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Die braunen Hohlbirnen können sich ja nicht inhaltlich, sondern nur formal gegen die Abweisung eines Eilbeschlusses beim OVG Münster beschweren.
Das VG Gelsenkirchen hat in seinem Urteil allerdings deutlich ausgeführt, dass allein die polizeiliche Demo-Auflage, keine Uniformierungen mit Hinweisen aufs Horst-Wessel-Lied und den verbotenen NWDO zu tragen, noch kein sofortiges Demo-Verbot oder Maßnahmen gegen Teilnehmer rechtfertigt, demzufolge ein Eilbeschluss aus Rechtsschutzgründen nicht notwendig sei. Heißt im Klartext: die Polizei entscheidet vor Ort, ob die gelben Shirts zum Abbruch und Verbot der Nazi-Zusammenrottung führen oder auch nicht.
Also wieder eine sehr auslegungsbedürftige Situation für Präsi Lange, an der er sich erneut eine Ohrfeige einholen könnte.