Dortmund: Ehemaliger OB Kandidat der Nazis musste Waffenschein zurückgeben

Werbung von „Die Rechte“ für ihren OB Kandidaten Schreyner

Die Dortmunder Polizei hat Bernd Schreyner, dem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten der vom NRW-Verfassungsschutz beobachteten Partei „Die Rechte“ den sogenannten Kleinen Waffenschein entzogen.

Schreyner nutzte sein Recht auf Anhörung, konnte jedoch keine triftigen Gründe für den Besitz des Dokuments vorlegen, so dass mit einem Schreiben vom 20. August 2020 der Widerrufsbescheid zugestellt wurde. Die Klagefrist ließ er verstreichen. Das Dokument wurde zurückgegeben.

Den Kleinen Waffenschein erhielt der Oberbürgermeisterkandidat im Mai 2018, also noch vor seinem Wechsel zur Partei „Die Rechte“.

Überprüfungen durch die Abteilung für Waffenrecht am Polizeipräsidium Dortmund und der Sonderkommission „Rechts“ des Staatsschutzes ließen eindeutig Gründe dafür erkennen, dass der Mann als Anhänger dieser Partei mit antisemitischen, fremdenfeindlichen und insgesamt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Positionen nicht mehr die vom Gesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen für den Besitz des kleinen Waffenscheins erfüllt.

Mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung stellt sich die Partei „Die Rechte“ belegbar gegen die demokratische Grundordnung. Damit war die vom Gesetzgeber abverlangte Zuverlässigkeit bei dem Inhaber des kleinen Waffenscheins in diesem jetzt abgeschlossenen Verfahren nicht zu erkennen.

Grundlage für den aktuellen Widerruf ist auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Funktions- und Mandatsträgern in Parteien auf kommunalpolitischer Ebene, welche die verfassungsmäßige Ordnung fortwährend untergraben wollen, weil dies für eine mit dem Nationalsozialismus wesensverwandte Vereinigung kennzeichnend ist.

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange: „Damit ist für unsere Verfahren die Richtung eindeutig vorgegeben: Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Verfassungsfeinden. Sie dürfen keine Waffen mit sich führen. Unser waffenrechtliches Prüfverfahren ist im unnachgiebigen Einsatz gegen den Rechtsextremismus daher eins von vielen wichtigen Elementen. Die mit Waffengewalt ausgeübten Taten in Kassel, Halle und Hanau sind die jüngsten traurigen Beispiele dafür, dass wir auf allen Ebenen wachsam bleiben und mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent einschreiten müssen.“

Die Dortmunder Polizei überprüft Personen, die sich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stellen, systematisch unter den Vorgaben des Waffenrechts.

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