DKP-Zeitung darf nicht mehr behaupten, Ruhrbarone–Autor hätte  die DKP-EU-Kandidatin Shabnam Shariatpanahi angegriffen

In diesem Artikel gemachte Behauptungen wurden nun vom Gericht untersagt Screenshot: Ruhrbarone

Am 30. März kam es bei einer Ostermarschveranstaltung in Duisburg zu einem Zwischenfall. Nachdem unser Mitarbeiter, Peter Ansmann, Foto- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Teilnehmern gemacht hatte, wurde er

von mehreren Personen aus diesem Kreis angegangen. Unter anderem wurde versucht, ihm das Smartphone wegzunehmen, mit dem er seine Aufnahmen gemacht hatte. „Unsere Zeit“ (UZ), die Zeitung der Deutschen Kommunistischen Partei, kehrte Täter und Opfer um und schrieb am 1. April in ihrer Online-Ausgabe, Ansmann hätte unter anderem die DKP-EU-Kandidatin, Shabnam Shariatpanahi, bedrängt, wäre handgreiflich geworden und sei ein rassistischer Angreifer.

Peter Ansmann ging juristisch gegen diese Behauptungen vor. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Duisburg ist es nun dem Compress Verlag als Verlegerin der UZ untersagt, zu behaupten, Ansmann wäre handgreiflich geworden, sei ein rassistischer Angreifer und hätte zwei Personen bedrängt. Ansmann wurde von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen vertreten.

Mehr zu dem Thema:

Ostermarsch in Duisburg: „Erst wurde ich vom antisemitischen Mob angegriffen und dann von der Polizei des Platzes verwiesen“

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