Dortmund: Nazi-Demo bleibt verboten

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot der für Morgen geplanten Nazi-Demo  durch die Dortmunder Polizei bestätigt.

Die Nazis haben allerdings angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um durch eine Eilentscheidung das Verbot aufheben zu lassen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kann vor dem dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung eingelegt werden. Hier die Erklärung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen:

„Rechte“ Demonstration am 4. September 2010 in Dortmund bleibt verboten

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom heutigen Tage einen Eilantrag gegen das vom Polizeipräsidium Dortmund verfügte Verbot einer Demonstration mit dem Thema „Gegen imperialistische Kriegstreiberei und Aggressionskriege“ am 4. September 2010 abgelehnt. Zur Begründung der Entscheidung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die von dem Polizeipräsidium angegebenen Gründe für das Verbot auch mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Bedenken unterlägen. Es sei in hohem Maße wahrscheinlich, dass es zu erfolgreichen Blockadeaktionen gegen die konkret beabsichtigte Versammlung kommen werde. Aufgrund der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit dem am 1. September 2010 in Aachen festgenommenen Aktivisten der rechten Szene bestehe eine das ausgesprochene Verbot tragende hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass bei den zu erwartenden Aktionen von Rechts aus der Versammlung heraus gegen die Blockaden (sogar) Sprengsätze eingesetzt werden könnten. Für den Fall der Verwendung von Sprengkörpern könne es zu Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Versammlungsteilnehmern der Gegendemonstrationen bzw. Blockadeaktionen sowie der begleiten-den Polizeibeamten kommen. Da es faktisch nicht möglich sei, alle der polizeilich erwarteten 1.200 bis 1.500 Teil-nehmer der Versammlung nach Sprengmitteln zu durchsuchen, bestünden keine anderen geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der drohenden massivsten Gefahren für Leib und Leben. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben werden.

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[…] Die Nazi-Demo am kommenden Samstag in Dortmund wurde von der Polizei verboten. Vorausgegangen war ein Bombenfund bei einem 19-jährigen Aachener Rechtsextremisten. Mittlerweile haben sich die Initiatoren der Nazi-Demo anwaltlich vertreten lassen und klagen gegen das erlassene Versammlungsverbot. Der Ausgang dieser Klage dürfte heute zu erwarten sein.*****Aktuell: RUHRBARONE***** […]

Malte
14 Jahre zuvor

Komisch, das bei der Begründung das Konzert erlaubt bleib…!

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[…] demonstrieren die Nazis in Dortmund – das Bundesverfassungsgericht hob 2010 ein kurzfristiges Verbot durch die Polizei auf. Wir berichteten live von der Nazikundgebung und den Protesten gegen die […]

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