, in offenen, in transparenten Prozessen den Willensbildungsprozeß im Unternehmen nachvollziehbar für jedermann zu gestalten; „man“ muß nur wollen.
Das Hr. Gräfingholt vor Gericht gegangen ist, ist zunächst einmal ein guter Schritt. Rechtzeitige und vollständige Akteneinsicht ist die absolute Grundvoraussetzung, um so eine Entscheidung zu treffen.
Jedes Ratsmitglied handelt eigenverantwortlich. Das bedeutet es würde auch nicht reichen, wenn Hr. Haardt Hr. Gräfingholt aus dem Rat berichtet.
Hier geht es um ein Geschäft, dass einen Wert von über 200 Mio Euro hat. Jedes Ratsmitglied, dass nicht die Akten studiert hat, bevor es abgestimmt hat, hat verantwortungslos gehandelt und ist für das Amt absolut untauglich.
Wenn ich für ein Geschäft von solcher Tragweite stimme, ohne die genauen Hintergründe abschätzen zu können, bin ich ein Idiot. Wenn ich mich dabei allein auf nette Reden meiner Parteikollegen, der Verwaltung oder der Stadtwerke verlasse, reicht das nicht im Geringsten.
Die Bürger können erwarten, dass wenn ich das Risiko eines solchen Geschäftes für meine Stadt nicht abschätzen kann, ich mich zumindest enthalte.
Allein deswegen, weil die Ratsmitglieder aber nicht so verantwortungsvoll handeln, sind solche Art von Geschäften von städtischen Betrieben, die nichts mit der Daseinsvorsorge zu tun haben, ein Unding.
Zum Verwaltungsgericht. Das wird nach der Gesetzeslage entscheiden. Gerade das VG Gelsenkirchen ist eher nicht bekannt dafür, dass es dabei den grundrechtlichen Implikationen von Entscheidungen ggü. Ratsmitgliedern und Bürgern große Beachtung schenkt. Eher handelt man die Dinge rein formal ab. Aber es gibt auch immer wieder Überraschungen. Auch aus meiner Sicht, muss es allein aufgrund grundrechtlicher Betrachtungen den Ratsmitgliedern wegen ihrer eigenverantwortlichen Stellung möglich sein in die für ihre Entscheidungen erforderlichen Unterlagen vernünftig Einsicht zu nehmen.
Die Stadtwerke sind ja nur so etwas Ähnliches wie Simulationen von Unternehmen, da sie Versorger mit gesetzlichem Auftrag sind und auf die Geschäftsführung nicht am „normalen“ Markt agieren. Die wenige Konkurrenz bleibt ja gut im Griff der Gesetze und wenn doch mal viele Bürger zu anderen Anbietern von Strom oder Gas gehen sind da ja noch die Netzentgelte.
Falls es noch interessiert, hier ist das Urteil. Die Akten durften nicht verweigert werden:
https://www.derwesten.de/staedte/bochum/gericht-gibt-cdu-ratsherr-im-steag-streit-gegen-stadt-bochum-recht-id8789969.html
Tenor: „Die Stadt hätte die Verträge selbst bewerten müssen, weil nicht die Stadtwerke, sondern die Stadt verantwortlich ist“
Konsequenzen: Sicherlich keine. Man darf gespannt sein, wie die Bochumer VEB´ler den noch anstehenden Kauf der verbleibenden 49% vernebeln wollen…
Die Einschläge für die Kommunen rücken näher: https://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/ausschreibung-ist-pflicht-bgh-erschwert-rekommunalisierung-von-stromnetzen/9235156.html
Und das ist auch gut so, bevor man hier das Märchen vom ewigen Sozenleben in Energiefirmen-Vorständen als „Naturgesetz“ verinnerlicht.
Danke für den Hinweis -21-Emscher-Lippizaner
Bin gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung.
Ich bin bisher -sh.-3-davon ausgegangen, daß das Akteneinsichtsrecht von Ratsmitgliedern nach den Regeln der Gemeindeordnung nicht a priori auch das Recht beeinhaltet, Kopien der Akten anfertigen zu dürfen.
Sollte das VG Gelsenkirchen das rechtlich anders sehen, wäre das über den anstehenden Einzelfall hinaus bedeutsam.
Wird es hier bei Gelegenheit einen Hinweis auf den Fundort der Urteilsbegründung geben?
@ Klaus Lohmann:
Das ist ja für einige angehende Polit-Versorgungsfälle bitter!
@Walter Stach:
Meine KVR-Kenntnisse sind nicht sehr ausgeprägt. Daher würde mich eine Urteilsbegründung auch sehr interessieren. Vielleicht gibt es im neuen Jahr die Möglichkeit, die Begründung zu lesen. 😉