Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat soeben entschieden, dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Die Stadt Dortmund hatte 2011 den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen und die Bezirksregierung Arnsberg davon überzeugt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution zu genehmigen. Dagegen hat die Prostituierte Dany K. heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und teilweise Recht bekommen: Das Gericht hat die Schließung des Strichs an der Ravensberger Straße bestätigt, allerdings das stadtweite Verbot der Straßenprostitution verworfen. Bezirksregierung und Stadt muss nun nach einem neuen Standort für einen Straßenstrich suchen.
Update:
In einer ersten Reaktion kündigt Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) Widerstand gegen das Urteil an:
„Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich.“ Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: “Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben.“
Im Dortmund-Teil der Ruhrbarone berichten wir über der Reaktionen auf das Urteil.
Wenn man sich nochmal die Begründung des VG Gelsenkirchen für dessen erstes Sperrbezirk-Urteil von Mitte 2011 ansieht und sich dann auch noch an die unsägliche Story um die Wahllüge und die folgenden Klagen erinnert, muss man mittlerweile konstatieren, dass erste Urteile dieses Gerichts häufig sehr genau den Vorstellungen einer SPD-geführten Kommune entsprechen und dann meistens kassiert werden müssen.
ULLIextra3… damit es in Dortmund sauber und diskret abläuft
(mehr als Spott fällt mir zu diesem O.B. leider nicht mehr ein)
Ich wünsche OB Sierau viel Erfolg! Er kann sich ja bei seinem Parteikollegen Schröder „bedanken“, dass Prostitution überhaupt legalisiert wurde. Und jetzt müssen die Kommunen wieder mal die Suppe auslöffeln.
Glückwunsch an Dany für ihren Mut, es mit den Vertretern kommunaler Willkür aufzunehmen und sie mit ihren eigenen Waffen aus dem Feld zu schlagen.
Betrachtet man sich einmal ganz unvoreingenommen die Geschichte des Dortmunder Straßenstrichs an der sogen. Hornbachschleife und vor allem die Geschichte seiner Schließung, dann kommt man nicht umhin festzustellen, dass bei der Begründung für das Straßenstrichverbot seitens der Kommune gelogen wurde, dass sich die Balken bogen und die Decke des Sitzungssaals im Rathaus eigentlich über den Verantwortlichen hätte einstürzen müssen.
Wie es mit der Straßenprostitution in Dortmund aussieht, kann man übrigens leicht feststellen, wenn man sich einmal die Mühe macht, die Gegend um den Nordmarkt (in der Nordstadt) zu Fuß zu erkunden. Würde die Staatsmacht dort nicht ein Großaufgebot an zivilen und uniformierten Ordnungshütern einsetzen, so wäre das Angebot an „käuflicher Liebe“ mitten in einem Wohngebiet dort wohl noch größer als es auf der Hornbachschleife jemals war. Aber auch so ist es schon recht extrem, vor allem im Sommer.
Es wird dringend Zeit, dass die Prostituierten wieder einen festen Platz bekommen. Nicht die Prostitution ist pervers, sondern die Situation, in die der Staat die Prostituierten gebracht hat: einerseits ist Prostitution als Beruf anerkannt, mit allen Rechten, aber eben auch Pflichten (z. B. Steuerpflicht, denn Geld will der Staat natürlich von den Prostituierten kassieren). Andererseits werden sie immer noch behandelt wie Menschen zweiter Klasse.
Wie gesagt: schön, dass sich wenigstens eine mal gewehrt und auch gewonnen hat!
Auch die bundesweite Berichterstattung über den Prozess beschreibt ausführlich, dass das Gericht (VG Gelsenkirchen) der Argumentation der Bezirksregierung und der Stadt Dortmund nicht gefolgt ist. Die Dortmunder Grünen lagen mit ihrer Forderung nach einem neuen Standort mit geschützten Arbeitsbedingungen nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht richtig.
https://www.taz.de/Recht-auf-Strassenstrich/!113265/
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/strassenstrich-in-dortmund-prostituierte-gewinnt-klage-gegen-stadt-a-890214.html
https://www.sueddeutsche.de/leben/urteil-zu-strassenprostitution-stadt-dortmund-muss-neuen-strich-suchen-1.1630488
https://www.stern.de/panorama/erlaubte-prostitution-hure-erkaempft-recht-auf-strassenstrich-1987587.html
@Ulrike Märkel: Werden die Grünen bald Vorschläge für neue Standorte machen?
[…] Gelsenkirchen , dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Ein Erfolg für die Prostituierte Dani K.. in dem Verfahren hat K. auch vier Vorschläge […]