Dortmund: Mit dieser Begründung hob das Gericht die Absage der Ganser-Veranstaltung auf

Daniele Ganser Bild (Ausschnitt): A.Savin Lizenz: FAL

Die Westfalenhallen GmbH, eine Tochter der Stadt Dortmund, durfte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen den für den 27. März geplanten Vortrag des Schweizer Historikers Daniele Ganser nicht absagen. Der Absage war eine lange Diskussion vorausgegangen. Parteien, Initiativen und auch Oberbürgermeister Thomas Westphal hatten sich gegen einen Auftritts Gansers in der Westfalenhalle ausgesprochen. Unter anderem waren Ganser die Verbreitung von Verschwörungstheorien und antisemitischen Erzählungen vorgeworfen worden.

Nun hatte ein Eilantrag des Veranstalters der Ganser-Show vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg. Das Gericht stellte sich gegen die Betreiber der Westfalenhalle und begründet seine Entscheidung damit, dass sich die Veranstaltung  Ansicht des Gerichts im Rahmen des Widmungszwecks der Westfalenhalle bewegt: „Diesen auf „Veranstaltungen aller Art“ gerichteten Zweck hat die Stadt nicht wirksam eingeschränkt. Sie hatte zudem die Halle der Antragstellerin durch die Westfalenhalle GmbH bereits im November 2021 für eine Veranstaltung mit Herrn Ganser zur Verfügung gestellt und am 17. November 2022 erneut einen Vertrag über die Durchführung der Veranstaltung am 27. März 2023 geschlossen. Soll eine Nutzung im Rahmen der Widmung erfolgen, kann diese nur verweigert werden, wenn sie nicht im Rahmen des geltenden Rechts einschließlich des Strafrechts erfolgen würde. Diese Feststellung konnte die Kammer auf der Grundlage der vorgebrachten Tatsachen und der im Vorfeld der Veranstaltung zutage getretenen Umstände nicht treffen.“

Die Westfalenhalle kann gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen und vor das Oberverwwaltungsgericht in Münster ziehen. Das hat sich in der Vergangenheit schon häufig gegen Entscheidungen des Gerichts in Gelsenkirchen gestellt. Ob das auch diesmal der Fall sein wird, muss man abwarten.

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